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TVA 3 Prozent Neubau Luxemburg: Bedingungen und Antrag

TVA-Logement in Luxemburg: ermäßigter TVA-Satz auf Bauleistungen für den Hauptwohnsitz, Deckel je Wohneinheit, Direktanwendung oder Erstattung.

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Inhalt dieser Seite12 Abschnitte

Kurz gesagt

Was bedeutet der super-ermäßigte TVA-Satz beim Neubau in Luxemburg?

Luxemburg besteuert Bauleistungen zur Schaffung von Wohnraum, der als Hauptwohnsitz dient, mit dem super-ermäßigten Mehrwertsteuersatz (taux super-réduit de TVA) von 3 % statt des Normalsatzes von 17 %. Der Vorteil ist je Wohneinheit über deren Lebensdauer auf 50.000 € begrenzt. Zwei Verfahren stehen offen: die direkte Anwendung durch den Handwerker nach Bewilligung der Steuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA, AED) oder die nachträgliche Erstattung ab einer Mindestsumme von 3.000 € je Antrag. Das Haus muss ab dem Jahresbeginn nach Fertigstellung mindestens 2 Jahre selbst bewohnt werden.

Wer ist berechtigt

Die TVA-Logement steht jeder Person offen, die in Luxemburg Wohnraum schafft oder renoviert und ihn selbst als Hauptwohnsitz nutzt. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht – anders als bei der Wohneigentumserwerbsprämie (prime d’accession à la propriété) oder der Zinssubvention. Für den Neubau gelten drei Bedingungen:

  • Eigennutzung. Beim Neubau ist nur die Nutzung als eigener Hauptwohnsitz begünstigt; vermieteter Neubau fällt nicht darunter.
  • Mindestdauer. Der Hauptwohnsitz muss ab dem ersten Januar des Jahres nach Abschluss der Arbeiten mindestens 2 Jahre bestehen bleiben.
  • Mischnutzung. Wird ein Teil des Gebäudes gewerblich genutzt, bleibt der Vorteil vollständig erhalten, wenn die Wohnfläche den weit überwiegenden Teil der Gesamtfläche ausmacht; die genaue Schwelle nennt guichet.lu.

Höhe: Satz und Deckel

Der Vorteil entsteht aus der Differenz zwischen dem Normalsatz von 17 %[pfi.public.lu, 30.10.2026] und dem super-ermäßigten Satz von 3 %[pfi.public.lu, 30.10.2026]. Er gilt nicht unbegrenzt: Je Wohneinheit ist der Steuervorteil über die Lebensdauer der Wohnung auf 50.000 €[guichet.public.lu, 30.10.2026] begrenzt. Dieser Deckel ist für Bauherren die wichtigste Größe, weil er bei einem Einfamilienhaus in der Regel erreicht wird.

Rechenweg

  • Vorteil je Rechnung = Nettobetrag der begünstigten Leistung × (17 % − 3 %).
  • Gesamtvorteil = Summe der Vorteile aller begünstigten Rechnungen, höchstens 50.000 €.
  • Nettokostenmasse, bei der der Deckel greift = 50.000 € ÷ (17 % − 3 %).

Liegen Ihre begünstigten Nettobaukosten über dieser Masse, zahlen Sie für den darüber hinausgehenden Teil den Normalsatz. Daraus folgt eine praktische Regel: Lassen Sie die großen, eindeutig begünstigten Gewerke – Rohbau, Dach, Fenster, Anschlüsse – zuerst zum ermäßigten Satz abrechnen und klären Sie Grenzfälle erst danach. Der Prämien-Check Luxemburg rechnet die Ersparnis für Ihre Kostenschätzung durch.

Begünstigte und ausgeschlossene Arbeiten

Guichet.lu fasst die Abgrenzung so zusammen: Begünstigt bis zum geschlossenen Rohbau inkl. Anschlüsse, Garage/Stellplatz bei gemeinsamer Nutzung; ausgeschlossen: Möbel (außer Heizöfen), technische Sonderausstattung, Klimaanlagen, Honorare Notar/Architekt/Ingenieur. Für die Baupraxis haben wir die Regel nach Gewerken gegliedert:

Gewerk oder Posten TVA-Logement Hinweis
Erdarbeiten, Fundament, Rohbau, Dach begünstigt Kern der Schaffung von Wohnraum
Fenster, Außentüren, Fassade, Dämmung begünstigt Teil des geschlossenen Rohbaus
Haus- und Medienanschlüsse begünstigt Ausdrücklich eingeschlossen
Garage oder Stellplatz begünstigt Nur bei gemeinsamer Nutzung mit der Wohnung
Heizung, Sanitär, Elektro (Grundausstattung) begünstigt Schaffung von Wohnraum
Heizöfen begünstigt Ausnahme von der Möbelregel
Einbaumöbel, Küche, Einrichtung ausgeschlossen Möbel sind nicht begünstigt
Klimaanlagen ausgeschlossen Ausdrücklich genannt
Technische Sonderausstattung ausgeschlossen Etwa Sauna, Smart-Home-Zusatzsysteme
Honorare Architekt, Ingenieur, Notar ausgeschlossen Normalsatz
Freistehende Gartenbauten, Pool ausgeschlossen Kein Wohnraum

Bei Grenzfällen entscheidet die AED. Lassen Sie den ausführenden Betrieb den Antrag auf Bewilligung für den konkreten Leistungsumfang stellen, dann ist die Einordnung vor Rechnungsstellung geklärt.

Zwei Verfahren im Vergleich

Direkte Anwendung (application directe) Erstattung (remboursement)
Wer beantragt Der ausführende Betrieb bei der AED Sie als Bauherr bei der AED
Wann Vor Beginn der Arbeiten Nach Zahlung der Rechnungen zum Normalsatz
Was auf der Rechnung steht Direkt der super-ermäßigte Satz Normalsatz; Differenz wird erstattet
Mindestsumme Keine 3.000 € netto je Antrag; zusätzlich Mindestzeitraum und Mindestbetrag je Rechnung laut guichet.lu
Liquidität Schonend – Sie zahlen nie den Normalsatz vor Belastend – Sie strecken die Differenz vor
Typischer Einsatz Große Gewerke, luxemburgische Betriebe Kleinere Rechnungen, ausländische Betriebe ohne Bewilligung, Nachträge

Für den Neubau ist die direkte Anwendung die Regel. Die Erstattung ist der Auffangweg, wenn ein Betrieb keine Bewilligung eingeholt hat – etwa ein Hersteller vorgefertigter Häuser aus dem Ausland. Klären Sie diesen Punkt vor Vertragsunterschrift; die Kostenseite Haus bauen in Luxemburg: Kosten und Ablauf erklärt, warum.

Was-wäre-wenn: vier Konstellationen aus der Baupraxis

Konstellation Was passiert Was Sie tun sollten
Ein Hersteller vorgefertigter Häuser aus dem Ausland liefert und montiert Ohne Bewilligung der AED stellt er den Normalsatz in Rechnung Im Werkvertrag festhalten, wer die Bewilligung beantragt; sonst Rechnungen für die Erstattung sammeln und die Liquidität für den vorgestreckten Betrag einplanen
Ein Generalunternehmer vergibt an Subunternehmer Nach unserem Verständnis zählt die Rechnung an Sie, nicht die Rechnungen zwischen den Betrieben Bei der AED bestätigen lassen, dass die Bewilligung für den Betrieb vorliegt, der Ihnen gegenüber abrechnet
Sie bauen eine Einliegerwohnung mit Jede Wohneinheit hat ihren eigenen Deckel; die Begünstigung setzt aber die Nutzung als Hauptwohnsitz voraus Mit der AED klären, wie die zweite Einheit genutzt wird, und die Rechnungen je Einheit trennen lassen
Sie bauen das Dachgeschoss erst Jahre später aus Der spätere Ausbau zählt gegen denselben Deckel wie der Neubau Beim Neubau nicht den gesamten Deckel für Grenzfälle verbrauchen, wenn ein Ausbau absehbar ist

Typische Fehler bei der TVA-Logement

  • Bewilligung nach Arbeitsbeginn beantragen. Die direkte Anwendung setzt die Bewilligung vor Beginn der jeweiligen Arbeiten voraus; für bereits laufende Gewerke bleibt nur die Erstattung.
  • Kleine Rechnungen einzeln einreichen. Das Erstattungsverfahren verlangt eine Mindestsumme je Antrag; bündeln Sie Rechnungen, statt jede einzeln zu schicken.
  • Honorare mitzählen. Architekt, Ingenieur und Notar laufen immer zum Normalsatz; wer sie in die Deckelrechnung aufnimmt, überschätzt den Vorteil.
  • Rechnungen ohne Baustellenadresse. Fehlt der Bezug zum Bauvorhaben, kann die AED die Einordnung verweigern.
  • Zu früh vermieten. Die Mindestdauer als Hauptwohnsitz beginnt erst am Jahresanfang nach Fertigstellung, nicht am Einzugstag.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Gewerke in begünstigt und nicht begünstigt trennen

    Mit dem Architekten die Kostenschätzung so gliedern, dass jede Position einer TVA-Kategorie zugeordnet ist.

  2. Bewilligung zur direkten Anwendung einholen lassen

    Jeder Betrieb beantragt vor Arbeitsbeginn bei der AED die Bewilligung für seinen Leistungsumfang; das Formular steht auf pfi.public.lu.

  3. Rechnungen prüfen

    Jede Rechnung muss Satz, Leistungsbeschreibung und Bezug zum Bauvorhaben ausweisen. Nicht bewilligte Positionen laufen zum Normalsatz.

  4. Erstattung für Restfälle beantragen

    Rechnungen zum Normalsatz sammeln und ab der Mindestsumme gebündelt bei der AED einreichen; Verjährung beachten.

  5. Hauptwohnsitz melden und Mindestdauer einhalten

    Nach Fertigstellung bei der Gemeinde anmelden und die geforderte Dauer im Haus wohnen; vorzeitiger Verkauf löst Rückforderung aus.

Fristen im Überblick

Ereignis Frist oder Bedingung
Bewilligung direkte Anwendung Vor Beginn der jeweiligen Arbeiten
Mindestnutzung als Hauptwohnsitz 2 Jahre, Beginn am ersten Januar nach Abschluss der Arbeiten
Erstattungsantrag Ab 3.000 € netto; Verjährung nach den auf guichet.lu genannten Jahren ab Jahresende des Steuerjahres
Deckel Gilt über die gesamte Lebensdauer der Wohneinheit, auch für spätere Renovierungen

Der letzte Punkt wird oft übersehen: Wer den Deckel von 50.000 € beim Neubau ausschöpft, hat für spätere Renovierungen derselben Wohnung keinen TVA-Vorteil mehr.

Kombinierbarkeit

Die TVA-Logement ist ein Steuervorteil der AED und berührt die übrigen Instrumente nicht:

  • Bëllegen Akt (40.000 € je Erwerber): ebenfalls AED, aber auf Einregistrierungsgebühren beim Notar – siehe Bëllegen Akt.
  • Wohneigentumserwerbsprämie und Zinssubvention: einkommensabhängige Hilfen des Ministeriums, unabhängig von der TVA – siehe Wohneigentumserwerbsprämie.
  • Klimabonus Neubau (in jeder der drei LENOZ-Kategorien mindestens 60 % der erzielbaren Punkte): dieselben Rechnungen dienen beiden Anträgen; führen Sie sie von Anfang an gewerkeweise – siehe Klimabonus Neubau.

Die gesamte Förderkette mit Antragsreihenfolge steht unter Förderung beim Hausbau in Luxemburg.

Checkliste: Rechnungen für die TVA-Logement

TVA-Logement Unterlagen

Quellen und Stand

Sätze, Deckel, Mindestsumme und Abgrenzung stammen von der AED (pfi.public.lu, TVA Logement) und von guichet.lu; Abrufdatum und Gültigkeit stehen an jedem Wert. Den Gesamtablauf zeigt der Hub Haus bauen in Luxemburg.

Nächster Schritt

Welche Gewerke bei Ihrem Projekt begünstigt sind und wie der Deckel in Ihre Kostenplanung passt, klärt der Hausbau-Check für Luxemburg – zusammen mit den übrigen Beihilfen der Förderkette.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich den ermäßigten TVA-Satz für meinen Neubau in Luxemburg?
Entweder beantragt jeder ausführende Betrieb vor Arbeitsbeginn die Bewilligung zur direkten Anwendung bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA, oder Sie zahlen den Normalsatz und beantragen die Erstattung der Differenz mit gesammelten Rechnungen.
Welche Arbeiten fallen beim Neubau unter die TVA-Logement?
Begünstigt sind laut guichet.lu die Arbeiten bis zum geschlossenen Rohbau einschließlich Anschlüsse sowie Garage oder Stellplatz bei gemeinsamer Nutzung. Ausgeschlossen sind Möbel (außer Heizöfen), technische Sonderausstattung, Klimaanlagen und die Honorare von Notar, Architekt und Ingenieur.
Gilt der ermäßigte Satz auch für das Architektenhonorar?
Nein. Honorare von Architekten, Ingenieuren und Notaren sind ausdrücklich ausgeschlossen und werden zum Normalsatz besteuert.
Wie lange muss ich das Haus selbst bewohnen?
Über die auf guichet.lu genannte Mindestdauer als Hauptwohnsitz, gerechnet ab dem Jahresbeginn nach Abschluss der Arbeiten; der Wert steht mit Quelle in der Fristentabelle dieser Seite. Bei früherer Vermietung oder Verkauf wird der Vorteil zurückgefordert.
Gilt die TVA-Logement auch für ein vorgefertigtes Haus aus Deutschland oder Österreich?
Der ermäßigte Satz hängt an der Leistung in Luxemburg und am Hauptwohnsitz, nicht an der Herkunft des Herstellers. Ob der ausländische Betrieb die direkte Anwendung bei der AED beantragt oder Sie über die Erstattung gehen, klären Sie vor Vertragsunterschrift.
Kann ich den Deckel später für einen Ausbau nutzen, wenn ich ihn beim Neubau nicht ausschöpfe?
Ja, der Deckel gilt über die gesamte Lebensdauer der Wohneinheit. Ein nicht genutzter Rest steht späteren begünstigten Arbeiten an derselben Wohnung offen; führen Sie deshalb eine laufende Summe des bereits genutzten Vorteils.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Guichet.lu – Super-ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Wohnraum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. AED – Crédit d'impôt sur les actes notariés (Stand 07.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  4. Guichet.lu – Klimabonus 2026: Bau eines nachhaltigen Wohngebäudes (Stand 06.01.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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