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Wohnungsbauprämie Luxemburg: Wohneigentumserwerbsprämie

Wohnungsbauprämie Luxemburg heißt heute Wohneigentumserwerbsprämie (prime d'accession à la propriété): Betrag, Zuschläge, Einkommensgrenzen, Fristen.

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Kurz gesagt

Was ist aus der Wohnungsbauprämie in Luxemburg geworden?

Die Wohnungsbauprämie (prime de construction) heißt heute Wohneigentumserwerbsprämie (prime d’accession à la propriété) und gilt für Bau und Kauf des eigenen Hauptwohnsitzes. Sie beträgt laut guichet.lu zwischen 500 € und 10.000 €, gestaffelt nach Einkommen und Haushaltsgröße; bei einer Eigentumswohnung oder einem Reihenhaus kommt ein Zuschlag von 40 % hinzu, bei einer Doppelhaushälfte von 15 %. Voraussetzung sind ein Hypothekarkredit, der Hauptwohnsitz über eine Mindestdauer, ein Einkommen unterhalb der Grenze für Ihren Haushalt und ein Antrag innerhalb der Frist ab Notarakt oder gemeldetem Baubeginn.

Begriffsbrücke: alte und neue Bezeichnungen

Viele Broschüren von Banken, Gewerkschaften und Gemeinden kursieren noch mit den alten Begriffen und Spannen. Wer heute nach „Wohnungsbauprämie Luxemburg“ sucht, landet deshalb oft bei veralteten PDF-Dokumenten. Die folgende Übersicht ordnet die Begriffe dem aktuellen Recht zu.

Alter Begriff (DE / FR) Heutiger Begriff (DE / FR) Rechtsgrundlage Gilt für
Wohnungsbauprämie, Bauprämie / prime de construction Wohneigentumserwerbsprämie / prime d’accession à la propriété Gesetz vom 7. August 2023 über die individuellen Wohnbeihilfen Neubau des Hauptwohnsitzes
Erwerbsprämie / prime d’acquisition Wohneigentumserwerbsprämie / prime d’accession à la propriété Gesetz vom 7. August 2023 Kauf des Hauptwohnsitzes
Kommunale Bauprämie / prime communale unverändert, je Gemeinde eigenes Reglement Gemeinderatsbeschluss Zusätzlich zur staatlichen Prämie, Bedingungen je Gemeinde

Die staatliche Prämie wird vom Wohnungsbauministerium (Ministère du Logement) über den Guichet unique des aides au logement bearbeitet. Kommunale Prämien – einige Gemeinden zahlen eigene Zuschüsse für Neubau oder energetische Maßnahmen – sind davon unabhängig und werden bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung beantragt. Wir führen kommunale Beträge erst auf, wenn die Reglements geprüft sind.

Wer ist berechtigt

Die Prämie richtet sich an natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg bauen oder kaufen und dafür einen Hypothekarkredit aufnehmen. Die Kernbedingungen laut guichet.lu lauten: Volljährig; Aufenthaltsrecht > 3 Monate; Hypothekarkredit bei Kreditinstitut; Hauptwohnsitz mind. 2 Jahre nach Auszahlung; Bezug spätestens 3 Jahre; kein Besitz > 1/3 an anderer Wohnung; Antrag binnen 1 Jahr nach Notarakt bzw. gemeldetem Baubeginn.

Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:

  • Hypothekarkredit ist Pflicht. Wer das Haus vollständig aus Eigenmitteln finanziert, erhält keine Prämie. Der Kredit muss bei einem Kreditinstitut aufgenommen werden.
  • Kein weiteres Wohneigentum. Eine Beteiligung an einer anderen Wohnung oberhalb der in den Kernbedingungen genannten Schwelle schließt die Prämie aus – auch bei geerbten Anteilen.
  • Einkommensgrenze nach Haushalt. Die Grenzen stehen im Gesetz vom 7. August 2023 und werden vom Ministère du Logement veröffentlicht; sie steigen mit jedem unterhaltsberechtigten Kind. Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt des Nettoeinkommens der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag.

Einkommensgrenzen nach Haushaltstyp

Haushalt Einkommensgrenze laut Ministère du Logement
Alleinstehende Person 52.233,65 €
Haushaltsgemeinschaft ohne Kind 78.345,72 €
Haushaltsgemeinschaft mit einem unterhaltsberechtigten Kind 99.239,18 €
Haushaltsgemeinschaft mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern 120.132,64 €
Haushaltsgemeinschaft mit drei unterhaltsberechtigten Kindern 141.026,1 €
Je weiteres unterhaltsberechtigtes Kind plus 15.665,33 €

Die Werte beziehen sich auf den Durchschnitt der Nettoeinkommen der beiden Vorjahre und werden jährlich angepasst; das Abrufdatum steht am Fakt. Wer knapp über der Grenze liegt, sollte prüfen, ob ein Antrag im Folgejahr mit anderer Bemessungsperiode günstiger ausfällt – die Antragsfrist ab Notarakt oder Baubeginn setzt dieser Überlegung allerdings ein enges Zeitfenster.

Höhe und Zuschläge

Die Prämie ist eine einmalige Kapitalbeihilfe. Ihre Höhe hängt von zwei Größen ab: dem Haushaltseinkommen und der Zahl der Personen im Haushalt. Die Spanne reicht von 500 €[guichet.public.lu, 30.10.2026] bis 10.000 €[guichet.public.lu, 30.10.2026].

Für bestimmte Wohnformen gibt es einen Zuschlag auf den ermittelten Betrag: 40 %[guichet.public.lu, 30.10.2026] bei einer Eigentumswohnung oder einem Reihenhaus und 15 %[logement.public.lu, 31.10.2026] bei einer Doppelhaushälfte (maison jumelée). Freistehende Einfamilienhäuser erhalten den Grundbetrag ohne Zuschlag – der Staat setzt damit einen Anreiz für flächensparendes Bauen.

Alle Kapitalbeihilfen des Staates zusammen – dazu zählt neben der Wohneigentumserwerbsprämie etwa die Prämie für eine Einliegerwohnung von 10.000 € – sind auf 35.000 €[guichet.public.lu, 30.10.2026] je Begünstigtem begrenzt.

Rechenweg

Der Betrag für Ihren Haushalt ergibt sich so – jeder Eingangswert ist ein geprüfter Fakt, die Staffel der Beträge innerhalb der Spanne liefert der Prämien-Check:

  1. Einkommensgrenze für Ihren Haushaltstyp aus der Tabelle oben prüfen; liegt der Durchschnitt der beiden Vorjahre darüber, entfällt die Prämie.
  2. Grundbetrag laut Einkommens- und Haushaltsstaffel, zwischen 500 € und 10.000 €.
  3. Bei Eigentumswohnung oder Reihenhaus: Grundbetrag × (1 + 40 %); bei Doppelhaushälfte: Grundbetrag × (1 + 15 %).
  4. Summe aller Kapitalbeihilfen prüfen: höchstens 35.000 €.

Die Staffel der Beträge innerhalb der Spanne rechnet der Prämien-Check Luxemburg durch; Sie benötigen dafür die Einkommensnachweise der beiden Vorjahre und die Haushaltsgröße.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Notarakt oder Baubeginn als Startpunkt festhalten

    Beim Kauf zählt das Datum der notariellen Urkunde, beim Bauen der bei der Gemeinde gemeldete Baubeginn. Ab diesem Tag läuft die Antragsfrist.

  2. Einkommensnachweise der beiden Vorjahre sammeln

    Steuerbescheide oder Einkommensbescheinigungen aller Haushaltsmitglieder für die zwei Kalenderjahre vor dem Antrag.

  3. Haushaltsbescheinigung und Kreditvertrag beilegen

    Die Gemeinde stellt die Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung aus; der Hypothekarkreditvertrag belegt die Finanzierung.

  4. Antrag beim Guichet unique des aides au logement einreichen

    Per Formular an das Wohnungsbauministerium oder auf dem digitalen Weg, den guichet.lu beschreibt. Unvollständige Anträge werden mit Nachfrist zurückgestellt, die Frist läuft weiter.

  5. Bezug und Hauptwohnsitz melden

    Nach Auszahlung muss das Haus innerhalb der Frist bezogen und über die Mindestdauer als Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Meldung erfolgt bei der Gemeinde.

Fristen im Überblick

Ereignis Frist oder Pflicht laut guichet.lu
Antragstellung Teil der Kernbedingungen: Volljährig; Aufenthaltsrecht > 3 Monate; Hypothekarkredit bei Kreditinstitut; Hauptwohnsitz mind. 2 Jahre nach Auszahlung; Bezug spätestens 3 Jahre; kein Besitz > 1/3 an anderer Wohnung; Antrag binnen 1 Jahr nach Notarakt bzw. gemeldetem Baubeginn
Bezug nach Auszahlung In den Kernbedingungen enthalten (Bezug spätestens nach der genannten Frist)
Mindestnutzung als Hauptwohnsitz In den Kernbedingungen enthalten (ab Auszahlung)
Einkommensbemessung Durchschnitt des Nettoeinkommens der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag

Wird die Mindestnutzung nicht eingehalten – etwa durch Verkauf oder Vermietung – fordert das Ministerium die Prämie zurück. Ausnahmen für Härtefälle regelt das Gesetz.

Kombinierbarkeit mit anderen Hilfen

Die Wohneigentumserwerbsprämie ist mit allen anderen Instrumenten der luxemburgischen Förderkette kombinierbar:

  • Zinssubvention (0,25 % bis 3,5 % auf das Darlehen): gleiche Einkommenslogik, gleicher Antragsweg über den Guichet unique – beide Anträge lassen sich zusammen stellen. Details unter Immobilienkredit in Luxemburg.
  • TVA-Logement: unabhängig von der Prämie, da Steuervorteil bei der AED; siehe TVA-Logement beim Neubau.
  • Bëllegen Akt: unabhängig, da Steuerkredit beim Notar; siehe Bëllegen Akt.
  • Klimabonus Neubau: unabhängig, da Umweltamt; siehe Klimabonus Neubau.
  • Einliegerwohnungsprämie: kombinierbar, aber beide zählen zur Obergrenze der Kapitalbeihilfen.

Die Gesamtübersicht mit Kombinierbarkeits-Tabelle und Antragsreihenfolge steht unter Förderung beim Hausbau in Luxemburg.

Checkliste für den Antrag

Unterlagen Wohneigentumserwerbsprämie

Quellen und Stand

Beträge, Zuschläge und Bedingungen stammen von der Seite des Ministère du Logement zur prime d’accession à la propriété auf guichet.lu, die Einkommensgrenzen von logement.public.lu (Ministère du Logement); Abrufdatum und Gültigkeit stehen an jedem Wert. Rechtsgrundlage ist das Gesetz vom 7. August 2023 über die individuellen Wohnbeihilfen (legilux.lu). Den Gesamtablauf des Hausbaus zeigt der Hub Haus bauen in Luxemburg.

Nächster Schritt

Ob Ihr Haushalt unter die Einkommensgrenze fällt und welche Beihilfen zusätzlich greifen, klärt der Hausbau-Check für Luxemburg – mit Fristenplan ab Notarakt oder Baubeginn, damit kein Antrag zu spät kommt.

Häufige Fragen

Gibt es die Wohnungsbauprämie in Luxemburg noch?
Nicht mehr unter diesem Namen. Die frühere Bauprämie (prime de construction) und die Erwerbsprämie wurden zur Wohneigentumserwerbsprämie (prime d'accession à la propriété) zusammengeführt. Sie gilt für Bau und Kauf des eigenen Hauptwohnsitzes gleichermaßen.
Wie hoch ist die Wohneigentumserwerbsprämie in Luxemburg?
Guichet.lu nennt eine Spanne vom Mindest- bis zum Höchstbetrag, gestaffelt nach Einkommen und Haushaltsgröße; bei einer Eigentumswohnung, einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte kommt ein prozentualer Zuschlag hinzu. Die Beträge stehen mit Quelle und Stand im Abschnitt zur Höhe auf dieser Seite.
Welche Einkommensgrenze gilt für die Prämie?
Die Grenzen sind nach Haushaltsgröße gestaffelt und steigen mit jedem unterhaltsberechtigten Kind. Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag. Die aktuellen Werte je Haushaltstyp stehen mit Quelle in der Einkommenstabelle auf dieser Seite.
Bis wann muss ich die Prämie beantragen?
Innerhalb der auf guichet.lu genannten Frist nach dem Notarakt oder, beim Bauen, nach dem bei der Gemeinde gemeldeten Baubeginn. Danach ist der Anspruch verwirkt; die Frist steht mit Quelle in der Fristentabelle dieser Seite.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. Guichet.lu – Prime d'accession à la propriété (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Ministère du Logement – Prime d'accession à la propriété (dernière modification 05.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. Guichet.lu – Finanzbeihilfe Einliegerwohnung (Stand 17.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  4. Guichet.lu – Zinssubvention (Stand 19.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026

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