DeutschlandRegeln & Recht
Baurecht beim Hausbau in Deutschland: Regeln und Fristen
Baurecht beim Hausbau in Deutschland: Bauplanungsrecht, Landesbauordnung, GModG und Bau-Turbo – mit Fristen-Tabelle, Rechenweg und Checkliste.

Inhalt dieser Seite16 Abschnitte
Kurz gesagt
Welches Baurecht gilt beim Hausbau in Deutschland?
Das Baurecht beim Hausbau besteht aus drei Ebenen: Das Bauplanungsrecht des Bundes (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung) entscheidet, ob und wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf; das Bauordnungsrecht des Bundeslandes (Landesbauordnung) regelt Genehmigungsverfahren, Abstandsflächen, Brandschutz und Stellplätze; das Fachrecht ergänzt Energie (GModG – so heißt das geänderte Gebäudeenergiegesetz seit 29.07.2026[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026]), Nachbarrecht und das Werkvertragsrecht des BGB. Zwei Sonderlagen prägen den Stand 2026: Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt befristet bis 31.12.2030[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026] Abweichungen vom Planungsrecht, und der Gebäudetyp E ist noch kein Gesetz, sondern ein Entwurf.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Ebenen, drei Zuständigkeiten. Bund (ob und wie dicht), Land (wie genau), Gemeinde (Bebauungsplan und Satzungen). Wer eine Ebene übersieht, plant am Recht vorbei.
- Das Grundstück bestimmt das Haus. Bebauungsplan oder § 34 BauGB legen fest, was genehmigungsfähig ist – vor der Hauswahl prüfen, nicht danach.
- Die Landesbauordnung ist Ihr Verfahrensgesetz. Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes oder reguläres Verfahren hängen von ihr ab, ebenso Abstandsflächen und Geltungsdauer.
- Energie ist Bundesrecht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt den Mindeststandard vor; KfW-Stufen liegen freiwillig darüber.
- Verträge sind der private Teil des Baurechts. Beim Verbraucherbauvertrag gelten Pflichtinhalte der Baubeschreibung, Widerrufsrecht und Abnahmefolgen nach BGB.
- Nebenkosten haben Rechtsgrundlagen. Grunderwerbsteuer (GrEStG), Notar- und Grundbuchgebühren (GNotKG) und Maklerteilung (§ 656c BGB) lassen sich mit Fundstelle berechnen – der Rechenweg steht unten.
Die Rechtsebenen-Matrix: Welches Gesetz was regelt
| Ebene | Gesetz | Was es regelt | Wer entscheidet | Wann es greift |
|---|---|---|---|---|
| Bauplanungsrecht (Bund) | Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) | Ob, wo und wie dicht gebaut wird: Bebauungsplan, Innenbereich (§ 34), Außenbereich (§ 35), Art und Maß der Nutzung, Zahl der Wohnungen | Gemeinde (Planung), Bauaufsicht (Prüfung) | Vor jeder Grundstücksentscheidung |
| Bauordnungsrecht (Land) | Landesbauordnung (LBO/BauO) des Bundeslandes | Verfahren, Bauvorlagen, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit, Baubeginn, Nutzungsaufnahme | Untere Bauaufsichtsbehörde (Kreis, kreisfreie Stadt) | Mit dem Bauantrag |
| Energierecht (Bund) | Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bisher GEG) | Mindestanforderungen an Energiebedarf und Hülle, Regeln je Heizungsart (§§ 42–45 entsprechend); Nachweise, Energieausweis | Bauherr mit Nachweisberechtigtem; Prüfung nach Landesrecht | Planung und Bauantrag |
| Vertragsrecht (Bund) | BGB, insbesondere §§ 631 ff. und §§ 650i ff. (Verbraucherbauvertrag) | Baubeschreibung, Widerruf, Abschlagszahlungen, Abnahme, Mängelrechte | Vertragsparteien, im Streit Zivilgerichte | Werkvertrag |
| Nachbarrecht (Land) | Landesnachbarrechtsgesetz, BGB-Nachbarrecht | Grenzabstände für Pflanzen und Einfriedungen, Hammerschlags- und Leiterrecht, Einsichtnahme | Nachbarn, Zivilgerichte | Planung der Außenanlagen |
| Kommunale Satzungen | Gestaltungs-, Stellplatz-, Erschließungs-, Entwässerungssatzung | Dachform, Fassade, Stellplatzzahl, Beiträge | Gemeinde | Mit Bebauungsplan und Bauantrag |
Die Matrix erklärt, warum ein und dieselbe Frage – „Darf ich hier ein Haus mit zwei Wohnungen bauen?“ – auf mehreren Ebenen beantwortet wird: Der Bebauungsplan kann die Zahl der Wohnungen begrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB), die Landesbauordnung verlangt je Wohnung Stellplätze, und die Stellplatzsatzung sagt, wie viele. Was das für konkrete Vorhaben bedeutet, zeigen Einliegerwohnung bauen und Zweifamilienhaus planen.
Der rechtliche Pfad zum Hausbau
Planungsrecht des Grundstücks klären
Bebauungsplan beim Bauamt einsehen oder bei fehlendem Plan die Einfügung nach § 34 BauGB prüfen. Bei Zweifeln Bauvoranfrage stellen – ihr Bescheid bindet die Behörde.
Bauordnungsrecht gegen den Entwurf halten
Abstandsflächen, Gebäudehöhe, Stellplätze, Brandschutz und Barrierefreiheitsanforderungen der Landesbauordnung mit dem Haustyp abgleichen; Baulasten im Baulastenverzeichnis prüfen.
Energie-Nachweis vorbereiten
Nachweisberechtigte Person beauftragen, Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes und die gewünschte Förderstufe festlegen, bevor der Entwurf eingefroren wird.
Werkvertrag prüfen lassen
Baubeschreibung auf Pflichtinhalte, Festpreisbindung, Bauzeit, Zahlungsplan und Abnahmeregelung prüfen – vor der Unterschrift, nicht nach dem ersten Streit.
Verfahren wählen und Bauantrag stellen
Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes oder reguläres Verfahren nach Landesbauordnung; Bauvorlagen durch bauvorlageberechtigte Person einreichen.
Rechtskraft abwarten, Baubeginn anzeigen
Erst mit Genehmigung oder Ablauf der Freistellungsfrist bauen; Baubeginn und Rohbaufertigstellung anzeigen, Nutzungsaufnahme melden.
Bauplanungsrecht: Darf hier überhaupt gebaut werden?
Das Baugesetzbuch kennt drei Lagen. Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, gelten dessen Festsetzungen: Baugrenzen, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Dachform, Firstrichtung, manchmal die Zahl der Wohnungen. Liegt kein Bebauungsplan vor, aber das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, muss sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen – Nachbarbebauung wird zum Maßstab. Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist Wohnbau grundsätzlich unzulässig, abgesehen von privilegierten Vorhaben.
Zwei Instrumente helfen bei Unsicherheit. Die Bauvoranfrage klärt einzelne Fragen – etwa die Zahl der Wohnungen oder die Dachform – verbindlich, bevor Sie Planungskosten auslösen. Und der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt seit seiner Einführung, dass die Bauaufsicht mit Zustimmung der Gemeinde für Wohnbauvorhaben von Vorschriften des BauGB und der BauNVO abweicht, wenn das Vorhaben unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist; die Anwendung im Verfahren ist bis 31.12.2030[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026] befristet. Was das für ein Einfamilienhaus heißt, das knapp am Bebauungsplan vorbeiplant, erklärt die Seite Bau-Turbo § 246e BauGB.
Wie viele Genehmigungen über den Bau-Turbo laufen, weist die amtliche Statistik nicht gesondert aus. Sie zeigt nur das Gesamtbild des Wohnungsbaus über alle Verfahrenswege: Von Januar bis August 2026 wurden in Deutschland 169.400 Wohnungen[destatis.de, 30.10.2026] genehmigt, +12,1 %[destatis.de, 30.10.2026] gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Bauordnungsrecht: Wie genau gebaut werden darf
Sechzehn Landesbauordnungen regeln das Wie. Sie folgen weitgehend der Musterbauordnung, weichen aber in Details ab, die für ein Einfamilienhaus entscheidend sein können: Verfahrensart und Fristen, Tiefe der Abstandsflächen, Grenzbebauung mit Garagen, Stellplatzpflicht, Anforderungen an Aufenthaltsräume im Dachgeschoss und Barrierefreiheit.
Drei Themen aus dieser Ebene haben eigene Seiten. Das Verfahren – Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes und reguläres Verfahren, Bauvorlagen, Geltungsdauer – beschreibt Baugenehmigung: Dauer, Ablauf, Unterlagen. Die Abstandsflächen – Rechenlogik, Fundstellen je Bundesland, Grenzgaragen – erklärt Abstandsflächen in den Bundesländern. Und die Frage, wie lange das alles dauert und wo die Bauzeit beginnt, beantwortet Wie lange dauert ein Hausbau.
Eine Regel verbindet alle Landesbauordnungen: Gebaut werden darf erst, wenn die Genehmigung vorliegt oder – bei der Freistellung – die Wartefrist ohne Widerspruch der Gemeinde verstrichen ist. Wer vorher anfängt, riskiert Baustopp, Bußgeld und im schlimmsten Fall Rückbau.
Energierecht: Aus dem GEG wird das GModG
Das Gebäudeenergiegesetz wurde umbenannt und geändert durch das Änderungsgesetz (Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026]) und trägt seit 29.07.2026[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026] den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz. Für den Neubau gilt: Das Gesetz definiert einen Mindeststandard für Energiebedarf und Gebäudehülle und verweist für die Heizung auf die Regeln der §§ 42 bis 45 – ein fester Pflichtanteil erneuerbarer Energie gilt seit 29.07.2026 nicht mehr; der Nachweis wird vor Baubeginn durch eine nachweisberechtigte Person erstellt und nach Landesrecht geprüft; bei Fertigstellung wird ein Energieausweis ausgestellt. Die freiwilligen Effizienzhaus-Stufen der KfW liegen darüber – wer fördern lassen will, plant also strenger als das Gesetz verlangt. Für die Stufe Effizienzhaus 55 im Programm Klimafreundlicher Neubau gilt der Stichtag 16.12.2025[kfw.de, 30.10.2026] für Kaufvertrag und Baubeginn.
Die Einzelheiten – was vom GEG bleibt, welche Nachweise in den Bauantrag gehören, wie sich Gesetz und Förderstufe zueinander verhalten – stehen auf der Seite GModG beim Neubau.
Vertragsrecht: Der private Teil des Baurechts
Die Behörde prüft, ob Sie bauen dürfen. Ob Sie das bekommen, was Sie bezahlen, regelt der Werkvertrag. Für Verbraucher, die ein Haus aus einer Hand errichten lassen, gilt der Verbraucherbauvertrag nach §§ 650i ff. BGB: Der Unternehmer muss vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung mit gesetzlich festgelegten Mindestinhalten übergeben, verbindliche Angaben zur Fertigstellungszeit machen, Abschlagszahlungen nur in gesetzlich begrenztem Umfang verlangen und Ihnen ein Widerrufsrecht einräumen. Die Abnahme ist der Wendepunkt: Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist nach BGB-Werkvertragsrecht, die Beweislast für Mängel wechselt, und die Schlussrate wird fällig.
Beim Hausbau mit Fertighaus-Anbietern kommt häufig ein weiterer Vertrag hinzu: der Grundstückskaufvertrag beim Notar. Beide Verträge sollten rechtlich getrennt bleiben, sonst kann die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis berechnet werden – dazu mehr im Rechenweg.
Ein Gesetzesvorhaben könnte den vertraglichen Teil verändern: der Gebäudetyp E. Nach dem Register ist der Stand: Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des gesetzlichen Basisstandards (Gebäudetyp E) im Bürgerlichen Gesetzbuch“ vom 26.10.2026; Eckpunkte BMJV/BMWSB vom 20.11.2025; noch kein Kabinetts- oder Bundestagsbeschluss[bmjv.de, 30.10.2026]. Das heißt: kein geltendes Recht, keine Vertragsgrundlage, keine Kostenersparnis, mit der Sie heute rechnen dürfen. Was der Entwurf vorsieht und was Sie schon heute vertraglich vereinbaren können, erklärt Gebäudetyp E: Stand und Folgen.
Nachbarrecht: Die vergessene Ebene
Abstandsflächen stehen in der Landesbauordnung, aber Hecken, Zäune, Grenzmauern, Bäume und das Betreten des Nachbargrundstücks für Bauarbeiten regelt das Nachbarrechtsgesetz des Landes zusammen mit dem BGB. Die Bauaufsicht prüft diese Ebene nicht; Konflikte landen vor dem Zivilgericht. Praktisch heißt das: Außenanlagen, Wärmepumpen-Außengeräte, Carports und Einfriedungen gehören früh mit dem Nachbarn besprochen – und bei Abweichungen von Abstandsflächen ist seine schriftliche Zustimmung oft Voraussetzung für die Genehmigung.
Fristen- und Stichtags-Tabelle mit Fundstelle
| Regelung | Fundstelle | Wert laut Register | Bedeutung für Bauherren |
|---|---|---|---|
| Anwendung Bau-Turbo im Genehmigungsverfahren | § 246e Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB | bis 31.12.2030 | Danach gilt wieder das reguläre Planungsrecht |
| Gebäudeenergiegesetz umbenannt in Gebäudemodernisierungsgesetz und geändert | das Änderungsgesetz (Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226) | neuer Name seit 29.07.2026 | Energie-Nachweis nach neuem Namen; geänderte Paragraphen beachten |
| Gebäudetyp E | BMJV-Gesetzgebungsverfahren | Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des gesetzlichen Basisstandards (Gebäudetyp E) im Bürgerlichen Gesetzbuch“ vom 26.10.2026; Eckpunkte BMJV/BMWSB vom 20.11.2025; noch kein Kabinetts- oder Bundestagsbeschluss | Kein geltendes Recht |
| Stichtag KfW-Stufe Effizienzhaus 55 | KfW-Programm 297/298 | Kaufvertrag und Baubeginn ab 16.12.2025 | Förderfähigkeit der Stufe |
| Bearbeitungsfrist und Genehmigungsfiktion | Landesbauordnung | Frist laut Landesbauordnung des jeweiligen Landes; ob eine Genehmigungsfiktion greift, regelt ebenfalls das Land | Verfahrensdauer |
| Geltungsdauer der Baugenehmigung | Landesbauordnung | Geltungsdauer und Verlängerung laut Landesbauordnung des jeweiligen Landes | Baubeginn planen |
| Gewährleistungsfrist Bauwerk | BGB-Werkvertragsrecht | qualitativ: beginnt mit Abnahme | Mängelrechte sichern |
Für die beiden Landesrecht-Zeilen gilt unsere Regel: Fristen nennen wir mit Wert erst, wenn sie mit Paragraph und Abrufdatum im Fakten-Register stehen; bis dahin verweisen wir auf die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und die Auskunft der unteren Bauaufsicht. Die Arbeitsweise beschreibt die Methodik-Seite.
Rechenweg: Nebenkosten mit Rechtsgrundlage
Drei Nebenkosten beim Grundstückskauf haben eine gesetzliche Berechnungsbasis. Der Rechenweg zeigt sie – die Beträge für Ihr Grundstück ermittelt der Hausbau-Budget-Rechner.
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Landessatz
Der Regelsatz nach § 11 GrEStG beträgt 3,5 %; die Länder dürfen abweichen. Bayern wendet 3,5 % an, Nordrhein-Westfalen 6,5 %. Alle Landessätze stehen auf der Seite Haus bauen Kosten.
Notar = Geschäftswert → Gebührentabelle B des GNotKG × 2-fache Gebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags Grundbuch = Geschäftswert → Gebührentabelle B des GNotKG × 1-fache Gebühr für die Eigentumsumschreibung
Dazu kommen Gebühren für Auflassungsvormerkung und Grundschuldbestellung, die ebenfalls nach GNotKG anfallen und vom Darlehensbetrag abhängen.
Makler = nach § 656c BGB: Lässt sich der Makler von beiden Parteien einen Lohn versprechen, müssen sich Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe verpflichten; abweichende Vereinbarungen sind unwirksam
Der Rechenweg hat eine rechtliche Falle: Wird das Grundstück vom selben Vertragspartner und im selben Vertragswerk wie das Haus gekauft, kann das Finanzamt ein einheitliches Vertragswerk annehmen und die Grunderwerbsteuer auf Grundstück plus Hauspreis berechnen. Getrennte Verträge mit voneinander unabhängigen Partnern sind der übliche Weg, das zu vermeiden.
Ein zweiter Rechenposten aus dem Recht betrifft die Wohnfläche. Für Flächen unter Dachschrägen gilt nach § 4 der Wohnflächenverordnung: Wohnflächenverordnung § 4: Anrechnung von Grundflächen mit lichter Höhe von 1 m bis unter 2 m: 50 %[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026]. Wer ein Haus nach Quadratmeterpreis vergleicht, sollte wissen, nach welcher Flächenregel der Anbieter rechnet.
Länder-Vergleich: Baurecht im deutschsprachigen Raum
| Merkmal | Deutschland | Österreich | Schweiz | Luxemburg | Liechtenstein |
|---|---|---|---|---|---|
| Planungsrecht | BauGB und BauNVO (Bund), Bebauungsplan der Gemeinde | Raumordnungsgesetze der Länder, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan | Raumplanungsgesetz (Bund), kantonale Baugesetze, Zonenplan der Gemeinde | Loi sur l'aménagement communal, PAG und PAP der Gemeinde | Baugesetz des Landes, Zonenplan der Gemeinde |
| Bauordnungsrecht | Landesbauordnung je Bundesland | Bauordnung und Bautechnikgesetz je Bundesland, OIB-Richtlinien | Kantonales Baugesetz, kommunales Baureglement | Règlement sur les bâtisses der Gemeinde | Baugesetz und Bauverordnung des Landes |
| Genehmigung | Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung | Baubewilligung nach Bauverhandlung | Baubewilligung nach Baugesuch und öffentlicher Auflage | Autorisation de construire des Bürgermeisters | Baubewilligung des Amts für Hochbau und Raumplanung |
| Energie | Gebäudemodernisierungsgesetz (Bund) | OIB-Richtlinie 6, Energieausweis nach Landesrecht | MuKEn der Kantone, Minergie freiwillig | Règlement grand-ducal, Energiepass | Energieausweis nach Landesrecht |
| Gesetzliche Entscheidfrist | Je Landesbauordnung (im Register noch offen) | Nach AVG, Landesrecht | Kantonal unterschiedlich | Kommunal | Im Baugesetz festgelegt |
Wo das Register einen verifizierten Wert führt, nennen wir ihn: In Liechtenstein entscheidet die Baubehörde über ein vollständiges Gesuch in der Regel innerhalb von 2 Monaten[gesetze.li, 30.10.2026]. Die Nachbarländer beschreiben ihre Rechtslage eigenständig: Baurecht in Österreich, Baurecht in der Schweiz, Baugenehmigung in Luxemburg und Baubewilligung in Liechtenstein.
Checkliste: Rechtsprüfung vor der Unterschrift
Rechtliche Prüfpunkte vor Grundstückskauf und Werkvertrag
Wie sich diese Prüfpunkte in den Gesamtablauf einordnen, zeigt Haus bauen Ablauf; den Einstieg in die Säule bietet Haus bauen in Deutschland.
Weitere Ratgeber
- Bauvertrag für den Hausbau verstehen: was der Verbraucherbauvertrag verlangt, wie Sie die Baubeschreibung prüfen und den Zahlungsplan bewerten.
- Gewährleistung beim Hausbau: welche Mängelrechte nach BGB und VOB/B gelten, welche Rolle die Abnahme spielt und wie Sie eine Mängelrüge dokumentieren.
- Nachbarrecht beim Hausbau: Beteiligung, Nachbarunterschrift, Grenzbebauung und Widerspruch – die Ebene, die die Bauaufsicht nicht prüft.
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid: wann sich die Voranfrage vor dem Grundstückskauf lohnt, wie Sie Ihre Fragen formulieren und wie lange der Bescheid bindet.
- Notartermin beim Grundstückskauf: vom Kaufvertragsentwurf über Vormerkung und Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zur Eintragung im Grundbuch.
- Abschlagszahlungen beim Hausbau: welche Raten Werkvertrag, Verbraucherbauvertrag und Bauträgervertrag erlauben und wie Sie den Zahlungsplan prüfen.
- Bauvorlagen für den Bauantrag: welche Unterlagen der Antrag braucht, wer sie erstellt und unterschreibt und wie Sie den Lageplan rechtzeitig beauftragen.
- Garage und Carport ohne Baugenehmigung: verfahrensfreie Größen, Grenzbebauung und das Zusammenrechnen mehrerer Nebengebäude.
- Baustellenverordnung beim Einfamilienhaus: wann Vorankündigung, Koordinator und SiGe-Plan nötig sind und wie Sie die Pflichten vertraglich übertragen.
- Radonschutz im Neubau: Pflicht nach Strahlenschutzgesetz, zusätzliche Maßnahmen in festgelegten Gebieten und die Schnittstelle an der Bodenplatte.
- Bauen im Überschwemmungsgebiet: Bauverbot, Ausnahme im Einzelfall, Risikogebiete und die Prüfung vor dem Grundstückskauf.
- Regenwasser beim Neubau: Versickerung, Einleitung oder Zisterne nach Wasserrecht, Bebauungsplan und Gebührensatzung.
Quellen und Stand
Baugesetzbuch (§§ 29–36a, 246e) und Baunutzungsverordnung auf gesetze-im-internet.de; Gebäudemodernisierungsgesetz mit Änderungshinweis auf gesetze-im-internet.de; Gesetzgebungsverfahren Gebäudetyp E auf bmjv.de; § 11 GrEStG, Kostenverzeichnis des GNotKG, § 656c BGB und Wohnflächenverordnung auf gesetze-im-internet.de; Genehmigungszahlen aus der Destatis-Pressemitteilung vom Oktober 2026; Liechtensteiner Entscheidfrist aus dem Baugesetz (BauG) auf gesetze.li. Landesbauordnungen werden mit Fristen und Abstandsregeln erfasst, sobald sie mit Paragraph im Register stehen; bis dahin beschreiben wir die betroffenen Zeilen qualitativ mit Verweis auf das Landesrecht. Jeder Fakt trägt Abruf- und Ablaufdatum; die Pflege beschreibt die Methodik.
Nächster Schritt
Der Hausbau-Check ordnet Ihr Grundstück und Ihr Vorhaben den drei Rechtsebenen zu und listet, welche Unterlagen und Prüfungen als Nächstes anstehen. Die Nebenkosten mit Rechtsgrundlage berechnet der Hausbau-Budget-Rechner.
Häufige Fragen
Welche Gesetze gelten beim Bau eines Einfamilienhauses?
Brauche ich für ein Fertighaus eine andere Genehmigung als für ein Massivhaus?
Ist der Gebäudetyp E schon geltendes Recht?
Was ändert der Bau-Turbo für private Bauherren?
Wer prüft, ob mein Werkvertrag rechtlich in Ordnung ist?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- gesetze-im-internet.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- gesetze-im-internet.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- Bundesregierung – Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (29.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026
- § 246e BauGB – Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- gesetze-im-internet.de – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Änderungshinweis (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- BMJV – Gesetzgebungsverfahren Gebäudetyp E (Stand 26.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Nr. 14110 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- § 656c BGB – Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003, § 4 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Destatis Pressemitteilung Nr. 370 vom 16.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Baugesetz (BauG), Art. 79 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
Kostenlose Ersteinschätzung – sofort auf der Seite, ohne Anmeldung
Hausbau-Check starten