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Förderung beim Hausbau in Luxemburg: alle Beihilfen

Förderung für den Hausbau in Luxemburg: Wohneigentumserwerbsprämie, Zinssubvention, Staatsbürgschaft, TVA-Logement, Bëllegen Akt, Klimabonus.

Stand:

Luftbild eines Straßendorfs in Luxemburg zwischen Wiesen, Äckern und Waldstücken
Flaxweiler im Osten Luxemburgs: Auch in ländlichen Gemeinden ist Bauland knapp – staatliche Beihilfen sollen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.Foto: Christian Ries, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite12 Abschnitte

Kurz gesagt

Welche Förderung gibt es beim Hausbau in Luxemburg?

Luxemburg fördert den Bau des eigenen Hauptwohnsitzes mit einer Kette aus sieben Instrumenten (aides individuelles au logement und Steuervorteile): einer Wohneigentumserwerbsprämie (prime d’accession à la propriété) zwischen 500 € und 10.000 €, einer Zinssubvention von 0,25 % bis 3,5 % auf das Darlehen, einer Staatsbürgschaft bis 303.862 €, dem super-ermäßigten TVA-Satz von 3 % auf Bauleistungen, dem Bëllegen Akt von 40.000 € je Erwerber, dem Klimabonus für LENOZ-zertifizierte Neubauten und einer Prämie von 10.000 € für eine Einliegerwohnung. Alle Kapitalbeihilfen zusammen sind auf 35.000 € je Begünstigtem begrenzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hilfen kommen von drei Stellen: dem Wohnungsbauministerium über den Guichet unique des aides au logement (Prämie, Zinssubvention, Staatsbürgschaft, Einliegerwohnung), der Steuerverwaltung AED (TVA-Logement, Bëllegen Akt) und dem Umweltamt (Klimabonus).
  • Prämie und Zinssubvention hängen vom Einkommen ab, TVA-Logement und Bëllegen Akt nicht. Letztere stehen also auch Haushalten offen, die über den Einkommensgrenzen liegen.
  • Jedes Instrument hat eigene Fristen, die am Notarakt, am gemeldeten Baubeginn, am Antrag auf Baugenehmigung oder am Abschluss der Arbeiten hängen.
  • Alle Instrumente verlangen den tatsächlichen Hauptwohnsitz über eine Mindestdauer. Verkauf oder Vermietung vor Ablauf führt zur Rückzahlung.
  • Zum Jahreswechsel 2026 hat die Regierung mehrere Regeln angepasst (Nouveautés 2026); die geprüften Punkte stehen im Abschnitt „Was sich 2026 geändert hat“.

Förder-Matrix: alle Instrumente mit Quelle und Stand

Die Matrix fasst die geprüften Werte des Fakten-Registers zusammen. Die Spalte „Stand“ zeigt das Datum, zu dem wir die Primärquelle gelesen haben; sobald ein Wert sein Gültigkeitsdatum überschreitet, wird die Seite automatisch zur Prüfung markiert.

Instrument (DE / FR) Fördergeber Art Geprüfter Wert Stand
Wohneigentumserwerbsprämie / prime d’accession à la propriété Ministère du Logement Kapitalbeihilfe 500 € bis 10.000 €, bei Eigentumswohnung oder Reihenhaus plus 40 %, bei Doppelhaushälfte plus 15 %
Zinssubvention / subvention d’intérêt Ministère du Logement Zinshilfe 0,25 % bis 3,5 % auf 200.000 € Darlehen, mit Kindern bis 280.000 €
Staatsbürgschaft / garantie de l’État Ministère du Logement Bürgschaft höchstens 303.862 €; Einkommensgrenze bei einem Darlehensnehmer 101.874,03 €
TVA-Logement / taux super-réduit AED Steuervorteil 3 % statt 17 %, Vorteil höchstens 50.000 € je Wohneinheit
Bëllegen Akt / crédit d’impôt sur les actes notariés AED Steuerkredit 40.000 € je Erwerber
Klimabonus Neubau / Klimabonus Wunnen Administration de l’environnement Zuschuss Je LENOZ-Kategorie mindestens 60 % der erzielbaren Punkte; Förderhöhe 160 EUR/m², höchstens 24.000 EUR je Einfamilienhaus für Genehmigungsanträge der Jahre 2017 bis 2022
Einliegerwohnungsprämie / aide pour logement intégré Ministère du Logement Kapitalbeihilfe 10.000 €; erhöht 20.000 € bei Fertigstellung im Förderzeitraum

Alle Kapitalbeihilfen zusammen – Wohneigentumserwerbsprämie, Einliegerwohnungsprämie und weitere Kapitalhilfen des Ministeriums – sind auf 35.000 €[guichet.public.lu, 30.10.2026] je Begünstigtem begrenzt. Zinssubvention, Bürgschaft, TVA-Vorteil, Steuerkredit und Klimabonus zählen nicht zu dieser Obergrenze.

Welche Instrumente für Ihren Haushalt in Frage kommen, prüft der Prämien-Check Luxemburg entlang der Bedingungen aus den Primärquellen.

Die sieben Instrumente im Einzelnen

Wohneigentumserwerbsprämie (prime d’accession à la propriété)

Die frühere „Wohnungsbauprämie“ (prime de construction) und die Erwerbsprämie wurden im Gesetz über die individuellen Wohnbeihilfen zur Wohneigentumserwerbsprämie zusammengeführt. Sie ist eine einmalige Kapitalbeihilfe, gestaffelt nach Einkommen und Haushaltsgröße, und setzt einen Hypothekarkredit sowie den Hauptwohnsitz voraus. Kernbedingungen laut guichet.lu: Volljährig; Aufenthaltsrecht > 3 Monate; Hypothekarkredit bei Kreditinstitut; Hauptwohnsitz mind. 2 Jahre nach Auszahlung; Bezug spätestens 3 Jahre; kein Besitz > 1/3 an anderer Wohnung; Antrag binnen 1 Jahr nach Notarakt bzw. gemeldetem Baubeginn.

Die Einkommensgrenzen veröffentlicht das Ministère du Logement je Haushaltstyp; Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt der Nettoeinkommen der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag:

Haushalt Einkommensgrenze
Alleinstehende Person 52.233,65 €
Haushaltsgemeinschaft ohne Kind 78.345,72 €
Mit einem unterhaltsberechtigten Kind 99.239,18 €
Mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern 120.132,64 €
Mit drei unterhaltsberechtigten Kindern 141.026,1 €
Je weiteres unterhaltsberechtigtes Kind plus 15.665,33 €

Alles Weitere unter Wohnungsbauprämie Luxemburg: die Wohneigentumserwerbsprämie.

Zinssubvention (subvention d’intérêt)

Die Zinssubvention senkt den effektiven Zins Ihres Immobilienkredits, indem der Staat einen Teil der Zinslast übernimmt. Der Satz liegt zwischen 0,25 % und 3,5 % und wird auf ein berücksichtigtes Darlehen von 200.000 € angewendet, das sich je unterhaltsberechtigtem Kind bis auf 280.000 € erhöht. Der Subventionssatz darf weder den Nominalzins des Darlehens noch den gesetzlichen Höchstsatz von 6 % übersteigen; die Antragsunterlagen werden alle zwei Jahre automatisch neu geprüft. Bedingungen und Verfahren: Volljährig; Aufenthaltsrecht > 3 Monate; alleiniger Darlehensnehmer; Hauptwohnsitz mind. 2 Jahre; kein Besitz > 1/3 an anderer Immobilie; Darlehen bei EU/EWR-Institut; Antrag ganzjährig, Neuprüfung alle 2 Jahre; Guichet unique des aides au logement, Tel. +352 80 02 10 10. Die Einordnung in die Gesamtfinanzierung finden Sie unter Immobilienkredit in Luxemburg.

Staatsbürgschaft (garantie de l’État)

Wer über ein regelmäßiges Einkommen, aber wenig Eigenkapital verfügt, kann für einen Teil des Darlehens eine staatliche Bürgschaft erhalten. Sie beträgt höchstens 303.862 € (indexiert) und ist auf einen Anteil der Projektkosten begrenzt; das Darlehen muss den überwiegenden Teil der Kosten finanzieren. Die Einkommensgrenze bei einem Darlehensnehmer liegt laut guichet.lu bei 101.874,03 €; für mehrere Darlehensnehmer gilt ein höherer Wert. Voraussetzung ist zudem eine mehrjährige Sparhistorie bei der kreditgebenden Bank.

TVA-Logement (super-ermäßigter Mehrwertsteuersatz)

Auf Arbeiten zur Schaffung von Wohnraum, der als Hauptwohnsitz dient, wendet Luxemburg statt des Normalsatzes von 17 % den super-ermäßigten Satz von 3 % an. Der Vorteil ist je Wohneinheit über deren Lebensdauer auf 50.000 € begrenzt. Die Wohnung muss ab dem Jahresbeginn nach Abschluss der Arbeiten mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt werden. Zwei Verfahren stehen zur Wahl: die direkte Anwendung durch den Handwerker nach Bewilligung der AED oder die nachträgliche Erstattung. Ein Reformvorschlag zur Aufhebung des Deckels für Ersterwerber wurde öffentlich diskutiert; sein Status ist offen, wir folgen bis zur Prüfung dem geltenden Recht. Details unter TVA-Logement beim Neubau.

Bëllegen Akt (crédit d’impôt sur les actes notariés)

Beim Kauf des Bauplatzes oder des Hauses fallen Einregistrierungs- und Umschreibungsgebühren an, deren Satz die AED veröffentlicht. Der Bëllegen Akt ist ein Steuerkredit von 40.000 € je Erwerber, der direkt beim Notar mit diesen Gebühren verrechnet wird. Bedingungen laut guichet.lu: Tatsächlicher persönlicher Hauptwohnsitz; Bezug binnen 2 Jahren ab Notarakt, bei Baugrundstück/Immobilie im Bau binnen 4 Jahren; ununterbrochene Eigennutzung mind. 2 Jahre; Rückzahlung plus Zinsen bei Vermietung/Veräußerung vor Ablauf. Weil der Betrag mehrfach geändert wurde und Behördenseiten unterschiedliche Rechtsstände zeigen, dokumentiert die Seite Bëllegen Akt: Steuergutschrift beim Notarakt den Rechtsstand mit Datum und nennt den Gebührensatz.

Klimabonus Neubau (Bau nachhaltiger Wohnraum)

Der Klimabonus Wunnen fördert den Bau eines Wohngebäudes, das in jeder der drei Kategorien der Nachhaltigkeitszertifizierung LENOZ mindestens 60 % der erzielbaren Punkte erreicht. Der Antrag auf Baugenehmigung muss im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026 gestellt worden sein; die Antragsfrist für den Zuschuss lautet binnen 4 Jahren ab dem 31.12. des Jahres des Arbeitsabschlusses, spätestens 31.12.2031; Rechnungen 01.01.2017–31.12.2029. Für Einfamilienhäuser, deren Baugenehmigung in den Jahren 2017 bis 2022 beantragt wurde, nennt guichet.lu als Förderhöhe 160 EUR/m², höchstens 24.000 EUR je Einfamilienhaus; für spätere Genehmigungsanträge nennen wir den Betrag erst nach Prüfung des geltenden Verordnungsstands. Eine Verlängerung des Klimabonus-Programms über das Jahr 2026 hinaus hat die Regierung im Juli 2026 angekündigt; die Veröffentlichung im Mémorial ist noch offen, und ob die Neubauförderung davon erfasst ist, prüfen wir. Mehr unter Klimabonus Neubau in Luxemburg.

Einliegerwohnungsprämie (aide pour la création d’un logement intégré)

Wer in seinem Einfamilienhaus eine abgeschlossene zweite Wohneinheit schafft, erhält eine Kapitalbeihilfe von 10.000 €, erhöht auf 20.000 €, wenn Erstbezug und Fertigstellung in den auf guichet.lu genannten Förderzeitraum fallen. Bedingungen: Einfamilienhaus; nur eine Einliegerwohnung je Haus (ab 01.01.2026); eigener Zugang, nicht durch Wohn-/Schlafzimmer/Bad der Haupteinheit; Fläche kleiner als Haupteinheit; Baugenehmigung vor Umbau; Antrag binnen 3 Jahren nach Baugenehmigung; 2 Jahre Hauptwohnsitz. Für Baufamilien, die ein Haus mit Einliegerwohnung für Eltern oder zur Vermietung planen, ist diese Prämie bereits in der Entwurfsphase zu berücksichtigen, weil die Baugenehmigung die Einheit ausweisen muss.

Kombinierbarkeit: Was zusammen geht

Die Primärquellen schließen die Instrumente nicht gegenseitig aus. Unsere Auswertung der Bedingungen ergibt folgendes Bild:

Prämie Zinssubvention Bürgschaft TVA-Logement Bëllegen Akt Klimabonus Einliegerwohnung
Prämie – kombinierbar kombinierbar kombinierbar kombinierbar kombinierbar Obergrenze Kapitalbeihilfen
Zinssubvention kombinierbar – kombinierbar unabhängig unabhängig unabhängig kombinierbar
Bürgschaft kombinierbar kombinierbar – unabhängig unabhängig unabhängig kombinierbar
TVA-Logement kombinierbar unabhängig unabhängig – unabhängig kombinierbar je Wohneinheit eigener Deckel
Bëllegen Akt kombinierbar unabhängig unabhängig unabhängig – unabhängig unabhängig
Klimabonus kombinierbar unabhängig unabhängig kombinierbar unabhängig – kombinierbar
Einliegerwohnung Obergrenze Kapitalbeihilfen kombinierbar kombinierbar je Wohneinheit eigener Deckel unabhängig kombinierbar –

„Unabhängig“ bedeutet: Die Instrumente berühren sich nicht, weil sie bei verschiedenen Stellen beantragt werden und verschiedene Bemessungsgrundlagen haben. „Obergrenze Kapitalbeihilfen“ heißt: Beide werden gezahlt, aber die Summe aller Kapitalbeihilfen bleibt auf 35.000 € begrenzt.

Reihenfolge: Wann Sie welchen Antrag stellen

  1. Vor dem Notartermin: Bëllegen Akt vorbereiten

    Der Notar verrechnet den Steuerkredit direkt. Klären Sie vorher, ob Sie den Hauptwohnsitz innerhalb der Frist beziehen können und ob beide Erwerber die Bedingungen erfüllen.

  2. Mit dem Kreditvertrag: Zinssubvention und Bürgschaft

    Beantragen Sie beide beim Guichet unique des aides au logement, sobald der Darlehensvertrag vorliegt. Die Bürgschaft muss vor Auszahlung des Darlehens stehen.

  3. Vor Baubeginn: TVA-Direktanwendung

    Lassen Sie die ausführenden Betriebe die Bewilligung bei der AED beantragen, bevor die erste Rechnung gestellt wird. Sonst bleibt nur das Erstattungsverfahren.

  4. Mit der Baugenehmigung: Klimabonus und Einliegerwohnung vormerken

    Das Datum des Genehmigungsantrags entscheidet über das Klimabonus-Regime. Eine Einliegerwohnung muss in der Genehmigung ausgewiesen sein.

  5. Nach Notarakt oder Baubeginn: Wohneigentumserwerbsprämie

    Der Prämienantrag hat eine feste Frist ab Notarakt beziehungsweise gemeldetem Baubeginn. Stellen Sie ihn, sobald die Einkommensnachweise vorliegen.

  6. Nach Fertigstellung: Klimabonus und Einliegerwohnungsprämie

    Beide werden nach Abschluss der Arbeiten mit Rechnungen und Nachweisen beantragt; die Fristen zählen ab Jahresende der Fertigstellung beziehungsweise ab Baugenehmigung.

Fristenkalender

Auslöser Instrument Frist oder Bedingung laut Primärquelle
Notarakt Bëllegen Akt Tatsächlicher persönlicher Hauptwohnsitz; Bezug binnen 2 Jahren ab Notarakt, bei Baugrundstück/Immobilie im Bau binnen 4 Jahren; ununterbrochene Eigennutzung mind. 2 Jahre; Rückzahlung plus Zinsen bei Vermietung/Veräußerung vor Ablauf
Notarakt oder gemeldeter Baubeginn Wohneigentumserwerbsprämie Volljährig; Aufenthaltsrecht > 3 Monate; Hypothekarkredit bei Kreditinstitut; Hauptwohnsitz mind. 2 Jahre nach Auszahlung; Bezug spätestens 3 Jahre; kein Besitz > 1/3 an anderer Wohnung; Antrag binnen 1 Jahr nach Notarakt bzw. gemeldetem Baubeginn
Antrag auf Baugenehmigung Klimabonus Neubau Antragszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026; Zuschussantrag binnen 4 Jahren ab dem 31.12. des Jahres des Arbeitsabschlusses, spätestens 31.12.2031; Rechnungen 01.01.2017–31.12.2029
Baugenehmigung Einliegerwohnungsprämie Einfamilienhaus; nur eine Einliegerwohnung je Haus (ab 01.01.2026); eigener Zugang, nicht durch Wohn-/Schlafzimmer/Bad der Haupteinheit; Fläche kleiner als Haupteinheit; Baugenehmigung vor Umbau; Antrag binnen 3 Jahren nach Baugenehmigung; 2 Jahre Hauptwohnsitz
Abschluss der Arbeiten TVA-Logement Hauptwohnsitz mindestens 2 Jahre ab Jahresbeginn nach Fertigstellung
Darlehensvertrag Zinssubvention Volljährig; Aufenthaltsrecht > 3 Monate; alleiniger Darlehensnehmer; Hauptwohnsitz mind. 2 Jahre; kein Besitz > 1/3 an anderer Immobilie; Darlehen bei EU/EWR-Institut; Antrag ganzjährig, Neuprüfung alle 2 Jahre; Guichet unique des aides au logement, Tel. +352 80 02 10 10; Neuprüfung alle zwei Jahre

Rechenbeispiel: Förderkette für einen Haushalt als Rechenweg

Wir zeigen die Logik ohne Annahmen zu Einkommen oder Baukosten, damit Sie Ihre eigenen Werte einsetzen können. Jeder Eingangswert ist ein geprüfter Fakt.

  • Kapitalbeihilfe = Prämienbetrag laut Staffel (zwischen 500 € und 10.000 €) + gegebenenfalls Zuschlag von 40 % bei Reihenhaus oder Eigentumswohnung beziehungsweise 15 % bei Doppelhaushälfte + Einliegerwohnungsprämie (10.000 € oder 20.000 €), insgesamt höchstens 35.000 €.
  • Zinsentlastung pro Jahr = berücksichtigtes Darlehen (200.000 € + Kinderzuschläge bis 280.000 €) × Subventionssatz (0,25 % bis 3,5 %, nie über dem Nominalzins).
  • TVA-Vorteil = begünstigte Nettobauleistung × (17 % − 3 %), höchstens 50.000 €.
  • Steuerkredit beim Notar = 40.000 € × Anzahl Erwerber, höchstens die anfallenden Gebühren.

Für ein Paar mit einem Kind, das ein freistehendes Einfamilienhaus baut, gilt zunächst die Einkommensgrenze von 99.239,18 €; liegt der Durchschnitt der beiden Vorjahre darunter, besteht die Einmalentlastung aus Prämie, TVA-Vorteil und zweifachem Steuerkredit, und die Zinssubvention kommt jährlich hinzu, solange die Einkommensbedingungen bei der Neuprüfung erfüllt bleiben. Die Prämienstaffel und die Subventionssätze nach Einkommen rechnet der Prämien-Check durch.

Was sich 2026 geändert hat

Die Regierung hat zum Jahreswechsel mehrere Anpassungen veröffentlicht (gouvernement.lu, Nouveautés 2026). Geprüft und im Register sind:

  • Photovoltaik: Der Klimabonus für PV-Anlagen kann seit 02.01.2026 direkt auf der Rechnung des Installateurs abgezogen werden, statt nachträglich beantragt zu werden.
  • Einliegerwohnung: Seit Jahresbeginn 2026 wird nur noch eine Einliegerwohnung je Einfamilienhaus gefördert (siehe Bedingungen oben).
  • Heizung: Für fossile Heizkessel gibt es laut gouvernement.lu keine Verbesserungsprämie mehr.

Checkliste: Unterlagen für den Guichet unique des aides au logement

Unterlagen Wohnbeihilfen Luxemburg

Wie Zinssubvention und Staatsbürgschaft mit dem Bankkredit zusammenspielen, beschreibt der Ratgeber Wohnbaukredit in Luxemburg.

Quellen und Stand

Die Werte dieser Seite stammen von guichet.lu und logement.public.lu (Ministère du Logement), pfi.public.lu (AED), gouvernement.lu und legilux.lu; Abrufdatum und Gültigkeit stehen an jedem Wert. Der Hub Haus bauen in Luxemburg ordnet die Förderkette in den Gesamtablauf ein; die Kostenseite Haus bauen in Luxemburg: Kosten und Ablauf zeigt, an welchem Kostenblock jedes Instrument ansetzt.

Nächster Schritt

Sie kennen die sieben Instrumente, ihre Fördergeber und die Reihenfolge der Anträge. Der Hausbau-Check für Luxemburg nimmt Haushalt, Bauplatz und Zeitplan auf und ordnet jedem Schritt die passende Beihilfe mit ihrer Frist zu – als Grundlage für das Gespräch mit Bank und Guichet unique.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es in Luxemburg für den Bau eines Eigenheims?
Sieben Instrumente: die Wohneigentumserwerbsprämie als Kapitalbeihilfe, die Zinssubvention und die Staatsbürgschaft für das Darlehen, den super-ermäßigten TVA-Satz auf Bauleistungen, den Bëllegen Akt als Steuerkredit beim Notar, den Klimabonus für nachhaltigen Neubau und die Prämie für eine Einliegerwohnung. Beträge mit Quelle und Stand stehen in der Förder-Matrix auf dieser Seite.
Können die luxemburgischen Wohnbeihilfen kombiniert werden?
Ja, die Instrumente schließen sich nicht aus, weil sie an unterschiedlichen Stellen ansetzen. Für die Kapitalbeihilfen zusammen gilt eine gesetzliche Obergrenze je Begünstigtem; Zinssubvention, TVA-Logement, Bëllegen Akt und Klimabonus zählen nicht zu dieser Obergrenze.
Wo beantrage ich die Wohnbeihilfen in Luxemburg?
Kapital- und Zinshilfen beim Guichet unique des aides au logement des Wohnungsbauministeriums, den TVA-Vorteil und den Bëllegen Akt bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA, den Klimabonus beim Umweltamt.
Welche Einkommensgrenzen gelten für Prämie und Zinssubvention?
Die Grenzen sind im Gesetz über die individuellen Wohnbeihilfen festgelegt und nach Haushaltsgröße gestaffelt; Bemessungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag. Die aktuellen Werte je Haushaltstyp veröffentlicht das Wohnungsbauministerium jährlich; sie stehen mit Quelle im Abschnitt zur Wohneigentumserwerbsprämie auf dieser Seite.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. Guichet.lu – Prime d'accession à la propriété (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Ministère du Logement – Prime d'accession à la propriété (dernière modification 05.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. Guichet.lu – Zinssubvention (Stand 19.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. Guichet.lu – Staatsbürgschaft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. Guichet.lu – Super-ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Wohnraum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  7. AED – Crédit d'impôt sur les actes notariés (Stand 07.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  8. Guichet.lu – Steuergutschrift auf notarielle Urkunden (Bëllegen Akt), Stand 07.07.2025 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  9. Guichet.lu – Klimabonus: Bau eines nachhaltigen Wohngebäudes (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  10. Guichet.lu – Finanzielle Unterstützung für den Bau von nachhaltigem Wohnraum (Klimabonus, RGD 07.04.2022; aktualisiert 07.02.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  11. gouvernement.lu – Nouveautés 2026 (Stand 07.01.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  12. Guichet.lu – Finanzbeihilfe Einliegerwohnung; gouvernement.lu Nouveautés 2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026

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