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Wohnbauförderungs-Check: Förderdarlehen je Bundesland

Wohnbauförderung in Österreich prüfen: Basisdarlehen und Zuschläge für Kinder, zweite Wohnung oder Barrierefreiheit je Bundesland, mit Landesquellen.

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Rechner

Wohnbauförderungs-Check: Förderdarlehen je Bundesland

Wohnbauförderung in Österreich prüfen: Basisdarlehen und Zuschläge für Kinder, zweite Wohnung oder Barrierefreiheit je Bundesland, mit Landesquellen.

Wohnbauförderung Oberösterreich

Förderart
Hypothekardarlehen der Landesbank mit Zinszuschuss
Basisdarlehen
75 000 €
Zuschlag 2 Kind(er)
30 000 €
Förderdarlehen gesamt (Richtwert)
105 000 €
Kondition
Fixzins 1.5 % in den ersten zehn Jahren, danach variabel
Kondition
Laufzeit 35 Jahre
Kondition
Antrag vor Baubeginn, Aktion befristet bis 31.12.2027
Landesseitehttps://www.land-oberoesterreich.gv.at/531907.htm
www.land-oberoesterreich.gv.at
  • ⚠ Einkommensgrenze und Kürzungsstufen des Landes gelten zusätzlich (Landesseite).

Der Check zeigt Richtwerte aus den Landesquellen im Fakten-Register; Einkommensgrenzen, Kürzungen und Budgetstand prüft das Land im Antrag. Kein Rechtsanspruch.

Parameter und Quellen dieser Rechnung
  • Oberösterreich Förderaktion Eigenheim 1,5 % – Basisdarlehen: 75 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Oberösterreich Eigenheimförderung – Zuschlag je Kind mit Familienbeihilfe: 15 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Oberösterreich Eigenheimförderung – Zuschlag zweite Wohnung (z. B. Einliegerwohnung): 25 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Oberösterreich Eigenheimförderung – Zuschlag barrierefreie Ausführung: 5 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Oberösterreich Eigenheimförderung – Fixzins erste 10 Jahre: 1,5 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Oberösterreich Eigenheimförderung – Darlehenslaufzeit: 35 Jahre – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Steiermark Eigenheimförderung – Grundbetrag (1 Person): 30 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Steiermark Eigenheimförderung – Erhöhung des Grundbetrags für Ehe-/Lebenspartner bzw. eingetragene Partnerschaft: 10 000 € – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Steiermark Eigenheimförderung – Erhöhung des Grundbetrags je weitere nahestehende Person im Haushalt: 5 000 € – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Steiermark Eigenheimförderung – Zuschlag je Kriterium (Nawaro, Jungfamilie, Generationen-Wohnhaus, Eigenheim in Gruppen): 10 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Steiermark Eigenheimförderung – Landesdarlehen maximal je Ansuchen: 80 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Steiermark Eigenheimförderung – Darlehenszins maximal (gestaffelt): 1,5 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Steiermark Eigenheimförderung – Laufzeit des Landesdarlehens: 30 Jahre – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Vorarlberg Neubauförderung – Basisförderung Einfamilienhaus (Darlehen): 30 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Vorarlberg Neubauförderung – Basisförderung Doppel-/Reihenhaus (Darlehen): 40 000 € – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Vorarlberg Neubauförderung – Basisförderung Eigentumswohnung (Darlehen): 50 000 € – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Vorarlberg Neubauförderung – Zuschlag je Kind (Darlehen): 15 000 € – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Vorarlberg Neubauförderung – Zuschlag erstmaliger Eigentumserwerb (Darlehen): 10 000 € – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Vorarlberg Neubauförderung – maximales Darlehen je Objekt: 100 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Vorarlberg Neubauförderung – Fixzins-Variante: 3,3 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Tirol Wohnbauförderung Eigenheim – Förderkredit pauschal: 54 000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Tirol Förderkredit Eigenheim – maximale Laufzeit: 37,5 Jahre – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Tirol Wohnbauscheck (nicht rückzahlbare Alternative zum Förderkredit): 18 900 € – Quelle, Stand 30.10.2026

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Speichern Sie Ihr Ergebnis mit allen Eingaben und Annahmen als PDF, kopieren Sie den Ergebnis-Link oder lassen Sie es sich von der Redaktion zusenden.

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Kurz gesagt

Wie viel Wohnbauförderung bekomme ich für mein Eigenheim?

Das hängt vom Bundesland und von Ihrem Haushalt ab. Oberösterreich fördert mit einem Basisdarlehen von 75 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] plus Zuschlägen, die Steiermark mit einem Landesdarlehen bis 80 000 €[wohnbau.steiermark.at, 30.10.2026], Vorarlberg mit bis zu 100 000 €[energieinstitut.at, 30.10.2026] je Objekt, Tirol mit einem Förderkredit von 54 000 €[tirol.gv.at, 30.10.2026] oder alternativ einem Wohnbauscheck. Der Check oben rechnet die Zuschläge für Ihre Haushaltssituation zusammen und nennt die Landeskonditionen mit Quelle.

So lesen Sie das Ergebnis

Wählen Sie Bundesland, Haustyp und Haushalt; je nach Land erscheinen die passenden Zuschlagsoptionen (zweite Wohnung und Barrierefreiheit in Oberösterreich, Nawaro, Jungfamilie und Generationen-Wohnhaus in der Steiermark, erstmaliger Erwerb in Vorarlberg). Der Check summiert die Positionen, deckelt sie bei der Obergrenze des Landes und listet Zins, Laufzeit und Frist. Für Wien, Niederösterreich, Salzburg, Kärnten und Burgenland liefert er die Zuständigkeit und den Link zur Landesseite.

Die Konditionen im Detail, inklusive Antrag Schritt für Schritt und Antragszeitpunkt, stehen auf den Förderseiten je Bundesland – etwa Wohnbauförderung Oberösterreich, Eigenheimförderung Steiermark, Wohnbauförderung Vorarlberg und Wohnbauförderung Tirol. Den Überblick über alle neun Länder gibt die Seite Wohnbauförderung in Österreich.

Methodik und Parameter

  • Alle Beträge, Zinssätze, Laufzeiten und Fristen stammen aus dem Fakten-Register mit Landesquelle und Abrufdatum; die Liste „Parameter und Quellen dieser Rechnung“ im Rechner zeigt jeden Wert.
  • Oberösterreich: Basisdarlehen plus Zuschlag je Kind, zweite Wohnung, Barrierefreiheit (Zuschlag für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe und für Reihen-/Doppelhäuser in Anlagen nicht abgebildet).
  • Steiermark: Grundbetrag plus Erhöhung für Partner und weitere Personen sowie je Kriterium 10 000 €, gedeckelt auf das Höchstdarlehen; Budget-Ampel, Befristung und Siedlungsschwerpunkt werden nicht geprüft.
  • Vorarlberg: Basisförderung nach Haustyp plus Kinder- und Ersterwerbszuschlag, gedeckelt; Klimaschutz- und Regionalitätszuschläge nicht abgebildet.
  • Tirol: pauschaler Förderkredit oder Wohnbauscheck; Kinderzuschüsse nicht abgebildet.
  • Einkommensgrenzen und Kürzungen werden nicht geprüft, weil nicht alle Landeswerte verifiziert sind.
  • Register-Regeln: Methodik.

Parameter des Rechners

Jeder Wert, den der Check verwendet, ist ein Register-Fakt mit Quelle und Ablaufdatum. Läuft ein Fakt ab, wird diese Seite automatisch zur Prüfung markiert.

Bundesland Parameter Wert
Oberösterreich Basisdarlehen 75 000 €
Oberösterreich Zuschlag je Kind 15 000 €
Oberösterreich Zuschlag zweite Wohnung 25 000 €
Oberösterreich Zuschlag barrierefrei 5 000 €
Oberösterreich Fixzins 1,5 %
Oberösterreich Laufzeit 35 Jahre
Oberösterreich Antragstellung bis 31.12.2027
Steiermark Grundbetrag 30 000 €
Steiermark Erhöhung Partner 10 000 €
Steiermark Erhöhung je weitere Person 5 000 €
Steiermark Zuschlag je Kriterium 10 000 €
Steiermark Höchstdarlehen 80 000 €
Steiermark Zins höchstens 1,5 %
Steiermark Laufzeit 30 Jahre
Vorarlberg Basisförderung Einfamilienhaus 30 000 €
Vorarlberg Basisförderung Doppel-/Reihenhaus 40 000 €
Vorarlberg Basisförderung Eigentumswohnung 50 000 €
Vorarlberg Zuschlag je Kind 15 000 €
Vorarlberg Zuschlag Ersterwerb 10 000 €
Vorarlberg Höchstbetrag je Objekt 100 000 €
Vorarlberg Fixzins 3,3 %
Tirol Förderkredit 54 000 €
Tirol Laufzeit Förderkredit 37,5 Jahre
Tirol Wohnbauscheck 18 900 €

Antragszeitpunkt: Wann Sie handeln müssen

Der Betrag ist nur die halbe Antwort; mindestens so wichtig ist der Zeitpunkt, bis zu dem der Antrag gestellt sein muss. Wer ihn verpasst, verliert die Förderung unabhängig von der Höhe. Für diese Länder liegt der Antragszeitpunkt geprüft im Register:

Bundesland Antragszeitpunkt laut Landesquelle
Oberösterreich vor Baubeginn; vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich
Steiermark vor Fertigstellung/Bezug bzw. Fertigstellungsanzeige
Salzburg spätestens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige
Wien vorzeitiger Baubeginn möglich; Baubewilligung höchstens drei Jahre alt

Für die übrigen Länder nennt der Check die Landesseite; fragen Sie dort vor dem Baubeginn nach.

So nutzen Sie das Ergebnis weiter

Der Richtwert des Checks ist ein Baustein für drei Gespräche: mit der Bank, die das Landesdarlehen in die Finanzierung einrechnet; mit dem Hersteller oder Baumeister, wenn Zuschläge an Haustyp, zweite Wohnung oder Barrierefreiheit gebunden sind; und mit der Förderstelle des Landes, die Einkommen und Energiekriterien prüft. Spielen Sie dafür Varianten durch – etwa mit und ohne zweite Wohnung oder mit einem weiteren Kind –, um zu sehen, welche Planungsentscheidung den Förderbetrag verändert.

Grenzen des Checks

Förderrichtlinien ändern sich oft zum Jahreswechsel, Budgets und Kontingente können ausgeschöpft sein. Prüfen Sie das Ablaufdatum der Parameter im Rechner und die Landesseite vor dem Antrag. Für eine Einschätzung Ihres gesamten Vorhabens mit Grundstück, Nebenkosten (siehe Nebenkostenrechner) und Finanzierung nutzen Sie den Hausbau-Check für Österreich.

Häufige Fragen

Warum rechnet der Check nur für vier Bundesländer?
Weil nur für Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Tirol alle nötigen Werte aus den Landesquellen geprüft im Fakten-Register liegen. Für die übrigen Länder zeigt der Check Förderart und Landesseite, bis die Werte verifiziert sind.
Ist das Ergebnis mein Förderbescheid?
Nein. Der Check zeigt einen Richtwert aus den Landeskonditionen. Einkommensgrenzen, Kürzungsstufen, Budgetstand und Energiekriterien prüft das Land im Antrag.
Muss ich die Förderung vor Baubeginn beantragen?
Das ist je Bundesland anders geregelt. Oberösterreich verlangt den Antrag vor Baubeginn, die Steiermark vor Fertigstellung oder Bezug, Salzburg innerhalb einer Frist nach der Baubeginnanzeige. Der Check nennt zu jedem Land den Antragszeitpunkt oder verweist auf die Landesseite.

Quellen

  1. Land OÖ – Eigenheimförderung (Förderaktion Eigenheim 1,5 %) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  2. Land Steiermark – Wohnbauförderung Eigenheim (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. Energieinstitut Vorarlberg – Neubauförderung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  4. Land Tirol – Eigenheime und Zusatzförderungen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. Land Salzburg – Wohnbauförderung: Eigentumsförderung Errichtung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  6. Stadt Wien – Amtsweg: Errichtung von Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund (MA 50) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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