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Förder-Atlas Österreich: Wohnbauförderung aller Länder

Wohnbauförderung für das Eigenheim in allen Bundesländern als Matrix: Darlehen, Zins, Laufzeit, Einkommensgrenze, Antragszeitpunkt – mit Stand.

Stand:

Dorf mit Kirche, Wohnhäusern und Feldern vor bewaldeten Hängen
Obermillstatt oberhalb des Millstätter Sees (Kärnten).Foto: Joadl, CC BY-SA 3.0 at, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte

Kurz gesagt

Wie unterscheidet sich die Wohnbauförderung der österreichischen Bundesländer?

Jedes österreichische Bundesland fördert das Eigenheim mit einem eigenen Instrument. Oberösterreich vergibt ein Basisdarlehen von 75 000 € plus Zuschläge, die Steiermark ein Landesdarlehen von höchstens 80 000 €, Tirol wahlweise einen Förderkredit von 54 000 € oder einen nicht rückzahlbaren Wohnbauscheck, Salzburg einen Errichtungszuschuss. Auch Einkommensgrenzen, Antragszeitpunkt und Befristungen weichen ab: Salzburgs Kontingent ist derzeit geschlossen, die steirische Aktion ist bis 31.12.2026 befristet.

Kernaussagen

  • Mehrere Förderlogiken nebeneinander: Darlehen mit Grundbetrag und Zuschlägen (Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg), Pauschalkredit oder Scheck (Tirol), Einmalzuschuss (Salzburg) und Punktesystem (Niederösterreich).
  • Einkommensgrenzen sind nicht vergleichbar, ohne die Basis zu kennen: Tirol und Vorarlberg rechnen mit dem Monatsnetto, Oberösterreich, Steiermark und Niederösterreich mit dem Jahresnetto.
  • Der Antragszeitpunkt entscheidet über den Anspruch. Wer in Oberösterreich ohne Antrag zu bauen beginnt, riskiert die Förderung, sofern der vorzeitige Baubeginn nicht beantragt wurde.
  • Befristungen und Kontingente ändern sich zum Jahreswechsel: Tirol hat eine neue Richtlinie beschlossen, Salzburg öffnet das Kontingent neu, die steirische Aktion ist bis 31.12.2026 befristet, eine Nachfolgeregelung ist offen.
  • Für einzelne Länder ist die Landesquelle offen. Wir zeigen dort keinen Wert, statt einen ungeprüften zu übernehmen.

Matrix A: Instrument und Förderhöhe

Bundesland Instrument Grund- oder Pauschalbetrag Zuschläge (Auswahl) Obergrenze
Burgenland Landesdarlehen Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen
Kärnten Förderkredit Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen
Niederösterreich Landesdarlehen nach Punktesystem 300 € je Punkt Punkte für Energie, Familie und Lage laut Richtlinie Punktsumme laut Richtlinie
Oberösterreich Hypothekardarlehen mit Landesstützung 75 000 € je Kind 15 000 €, bei erhöhter Familienbeihilfe 20 000 €; zweite Wohnung 25 000 €; barrierefrei 5 000 € Summe der Bausteine
Salzburg Errichtungszuschuss (einmalig) 15 000 € auf unbebautem Grund Nachverdichtung: 20.000 € (1–2 Personen), 30.000 € (3–4 Personen / wachsende Familie ohne Kinder), 40.000 € (ab 5 Personen, Jungfamilie, Alleinerziehende), 50.000 € (kinderreiche Familie ab 3 Kindern) –
Steiermark Landesdarlehen 30 000 € für eine Person Partner 10 000 €, je weitere Person 5 000 €, je Kriterium 10 000 € 80 000 €
Tirol Förderkredit oder Wohnbauscheck Kredit 54 000 € pauschal Scheck als Alternative: 18 900 € –
Vorarlberg Landesdarlehen (Neubauförderung) 30 000 € für ein Einfamilienhaus je Kind 15 000 €, Ersterwerb 10 000 € 100 000 €
Wien Landesdarlehen für das Eigenheim auf Eigengrund Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen

Zur Einordnung Wiens: Für Eigentumswohnungshäuser von Bauträgern nennt die Stadt ein Landesdarlehen von 740 €/m²[wien.gv.at, 30.10.2026], bezogen auf die Nutzfläche. Für das Einfamilienhaus auf eigenem Grund ist dieser Wert nicht übertragbar.

Matrix B: Zins und Laufzeit

Bundesland Zins Laufzeit Besonderheit
Burgenland Landesquelle offen Landesquelle offen –
Kärnten Landesquelle offen Landesquelle offen –
Niederösterreich laut Richtlinie laut Richtlinie Konditionen hängen am Punktesystem
Oberösterreich 1,5 % fix für 10 Jahre 35 Jahre danach variabel: 3-Monats-Euribor + max. 112 Basispunkte
Salzburg – (Zuschuss) – Bankkredit mit Mindestanteil Fremdmittel von 30 % der Baukosten
Steiermark gestaffelt, höchstens 1,5 % 30 Jahre Wohnnutzfläche höchstens 150 m²
Tirol Annuitätenstaffel: Jahre 1–5: 0,2 % + 0,3 %; 6–10: 0,3 % + 0,6 %; 11–20: 0,5 % + 0,9 %; 21–25: 0,8 % + 1,4 %; 26–30: 2,2 % + 4,6 %; ab 31: 3,0 % + 4,7 % bis 37,5 Jahre Scheck statt Kredit: Bindung 10 Jahre
Vorarlberg fix 3,3 % oder Staffel 1,0 % steigend bis 5,0 % 35 Jahre Wohnnutzfläche höchstens 150 m²; 200 m² bei zwei baulich getrennten Wohnungen (Zweifamilienhaus)
Wien Landesquelle offen Landesquelle offen –

Matrix C: Einkommensgrenzen und ihre Basis

Bundesland Rechenbasis Grenze eine Person Grenze Haushalt Wenn die Grenze überschritten wird
Burgenland Jahres-Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen im Kalenderjahr vor Antragstellung Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen
Kärnten Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen
Niederösterreich Nettoeinkommen pro Jahr, Grenze nach Anzahl der Personen im Haushalt 60 000 € nach Haushaltsgröße laut Land laut Richtlinie
Oberösterreich Jahresnetto 50 000 € zwei Personen: 85 000 € Überschreitung bis 10 % → Förderung um 25 % vermindert; bis 20 % → um 50 %; bis 30 % → um 75 %
Salzburg Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen
Steiermark Jahresnettoeinkommen 49 600 € ab zwei nahestehenden Personen: 74 400 € je 1.310 € Überschreitung sinkt die Förderhöhe um 20 Prozentpunkte
Tirol Monatsnetto (ein Zwölftel des Jahresnetto) 3 800 €; ab Jahresbeginn 2027: 4 100 € zwei Personen ab Jahresbeginn 2027: 6 700 € laut Richtlinie
Vorarlberg Monatsnetto inklusive anteiliger Sonderzahlungen 4 000 € nach Haushaltsgröße laut Richtlinie laut Richtlinie
Wien Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen Landesquelle offen

Ein Monatswert lässt sich nur mit der Rechenregel des Landes in einen Jahreswert übersetzen; deshalb stehen die Grenzen in der Einheit der Quelle.

Matrix D: Antrag, Fristen, Kontingente und Richtlinienstand

Bundesland Antragszeitpunkt Befristung oder Kontingent Weitere Fristen Stand der Quelle
Burgenland Landesquelle offen Landesquelle offen – –
Kärnten Landesquelle offen Landesquelle offen – –
Niederösterreich Landesquelle offen Landesquelle offen –
Oberösterreich vor Baubeginn; vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich Anträge bis 31.12.2027 Bezug binnen 3 Jahren ab Zusicherung; Mindestwohnfläche 80 m²
Salzburg spätestens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige Kontingent geschlossen, neue Ansuchen ab 11.01.2027 Mindestinvestition 200 000 €
Steiermark vor Fertigstellung/Bezug bzw. Fertigstellungsanzeige befristet bis 31.12.2026; Budget-Ampel des Landes beachten – Richtlinie 01.03.2026
Tirol in der geprüften Landesquelle nicht ausdrücklich geregelt neue Richtlinie: Beschluss 29.09.2026, in Kraft 01.01.2027 Zinsstütze des Wohnpakets: 31.03.2025 (abgelaufen)
Vorarlberg in der geprüften Landesquelle nicht ausdrücklich geregelt laufend – Richtlinie gültig ab 01.07.2025
Wien vorzeitiger Baubeginn möglich; Baubewilligung höchstens drei Jahre alt laufend –

Die Steiermark veröffentlicht den Anteil des noch verfügbaren Budgets tagesaktuell über eine Budget-Ampel; weil sich dieser Wert laufend ändert, verlinken wir auf die Landesseite Steiermark, statt einen Tageswert zu konservieren.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Annahme: Paar mit zwei Kindern, Einfamilienhaus-Neubau, Einkommen unter der jeweiligen Grenze, alle Voraussetzungen erfüllt. Gerechnet wird nur mit Werten aus dem Register; das Ergebnis steht als Rechenweg, damit Sie Ihre eigene Haushaltsgröße einsetzen können.

Land Rechenweg Förderhöhe Begrenzung
Oberösterreich 75 000 € + 2 × 15 000 € Einkommensgrenze für zwei Erwachsene 85 000 €, mit Kindern laut Richtlinie
Steiermark 30 000 € + 10 000 € + 2 × 5 000 €, zuzüglich 10 000 € je erfülltem Kriterium (etwa Jungfamilie oder nachwachsende Rohstoffe) höchstens 80 000 €
Vorarlberg 30 000 € + 2 × 15 000 €, beim ersten Eigentum zuzüglich 10 000 € höchstens 100 000 €
Tirol Förderkredit 54 000 € pauschal oder Wohnbauscheck 18 900 € Haushaltsgröße wirkt über die Einkommensgrenze, nicht über die Förderhöhe

Der Vergleich zeigt das Prinzip: In der Steiermark und in Vorarlberg wächst die Förderung mit der Haushaltsgröße bis zu einer Obergrenze, in Tirol bleibt sie pauschal. Für Holzbau mit Fertigteilen ist das steirische Kriterium „nachwachsende Rohstoffe“ relevant – ob Ihr Haus es erfüllt, entscheidet die Landesstelle nach dem Energie- und Baustoffnachweis. Ihren individuellen Betrag rechnet der Wohnbauförderungs-Check mit denselben Registerwerten.

Kombinierbarkeit

Baustein Mit Landesförderung kombinierbar? Hinweis
Wohnkredit der Bank ja, Regelfall Pfandrechtsgebühr von 1,2 % fällt auch für ein grundbücherlich gesichertes Landesdarlehen an
Tiroler Förderkredit und Wohnbauscheck nein, wahlweise Scheck ist die nicht rückzahlbare Alternative zum Kredit
Gemeindeförderung je nach Gemeinde bei der Gemeinde erfragen; nicht Teil dieses Datensatzes
Klimabonus des Bundes nein seit 2025 keine Auszahlung

Welche Nebenkosten neben der Förderung anfallen, zeigt der Ratgeber Kaufnebenkosten in Österreich; den Überblick über alle Landesmodelle mit Ablauf und Unterlagen bietet die Seite Wohnbauförderung in Österreich.

Methodik

Grundlage sind die Förderungsrichtlinien, Merkblätter und Antragsseiten der Landesregierungen. Jeder Wert ist ein Eintrag im Fakten-Register mit Primärquelle, Abrufdatum, Ablaufdatum und Prüfstatus. In den Atlas gehen nur Einträge mit dem Status „geprüft“ ein. Wo ein Wert nur aus Sekundärquellen (Banken, Vermittler, Medien) bekannt ist oder die Landesseite am Prüftag nicht lesbar war, steht „Landesquelle offen“. Wir übernehmen die Einheit der Quelle (Monats- oder Jahresnetto, Betrag je Punkt) und rechnen nicht um, weil die Umrechnungsregeln der Länder voneinander abweichen. Eine Gesamtrangliste bilden wir bewusst nicht. Die Arbeitsweise des Registers beschreibt die Methodik-Seite; weitere Datensätze finden Sie unter Daten und Studien, darunter den Tragbarkeits-Report Schweiz.

Nicht enthalten sind: Sanierungs- und Mietwohnungsförderung, Wohnbeihilfe, Förderungen für Eigentumswohnungen (außer der Wiener Einordnung), Gemeindeförderungen und Energieförderungen des Bundes.

Stand und Aktualisierung

Stand des Datensatzes: 1. November 2026. Landeswerte tragen im Register häufig das Ablaufdatum 31. Dezember 2026, weil Richtlinien oft zum Jahreswechsel geändert werden; die Seite wird spätestens dann neu geprüft. Bekannte Änderungen zum Jahreswechsel: Tirol wendet ab Jahresbeginn 2027 eine neue Richtlinie mit höheren Einkommensgrenzen an, Salzburg nimmt ab dem genannten Datum wieder Ansuchen entgegen, und die steirische Aktion ist bis 31.12.2026 befristet; ob eine Nachfolgeregelung kommt, ist offen. Das Ablaufdatum jedes einzelnen Werts sehen Sie im Quellenhinweis neben dem Wert. Abgelaufene Werte setzen die Seite automatisch auf „noindex“, bis sie erneut bestätigt sind.

Zitierhinweis

Bitte zitieren Sie im Format Wert – Quelle – Stand, mit Land und Link:

Oberösterreich, Basisdarlehen Eigenheim: 75 000 € – Land Oberösterreich, zusammengestellt im Förder-Atlas Österreich von FertighausPlaner – Stand .

Bei Vergleichen zwischen Ländern nennen Sie bitte auch die Rechenbasis der Einkommensgrenze (monatlich oder jährlich).

Daten weiterverwenden

  • CSV-Download: Die vier Matrizen als CSV (Semikolon, UTF-8, mit Quelle, Abruf- und Ablaufdatum je Zelle) sind in Vorbereitung und werden hier verlinkt.
  • Einbinden mit Link:
<a href="https://fertighausplaner.com/daten/foerder-atlas-oesterreich/">Förder-Atlas Österreich – FertighausPlaner</a>
  • Presse: Rückfragen zu Methodik und Quellen beantwortet die Redaktion über die Kontaktseite.

Der Atlas ist keine Förderzusage und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Richtlinie und Zusicherung des Landes.

Checkliste: Wohnbauförderung im eigenen Bundesland prüfen

Sie möchten wissen, welche Förderung zu Ihrem Bauvorhaben passt und wie sie sich mit Wohnkredit und Eigenmitteln verbindet? Der Hausbau-Check für Österreich liefert eine kostenlose Ersteinschätzung mit Quellen.

Daten herunterladen

CSV (UTF-8, Semikolon-getrennt, für Excel im deutschsprachigen Raum): nur geprüfte Werte mit Quelle, Abrufdatum und Ablaufdatum.

Häufige Fragen

Welches Bundesland fördert das Eigenheim am stärksten?
Eine seriöse Rangfolge gibt es nicht, weil die Länder unterschiedliche Instrumente nutzen: Darlehen mit Zuschlägen, Pauschalkredite, Einmalzuschüsse oder Punktesysteme. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Einkommen, Bauweise und Lage. Der Atlas stellt die geprüften Werte nebeneinander; das Rechenbeispiel zeigt, wie sich eine Familie mit zwei Kindern in mehreren Ländern einordnet.
Wann muss ich die Wohnbauförderung beantragen?
Das regelt jedes Land selbst. Oberösterreich verlangt den Antrag grundsätzlich vor Baubeginn, die Steiermark lässt ihn bis zur Fertigstellung zu, Salzburg setzt eine Frist ab der Baubeginnanzeige. Wo die Landesquelle keinen Zeitpunkt nennt, sollten Sie ihn vor dem ersten Bauschritt bei der Förderstelle klären.
Warum fehlen für Kärnten und einzelne andere Länder Werte?
Wir veröffentlichen nur Werte, die wir an der Landesquelle selbst geprüft haben. Für Kärnten, den Zinssatz im Burgenland und das Wiener Eigenheim-Darlehen steht diese Prüfung noch aus. Die Felder sind als Landesquelle offen markiert und werden nach der Verifizierung ergänzt.
Kann ich die Landesförderung mit einem Bankkredit kombinieren?
Ja, das ist der Regelfall. Die Landesförderung finanziert nur einen Teil der Baukosten; den Rest tragen Eigenmittel und ein Wohnkredit. Für die Rangordnung im Grundbuch und die Pfandrechtsgebühr gelten die Vorgaben der Förderungszusicherung.
Darf ich den Förder-Atlas zitieren?
Ja. Bitte nennen Sie Wert, Land, Primärquelle, Stand und FertighausPlaner mit Link auf diese Seite. Der Atlas ist eine geprüfte Zusammenstellung, ersetzt aber weder die Förderungsrichtlinie noch die Beratung der Landesförderstelle.

Quellen

  1. land-oberoesterreich.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  2. wohnbau.steiermark.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  3. tirol.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  4. vorarlberg.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  5. salzburg.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  6. noe.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  7. burgenland.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  8. wien.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  9. oesterreich.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  10. Land OÖ – Eigenheimförderung (Förderaktion Eigenheim 1,5 %) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  11. Land OÖ – Begriffe zum Thema Wohnen (Einkommensgrenzen) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  12. Land Steiermark – Wohnbauförderung Eigenheim (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  13. Land Steiermark (Verwaltung) – Eigenheimförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  14. Land Tirol – Eigenheime und Zusatzförderungen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  15. Land Tirol – Wohnbauförderung: Einkommensgrenzen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  16. Land Tirol – Pressemeldung 29.09.2026: Wohnbauförderung NEU: Mehr Unterstützung für Junge und Familien (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  17. Land Tirol – Meldung Wohn- und Eigentumspaket (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  18. Energieinstitut Vorarlberg – Neubauförderung (Richtlinie Juli 2025/2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  19. Land Vorarlberg – Pressemitteilung 23.06.2025: Anpassung der Wohnbauförderung, Übergangsregelung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  20. Land Salzburg – Wohnbauförderung: Eigentumsförderung Errichtung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  21. Land NÖ – Eigenheim/Reihenhaus (letzte Änderung 03.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  22. Land Burgenland – Wohnbauförderung Neubau (verweist auf Richtlinie 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  23. Stadt Wien – Amtsweg: Errichtung von Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund (MA 50) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  24. Stadt Wien – Neubauförderung Eigentum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  25. klimabonus.gv.at (BMLUK) – Klimabonus (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  26. oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026

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