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ÖNORM B 2310 erklärt: Was ein Fertigteilhaus ausmacht

ÖNORM B 2310 laienverständlich: Was die Norm für Fertigteilhäuser regelt, welche Ausbaustufen üblich sind und wie Sie sie im Werkvertrag verankern.

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Inhalt dieser Seite11 Abschnitte

Kurz gesagt

Was ist die ÖNORM B 2310?

Die ÖNORM B 2310 ist die Norm von Austrian Standards für Fertighäuser; die aktuelle Ausgabe trägt das Datum 2022-05-01[austrian-standards.at, 01.11.2026] und den Titel „Fertighäuser – Benennungen und Definitionen sowie Mindestleistungsumfang“, die Vorgängerausgabe stammt von 2009-05-01. Sie befasst sich mit Begriffen rund um das Fertigteilhaus – ein Haus aus werkseitig vorgefertigten Bauteilen, die auf der Baustelle montiert werden – und mit dem Mindestleistungsumfang. Sie benennt drei Ausbaustufen: Stufe 1 «Ausbauhaus», Stufe 2 «Belagsfertiges Haus», Stufe 3 «Schlüsselfertiges Haus»; was jede Stufe im Detail umfasst, steht im kostenpflichtigen Normtext. Sie ist keine Rechtsvorschrift, sondern eine Regel der Technik, die durch Vereinbarung im Werkvertrag verbindlich wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Normbezug erleichtert den Vergleich: Wer bei allen Herstellern dieselbe Ausbaustufe anfragt, vergleicht einen ähnlichen Rahmen – die Details stehen trotzdem in der Leistungsbeschreibung.
  • Sie ersetzt nichts: Bauordnung, OIB-Richtlinien, Werkvertragsnorm und Bauproduktekennzeichnung bleiben daneben bestehen.
  • Verbindlich wird sie im Vertrag. Steht sie dort nicht, gilt nur die Leistungsbeschreibung des Herstellers.
  • Der Normtext ist kostenpflichtig; wir geben Inhalte sinngemäß wieder und zitieren nicht.
  • Der Österreichische Fertighausverband (fertighausverband.at (fertighaus.org leitet per 301 weiter)) betreibt eine Ombudsstelle für Streitfälle und die Fertighaus Akademie.

Was die Norm regelt – und was nicht

Normen von Austrian Standards sind freiwillige Regeln der Technik. Die ÖNORM B 2310 adressiert einen Markt, in dem Häuser nicht auf der Baustelle gemauert, sondern im Werk vorgefertigt werden – Wandelemente, Decken, Dachstühle, teils ganze Raumzellen. Für solche Häuser braucht es gemeinsame Begriffe: Was ist vorgefertigt, was ist Montage, was ist Ausbau? Welche Leistung ist mindestens geschuldet?

Die Norm befasst sich also mit Benennungen, Definitionen und dem Mindestleistungsumfang. Sie regelt nicht die Statik einer Holzrahmenwand (dafür gibt es Eurocodes und Bauteilnormen), nicht den Wärmeschutz (OIB-Richtlinie 6 und Energieausweis), nicht das Vertragsrecht (ABGB, Konsumentenschutzgesetz, ÖNORM B 2110 als Werkvertragsnorm) und nicht die Bauproduktekennzeichnung (ÜA-Zeichen und CE-Kennzeichnung nach Bauproduktegesetz). Wer ein Fertigteilhaus baut, bewegt sich in allen diesen Regelwerken gleichzeitig.

Regelwerk Zweck Verbindlichkeit Wer prüft
ÖNORM B 2310 Fertighäuser – Benennungen und Definitionen sowie Mindestleistungsumfang Regel der Technik; verbindlich durch Vertrag Vertragspartner, Sachverständige
ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (Werkvertragsnorm) Verbindlich, wenn vereinbart Vertragspartner, Gerichte
Bauordnung des Bundeslandes Verfahren, Bebauung, Abstände, Baubewilligung Gesetz Gemeinde als Baubehörde
OIB-Richtlinien Technische Bauvorschriften: Brandschutz, Schallschutz, Energie, Barrierefreiheit Gesetz, soweit vom Land übernommen Baubehörde, Planverfasser
Eurocodes, Bauteilnormen Statik, Holzbau, Bauphysik Regeln der Technik, teils gesetzlich verwiesen Statiker, Prüfingenieur
ÜA- und CE-Kennzeichnung Konformität von Bauprodukten Gesetz (Bauproduktegesetz, EU-Verordnung) Hersteller, Marktüberwachung
Ombudsstelle des Fertighausverbands Anlaufstelle bei Streit zwischen Häuslbauern und Herstellern Freiwillig, kein Gericht Verband

Was unter einem Fertigteilhaus verstanden wird

Nach üblichem Verständnis ist es ein Wohngebäude, dessen wesentliche Bauteile – Wände, Decken, Dach – in einem Werk vorgefertigt und auf der Baustelle zu einem Gebäude montiert werden. Der Baustoff ist nicht entscheidend: Holzrahmenbau, Massivholz, Ziegel- oder Betonfertigteile können gleichermaßen darunterfallen. Nicht gemeint sind nach üblicher Lesart Blockhäuser und Bausätze, bei denen Einzelteile erst auf der Baustelle zu Bauteilen zusammengefügt werden, sowie Gebäude, deren Vorfertigung sich auf einzelne Elemente beschränkt. Die genaue Abgrenzung trifft der Normtext, den wir nicht im Wortlaut wiedergeben.

Für Häuslbauer hat die Abgrenzung eine praktische Folge: Wer ein Fertigteilhaus kauft, kauft eine Vorfertigungsleistung mit klaren Schnittstellen – zur Bodenplatte, zu den Anschlüssen, zum Ausbau. Diese Schnittstellen sind der Ort, an dem Angebote sich unterscheiden und an dem Streit entsteht.

Die drei Ausbaustufen im üblichen Verständnis

Die Norm benennt die Stufen als Stufe 1 «Ausbauhaus», Stufe 2 «Belagsfertiges Haus», Stufe 3 «Schlüsselfertiges Haus». Die Tabelle gibt wieder, wie diese Stufen in Leistungsbeschreibungen üblicherweise verstanden werden – nicht den Normtext, der uns nicht im Wortlaut vorliegt.

Stufe (übliches Verständnis) Typischer Fertigstellungsgrad Offene Bauherrenleistungen Vertragsfrage
Ausbauhaus Hülle montiert, Dach gedeckt, Fenster und Außentüren gesetzt, meist Fassade Gesamter Innenausbau, Haustechnik, Bodenplatte, Anschlüsse, Außenanlagen Ist die Fassade enthalten? Welche Vorbereitungen für Technik sind vorgesehen?
Belagsfertig Zusätzlich Innenwände, Innenputz oder Spachtelung, Estrich, Rohinstallationen Elektro, Sanitär, Heizung Beläge, Malerei, Innentüren, Endmontage Sanitär und Elektro, Bodenplatte, Anschlüsse, Außenanlagen Ist der Wärmeerzeuger enthalten? Lüftung? Treppe?
Schlüsselfertig Bezugsfertig: Beläge, Malerei, Innentüren, Endmontagen, Treppe, Heizung in Betrieb Meist Bodenplatte oder Keller, Anschlüsse, Außenanlagen, Küche Wo genau endet die Leistung – Hauskante, Oberkante Bodenplatte?

Die Gewerke-Matrix mit allen Positionen und der Entscheidungsbaum zur passenden Stufe stehen auf der Seite Fertigteilhaus belagsfertig oder schlüsselfertig.

Warum die Norm für Förderung und Behörde trotzdem nicht reicht

Die Förderstellen der Länder prüfen nicht die Ausbaustufe, sondern das Ergebnis: Wohnnutzfläche nach Landesdefinition – in Oberösterreich mindestens 80 m²[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] je Wohnung, in der Steiermark höchstens 150 m²[wohnbau.steiermark.at, 30.10.2026] –, Energieausweis, Fertigstellung, Hauptwohnsitz. Die Baubehörde prüft Einreichplan, Bauordnung und OIB-Richtlinien. Beides ist von der Norm unabhängig; der Normbezug hilft aber, weil er für den Leistungsumfang gemeinsame Begriffe liefert – die Unterlagen für Förderstelle und Behörde sollten Sie trotzdem ausdrücklich als Herstellerleistung vereinbaren. Welche Grenzen in Ihrem Bundesland gelten, zeigt die Wohnbauförderung in Österreich.

Von der Norm zum Vertrag: fünf Schritte

  1. Norm im Vertrag benennen

    Die Ausbaustufe wörtlich bezeichnen und die ÖNORM B 2310 in der aktuellen Ausgabe als Bezug nennen – zusätzlich zur Leistungsliste und nicht nur als Herstellerbegriff wie Komfortpaket oder Basispaket.

  2. Leistungsbeschreibung an die Stufe koppeln

    Jedes Gewerk der Bau- und Leistungsbeschreibung einer Stufe zuordnen; Abweichungen vom Normverständnis ausdrücklich benennen.

  3. Schnittstellen definieren

    Übergabepunkte zur Bodenplatte, zu den Hausanschlüssen und zum Ausbau mit Lieferung, Montage, Haftung und Abnahme festhalten.

  4. Planungsgrundlagen anfordern

    Statik, Bauphysik, Einreichplan, Energieausweis und Nutzflächenberechnung nach Landesdefinition als Vertragsleistung des Herstellers vereinbaren.

  5. Werkvertragsnorm ergänzen

    Zusätzlich zur ÖNORM B 2310 die ÖNORM B 2110 oder gleichwertige Vertragsbestimmungen für Termine, Abnahme, Gewährleistung und Verzug vereinbaren.

Österreich, Deutschland, Schweiz: die Normlage

Normen und Regelwerke für vorgefertigte Häuser (qualitativ)
Normen und Regelwerke für vorgefertigte Häuser (qualitativ)
ThemaÖsterreichDeutschlandSchweiz
BegriffFertigteilhaus, eigene Norm (ÖNORM B 2310)Fertighaus, HerstellerdefinitionElementhaus, Holzsystembau
AusbaustufenAusbauhaus, belagsfertig, schlüsselfertig mit NormbezugHerstellerbegriffe in der Bau- und LeistungsbeschreibungRohbau und schlüsselfertig nach SIA-Vertragsmustern
WerkvertragÖNORM B 2110, ABGB, KonsumentenschutzgesetzBGB-Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, VOB/B bei VereinbarungSIA-Normen, Obligationenrecht
Verband und QualitätFertighausverband mit Ombudsstelle und Fertighaus AkademieGütegemeinschaft und RAL-GütezeichenLabel der Holzbauverbände, Minergie für Energie
Technische VorschriftenOIB-Richtlinien, LandesbauordnungLandesbauordnung, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG)Kantonale Baugesetze, MuKEn

Prüfliste: Die Norm im Vertrag

Checkliste: ÖNORM B 2310 im Werkvertrag

Typische Missverständnisse

  1. „Die Norm schreibt vor, was schlüsselfertig enthält.“ Sie liefert Begriffe und einen Rahmen; den konkreten Umfang bestimmt die Leistungsbeschreibung.
  2. „ÖNORM gilt automatisch.“ Nur, wenn sie vereinbart ist oder ein Gesetz auf sie verweist.
  3. „Fertigteilhaus heißt Holzhaus.“ Der Baustoff ist nicht das Kriterium, die Vorfertigung ist es.
  4. „Mit der Norm ist die Förderung gesichert.“ Förderstellen prüfen Fläche, Energie und Einkommen, nicht die Norm.
  5. „Welche Ausgabe gilt, ist egal.“ Austrian Standards führt die Ausgabe 2022-05-01 als aktuell; ältere Verträge verweisen mitunter noch auf die Vorgängerausgabe von 2009-05-01. Neue Verträge sollten die aktuelle Ausgabe mit Datum nennen.

Quellen und Stand

Die Normausgabe stammt von Austrian Standards, der Verbandshinweis vom Österreichischen Fertighausverband, die Flächenregeln von den Landesstellen Oberösterreich und Steiermark. Inhalte der Norm geben wir sinngemäß und ohne Zitat wieder, weil der Normtext urheberrechtlich geschützt und kostenpflichtig ist; Marktanteile des Fertigteilhauses nennen wir erst, wenn eine Primärquelle vorliegt. Die Regeln des Fakten-Registers erklärt die Methodik-Seite. Wie der Fixpreis an die Ausbaustufe anknüpft, zeigt der Ratgeber Fixpreis beim Hausbau in Österreich; die Kostenblöcke die Seite Haus bauen in Österreich: Kosten; den Gesamtablauf die Seite Hausbau in Österreich: Ablauf; die Prüfpunkte je Phase die Hausbau-Checkliste Österreich. Wo Sie Fertigteilhäuser verschiedener Hersteller nebeneinander sehen, zeigt die Übersicht Musterhäuser in Österreich, die Vorbereitung die Musterhaus-Besichtigung: Checkliste. Den Einstieg bietet Haus bauen in Österreich.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Angebot die Norm sauber abbildet und wo die Schnittstellen liegen, starten Sie den Hausbau-Check für Österreich – unverbindlich, mit Quellen und der Prüfliste als Vorlage.

Häufige Fragen

Was regelt die ÖNORM B 2310?
Sie befasst sich mit Begriffen rund um das Fertighaus und mit dem Leistungsumfang; Hersteller und Bauherrschaft können sich im Vertrag auf sie beziehen, etwa bei der Benennung der Ausbaustufe. Was genau darin steht, bestimmt der kostenpflichtige Normtext. Sie ersetzt weder die Bauordnung noch die technischen Normen für einzelne Bauteile.
Ist die ÖNORM B 2310 gesetzlich verpflichtend?
Nein. ÖNORMEN sind Regeln der Technik, keine Gesetze. Verbindlich werden sie, wenn Bauordnungen oder OIB-Richtlinien auf sie verweisen oder wenn sie im Werkvertrag vereinbart sind. Für den Leistungsumfang eines Fertigteilhauses ist der Vertrag der Hebel.
Gilt die Norm auch für Massiv-Fertigteile und Blockhäuser?
Nach üblichem Verständnis kommt es auf die werkseitige Vorfertigung von Bauteilen an, nicht auf den Baustoff; Holz- und Massivbauweisen können gleichermaßen gemeint sein. Blockhäuser und Bausätze, die erst auf der Baustelle zusammengesetzt werden, gelten nach üblicher Lesart nicht als Fertigteilhaus. Im Zweifel entscheidet der Normtext.
Wo bekomme ich den Text der ÖNORM B 2310?
Im Webshop von Austrian Standards, kostenpflichtig. Ein Fachberater des Herstellers oder die Ombudsstelle des Fertighausverbands kann einzelne Punkte erläutern; eine Volltextwiedergabe auf dieser Seite ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Fertigteilhaus und Fertighaus?
Sachlich keiner: „Fertigteilhaus“ ist der in Österreich übliche Begriff, „Fertighaus“ der in Deutschland verbreitete. Beide meinen ein Haus aus werkseitig vorgefertigten Bauteilen, das auf der Baustelle montiert wird.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. austrian-standards.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  2. Österreichischer Fertighausverband (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. Land OÖ – Eigenheimförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  4. Land Steiermark – Wohnbauförderung Eigenheim (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. Austrian Standards – ÖNORM B 2310 (Historie) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026

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