Hausbau im deutschsprachigen Raum – Land für Land richtig geplant.

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Haus bauen in Österreich: Bundesländer im Vergleich

Haus bauen in Österreich je Bundesland: Bauordnung, Baubewilligung, Baulandsituation, Musterhausparks und Förderung im Vergleich – mit geprüften Fakten.

Stand:

Blick über ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern ins weite Rheintal
Götzis im Vorarlberger Rheintal: dicht besiedelter Talboden, Bauland ist knapp.Foto: Asurnipal, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite11 Abschnitte

Kurz gesagt

Was unterscheidet den Hausbau zwischen den österreichischen Bundesländern?

Bundesweit gleich sind die Steuern und Gebühren auf den Grundkauf – Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 %, Pfandrechtsgebühr 1,2 % –, die Referenzwerte der Finanzmarktaufsicht für den Wohnkredit und die ÖNORM B 2310 für das Fertigteilhaus. Landessache sind Bauordnung und Bauverfahren, Raumordnung und Flächenwidmung, Grundverkehr und Zweitwohnsitzregeln sowie die Wohnbauförderung. Allein der Antragszeitpunkt der Förderung zeigt die Spannweite: Oberösterreich verlangt das Ansuchen vor Baubeginn; vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich, die Steiermark vor Fertigstellung/Bezug bzw. Fertigstellungsanzeige, Salzburg innerhalb von 12 Monaten nach der Baubeginnanzeige. Wer das Bundesland wechselt, wechselt also Behörde, Verfahren und Fördermodell.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauordnung ist Landesrecht. Bauansuchen, Bauverhandlung, Bauanzeige, Abstände und Fristen folgen dem Gesetz des Bundeslandes; Baubehörde ist die Gemeinde, in Statutarstädten der Magistrat.
  • Die Raumordnung entscheidet, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf: Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan sind Gemeindesache, die Spielregeln dafür setzt das Landesgesetz. Im Westen kommen Zweitwohnsitz- und Grundverkehrsbeschränkungen hinzu.
  • Die Wohnbauförderung ist ein Unterscheidungsmerkmal mit großer Budgetwirkung: Darlehen, Zuschuss oder Scheck, Antrag vor oder nach Baubeginn, Fläche und Einkommen als Grenzen. Geprüfte Eckwerte stehen in der Tabelle; wo sie fehlen, steht „Landesseite“.
  • Baugrundpreise je Bundesland nennen wir erst, wenn sie aus der Statistik-Austria-Auswertung geprüft sind; als geprüfte Orientierung liegt der Häuser-Median für ganz Österreich bei 2 836 €/m².
  • Musterhausparks konzentrieren sich auf die Ostachse und den Zentralraum: Blaue Lagune, Haid und Graz haben geprüfte Adressen; westliche Länder haben keinen belegten Park.

Was bundesweit gilt – und was das Bundesland entscheidet

Bevor Sie Bundesländer vergleichen, lohnt eine Trennung: Ein Teil der Spielregeln ist Bundesrecht und ändert sich nicht, egal ob Sie im Burgenland oder in Vorarlberg bauen. Dazu zählen die Grunderwerbsteuer von 3,5 %[bmf.gv.at, 30.10.2026], die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht von 1,1 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026], die Pfandrechtsgebühr von 1,2 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026] für jede Hypothek und die Referenzwerte der FMA, an denen sich Banken bei der Beleihungsquote (90 %) orientieren. Auch die ÖNORM B 2310 in der Ausgabe 2022-05-01, auf die sich Hersteller beim Fertigteilhaus für die Ausbaustufen beziehen, ist überall dieselbe. Wie diese Bausteine zusammenspielen, erklärt die Seite Hausbau in Österreich: Ablauf.

Der andere Teil ist Landesrecht, und hier beginnt der Vergleich. Das Bauverfahren – ob Ihr Eigenheim ein Bauansuchen mit Bauverhandlung braucht oder in Teilen mit einer Bauanzeige auskommt, welche Abstände zur Grundgrenze gelten, wie lange Sie nach der Baubewilligung Zeit für den Baubeginn haben – steht in der Bauordnung oder im Baugesetz des Landes. Die Raumordnung legt fest, welche Widmungskategorien es gibt, ob Bauland befristet gewidmet werden darf und ob Gemeinden Vertragsraumordnung betreiben. Der Grundverkehr regelt im Westen, wer überhaupt Bauland erwerben darf und ob ein Zweit- oder Freizeitwohnsitz zulässig ist. Und die Wohnbauförderung bestimmt, wie viel Landesgeld in welcher Form zu welchem Zeitpunkt in Ihre Finanzierung fließt. Den rechtlichen Rahmen dieser Ebenen beschreibt die Übersicht Baurecht in Österreich, die Fördermodelle vergleicht die Seite Wohnbauförderung in Österreich.

Vergleichstabelle: Bauen in den Bundesländern

Die Tabelle enthält nur Eckwerte, die wir in Landesquellen gelesen haben. „Landesseite“ heißt: Das Modell ist beschrieben, der Betrag aber noch nicht als geprüfter Fakt im Register. Jede Zeile führt zu einer eigenen Landesseite mit Bauverfahren, Baulandsituation, Musterhäusern und Grenzlage.

Bundesland Baurechtsgrundlage Baubehörde Raumordnung: worauf Sie achten müssen Förderart Eigenheim Geprüfter Eckwert Musterhauspark
Wien Bauordnung für Wien Magistrat (Baupolizei) Bauklassen, Gartensiedlungs- und Wohngebiet, Bauplatz durch Abteilungsbewilligung Landesdarlehen, Bemessung laut Richtlinie der MA 50 vorzeitiger Baubeginn möglich; Baubewilligung höchstens drei Jahre alt; Beträge: Landesseite keiner in der Stadt; Blaue Lagune vor der Stadtgrenze
Niederösterreich NÖ Bauordnung 2014 Gemeinde; Magistrat in Statutarstädten Bauklassen und Bebauungsweise im Bebauungsplan, Bauland-Wohngebiet vs. Bauland-Agrargebiet, Hochwasserzonen Landesdarlehen nach Punktesystem (laut Sekundärquellen) Landesseite Blaue Lagune, Ausstellungsgelände, 2351 Wiener Neudorf (A2 Abfahrt Mödling/SCS); Mo–Sa 10–18 Uhr, So/Feiertag geschlossen
Oberösterreich Oö. Bauordnung 1994, Oö. Bautechnikgesetz Gemeinde; Magistrat in Linz, Wels, Steyr Wohn- und Dorfgebiet, Bebauungsplan nicht überall vorhanden Hypothekardarlehen über die OÖ Landesbank (Förderaktion Eigenheim) Basis 75 000 €; Antrag bis 31.12.2027 Musterhauspark Haid, Ikea-Platz 9, 4053 Haid (Ansfelden bei Linz)
Salzburg Baupolizeigesetz, Bautechnikgesetz, Bebauungsgrundlagengesetz Gemeinde; Magistrat in der Stadt Salzburg Bauplatzerklärung, Zweitwohnsitz-Beschränkungen, Baulandsicherung, Gefahrenzonen im Innergebirg Errichtungszuschuss (nicht rückzahlbar) 15 000 €; Antrag bis 12 Monate nach Baubeginnanzeige Eugendorf (Adresse in Prüfung)
Tirol Tiroler Bauordnung 2022 Gemeinde; Stadtmagistrat Innsbruck Freizeitwohnsitz-Verbot, Vorbehaltsflächen, Gefahrenzonenplan, Hanglagen Förderkredit oder Wohnbauscheck Kredit 54 000 € oder Scheck 18 900 €; neue Richtlinie: Beschluss 29.09.2026, in Kraft 01.01.2027 kein Park belegt
Vorarlberg Vorarlberger Baugesetz, Raumplanungsgesetz Gemeinde (Bürgermeister) Landesgrünzone, Ferienwohnungs-Beschränkung, dichtes Rheintal Landesdarlehen (Neubauförderung) Basis Einfamilienhaus 30 000 €, höchstens 100 000 € kein Park belegt
Kärnten Kärntner Bauordnung 1996, Kärntner Bauvorschriften Gemeinde; Magistrat in Klagenfurt und Villach Seen-Lagen mit Zweitwohnsitz-Regeln, Gefahrenzonen in Tälern Förderkredit je m² Nutzfläche (laut Sekundärquellen) Landesseite kein Park belegt; Graz am nächsten
Steiermark Steiermärkisches Baugesetz Gemeinde; Magistrat Graz Siedlungsschwerpunkte in der Raumordnung, Hochwasser- und Rutschungszonen Landesdarlehen, befristete Aktion höchstens 80 000 €; befristet bis 31.12.2026 Musterhauspark Graz, Weblinger Gürtel 33, 8054 Graz (neben IKEA, A9)
Burgenland Burgenländisches Baugesetz 1997 Gemeinde; Magistrat in Eisenstadt und Rust Neusiedler-See-Schutzgebiete, Hochwasser an Raab und Lafnitz Landesdarlehen nach Nutzfläche und Energiekennzahl (laut Sekundärquellen) Landesseite kein Park belegt; Blaue Lagune am nächsten

Was die Tabelle nicht zeigt, aber jede Landesseite erklärt: Die Reihenfolge der Schritte unterscheidet sich. In Oberösterreich ist das Ansuchen vor Baubeginn einzureichen, und schon der Aushub kann als Baubeginn gelten – klären Sie das schriftlich mit der Förderstelle; in Salzburg gefährdet das Versäumen der Frist nach der Baubeginnanzeige die Förderung. Der Förder-Check für Österreich sortiert die Regel Ihres Bundeslandes nach Haushaltsgröße.

Bundesland und Grundstück wählen: Schritt für Schritt

  1. Pendeldistanz und Arbeitsorte festlegen

    Markieren Sie die Orte, die Sie regelmäßig erreichen müssen, und ziehen Sie einen realistischen Pendelradius. Bezirke am Rand dieses Radius sind oft die Zone, in der Baugrund noch verfügbar ist.

  2. Bundesland-Regeln lesen, bevor Sie suchen

    Prüfen Sie auf der Landesseite, ob Zweitwohnsitz- oder Grundverkehrsbeschränkungen gelten, ob die Förderung eine Lage im Siedlungsschwerpunkt verlangt und wann das Förderansuchen fällig ist.

  3. Widmung und Bebauungsplan beim Bauamt abfragen

    Für jedes ernsthafte Grundstück: Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan oder Bebauungsrichtlinien, Aufschließung, Gefahrenzonenplan. Die Gemeinde gibt Auskunft, oft im Vorgespräch kostenlos.

  4. Grenzlage und Einkommen abstimmen

    Arbeiten Sie im Nachbarland, klären Sie mit Bank und Förderstelle, wie Fremdwährungseinkommen und ausländischer Arbeitsplatz bewertet werden.

  5. Musterhäuser der Region besuchen

    Mit Grundstücksplan und Widmungsauskunft in den nächstgelegenen Park; Hersteller, die im Bundesland regelmäßig bauen, kennen die Bauordnung und die Förderunterlagen.

  6. Förderantrag und Bauansuchen in der richtigen Reihenfolge

    Die Landesrichtlinie bestimmt, ob das Ansuchen vor Baubeginn, spätestens innerhalb einer Frist nach der Baubeginnanzeige oder vor der Fertigstellung vorliegen muss; das Bauansuchen geht an die Gemeinde.

Entscheidungsbaum: Ist dieser Baugrund in diesem Bundesland bebaubar?

Frage Wenn ja Wenn nein
Ist das Grundstück als Bauland gewidmet (Wohngebiet, Dorfgebiet, Gartensiedlungsgebiet)? weiter Grünland oder Bauerwartungsland: Umwidmung ist Gemeindesache und ungewiss – nicht kaufen, bevor sie rechtskräftig ist
Gibt es einen Bebauungsplan oder Bebauungsrichtlinien? Bauklasse, Bebauungsweise, Dichte und Bauflucht daraus übernehmen Die Bauordnung des Landes regelt Abstände und Höhen; Vorgespräch beim Bauamt
Ist das Grundstück aufgeschlossen (Straße, Wasser, Kanal, Strom)? weiter Aufschließungskosten und Anliegerbeiträge einplanen; in manchen Ländern Voraussetzung für die Bauplatzerklärung
Liegt es außerhalb von Gefahrenzonen (Hochwasser, Wildbach, Lawine, Rutschung)? weiter Rote Zone: in der Regel kein Wohnbau; gelbe Zone: Auflagen, Gutachten, Versicherung
Darf ich dort als Hauptwohnsitz bauen (Grundverkehr, Zweitwohnsitz-Regeln)? weiter In Tirol, Salzburg, Vorarlberg und Kärnten Beschränkungen; Gemeinde und Grundverkehrsbehörde fragen
Kommt der Grund aus der Familie? Übergabe vor dem Förderantrag verbüchern; Grunderwerbsteuer nach Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, 3,5 % darüber Kauf mit Regelsatz 3,5 %

Der Entscheidungsbaum ist in allen Ländern gleich aufgebaut, aber die Antworten kommen aus verschiedenen Gesetzen. Kritisch sind vor allem die Widmung („Bauerwartungsland“ ist kein Bauland) und die Gefahrenzone, die bei Hanglagen im Westen und Flusslagen im Osten über Bebaubarkeit und Versicherbarkeit entscheidet.

Rechenweg: Nebenkosten des Grundstücks – in jedem Bundesland gleich

Die Steuern und Gebühren auf den Grundkauf sind Bundesrecht. Der Rechenweg gilt daher in Wien wie im Burgenland; nur der Grundstückspreis, den Sie einsetzen, ist regional.

Position Rechenweg Quelle
Grunderwerbsteuer Kaufpreis × 3,5 % BMF
Eintragungsgebühr Eigentum Kaufpreis × 1,1 % oesterreich.gv.at
Pfandrechtsgebühr Bankkredit Pfandbetrag × 1,2 % oesterreich.gv.at
Pfandrechtsgebühr Landesdarlehen Darlehensbetrag × 1,2 % (nur in Ländern mit hypothekarisch besichertem Darlehen) oesterreich.gv.at
Familienübergabe statt Kauf Stufentarif statt Regelsatz: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, 3,5 % darüber BMF
Vertragserrichtung, Treuhand, Beglaubigung Honorar nach Vereinbarung; kein Register-Fakt Notar oder Rechtsanwalt

Die Zeile zum Landesdarlehen zeigt einen echten Länderunterschied: In Oberösterreich, der Steiermark, Tirol (Förderkredit) und Vorarlberg wird das Landesgeld als Darlehen im Grundbuch besichert und kostet die Pfandrechtsgebühr ein zweites Mal; beim nicht rückzahlbaren Salzburger Errichtungszuschuss und beim Tiroler Wohnbauscheck fällt keine Darlehenshypothek an – ob das Land andere Eintragungen verlangt, regelt die jeweilige Richtlinie. Den Block mit Ihrem Kaufpreis rechnet der Nebenkosten-Rechner für Österreich; die Hintergründe erklärt die Seite Grunderwerbsteuer und Nebenkosten.

Baugrund und Preise: Was wir sagen können – und was nicht

Suchanfragen zu Baugrundpreisen je Bundesland werden in der Regel mit Medienartikeln beantwortet, die Statistik-Austria-Werte zitieren. Wir übernehmen solche Zitate nicht als Fakt. Statistik Austria veröffentlicht die Durchschnittspreise für Baugrundstücke je Gemeinde als Tabellendatei; wir werten diese Datei aus und veröffentlichen die Bundesland- und Bezirkswerte mit Methodik-Hinweis als eigenes Daten-Asset. Bis dahin steht als geprüfter Wert nur der Median für Häuser in ganz Österreich: 2 836 €/m²[statistik.at, 30.10.2026].

Eine Rangfolge der Bundesländer nennen wir deshalb nicht. Qualitativ lässt sich nur sagen, welche Faktoren den Preis eines Bauplatzes treiben: Nähe zu Arbeitsorten und Ballungsräumen, verfügbares Bauland, Tal-, Hang- oder Seelage, Aufschließung und Widmung. Entscheidend für die Gesamtrechnung ist aber nicht nur der Quadratmeterpreis, sondern die Grundstücksgröße, die das Bundesland über Bebauungsdichte und Mindestbauplatz beeinflusst, und die Förderung, deren Richtlinien teils an Grundstücksgröße oder Bebauungsform anknüpfen. Wie sich Grundstück, Haus und Nebenkosten zum Budget addieren, zeigt die Seite Haus bauen in Österreich: Kosten; die Finanzierungslogik mit Landesdarlehen erklärt die Seite Hausbau-Finanzierung in Österreich.

Grenzregionen: Wenn das Nachbarland mitspielt

Mit Ausnahme Wiens grenzt jedes Bundesland an einen Nachbarstaat. Für Häuslbauer wird das relevant, wenn Arbeitsplatz, Einkommen oder Familie jenseits der Grenze liegen.

Bundesland Nachbarstaat Was Sie prüfen sollten Unsere Seite zum Nachbarland
Vorarlberg Schweiz, Liechtenstein, Deutschland Einkommen in Franken bei Bank und Förderstelle; Grenzgängerstatus; Wohnsitz- und Steuerfolgen Haus bauen in den Kantonen, Liechtenstein
Tirol Deutschland, Italien Pendeln nach Bayern oder Südtirol; Freizeitwohnsitz-Regeln bei Zuzug aus dem Ausland Haus bauen in den Bundesländern Deutschlands
Salzburg, Oberösterreich Deutschland Arbeitsplatz in Bayern, Sozialversicherung, Förderfähigkeit bei Auslandsjob Bundesländer Deutschlands
Kärnten, Steiermark Italien, Slowenien Pendeln nach Italien oder Slowenien; Zweitwohnsitz-Regeln in Seen- und Tourismuslagen –
Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich Ungarn, Slowakei, Tschechien Zuzug aus den Nachbarregionen; Grundverkehrsregeln für EU-Bürger bei der Landesstelle erfragen; Pendlerlage nach Wien –

Die Grenzlage ändert nichts am österreichischen Bauverfahren, aber viel an der Finanzierung: Ein Franken-Einkommen bewertet die Bank anders als ein Euro-Einkommen, und manche Landesförderung verlangt Hauptwohnsitz und Einkommensnachweise, die bei ausländischen Arbeitgebern anders aussehen. Die Landesseiten zu Vorarlberg, Tirol und Salzburg gehen darauf ein.

Lebensphase und Bundesland

Nicht nur das Grundstück, auch die Haushaltskonstellation entscheidet über das passende Land. Familien finden in Oberösterreich und Vorarlberg Zuschläge je Kind, in der Steiermark eine Erhöhung je weiterer Person im Haushalt; wer eine zweite Wohneinheit für die Eltern plant, trifft in Oberösterreich auf einen Zuschlag für die zweite Wohnung, in Salzburg auf höhere Zuschüsse bei Nachverdichtung. Welche Konstellation welches Fördermodell bevorzugt, zeigt die Übersicht Haus bauen nach Lebensphase in Österreich.

Checkliste: Bundesland-Vergleich vor der Grundstückssuche

Quellen und Stand

Steuersätze und Gebühren stammen vom Bundesministerium für Finanzen und von oesterreich.gv.at, die FMA-Referenzwerte von der Finanzmarktaufsicht, der Häuser-Median von Statistik Austria, die Normausgabe von Austrian Standards. Die Fördereckwerte haben wir auf den Seiten der Länder Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Tirol, der Stadt Wien und des Energieinstituts Vorarlberg gelesen; für Niederösterreich, Kärnten und das Burgenland lagen die Landesseiten am Prüftag nicht oder nur über Sekundärquellen vor, deshalb steht dort „Landesseite“. Die Bezeichnungen der Bauordnungen entnehmen wir dem Rechtsinformationssystem des Bundes; Fristen und Maße daraus nennen wir erst, wenn der Paragraph im Register geprüft ist. Baugrundpreise je Bundesland folgen als eigenes Daten-Asset aus der Statistik-Austria-Datei. Wie das Register funktioniert, steht auf der Methodik-Seite; den Einstieg in alle österreichischen Themen bietet die Übersicht Haus bauen in Österreich. Die Musterhausparks mit Adresse, Anfahrt und Besichtigungs-Checkliste finden Sie im Musterhaus-Atlas Österreich.

Wenn Sie wissen möchten, welches Bundesland, welcher Bezirk und welche Förderregel zu Ihrem Haushalt passen, starten Sie den Hausbau-Check für Österreich – unverbindlich, mit Quellen und einem Fahrplan für Ihr Bundesland; den Förderrahmen vorab prüft der Förder-Check.

Häufige Fragen

Unterscheiden sich die Baugrundpreise zwischen den Bundesländern?
Ja, die Preise sind regional sehr unterschiedlich, oft schon innerhalb eines Bezirks. Für Baugrundpreise je Bundesland liegt uns aber noch kein geprüfter Wert vor, deshalb nennen wir keine Rangfolge; Statistik Austria veröffentlicht Gemeindewerte, die wir in ein eigenes Daten-Asset übernehmen. Steuern und Gebühren auf den Grundkauf sind dagegen bundesweit gleich, die Landesförderung unterscheidet sich je Land.
Gilt in Österreich eine einheitliche Bauordnung?
Nein. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung oder ein eigenes Baugesetz, die Gemeinde ist Baubehörde erster Instanz, in Statutarstädten der Magistrat. Die technischen Anforderungen kommen aus den OIB-Richtlinien, die alle Länder in ihr Baurecht übernehmen, teils mit Abweichungen.
Wann muss ich die Wohnbauförderung beantragen?
Das regelt jedes Land selbst. Oberösterreich verlangt das Ansuchen vor Baubeginn, die Steiermark lässt es bis vor der Fertigstellung zu, Salzburg setzt eine Frist nach der Baubeginnanzeige, Wien kennt einen vorzeitigen Baubeginn. Die geprüften Regeln stehen in der Vergleichstabelle und auf den Landesseiten.
Wo gibt es in Österreich Musterhausparks?
Mit geprüfter Adresse im Register stehen die Blaue Lagune in Wiener Neudorf, der Musterhauspark Haid bei Linz und der Musterhauspark Graz; der Park in Eugendorf bei Salzburg wird noch geprüft. Für Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Burgenland und Wien selbst ist kein Park belegt.
Was ändert sich, wenn ich in einer Grenzregion baue?
Das Baurecht bleibt österreichisch, aber Einkommen in Fremdwährung, Pendlerpauschalen, Sozialversicherung und Förderfähigkeit bei ausländischem Arbeitsplatz müssen Sie prüfen. Für Bayern, die Schweiz und Liechtenstein haben wir eigene Länderseiten, auf die die Landesseiten der westlichen Bundesländer verweisen.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. FMA – Pressemitteilung vom 26.06.2025 zum WIK-Rundschreiben (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026
  4. Statistik Austria – Immobilien-Durchschnittspreise 2025 (veröffentlicht 28.05.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. Land OÖ – Eigenheimförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. Land Steiermark – Wohnbauförderung Eigenheim (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  7. Land Salzburg – Wohnbauförderung: Eigentumsförderung Errichtung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  8. Land Tirol – Eigenheime und Zusatzförderungen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  9. Energieinstitut Vorarlberg – Neubauförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  10. Stadt Wien – Amtsweg: Errichtung von Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund (MA 50) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  11. ris.bka.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  12. Austrian Standards – ÖNORM B 2310:2022-05-01 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  13. Land Steiermark (Verwaltung) – Eigenheimförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  14. Land Tirol – Pressemeldung 29.09.2026: Wohnbauförderung NEU: Mehr Unterstützung für Junge und Familien (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  15. Blaue Lagune – Fertighauszentrum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  16. Musterhauspark GmbH – Standorte (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026

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