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Hausbau-Checkliste Österreich: Grundstück bis Einzug

Hausbau-Checkliste für Österreich: fünf Phasen vom Grundstück bis zum Einzug, mit Stichtagen für Förderantrag, Bauverhandlung und Werkvertrag.

Stand:

Ausschnitt eines historischen Grundbuchauszugs mit Tabelle der Grundstücke und Benützungsarten
Grundbuchauszug (Gutsbestandsblatt) aus Mattersburg: Vor dem Kauf eines Baugrunds gehört ein aktueller Auszug auf jede Checkliste.Foto: Villa Florida, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite17 Abschnitte

Kurz gesagt

Was gehört in eine Hausbau-Checkliste für Österreich?

Eine Hausbau-Checkliste für Österreich folgt fünf Phasen: Vorbereitung und Budget, Grundstück, Finanzierung und Förderung, Hersteller und Vertrag, Behörden und Bau bis zum Einzug. Anders als in Deutschland hängen daran Stichtage, die Häuslbauer nicht verschieben können: Der Förderantrag hat je Bundesland einen eigenen Zeitpunkt – in Oberösterreich vor Baubeginn; vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich, in der Steiermark vor Fertigstellung/Bezug bzw. Fertigstellungsanzeige –, die Bauverhandlung der Gemeinde geht der Baubewilligung voraus, und der Werkvertrag sollte erst nach Bewilligung und Förderzusicherung bindend werden. Die Nebenkosten – Grunderwerbsteuer 3,5 %[bmf.gv.at, 30.10.2026], Eintragungsgebühr 1,1 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026], Pfandrechtsgebühr 1,2 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026] – stehen als eigene Prüfposten in Phase drei, weil sie aus Eigenmitteln bezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Phasen, fünf Listen: Jede Phase endet mit einem Dokument – Finanzierungsbestätigung, Grundbuchauszug, Förderzusicherung, Werkvertrag, Fertigstellungsanzeige. Fehlt das Dokument, ist die Phase nicht abgeschlossen.
  • Die Reihenfolge ist in Österreich Teil der Checkliste: Förderantrag zum Stichtag des Landes, Baubewilligung vor Werkvertragsfreigabe, Pfandrecht vor Auszahlung.
  • Bundesland-Prüfpunkte gehören in jede Liste: Antragszeitpunkt, Einkommensbasis (Jahres- oder Monatsnetto), Flächenobergrenze, Mindestfläche, Aktionsfrist – zum Beispiel die oberösterreichische Frist 31.12.2027.
  • Beim Fertigteilhaus ist die Ausbaustufe – mit Bezug auf die ÖNORM B 2310 und eigener Leistungsliste – ein Prüfpunkt im Vertrag, nicht im Prospekt.
  • Eine Unterlagen-Mappe je Phase und vorbereitete Fragen an Bank, Baufirma und Gemeinde sparen Wege; die Übernahme des Hauses hat eine eigene Liste.
  • Die Listen sind interaktiv: Haken setzen, Stand speichern, beim nächsten Besuch weitermachen.

Wie diese Checkliste aufgebaut ist

Wir haben die Liste nicht nach Gewerken sortiert, sondern nach Entscheidungen. Jede Phase stellt eine Frage, die Sie mit „ja“ beantworten müssen, bevor die nächste beginnt: Kann ich mir das leisten? Darf ich hier bauen? Bekomme ich Förderung und Kredit? Weiß ich, was ich kaufe? Darf ich anfangen – und wann bin ich fertig? Die Stichtags-Tabelle nach den Listen zeigt, welche Ereignisse in Österreich eine feste Reihenfolge erzwingen. Wer den Gesamtablauf in zehn Schritten lesen will, findet ihn unter Hausbau in Österreich: Ablauf.

Phase 1: Vorbereitung und Budget

Die erste Phase hat kein Grundstück und keinen Hersteller, nur Zahlen. Die Bank wird später nach den Referenzwerten der Finanzmarktaufsicht rechnen – Beleihungsquote 90 %[fma.gv.at, 02.11.2026], Schuldendienstquote 40 %[fma.gv.at, 02.11.2026], Laufzeit bis 35 Jahre[fma.gv.at, 02.11.2026] –, auch nachdem die KIM-Verordnung am 30.06.2025 ausgelaufen ist. Wer diese Rechnung selbst vorwegnimmt, geht mit einem Rahmen ins Musterhaus statt mit einem Wunsch. Wie Sie Konten, Bausparvertrag, Schenkung oder elterlichen Grund als Eigenmittel richtig ansetzen, zeigt der Ratgeber Eigenmittel für den Hausbau in Österreich.

Phase 1: Vorbereitung und Budget

Phase 2: Grundstück

Das Grundstück entscheidet mehr als das Haus: über die Widmung, über Hanglage und Bodenplatte, über Aufschließungskosten und mitunter über die Förderung, deren Richtlinien teils an Grundstücksgröße oder Bebauungsform anknüpfen. Die Kaufnebenkosten kommen aus den Eigenmitteln; den Rechenweg zeigt die Seite Grunderwerbsteuer und Nebenkosten beim Hausbau.

Phase 2: Grundstück

Phase 3: Finanzierung und Förderung

Hier entscheidet die Reihenfolge – und die ist Landessache. Oberösterreich verlangt das Ansuchen vor Baubeginn; vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026], nimmt Anträge für seine Eigenheimaktion bis 31.12.2027 an und verlangt mindestens 80 m² je Wohnung. Die Steiermark akzeptiert den Antrag vor Fertigstellung/Bezug bzw. Fertigstellungsanzeige[wohnbau.steiermark.at, 31.10.2026] und deckelt die Wohnnutzfläche bei 150 m². Salzburg gibt 12 Monate[salzburg.gv.at, 31.10.2026] nach der Baubeginnanzeige Zeit. Andere Länder haben andere Regeln – prüfen Sie Ihre Landesseite über die Wohnbauförderung in Österreich. Die Bausteine Eigenmittel, Wohnkredit und Landesdarlehen erklärt die Seite Hausbau-Finanzierung in Österreich.

Phase 3: Finanzierung und Förderung

Für den Nebenkostenblock steht der Nebenkosten-Rechner für Österreich bereit, für die Förderbausteine der Förder-Check für Österreich.

Phase 4: Hersteller und Vertrag

Beim Fertigteilhaus ist der Werkvertrag ein zentrales Dokument des gesamten Projekts. Die Ausbaustufe mit Bezug auf die ÖNORM B 2310 (Ausgabe 2022-05-01[austrian-standards.at, 01.11.2026]), die Bau- und Leistungsbeschreibung, der Fixpreis mit Bindefrist und die Schnittstellenliste gehören hinein. Was die Stufen enthalten, zeigt die Seite Fertigteilhaus belagsfertig oder schlüsselfertig; was der Fixpreis absichert, der Ratgeber Fixpreis beim Hausbau in Österreich.

Phase 4: Hersteller und Vertrag

Die Vorbereitung auf den Musterhaus-Rundgang beschreibt die Musterhaus-Besichtigung: Checkliste für Österreich.

Phase 5: Behörden, Bau und Einzug

Die Gemeinde ist Baubehörde, die Bauordnung des Bundeslandes das Verfahren. Zwischen Bauansuchen und rechtskräftiger Bewilligung liegen Bauverhandlung, mögliche Einwendungen der Nachbarn und die Rechtsmittelfrist. Ob danach eine Frist für den Baubeginn läuft und was bei Überschreiten gilt, ergibt sich aus Bescheid und Landesbauordnung. Zwei Beispiele aus Landesquellen: Wien verlangt den Baubeginn im Regelfall innerhalb von längstens 4 Jahre, andernfalls erlischt die Bewilligung; in Vorarlberg verliert sie ihre Wirksamkeit, wenn die Ausführung nicht binnen 3 Jahren ab Rechtskraft beginnt. Für alle anderen Bundesländer fragen Sie beim Bauamt nach, bevor Sie den Bautermin mit dem Hersteller fixieren.

Phase 5: Behörden, Bau und Einzug

Welche Rolle der Bauführer bei Baubeginn- und Fertigstellungsanzeige spielt, zeigt am Beispiel Wien die Seite Bauführer beim Hausbau in Österreich. Mit dem fertigen Haus ändert sich auch die jährliche Abgabe an die Gemeinde – den Weg vom Einheitswert zum neuen Bescheid beschreibt Grundsteuer für das neue Haus in Österreich.

Übernahme des Hauses: so läuft die Abnahme in der Praxis

Beim Fertigteilhaus endet die Leistung des Herstellers mit der Übernahme, nicht mit dem Abzug des Montagetrupps. Verweist Ihr Werkvertrag auf die ÖNORM B 2110, regelt sie den Ablauf von Übernahme, Mängelfeststellung und Schlussrechnung; ohne Verweis gelten der Vertrag und das ABGB. In beiden Fällen bildet die gemeinsame Begehung mit schriftlichem Protokoll den Kern. Ab der Übernahme liegt das Risiko für das Haus in der Regel bei Ihnen, und die Fristen für Gewährleistungsansprüche beginnen zu laufen. Nehmen Sie den Termin deshalb nicht zwischen Tür und Angel wahr, sondern mit Zeit, Tageslicht und – wenn möglich – einer fachkundigen Begleitung.

Übernahme und Übergabe

Ein Haftrücklass oder Zahlungsrückbehalt schützt Sie nur, wenn er im Werkvertrag vereinbart ist. Seine Höhe verhandeln Sie vor der Unterschrift, nicht am Übergabetag. Wie Sie mit versteckten Mängeln umgehen und was im Protokoll den Unterschied macht, erklärt der Ratgeber Bauübernahme beim Hausbau in Österreich.

Unterlagen-Mappe: welches Dokument in welche Phase gehört

Gemeinde, Förderstelle und Bank fragen teils dieselben Dokumente ab – aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Anforderungen an die Aktualität. Legen Sie eine Mappe an, digital und auf Papier, die der Phasenlogik dieser Checkliste folgt. So suchen Sie beim Förderantrag nicht nach dem Lageplan, den Sie für das Bauansuchen schon einmal besorgt haben.

Unterlage Phase Woher Wer sie verlangt
Grundbuchauszug Grundstück, Behörden Grundbuch, über Notar, Rechtsanwalt oder Grundbuchsabfrage Kaufvertrag, Bauansuchen, Bank, Förderstelle
Auszug aus dem Flächenwidmungsplan Grundstück Gemeinde, teils Geoinformationssystem des Landes Ihre Kaufentscheidung, Bank
Bebauungsplan oder Bebauungsbestimmungen Grundstück, Planung Gemeinde Planverfasser, Hersteller
Lageplan, Vermessungsurkunde Grundstück, Behörden Vermessungsbüro, Vermessungsamt Einreichplan, Bauverhandlung
Kaufvertrag mit Treuhandbestätigung Grundstück Notar oder Rechtsanwalt Bank, Förderstelle
Einkommensnachweise, Meldezettel Finanzierung, Förderung Arbeitgeber, Finanzamt, Gemeinde Bank, Förderstelle
Energieausweis Förderung, Behörden Hersteller oder befugter Aussteller Förderantrag, Bauansuchen
Einreichplan und Baubeschreibung Behörden Befugter Planverfasser, auf Wunsch über den Hersteller Bauansuchen, Förderantrag
Baubewilligungsbescheid mit Rechtskraft Vertrag, Bau Gemeinde Bank, Hersteller, Förderstelle
Kreditvertrag und Pfandurkunde Finanzierung Bank, Notar Grundbuch
Übernahmeprotokoll und Befunde Einzug Hersteller, Professionisten Fertigstellungsanzeige (je nach Bauordnung), Förderstelle, Versicherung

Fragen Sie vor jedem Antrag, wie alt ein Grundbuchauszug oder ein Einkommensnachweis sein darf – Förderstellen und Banken legen das unterschiedlich fest. Was der Energieausweis enthalten muss und warum ihn die Förderstelle sehen will, erklärt die Seite Energieausweis beim Hausbau in Österreich; wie Sie Widmung, Bebauungsbestimmungen und Aufschließung vor dem Kauf lesen, der Ratgeber Baugrund in Österreich prüfen.

Fragen an Bank, Baufirma und Gemeinde

Eine Checkliste zeigt, was erledigt sein muss. Die folgenden Fragen helfen Ihnen, die Antworten zu bekommen, die Sie zum Abhaken brauchen. Notieren Sie zu jeder Antwort Datum und Gesprächspartner, und lassen Sie sich Entscheidendes schriftlich bestätigen.

An die Bank

  • Mit welcher Schuldendienstquote und welchen Lebenshaltungskosten rechnen Sie meinen Haushalt?
  • Wie berücksichtigen Sie Landesdarlehen und Bausparvertrag bei der Rate und im Grundbuchsrang?
  • Fallen Bereitstellungsprovision oder Gebühren für noch nicht abgerufene Teilbeträge an?
  • Wie lange gilt das Zinsangebot, und ab welchem Zeitpunkt ist der Zinssatz fixiert?
  • Welche Nachweise brauchen Sie vor der ersten Auszahlung – Bewilligung, Grundbuchseintragung, Baufortschritt?
  • Was geschieht mit Zusage und Auszahlungsplan, wenn sich der Bau verzögert?

An Hersteller oder Baufirma

  • Welche Ausbaustufe im Sinne der ÖNORM B 2310 bieten Sie an, und welche Positionen weichen davon ab?
  • Was genau deckt der Fixpreis ab, wie lange gilt er, und ab welchem Ereignis läuft die Frist?
  • Wer erstellt Einreichplan und Energieausweis, und sind diese Leistungen im Preis enthalten?
  • Was erwarten Sie vom Bauherrn bis zur Montage – Bodenplatte oder Keller, Anschlüsse, Zufahrt für Kran und Lkw?
  • Wie sind Zahlungsplan und Baufortschritt miteinander verknüpft?
  • Wer koordiniert die Professionisten bei Bauherrenleistungen, und wer haftet an den Schnittstellen?
  • Wie läuft die Übernahme ab, und welche Unterlagen erhalte ich dabei?

An die Gemeinde

  • Welche Widmung und welche Bebauungsbestimmungen gelten für mein Grundstück?
  • Braucht das Grundstück vor dem Bauansuchen eine eigene Feststellung als Bauplatz?
  • Welche Unterlagen und wie viele Planausfertigungen verlangt das Bauansuchen?
  • Mit welcher Wartezeit bis zur Bauverhandlung ist derzeit zu rechnen?
  • Welche Aufschließungs- und Anschlussgebühren fallen an, und wann werden sie vorgeschrieben?
  • Gibt es Vorgaben zu Heizsystem, Photovoltaik, Stellplätzen oder Versickerung von Regenwasser?

Wie Bauansuchen, Bauverhandlung und Rechtskraft zusammenhängen, beschreibt die Seite Baubewilligung in Österreich; welche Klauseln im Werkvertrag Sie absichern, der Ratgeber Bauvertrag für Häuslbauer in Österreich. Wenn Nachbarn in der Bauverhandlung Einwendungen erheben könnten, hilft vorab der Überblick zum Nachbarrecht beim Hausbau in Österreich.

Stichtage, die die Reihenfolge erzwingen

Ereignis Muss vorher erledigt sein Folge bei Versäumnis
Förderantrag beim Bundesland Grundbuchseintragung, Pläne, Energieausweis, Einkommensnachweise Oberösterreich: Antrag nach Baubeginn nicht vorgesehen (ob schon der Aushub zählt, schriftlich klären); Steiermark: nach Bezug oder Fertigstellungsanzeige keine Förderung; Salzburg: nach 12 Monaten ab Baubeginnanzeige keine Förderung
Aktionsfrist einer Landesförderung Vollständiger Antrag – in Oberösterreich bis 31.12.2027 Aktion endet, Nachfolgeregelung ungewiss
Flächenprüfung Nutzflächenberechnung nach Landesdefinition – Steiermark höchstens 150 m², Oberösterreich mindestens 80 m² je Wohnung Förderung entfällt oder wird gekürzt
Bauverhandlung Bauansuchen vollständig, Nachbarn geladen Vertagung, Nachforderungen, Zeitverlust
Werkvertrag bindend Baubewilligung rechtskräftig, Förderzusicherung, Kreditzusage Umplanungskosten oder Verlust der Preisbindung
Pfandrechtseintragung Kreditvertrag, Pfandurkunde, Rangordnung Keine Auszahlung der Bank
Baubeginn Rechtskräftige Bewilligung, Anzeige an die Gemeinde Rechtsfolgen einer versäumten Baubeginnfrist regelt die Landesbauordnung – beim Bauamt erfragen
Fertigstellungsanzeige Abnahmen; Befunde, soweit die Bauordnung sie verlangt Baurechtliche Folgen laut Landesbauordnung; Förderstellen können Restauszahlungen an den Fertigstellungsnachweis knüpfen – Richtlinie prüfen

Rechenweg: Die Eigenmittel-Prüfung in Phase 1 und 3

Prüfposten Rechenweg
Eigenmittel für das Objekt (Grundstück + Werkvertrag + Bauherrenleistungen) − Objektwert × 90 %
Grunderwerbsteuer Grundstückspreis × 3,5 %
Eintragungsgebühr Eigentum Grundstückspreis × 1,1 % + Eingabengebühr 85 € je Gesuch
Pfandrechtsgebühr (Pfandbetrag Bank + Landesdarlehen) × 1,2 %
Ratenobergrenze Jahresnettoeinkommen × 40 % ÷ 12 – Bank- und Landesrate zusammen

Was in Deutschland und der Schweiz anders auf der Liste steht

Prüfpunkte, die sich je Land unterscheiden (qualitativ)
Prüfpunkte, die sich je Land unterscheiden (qualitativ)
PrüfpunktÖsterreichDeutschlandSchweiz
FörderungLandesantrag mit landesspezifischem Stichtag, Einkommens- und Flächengrenzen je BundeslandKfW-Antrag über die Bank vor VorhabensbeginnKaum Neubauförderung; Vorsorgegelder und Gebäudeprogramm prüfen
GenehmigungBauansuchen, Bauverhandlung mit Nachbarn, RechtskraftBauantrag, Nachbarbeteiligung schriftlich, Genehmigungsfiktion in manchen LändernBaugesuch, öffentliche Auflage, Einsprachefrist
AusbaustufeAusbauhaus, belagsfertig, schlüsselfertig mit Bezug auf ÖNORM B 2310Herstellerdefinition in der Bau- und LeistungsbeschreibungRohbau oder schlüsselfertig nach SIA-Werkvertrag
GrundbuchEintragungsgebühr und Pfandrechtsgebühr als Prozentsatz, Eingabengebühr je GesuchNotar- und Grundbuchkosten nach GebührenordnungSchuldbrief und Grundbuchgebühren je Kanton
KreditprüfungFMA-ReferenzwerteKreditwürdigkeitsprüfung nach WohnimmobilienkreditrichtlinieTragbarkeit mit kalkulatorischem Zins

Die deutsche Liste mit Bauantrag und KfW finden Sie unter Haus bauen: Checkliste für Deutschland, die Schweizer Variante mit Baugesuch und Tragbarkeit unter Hausbau-Checkliste für die Schweiz.

Die Checkliste in den Kalender bringen

  1. Stichtage zuerst eintragen

    Antragszeitpunkt und Aktionsfrist des Bundeslandes, geplanter Baubeginn, Bindefrist des Fixpreises, Zuteilungstermin des Bausparvertrags. Diese Termine lassen sich nicht verschieben.

  2. Rückwärts planen

    Vom Baubeginn zurück: Förderzusicherung, Baubewilligung mit Rechtsmittelfrist, Bauverhandlung, Bauansuchen, Einreichplanung. Jede Stufe bekommt einen Puffer für Nachforderungen.

  3. Dokumente je Phase definieren

    Finanzierungsbestätigung, Grundbuchauszug, Förderzusicherung, Werkvertrag, Baubewilligung, Fertigstellungsanzeige – ohne Dokument keine nächste Phase.

  4. Ansprechpartner zuordnen

    Bauamt, Landesstelle, Bank, Notar, Hersteller, Professionisten – mit Namen, Zuständigkeit und Reaktionszeit.

  5. Wöchentlich abhaken

    Die interaktiven Listen speichern den Stand. Offene Punkte mit Termin versehen, erledigte mit Datum.

  6. Nach dem Einzug weiterführen

    Bindefristen, Gewährleistung, Wartung und Endabrechnung gehören in dieselbe Liste wie der Baubeginn.

Typische Fehler trotz Checkliste

  1. Liste gelesen, Stichtag des Landes ignoriert. Wer in Oberösterreich vor dem Förderansuchen mit Aushub oder Fundament beginnt, riskiert, dass die Förderstelle das bereits als Baubeginn wertet – klären Sie das vorher schriftlich. In der Steiermark kann ein Bezug vor dem Antrag die Förderung kosten.
  2. Nutzfläche vom Hersteller statt vom Land. Zwei Definitionen, ein Prüfpunkt, eine verlorene Förderung.
  3. Eine Haushaltsrechnung statt zwei. Die Bank rechnet mit dem Karenz-Szenario.
  4. Musterhaus als Vertragsgrundlage. Verbindlich ist die Leistungsbeschreibung.
  5. Keine Dokumente je Phase. Mündliche Zusagen von Bank, Behörde oder Hersteller tragen keinen Baubeginn.
  6. Nach dem Einzug aufgehört. Bindefristen, Endabrechnung und Gewährleistungsfristen laufen weiter.
  7. Eigenleistung ohne Zeitplan. Was der Bauherr selbst übernimmt, braucht Termine, Haftungsklärung und eine Lücke im Zahlungsplan des Herstellers. Worauf Sie dabei achten, zeigt die Seite Eigenleistung beim Hausbau in Österreich.

Quellen und Stand

Antragszeitpunkt, Aktionsfrist und Mindestfläche Oberösterreich stammen von der Landesseite, Antragszeitpunkt und Flächenobergrenze der Steiermark von der Wohnbauförderungsstelle des Landes, die Salzburger Antragsfrist vom Land Salzburg, die Nebenkostensätze und die Eingabengebühr vom Bundesministerium für Finanzen und von oesterreich.gv.at, die Referenzwerte und das Ende der KIM-Verordnung von der Finanzmarktaufsicht, die Normausgabe von Austrian Standards. Verfahrensdauern und Bauausführungsfristen der Bauordnungen nennen wir erst, wenn sie als geprüfte Fakten vorliegen. Die Regeln des Fakten-Registers erklärt die Methodik-Seite; die Kostenblöcke, die in Phase 1 und 3 geprüft werden, die Seite Haus bauen in Österreich: Kosten; den Normhintergrund die Seite ÖNORM B 2310 erklärt. Alle Themen für Österreich bündelt die Übersicht Haus bauen in Österreich.

Wenn Sie wissen möchten, an welcher Stelle der Liste Ihr Projekt gerade steht und was als Nächstes ansteht, starten Sie den Hausbau-Check für Österreich – unverbindlich, mit Quellen und einem Fahrplan für Ihr Bundesland.

Häufige Fragen

Was muss ich vor dem Hausbau in Österreich als Erstes klären?
Drei Dinge in dieser Reihenfolge: ob das Grundstück als Bauland gewidmet und aufgeschlossen ist, wie groß der Finanzierungsrahmen nach Haushaltsrechnung und Eigenmitteln ist, und welche Förderrichtlinie Ihres Bundeslandes mit welchen Grenzen und Stichtagen gilt. Erst dann lohnt ein Herstellerangebot.
Welche Unterlagen braucht das Bauansuchen?
Üblich sind Einreichplan eines befugten Planverfassers, Baubeschreibung, Grundbuchauszug, Lageplan, Energieausweis und Nachweis der Aufschließung. Die genaue Liste steht in der Bauordnung des Bundeslandes; das Bauamt der Gemeinde gibt sie auf Nachfrage heraus.
Wann muss die Wohnbauförderung beantragt werden?
Das legt jedes Bundesland selbst fest. Oberösterreich verlangt das Ansuchen vor Baubeginn, die Steiermark lässt es zu, solange das Haus weder fertiggestellt noch bezogen ist, Salzburg setzt eine Frist nach der Baubeginnanzeige, Wien kennt einen vorzeitigen Baubeginn. Dazu kommen Antragsfristen einzelner Aktionen und Förderkontingente.
Brauche ich eine Bauaufsicht, wenn der Hersteller alles macht?
Der Hersteller beaufsichtigt seine eigene Leistung. Eine unabhängige Bauaufsicht oder zumindest eine Abnahme durch einen Sachverständigen schützt bei Schnittstellen zu Bauherrenleistungen, bei Mängelrügen und bei der Übergabe.
Was gehört in die Checkliste nach dem Einzug?
Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde samt den Nachweisen, die Ihre Bauordnung verlangt – je nach Bundesland können das Befunde etwa für Elektro, Heizung oder Rauchfang sein –, Endabrechnung bei der Förderstelle, Hauptwohnsitzmeldung, Bindefristen der Förderung, Gewährleistungsfristen und Wartungstermine für Heizung und Lüftung.
Was gehört bei der Übernahme des Hauses ins Protokoll?
Jeder sichtbare Mangel mit Ort, Beschreibung, Foto und Behebungstermin, der Vorbehalt für erkennbare Mängel, die übergebenen Unterlagen wie Pläne, Befunde und Wartungsanleitungen sowie Zählerstände und Schlüssel. Unterschreiben Sie erst, wenn alle Punkte erfasst sind, und lassen Sie die Behebung bei einer Nachbegehung bestätigen.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. Land OÖ – Eigenheimförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Land Steiermark – Wohnbauförderung Eigenheim (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. Land Salzburg – Wohnbauförderung: Eigentumsförderung Errichtung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (Letzte Aktualisierung 01.08.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  6. austrian-standards.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  7. FMA – Pressemitteilung «FMA erwartet nach Auslaufen der KIM-V solide Wohnkreditvergabe mit Hausverstand» vom 26.06.2025 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026
  8. Stadt Wien – Baubeginn: Anzeige (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  9. Land Vorarlberg – Baubewilligung (Verfahrensbeschreibung, letzte Aktualisierung 30.11.2020; §§ 18 Abs. 2, 22 Abs. 1, 24, 28 Baugesetz) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  10. Austrian Standards – ÖNORM B 2310:2022-05-01 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026

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