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Barrierefreiheit auf FertighausPlaner: Stand und Kontakt
Barrierefreiheit auf fertighausplaner.com: Stand nach WCAG 2.2 AA, bekannte Einschränkungen, Feedback-Möglichkeit und Durchsetzungsverfahren.
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Verpflichtung
FertighausPlaner soll für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von Sehvermögen, Motorik oder verwendeter Technik. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, und berücksichtigen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Anfrage- und Vermittlungsfunktionen.
Stand der Vereinbarkeit
Jede Seite wird vor der Veröffentlichung automatisiert auf WCAG-2.2-AA-Kriterien geprüft (Kontraste, Fokus-Sichtbarkeit, Beschriftungen, Zielgrößen, Überschriftenstruktur). Farbkontraste des Designsystems sind dokumentiert geprüft; interaktive Elemente haben eine Mindestgröße von 44 × 44 Pixeln; alle Funktionen sind per Tastatur bedienbar; Bewegungen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“. Karten werden erst nach Klick geladen und sind textlich beschrieben. Wie die Prüfungen in die Redaktionsabläufe eingebunden sind, beschreibt die Methodik.
Bekannte Einschränkungen
Rechner-Ergebnisse werden als Text ausgegeben; grafische Ergebnisdarstellungen erhalten eine Textalternative. Eingebettete externe Inhalte (z. B. Kartenanbieter) unterliegen der Barrierefreiheit des jeweiligen Anbieters. PDF-Downloads werden barrierearm erzeugt; ältere Dokumente können abweichen. Eine manuelle Prüfung mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver) steht noch aus; ihr Ergebnis tragen wir hier nach.
Feedback
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, schreiben Sie uns über die Kontaktseite mit Angabe der Seite und des Problems. Wir antworten und beheben Barrieren vorrangig. Angaben zum Betreiber finden Sie im Impressum.
Durchsetzungsverfahren
Melden Sie uns eine Barriere zuerst über die Kontaktseite, damit wir sie beheben können. Bleibt das Problem aus Ihrer Sicht ungelöst, können Sie sich an die nach dem Recht Ihres Landes zuständige Stelle für Barrierefreiheit wenden; in Deutschland sind das nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Marktüberwachungsbehörden der Länder.