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Klimabonus Neubau Luxemburg: LENOZ, Fristen, Antrag

Klimabonus Neubau Luxemburg: nötiger LENOZ-Punkteanteil je Kategorie, maßgebliches Datum der Baugenehmigung, Förderhöhe, Antragsfrist beim Umweltamt.

Stand:

Sechs Photovoltaikmodule auf einem moosbewachsenen Ziegeldach eines Wohnhauses
Photovoltaik auf dem Hausdach: Bei Neubauten wird die Dachfläche oft schon in der Planung auf Solarnutzung ausgerichtet.Foto: Kolforn, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite12 Abschnitte

Kurz gesagt

Was ist der Klimabonus für den Neubau in Luxemburg?

Der Klimabonus Wunnen (Klimabonus Wohnen) ist das Förderprogramm des luxemburgischen Umweltamts (Administration de l’environnement) für nachhaltiges Bauen. Für einen Neubau gibt es den Zuschuss, wenn das Wohngebäude in jeder der drei Kategorien der Nachhaltigkeitszertifizierung LENOZ mindestens 60 % der erzielbaren Punkte erreicht und der Antrag auf Baugenehmigung (autorisation de construire) im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026 gestellt wurde. Beantragt wird nach Fertigstellung: binnen 4 Jahren ab dem 31.12. des Jahres des Arbeitsabschlusses, spätestens 31.12.2031; Rechnungen 01.01.2017–31.12.2029. Für Einfamilienhäuser, deren Baugenehmigung in den Jahren 2017 bis 2022 beantragt wurde, nennt guichet.lu als Förderhöhe 160 EUR/m², höchstens 24.000 EUR je Einfamilienhaus; für spätere Genehmigungsanträge nennen wir den Betrag erst nach Prüfung des geltenden Verordnungsstands.

Wer ist berechtigt

Antragsberechtigt ist, wer in Luxemburg ein Wohngebäude errichtet, das die LENOZ-Anforderungen erfüllt – als Bauherr eines Einfamilienhauses ebenso wie als Bauträger. Für Baufamilien zählen drei Voraussetzungen:

  • Baugenehmigung im Förderzeitraum. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde eingereicht wurde, nicht das Datum der Erteilung. Der Zeitraum laut guichet.lu: 01.01.2017 bis 31.12.2026.
  • LENOZ-Nachweis. Das Gebäude muss in jeder der drei Kategorien mindestens 60 % der erzielbaren Punkte erreichen; zusätzlich schreibt die Verordnung einzelne Sonderkriterien vor, die unabhängig vom Punktestand erfüllt sein müssen.
  • Einmaligkeit. Der Zuschuss wird je Wohngebäude einmal gewährt.

Anders als Wohneigentumserwerbsprämie (prime d’accession à la propriété) und Zinssubvention kennt der Klimabonus Neubau keine Einkommensgrenze. Er ist damit auch für Haushalte interessant, die für die Kapitalbeihilfen des Wohnungsbauministeriums nicht in Frage kommen.

Entscheidungsbaum: Welches Regime gilt für mein Projekt?

Maßgeblich ist derzeit die großherzogliche Verordnung vom 7. April 2022 in geänderter Fassung, die den Neubau-Klimabonus regelt. Die Regierung hat im Juli 2026 eine Verlängerung des Klimabonus-Programms angekündigt; eine Veröffentlichung im Mémorial liegt uns nicht vor, und ob die Neubauförderung davon erfasst wird, ist offen. Für Bauherren ist deshalb das Datum des Antrags auf Baugenehmigung der Schlüssel.

Frage 1: Wann haben Sie den Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde eingereicht?

  • Innerhalb des Zeitraums 01.01.2017 bis 31.12.2026: Die Verordnung von 2022 gilt. Weiter zu Frage 2.
  • Nach Ablauf dieses Zeitraums: Ob und zu welchen Bedingungen der Neubau unter die angekündigte Verlängerung fällt, ist nicht belegt. Planen Sie den Klimabonus vorerst nicht als sichere Einnahme ein und prüfen Sie den Stand auf guichet.lu, bevor Sie die LENOZ-Zertifizierung beauftragen.
  • Noch nicht eingereicht, Einreichung aber vor Jahresende möglich: Reichen Sie den Genehmigungsantrag vor Ablauf des Zeitraums ein. Das Antragsdatum bei der Gemeinde zählt, nicht die Erteilung. Wie der Antrag abläuft, steht unter Baugenehmigung in Luxemburg.

Frage 2: Erreicht Ihr Entwurf in jeder der drei LENOZ-Kategorien mindestens 60 % der erzielbaren Punkte einschließlich der Pflichtkriterien?

  • Ja: Zuschuss nach Fertigstellung beantragen; Frist: binnen 4 Jahren ab dem 31.12. des Jahres des Arbeitsabschlusses, spätestens 31.12.2031; Rechnungen 01.01.2017–31.12.2029.
  • Nein oder unklar: Lassen Sie den Architekten eine LENOZ-Vorbewertung je Kategorie erstellen. Punkte lassen sich in der Entwurfsphase vergleichsweise günstig gewinnen, nach dem Rohbau kaum noch – und eine schwache Kategorie lässt sich nicht durch eine starke ausgleichen.

LENOZ: Der Förderschlüssel

LENOZ (Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifizéierung) ist die freiwillige Nachhaltigkeitszertifizierung für Wohngebäude in Luxemburg. Für den Klimabonus Neubau wird sie zur Pflicht, weil der Punkteanteil über den Zuschuss entscheidet – und zwar je Kategorie, nicht als Gesamtsumme. Die Zertifizierung erstellen zugelassene Architekten, beratende Ingenieure oder Energieberater.

Kategorie Worum es geht (Beispiele) Wer den Nachweis liefert Wann entschieden wird
Ökologie Baustoffwahl, graue Energie, Flächenverbrauch, Regenwasser Architekt, Holzbau- oder Massivbaubetrieb Entwurf
Gebäude und Technik Dämmstandard, Heizsystem, Lüftung, erneuerbare Energien, Luftdichtheit Energieberater, Haustechnikplaner Entwurf und Ausführung
Funktionen Barrierefreiheit, Flexibilität der Grundrisse, Mobilität, Standortqualität Architekt Grundstückswahl und Entwurf

In jeder dieser drei Kategorien müssen mindestens 60 % der erzielbaren Punkte erreicht werden. Die Tabelle zeigt, warum der Klimabonus in den Planungsauftrag gehört: Ein großer Teil der Punkte wird mit Grundstück und Entwurf festgelegt. Für Bauherren, die mit einem Anbieter vorgefertigter Häuser arbeiten, heißt das: Der luxemburgische Architekt muss die LENOZ-Bewertung auf Basis der Herstellerunterlagen erstellen können. Wie sich die Bauweisen dafür eignen, vergleicht Haus bauen in Luxemburg: Kosten und Ablauf.

Höhe und Konditionen

Die Förderhöhe des Klimabonus Neubau ist in der großherzoglichen Verordnung vom 7. April 2022 als Betrag je Quadratmeter Energiebezugsfläche mit einem Höchstbetrag je Gebäude festgelegt. Für Einfamilienhäuser, deren Baugenehmigung in den Jahren 2017 bis 2022 beantragt wurde, nennt guichet.lu: 160 EUR/m², höchstens 24.000 EUR je Einfamilienhaus[guichet.public.lu, 31.10.2026]. Für Genehmigungsanträge ab dem Jahr 2023 nennen wir die Förderhöhe erst, wenn der dafür geltende Verordnungsstand geprüft ist. Bis dahin gilt: Rechnen Sie den Klimabonus als Zusatz, nicht als tragende Säule der Finanzierung.

Zwei Konditionen sind unabhängig vom Betrag gesichert:

  • Berücksichtigt werden Rechnungen aus dem auf guichet.lu genannten Zeitraum (siehe Antragsfrist oben).
  • Der Zuschuss wird einmal je Wohngebäude gezahlt, nicht je Wohneinheit.

Antrag Schritt für Schritt

  1. LENOZ-Zielwert je Kategorie vor dem Genehmigungsantrag festlegen

    Vereinbaren Sie mit dem Architekten, welchen Punkteanteil der Entwurf in jeder der drei Kategorien erreichen soll und wer die Zertifizierung ausstellt.

  2. Antrag auf Baugenehmigung datieren

    Das Eingangsdatum bei der Gemeinde ist der Nachweis für den Förderzeitraum. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

  3. Bau mit LENOZ-Dokumentation

    Rechnungen, Produktdatenblätter und Prüfprotokolle (etwa Luftdichtheit) werden während des Baus gesammelt; nachträgliche Nachweise sind oft unmöglich.

  4. LENOZ-Zertifikat nach Fertigstellung ausstellen lassen

    Der zugelassene Zertifizierer bewertet das fertige Gebäude und bestätigt den Punkteanteil je Kategorie sowie die Pflichtkriterien.

  5. Antrag beim Umweltamt einreichen

    Per Formular oder auf dem digitalen Weg, den guichet.lu beschreibt, an die Administration de l'environnement, mit Zertifikat, Baugenehmigung und Rechnungen. Die Frist zählt ab dem Jahresende der Fertigstellung.

Fristen im Überblick

Ereignis Frist oder Bedingung laut guichet.lu
Antrag auf Baugenehmigung Im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026
Zuschussantrag und Rechnungen binnen 4 Jahren ab dem 31.12. des Jahres des Arbeitsabschlusses, spätestens 31.12.2031; Rechnungen 01.01.2017–31.12.2029
Photovoltaik (separater Klimabonus) Direktabzug auf der Installateur-Rechnung seit 02.01.2026

Der Direktabzug für Photovoltaik ist ein eigener Baustein des Klimabonus: Wer die PV-Anlage mit dem Neubau errichtet, kann den Zuschuss seit dem genannten Datum direkt vom Installateur verrechnen lassen, statt ihn nachträglich zu beantragen.

Kombinierbarkeit

Der Klimabonus wird vom Umweltamt gezahlt und läuft getrennt von den Wohnbeihilfen des Wohnungsbauministeriums und den Steuervorteilen der AED. Er ist kombinierbar mit:

  • der Wohneigentumserwerbsprämie (bis 10.000 €, einkommensabhängig) – siehe Wohneigentumserwerbsprämie;
  • der TVA-Logement (3 % auf begünstigte Bauleistungen) – siehe TVA-Logement beim Neubau; die Rechnungen dienen beiden Verfahren, sollten also von Anfang an getrennt nach Gewerken geführt werden;
  • der Zinssubvention und dem Bëllegen Akt, die an Darlehen und Notarakt anknüpfen.

Die vollständige Förderkette mit Kombinierbarkeits-Tabelle steht unter Förderung beim Hausbau in Luxemburg.

Abgrenzung: der Klimabonus in Österreich

Wer aus Österreich nach Luxemburg schaut, kennt den Begriff aus einem anderen Zusammenhang: Dort war der Klimabonus eine jährliche Auszahlung an Haushalte als Ausgleich zur CO2-Bepreisung, kein Bauförderprogramm. Status laut klimabonus.gv.at: seit 2025 keine Auszahlung. Der luxemburgische Klimabonus Wunnen hat damit außer dem Namen nichts gemein.

Checkliste für den Antrag beim Umweltamt

Unterlagen Klimabonus Neubau

Quellen und Stand

Bedingungen, Fristen und Förderhöhe stammen von den Seiten des Umweltamts zum Bau nachhaltigen Wohnraums auf guichet.lu und von gouvernement.lu (Nouveautés 2026); Abrufdatum und Gültigkeit stehen an jedem Wert. Die Förderhöhe für spätere Genehmigungszeiträume und die angekündigte Verlängerung des Programms werden nach Prüfung der Rechtstexte auf legilux.lu ergänzt. Wie wir mit ungeprüften Werten umgehen, erklärt die Methodik. Den Gesamtablauf zeigt der Hub Haus bauen in Luxemburg.

Nächster Schritt

Ob Ihr Zeitplan den Genehmigungsantrag noch in den Förderzeitraum bringt und wie LENOZ in den Planungsauftrag kommt, klärt der Hausbau-Check für Luxemburg – zusammen mit den übrigen Beihilfen und ihren Fristen.

Häufige Fragen

Gilt der Klimabonus in Luxemburg auch für Neubauten?
Ja. Neben Sanierung und Anlagentechnik fördert der Klimabonus Wunnen den Bau eines nachhaltigen Wohngebäudes, sofern es in jeder der drei LENOZ-Kategorien einen Mindestanteil der erzielbaren Punkte erreicht und der Antrag auf Baugenehmigung im geförderten Zeitraum gestellt wurde.
Wie viele LENOZ-Punkte braucht ein Neubau für den Klimabonus?
Laut guichet.lu einen Mindestanteil der erzielbaren Punkte, der in jeder der drei Kategorien Ökologie, Gebäude und Technik sowie Funktionen einzeln erreicht werden muss – eine Gesamtquote genügt nicht. Dazu kommen einzelne Pflichtkriterien aus der Verordnung. Der Prozentwert steht mit Quelle auf dieser Seite.
Bis wann kann ich den Klimabonus für den Neubau beantragen?
Innerhalb der auf guichet.lu genannten Frist ab dem Jahresende der Fertigstellung beim Umweltamt, spätestens zum dort genannten Enddatum; berücksichtigt werden Rechnungen aus dem angegebenen Zeitraum. Die Werte stehen in der Fristentabelle dieser Seite.
Ist der Klimabonus in Luxemburg dasselbe wie der österreichische Klimabonus?
Nein. In Österreich war der Klimabonus eine Auszahlung an Haushalte als Ausgleich zur CO2-Bepreisung, die inzwischen ausgelaufen ist. In Luxemburg ist der Klimabonus Wunnen ein laufendes Förderprogramm des Umweltamts für Bau, Sanierung und Anlagentechnik.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. Guichet.lu – Klimabonus: Bau eines nachhaltigen Wohngebäudes (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Guichet.lu – Finanzielle Unterstützung für den Bau von nachhaltigem Wohnraum (Klimabonus, RGD 07.04.2022; aktualisiert 07.02.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. gouvernement.lu – Nouveautés 2026 (Stand 07.01.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  4. AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. Guichet.lu – Prime d'accession à la propriété (Stand 18.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. klimabonus.gv.at (BMLUK) – Klimabonus (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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