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Förder-Atlas Österreich: Wohnbauförderung aller Länder
Wohnbauförderung für das Eigenheim in allen Bundesländern als Matrix: Darlehen, Zins, Laufzeit, Einkommensgrenze, Antragszeitpunkt – mit Stand.

Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
Kurz gesagt
Wie unterscheidet sich die Wohnbauförderung der österreichischen Bundesländer?
Jedes österreichische Bundesland fördert das Eigenheim mit einem eigenen Instrument. Oberösterreich vergibt ein Basisdarlehen von 75 000 € plus Zuschläge, die Steiermark ein Landesdarlehen von höchstens 80 000 €, Tirol wahlweise einen Förderkredit von 54 000 € oder einen nicht rückzahlbaren Wohnbauscheck, Salzburg einen Errichtungszuschuss. Auch Einkommensgrenzen, Antragszeitpunkt und Befristungen weichen ab: Salzburgs Kontingent ist derzeit geschlossen, die steirische Aktion ist bis 31.12.2026 befristet.
Kernaussagen
- Mehrere Förderlogiken nebeneinander: Darlehen mit Grundbetrag und Zuschlägen (Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg), Pauschalkredit oder Scheck (Tirol), Einmalzuschuss (Salzburg) und Punktesystem (Niederösterreich).
- Einkommensgrenzen sind nicht vergleichbar, ohne die Basis zu kennen: Tirol und Vorarlberg rechnen mit dem Monatsnetto, Oberösterreich, Steiermark und Niederösterreich mit dem Jahresnetto.
- Der Antragszeitpunkt entscheidet über den Anspruch. Wer in Oberösterreich ohne Antrag zu bauen beginnt, riskiert die Förderung, sofern der vorzeitige Baubeginn nicht beantragt wurde.
- Befristungen und Kontingente ändern sich zum Jahreswechsel: Tirol hat eine neue Richtlinie beschlossen, Salzburg öffnet das Kontingent neu, die steirische Aktion ist bis 31.12.2026 befristet, eine Nachfolgeregelung ist offen.
- Für einzelne Länder ist die Landesquelle offen. Wir zeigen dort keinen Wert, statt einen ungeprüften zu übernehmen.
Matrix A: Instrument und Förderhöhe
| Bundesland | Instrument | Grund- oder Pauschalbetrag | Zuschläge (Auswahl) | Obergrenze |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland | Landesdarlehen | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen |
| Kärnten | Förderkredit | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen |
| Niederösterreich | Landesdarlehen nach Punktesystem | 300 € je Punkt | Punkte für Energie, Familie und Lage laut Richtlinie | Punktsumme laut Richtlinie |
| Oberösterreich | Hypothekardarlehen mit Landesstützung | 75 000 € | je Kind 15 000 €, bei erhöhter Familienbeihilfe 20 000 €; zweite Wohnung 25 000 €; barrierefrei 5 000 € | Summe der Bausteine |
| Salzburg | Errichtungszuschuss (einmalig) | 15 000 € auf unbebautem Grund | Nachverdichtung: 20.000 € (1–2 Personen), 30.000 € (3–4 Personen / wachsende Familie ohne Kinder), 40.000 € (ab 5 Personen, Jungfamilie, Alleinerziehende), 50.000 € (kinderreiche Familie ab 3 Kindern) | – |
| Steiermark | Landesdarlehen | 30 000 € für eine Person | Partner 10 000 €, je weitere Person 5 000 €, je Kriterium 10 000 € | 80 000 € |
| Tirol | Förderkredit oder Wohnbauscheck | Kredit 54 000 € pauschal | Scheck als Alternative: 18 900 € | – |
| Vorarlberg | Landesdarlehen (Neubauförderung) | 30 000 € für ein Einfamilienhaus | je Kind 15 000 €, Ersterwerb 10 000 € | 100 000 € |
| Wien | Landesdarlehen für das Eigenheim auf Eigengrund | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen |
Zur Einordnung Wiens: Für Eigentumswohnungshäuser von Bauträgern nennt die Stadt ein Landesdarlehen von 740 €/m²[wien.gv.at, 30.10.2026], bezogen auf die Nutzfläche. Für das Einfamilienhaus auf eigenem Grund ist dieser Wert nicht übertragbar.
Matrix B: Zins und Laufzeit
| Bundesland | Zins | Laufzeit | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Burgenland | Landesquelle offen | Landesquelle offen | – |
| Kärnten | Landesquelle offen | Landesquelle offen | – |
| Niederösterreich | laut Richtlinie | laut Richtlinie | Konditionen hängen am Punktesystem |
| Oberösterreich | 1,5 % fix für 10 Jahre | 35 Jahre | danach variabel: 3-Monats-Euribor + max. 112 Basispunkte |
| Salzburg | – (Zuschuss) | – | Bankkredit mit Mindestanteil Fremdmittel von 30 % der Baukosten |
| Steiermark | gestaffelt, höchstens 1,5 % | 30 Jahre | Wohnnutzfläche höchstens 150 m² |
| Tirol | Annuitätenstaffel: Jahre 1–5: 0,2 % + 0,3 %; 6–10: 0,3 % + 0,6 %; 11–20: 0,5 % + 0,9 %; 21–25: 0,8 % + 1,4 %; 26–30: 2,2 % + 4,6 %; ab 31: 3,0 % + 4,7 % | bis 37,5 Jahre | Scheck statt Kredit: Bindung 10 Jahre |
| Vorarlberg | fix 3,3 % oder Staffel 1,0 % steigend bis 5,0 % | 35 Jahre | Wohnnutzfläche höchstens 150 m²; 200 m² bei zwei baulich getrennten Wohnungen (Zweifamilienhaus) |
| Wien | Landesquelle offen | Landesquelle offen | – |
Matrix C: Einkommensgrenzen und ihre Basis
| Bundesland | Rechenbasis | Grenze eine Person | Grenze Haushalt | Wenn die Grenze überschritten wird |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland | Jahres-Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen im Kalenderjahr vor Antragstellung | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen |
| Kärnten | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen |
| Niederösterreich | Nettoeinkommen pro Jahr, Grenze nach Anzahl der Personen im Haushalt | 60 000 € | nach Haushaltsgröße laut Land | laut Richtlinie |
| Oberösterreich | Jahresnetto | 50 000 € | zwei Personen: 85 000 € | Überschreitung bis 10 % → Förderung um 25 % vermindert; bis 20 % → um 50 %; bis 30 % → um 75 % |
| Salzburg | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen |
| Steiermark | Jahresnettoeinkommen | 49 600 € | ab zwei nahestehenden Personen: 74 400 € | je 1.310 € Überschreitung sinkt die Förderhöhe um 20 Prozentpunkte |
| Tirol | Monatsnetto (ein Zwölftel des Jahresnetto) | 3 800 €; ab Jahresbeginn 2027: 4 100 € | zwei Personen ab Jahresbeginn 2027: 6 700 € | laut Richtlinie |
| Vorarlberg | Monatsnetto inklusive anteiliger Sonderzahlungen | 4 000 € | nach Haushaltsgröße laut Richtlinie | laut Richtlinie |
| Wien | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen | Landesquelle offen |
Ein Monatswert lässt sich nur mit der Rechenregel des Landes in einen Jahreswert übersetzen; deshalb stehen die Grenzen in der Einheit der Quelle.
Matrix D: Antrag, Fristen, Kontingente und Richtlinienstand
| Bundesland | Antragszeitpunkt | Befristung oder Kontingent | Weitere Fristen | Stand der Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland | Landesquelle offen | Landesquelle offen | – | – |
| Kärnten | Landesquelle offen | Landesquelle offen | – | – |
| Niederösterreich | Landesquelle offen | Landesquelle offen | – | |
| Oberösterreich | vor Baubeginn; vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich | Anträge bis 31.12.2027 | Bezug binnen 3 Jahren ab Zusicherung; Mindestwohnfläche 80 m² | |
| Salzburg | spätestens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige | Kontingent geschlossen, neue Ansuchen ab 11.01.2027 | Mindestinvestition 200 000 € | |
| Steiermark | vor Fertigstellung/Bezug bzw. Fertigstellungsanzeige | befristet bis 31.12.2026; Budget-Ampel des Landes beachten | – | Richtlinie 01.03.2026 |
| Tirol | in der geprüften Landesquelle nicht ausdrücklich geregelt | neue Richtlinie: Beschluss 29.09.2026, in Kraft 01.01.2027 | Zinsstütze des Wohnpakets: 31.03.2025 (abgelaufen) | |
| Vorarlberg | in der geprüften Landesquelle nicht ausdrücklich geregelt | laufend | – | Richtlinie gültig ab 01.07.2025 |
| Wien | vorzeitiger Baubeginn möglich; Baubewilligung höchstens drei Jahre alt | laufend | – |
Die Steiermark veröffentlicht den Anteil des noch verfügbaren Budgets tagesaktuell über eine Budget-Ampel; weil sich dieser Wert laufend ändert, verlinken wir auf die Landesseite Steiermark, statt einen Tageswert zu konservieren.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
Annahme: Paar mit zwei Kindern, Einfamilienhaus-Neubau, Einkommen unter der jeweiligen Grenze, alle Voraussetzungen erfüllt. Gerechnet wird nur mit Werten aus dem Register; das Ergebnis steht als Rechenweg, damit Sie Ihre eigene Haushaltsgröße einsetzen können.
| Land | Rechenweg Förderhöhe | Begrenzung |
|---|---|---|
| Oberösterreich | 75 000 € + 2 × 15 000 € | Einkommensgrenze für zwei Erwachsene 85 000 €, mit Kindern laut Richtlinie |
| Steiermark | 30 000 € + 10 000 € + 2 × 5 000 €, zuzüglich 10 000 € je erfülltem Kriterium (etwa Jungfamilie oder nachwachsende Rohstoffe) | höchstens 80 000 € |
| Vorarlberg | 30 000 € + 2 × 15 000 €, beim ersten Eigentum zuzüglich 10 000 € | höchstens 100 000 € |
| Tirol | Förderkredit 54 000 € pauschal oder Wohnbauscheck 18 900 € | Haushaltsgröße wirkt über die Einkommensgrenze, nicht über die Förderhöhe |
Der Vergleich zeigt das Prinzip: In der Steiermark und in Vorarlberg wächst die Förderung mit der Haushaltsgröße bis zu einer Obergrenze, in Tirol bleibt sie pauschal. Für Holzbau mit Fertigteilen ist das steirische Kriterium „nachwachsende Rohstoffe“ relevant – ob Ihr Haus es erfüllt, entscheidet die Landesstelle nach dem Energie- und Baustoffnachweis. Ihren individuellen Betrag rechnet der Wohnbauförderungs-Check mit denselben Registerwerten.
Kombinierbarkeit
| Baustein | Mit Landesförderung kombinierbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohnkredit der Bank | ja, Regelfall | Pfandrechtsgebühr von 1,2 % fällt auch für ein grundbücherlich gesichertes Landesdarlehen an |
| Tiroler Förderkredit und Wohnbauscheck | nein, wahlweise | Scheck ist die nicht rückzahlbare Alternative zum Kredit |
| Gemeindeförderung | je nach Gemeinde | bei der Gemeinde erfragen; nicht Teil dieses Datensatzes |
| Klimabonus des Bundes | nein | seit 2025 keine Auszahlung |
Welche Nebenkosten neben der Förderung anfallen, zeigt der Ratgeber Kaufnebenkosten in Österreich; den Überblick über alle Landesmodelle mit Ablauf und Unterlagen bietet die Seite Wohnbauförderung in Österreich.
Methodik
Grundlage sind die Förderungsrichtlinien, Merkblätter und Antragsseiten der Landesregierungen. Jeder Wert ist ein Eintrag im Fakten-Register mit Primärquelle, Abrufdatum, Ablaufdatum und Prüfstatus. In den Atlas gehen nur Einträge mit dem Status „geprüft“ ein. Wo ein Wert nur aus Sekundärquellen (Banken, Vermittler, Medien) bekannt ist oder die Landesseite am Prüftag nicht lesbar war, steht „Landesquelle offen“. Wir übernehmen die Einheit der Quelle (Monats- oder Jahresnetto, Betrag je Punkt) und rechnen nicht um, weil die Umrechnungsregeln der Länder voneinander abweichen. Eine Gesamtrangliste bilden wir bewusst nicht. Die Arbeitsweise des Registers beschreibt die Methodik-Seite; weitere Datensätze finden Sie unter Daten und Studien, darunter den Tragbarkeits-Report Schweiz.
Nicht enthalten sind: Sanierungs- und Mietwohnungsförderung, Wohnbeihilfe, Förderungen für Eigentumswohnungen (außer der Wiener Einordnung), Gemeindeförderungen und Energieförderungen des Bundes.
Stand und Aktualisierung
Stand des Datensatzes: 1. November 2026. Landeswerte tragen im Register häufig das Ablaufdatum 31. Dezember 2026, weil Richtlinien oft zum Jahreswechsel geändert werden; die Seite wird spätestens dann neu geprüft. Bekannte Änderungen zum Jahreswechsel: Tirol wendet ab Jahresbeginn 2027 eine neue Richtlinie mit höheren Einkommensgrenzen an, Salzburg nimmt ab dem genannten Datum wieder Ansuchen entgegen, und die steirische Aktion ist bis 31.12.2026 befristet; ob eine Nachfolgeregelung kommt, ist offen. Das Ablaufdatum jedes einzelnen Werts sehen Sie im Quellenhinweis neben dem Wert. Abgelaufene Werte setzen die Seite automatisch auf „noindex“, bis sie erneut bestätigt sind.
Zitierhinweis
Bitte zitieren Sie im Format Wert – Quelle – Stand, mit Land und Link:
Oberösterreich, Basisdarlehen Eigenheim: 75 000 € – Land Oberösterreich, zusammengestellt im Förder-Atlas Österreich von FertighausPlaner – Stand .
Bei Vergleichen zwischen Ländern nennen Sie bitte auch die Rechenbasis der Einkommensgrenze (monatlich oder jährlich).
Daten weiterverwenden
- CSV-Download: Die vier Matrizen als CSV (Semikolon, UTF-8, mit Quelle, Abruf- und Ablaufdatum je Zelle) sind in Vorbereitung und werden hier verlinkt.
- Einbinden mit Link:
<a href="https://fertighausplaner.com/daten/foerder-atlas-oesterreich/">Förder-Atlas Österreich – FertighausPlaner</a>
- Presse: Rückfragen zu Methodik und Quellen beantwortet die Redaktion über die Kontaktseite.
Der Atlas ist keine Förderzusage und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Richtlinie und Zusicherung des Landes.
Checkliste: Wohnbauförderung im eigenen Bundesland prüfen
Sie möchten wissen, welche Förderung zu Ihrem Bauvorhaben passt und wie sie sich mit Wohnkredit und Eigenmitteln verbindet? Der Hausbau-Check für Österreich liefert eine kostenlose Ersteinschätzung mit Quellen.
Daten herunterladen
CSV (UTF-8, Semikolon-getrennt, für Excel im deutschsprachigen Raum): nur geprüfte Werte mit Quelle, Abrufdatum und Ablaufdatum.
Häufige Fragen
Welches Bundesland fördert das Eigenheim am stärksten?
Wann muss ich die Wohnbauförderung beantragen?
Warum fehlen für Kärnten und einzelne andere Länder Werte?
Kann ich die Landesförderung mit einem Bankkredit kombinieren?
Darf ich den Förder-Atlas zitieren?
Quellen
- land-oberoesterreich.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- wohnbau.steiermark.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- tirol.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- vorarlberg.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- salzburg.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- noe.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- burgenland.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- wien.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- oesterreich.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- Land OÖ – Eigenheimförderung (Förderaktion Eigenheim 1,5 %) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land OÖ – Begriffe zum Thema Wohnen (Einkommensgrenzen) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land Steiermark – Wohnbauförderung Eigenheim (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land Steiermark (Verwaltung) – Eigenheimförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land Tirol – Eigenheime und Zusatzförderungen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Land Tirol – Wohnbauförderung: Einkommensgrenzen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land Tirol – Pressemeldung 29.09.2026: Wohnbauförderung NEU: Mehr Unterstützung für Junge und Familien (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land Tirol – Meldung Wohn- und Eigentumspaket (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Energieinstitut Vorarlberg – Neubauförderung (Richtlinie Juli 2025/2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land Vorarlberg – Pressemitteilung 23.06.2025: Anpassung der Wohnbauförderung, Übergangsregelung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land Salzburg – Wohnbauförderung: Eigentumsförderung Errichtung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land NÖ – Eigenheim/Reihenhaus (letzte Änderung 03.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Land Burgenland – Wohnbauförderung Neubau (verweist auf Richtlinie 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Stadt Wien – Amtsweg: Errichtung von Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund (MA 50) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Stadt Wien – Neubauförderung Eigentum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- klimabonus.gv.at (BMLUK) – Klimabonus (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
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