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ÖNORM B 2310 erklärt: Was ein Fertigteilhaus ausmacht
ÖNORM B 2310 laienverständlich: Was die Norm für Fertigteilhäuser regelt, welche Ausbaustufen üblich sind und wie Sie sie im Werkvertrag verankern.
Inhalt dieser Seite11 Abschnitte
Kurz gesagt
Was ist die ÖNORM B 2310?
Die ÖNORM B 2310 ist die Norm von Austrian Standards für Fertighäuser; die aktuelle Ausgabe trägt das Datum 2022-05-01[austrian-standards.at, 01.11.2026] und den Titel „Fertighäuser – Benennungen und Definitionen sowie Mindestleistungsumfang“, die Vorgängerausgabe stammt von 2009-05-01. Sie befasst sich mit Begriffen rund um das Fertigteilhaus – ein Haus aus werkseitig vorgefertigten Bauteilen, die auf der Baustelle montiert werden – und mit dem Mindestleistungsumfang. Sie benennt drei Ausbaustufen: Stufe 1 «Ausbauhaus», Stufe 2 «Belagsfertiges Haus», Stufe 3 «Schlüsselfertiges Haus»; was jede Stufe im Detail umfasst, steht im kostenpflichtigen Normtext. Sie ist keine Rechtsvorschrift, sondern eine Regel der Technik, die durch Vereinbarung im Werkvertrag verbindlich wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Normbezug erleichtert den Vergleich: Wer bei allen Herstellern dieselbe Ausbaustufe anfragt, vergleicht einen ähnlichen Rahmen – die Details stehen trotzdem in der Leistungsbeschreibung.
- Sie ersetzt nichts: Bauordnung, OIB-Richtlinien, Werkvertragsnorm und Bauproduktekennzeichnung bleiben daneben bestehen.
- Verbindlich wird sie im Vertrag. Steht sie dort nicht, gilt nur die Leistungsbeschreibung des Herstellers.
- Der Normtext ist kostenpflichtig; wir geben Inhalte sinngemäß wieder und zitieren nicht.
- Der Österreichische Fertighausverband (fertighausverband.at (fertighaus.org leitet per 301 weiter)) betreibt eine Ombudsstelle für Streitfälle und die Fertighaus Akademie.
Was die Norm regelt – und was nicht
Normen von Austrian Standards sind freiwillige Regeln der Technik. Die ÖNORM B 2310 adressiert einen Markt, in dem Häuser nicht auf der Baustelle gemauert, sondern im Werk vorgefertigt werden – Wandelemente, Decken, Dachstühle, teils ganze Raumzellen. Für solche Häuser braucht es gemeinsame Begriffe: Was ist vorgefertigt, was ist Montage, was ist Ausbau? Welche Leistung ist mindestens geschuldet?
Die Norm befasst sich also mit Benennungen, Definitionen und dem Mindestleistungsumfang. Sie regelt nicht die Statik einer Holzrahmenwand (dafür gibt es Eurocodes und Bauteilnormen), nicht den Wärmeschutz (OIB-Richtlinie 6 und Energieausweis), nicht das Vertragsrecht (ABGB, Konsumentenschutzgesetz, ÖNORM B 2110 als Werkvertragsnorm) und nicht die Bauproduktekennzeichnung (ÜA-Zeichen und CE-Kennzeichnung nach Bauproduktegesetz). Wer ein Fertigteilhaus baut, bewegt sich in allen diesen Regelwerken gleichzeitig.
| Regelwerk | Zweck | Verbindlichkeit | Wer prüft |
|---|---|---|---|
| ÖNORM B 2310 | Fertighäuser – Benennungen und Definitionen sowie Mindestleistungsumfang | Regel der Technik; verbindlich durch Vertrag | Vertragspartner, Sachverständige |
| ÖNORM B 2110 | Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (Werkvertragsnorm) | Verbindlich, wenn vereinbart | Vertragspartner, Gerichte |
| Bauordnung des Bundeslandes | Verfahren, Bebauung, Abstände, Baubewilligung | Gesetz | Gemeinde als Baubehörde |
| OIB-Richtlinien | Technische Bauvorschriften: Brandschutz, Schallschutz, Energie, Barrierefreiheit | Gesetz, soweit vom Land übernommen | Baubehörde, Planverfasser |
| Eurocodes, Bauteilnormen | Statik, Holzbau, Bauphysik | Regeln der Technik, teils gesetzlich verwiesen | Statiker, Prüfingenieur |
| ÜA- und CE-Kennzeichnung | Konformität von Bauprodukten | Gesetz (Bauproduktegesetz, EU-Verordnung) | Hersteller, Marktüberwachung |
| Ombudsstelle des Fertighausverbands | Anlaufstelle bei Streit zwischen Häuslbauern und Herstellern | Freiwillig, kein Gericht | Verband |
Was unter einem Fertigteilhaus verstanden wird
Nach üblichem Verständnis ist es ein Wohngebäude, dessen wesentliche Bauteile – Wände, Decken, Dach – in einem Werk vorgefertigt und auf der Baustelle zu einem Gebäude montiert werden. Der Baustoff ist nicht entscheidend: Holzrahmenbau, Massivholz, Ziegel- oder Betonfertigteile können gleichermaßen darunterfallen. Nicht gemeint sind nach üblicher Lesart Blockhäuser und Bausätze, bei denen Einzelteile erst auf der Baustelle zu Bauteilen zusammengefügt werden, sowie Gebäude, deren Vorfertigung sich auf einzelne Elemente beschränkt. Die genaue Abgrenzung trifft der Normtext, den wir nicht im Wortlaut wiedergeben.
Für Häuslbauer hat die Abgrenzung eine praktische Folge: Wer ein Fertigteilhaus kauft, kauft eine Vorfertigungsleistung mit klaren Schnittstellen – zur Bodenplatte, zu den Anschlüssen, zum Ausbau. Diese Schnittstellen sind der Ort, an dem Angebote sich unterscheiden und an dem Streit entsteht.
Die drei Ausbaustufen im üblichen Verständnis
Die Norm benennt die Stufen als Stufe 1 «Ausbauhaus», Stufe 2 «Belagsfertiges Haus», Stufe 3 «Schlüsselfertiges Haus». Die Tabelle gibt wieder, wie diese Stufen in Leistungsbeschreibungen üblicherweise verstanden werden – nicht den Normtext, der uns nicht im Wortlaut vorliegt.
| Stufe (übliches Verständnis) | Typischer Fertigstellungsgrad | Offene Bauherrenleistungen | Vertragsfrage |
|---|---|---|---|
| Ausbauhaus | Hülle montiert, Dach gedeckt, Fenster und Außentüren gesetzt, meist Fassade | Gesamter Innenausbau, Haustechnik, Bodenplatte, Anschlüsse, Außenanlagen | Ist die Fassade enthalten? Welche Vorbereitungen für Technik sind vorgesehen? |
| Belagsfertig | Zusätzlich Innenwände, Innenputz oder Spachtelung, Estrich, Rohinstallationen Elektro, Sanitär, Heizung | Beläge, Malerei, Innentüren, Endmontage Sanitär und Elektro, Bodenplatte, Anschlüsse, Außenanlagen | Ist der Wärmeerzeuger enthalten? Lüftung? Treppe? |
| Schlüsselfertig | Bezugsfertig: Beläge, Malerei, Innentüren, Endmontagen, Treppe, Heizung in Betrieb | Meist Bodenplatte oder Keller, Anschlüsse, Außenanlagen, Küche | Wo genau endet die Leistung – Hauskante, Oberkante Bodenplatte? |
Die Gewerke-Matrix mit allen Positionen und der Entscheidungsbaum zur passenden Stufe stehen auf der Seite Fertigteilhaus belagsfertig oder schlüsselfertig.
Warum die Norm für Förderung und Behörde trotzdem nicht reicht
Die Förderstellen der Länder prüfen nicht die Ausbaustufe, sondern das Ergebnis: Wohnnutzfläche nach Landesdefinition – in Oberösterreich mindestens 80 m²[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] je Wohnung, in der Steiermark höchstens 150 m²[wohnbau.steiermark.at, 30.10.2026] –, Energieausweis, Fertigstellung, Hauptwohnsitz. Die Baubehörde prüft Einreichplan, Bauordnung und OIB-Richtlinien. Beides ist von der Norm unabhängig; der Normbezug hilft aber, weil er für den Leistungsumfang gemeinsame Begriffe liefert – die Unterlagen für Förderstelle und Behörde sollten Sie trotzdem ausdrücklich als Herstellerleistung vereinbaren. Welche Grenzen in Ihrem Bundesland gelten, zeigt die Wohnbauförderung in Österreich.
Von der Norm zum Vertrag: fünf Schritte
Norm im Vertrag benennen
Die Ausbaustufe wörtlich bezeichnen und die ÖNORM B 2310 in der aktuellen Ausgabe als Bezug nennen – zusätzlich zur Leistungsliste und nicht nur als Herstellerbegriff wie Komfortpaket oder Basispaket.
Leistungsbeschreibung an die Stufe koppeln
Jedes Gewerk der Bau- und Leistungsbeschreibung einer Stufe zuordnen; Abweichungen vom Normverständnis ausdrücklich benennen.
Schnittstellen definieren
Übergabepunkte zur Bodenplatte, zu den Hausanschlüssen und zum Ausbau mit Lieferung, Montage, Haftung und Abnahme festhalten.
Planungsgrundlagen anfordern
Statik, Bauphysik, Einreichplan, Energieausweis und Nutzflächenberechnung nach Landesdefinition als Vertragsleistung des Herstellers vereinbaren.
Werkvertragsnorm ergänzen
Zusätzlich zur ÖNORM B 2310 die ÖNORM B 2110 oder gleichwertige Vertragsbestimmungen für Termine, Abnahme, Gewährleistung und Verzug vereinbaren.
Österreich, Deutschland, Schweiz: die Normlage
| Thema | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Begriff | Fertigteilhaus, eigene Norm (ÖNORM B 2310) | Fertighaus, Herstellerdefinition | Elementhaus, Holzsystembau |
| Ausbaustufen | Ausbauhaus, belagsfertig, schlüsselfertig mit Normbezug | Herstellerbegriffe in der Bau- und Leistungsbeschreibung | Rohbau und schlüsselfertig nach SIA-Vertragsmustern |
| Werkvertrag | ÖNORM B 2110, ABGB, Konsumentenschutzgesetz | BGB-Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, VOB/B bei Vereinbarung | SIA-Normen, Obligationenrecht |
| Verband und Qualität | Fertighausverband mit Ombudsstelle und Fertighaus Akademie | Gütegemeinschaft und RAL-Gütezeichen | Label der Holzbauverbände, Minergie für Energie |
| Technische Vorschriften | OIB-Richtlinien, Landesbauordnung | Landesbauordnung, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) | Kantonale Baugesetze, MuKEn |
Prüfliste: Die Norm im Vertrag
Checkliste: ÖNORM B 2310 im Werkvertrag
Typische Missverständnisse
- „Die Norm schreibt vor, was schlüsselfertig enthält.“ Sie liefert Begriffe und einen Rahmen; den konkreten Umfang bestimmt die Leistungsbeschreibung.
- „ÖNORM gilt automatisch.“ Nur, wenn sie vereinbart ist oder ein Gesetz auf sie verweist.
- „Fertigteilhaus heißt Holzhaus.“ Der Baustoff ist nicht das Kriterium, die Vorfertigung ist es.
- „Mit der Norm ist die Förderung gesichert.“ Förderstellen prüfen Fläche, Energie und Einkommen, nicht die Norm.
- „Welche Ausgabe gilt, ist egal.“ Austrian Standards führt die Ausgabe 2022-05-01 als aktuell; ältere Verträge verweisen mitunter noch auf die Vorgängerausgabe von 2009-05-01. Neue Verträge sollten die aktuelle Ausgabe mit Datum nennen.
Quellen und Stand
Die Normausgabe stammt von Austrian Standards, der Verbandshinweis vom Österreichischen Fertighausverband, die Flächenregeln von den Landesstellen Oberösterreich und Steiermark. Inhalte der Norm geben wir sinngemäß und ohne Zitat wieder, weil der Normtext urheberrechtlich geschützt und kostenpflichtig ist; Marktanteile des Fertigteilhauses nennen wir erst, wenn eine Primärquelle vorliegt. Die Regeln des Fakten-Registers erklärt die Methodik-Seite. Wie der Fixpreis an die Ausbaustufe anknüpft, zeigt der Ratgeber Fixpreis beim Hausbau in Österreich; die Kostenblöcke die Seite Haus bauen in Österreich: Kosten; den Gesamtablauf die Seite Hausbau in Österreich: Ablauf; die Prüfpunkte je Phase die Hausbau-Checkliste Österreich. Wo Sie Fertigteilhäuser verschiedener Hersteller nebeneinander sehen, zeigt die Übersicht Musterhäuser in Österreich, die Vorbereitung die Musterhaus-Besichtigung: Checkliste. Den Einstieg bietet Haus bauen in Österreich.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Angebot die Norm sauber abbildet und wo die Schnittstellen liegen, starten Sie den Hausbau-Check für Österreich – unverbindlich, mit Quellen und der Prüfliste als Vorlage.
Häufige Fragen
Was regelt die ÖNORM B 2310?
Ist die ÖNORM B 2310 gesetzlich verpflichtend?
Gilt die Norm auch für Massiv-Fertigteile und Blockhäuser?
Wo bekomme ich den Text der ÖNORM B 2310?
Was ist der Unterschied zwischen Fertigteilhaus und Fertighaus?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- austrian-standards.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- Österreichischer Fertighausverband (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Land OÖ – Eigenheimförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Land Steiermark – Wohnbauförderung Eigenheim (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Austrian Standards – ÖNORM B 2310 (Historie) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
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