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Wohnbauförderung Oberösterreich: Förderaktion Eigenheim
Eigenheimförderung in Oberösterreich: Basisdarlehen, Zuschläge für Kinder und zweite Wohnung, Fixzins, Antrag vor Baubeginn und Frist der Aktion.

Inhalt dieser Seite10 Abschnitte
Kurz gesagt
Was bringt die Wohnbauförderung Oberösterreich beim Hausbau?
Das Land Oberösterreich fördert den Bau eines Eigenheims mit der „Förderaktion Eigenheim“: einem Hypothekardarlehen über die Landesbank, das als Basis 75 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] beträgt und für 10 Jahre mit 1,5 %[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] fix verzinst wird; die Laufzeit beträgt 35 Jahre[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026]. Darauf kommen Zuschläge je Kind (15 000 €), für eine zweite Wohnung (25 000 €) und für barrierefreie Ausführung (5 000 €). Der Antragszeitpunkt: vor Baubeginn; vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich. Die Aktion läuft für Anträge bis 31.12.2027.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderart: Hypothekardarlehen der Landesbank mit Zinszuschuss des Landes – kein Zuschuss, sondern ein Darlehen mit niedrigem Fixzins in der Fixzinsphase und variablem Zins danach.
- Höhe: Basisdarlehen plus Zuschläge für Kinder, zweite Wohnung, Barrierefreiheit und verdichtete Reihen- oder Doppelhausanlagen; die Summe ergibt sich aus Ihrer Haushaltssituation.
- Bedingungen: Eigentum im Grundbuch, Eigennutzung als Hauptwohnsitz, Mindestwohnfläche je Wohnung, höchstens 2 Wohnungen, Einkommen unter der Landesgrenze (mit Kürzungsstufen darüber).
- Zeit: Antrag vor Baubeginn, vorzeitiger Baubeginn auf Antrag; die Aktion ist befristet; Bezug innerhalb einer Frist nach Zusicherung.
- Die Förderung ersetzt den Wohnkredit nicht, sie senkt ihn. Nebenkosten des Grundstücks fallen zusätzlich an. Eine Energieberatung empfiehlt das Land, verlangt sie aber nicht.
Förderaktion Eigenheim
- Höhe
- Hypothekardarlehen über die Landesbank mit Zinszuschuss
- Bedingungen
- Ansuchen vor Baubeginn durch Grundbuchseigentümer (vorzeitiger Baubeginn auf Antrag)
- Eigennutzung
- Mindestwohnfläche je Wohnung
- Obergrenze für die Zahl der Wohnungen
- Einkommensgrenze mit Kürzungsstufen
- Frist
- befristete Aktion – Enddatum im Abschnitt Fristen
Wer ist in Oberösterreich berechtigt?
Antragsberechtigt ist, wer als Eigentümerin oder Eigentümer des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen ist und das neue Eigenheim selbst als Hauptwohnsitz nutzen wird. Beide Punkte prüft das Land anhand von Grundbuchsauszug und Meldedaten. Wird das Grundstück innerhalb der Familie übergeben, sollte die Eintragung vor dem Antrag abgeschlossen sein.
Für das Gebäude gelten zwei Flächenregeln: Jede geförderte Wohnung muss mindestens 80 m²[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] Wohnnutzfläche haben, und es werden höchstens 2 Wohnungen je Eigenheim gefördert. Eine Einliegerwohnung ist damit ausdrücklich möglich – sie muss aber selbst die Mindestfläche erreichen, ein kleines Studio reicht nicht. Wie Sie eine zweite Wohneinheit planen, die förderfähig bleibt, lesen Sie im Ratgeber zur Einliegerwohnung in Österreich.
Das Haushaltseinkommen wird als Jahresnettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet. Die Grenze liegt für eine Person bei 50 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] und für zwei Personen bei 85 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026]; für jede weitere Person ohne eigenes Einkommen erhöht das Land die Grenze um einen festen Betrag, der auf der Begriffsseite des Landes steht. Liegt das Einkommen darüber, streicht Oberösterreich die Förderung nicht sofort, sondern kürzt sie in Stufen: Überschreitung bis 10 % → Förderung um 25 % vermindert; bis 20 % → um 50 %; bis 30 % → um 75 %[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026].
Eine energetische Prüfung durch das Land ist keine Fördervoraussetzung: empfohlen, keine Fördervoraussetzung; energetischer Befund nur für Zuschlag barrierefreies Bauen[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026]. Beim Fertigteilhaus liefert der Hersteller den Energieausweis und die Bauteilaufbauten – fordern Sie diese Unterlagen für die konkrete Ausführung an, nicht als Katalogwert, und nehmen Sie sie zur empfohlenen Beratung mit.
Höhe und Konditionen: die Förder-Matrix
| Position | Wert (Land Oberösterreich) |
|---|---|
| Basisdarlehen | 75 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] |
| Zuschlag je Kind mit Familienbeihilfe | 15 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] |
| Zuschlag je Kind mit erhöhter Familienbeihilfe | 20 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] |
| Zuschlag zweite Wohnung (z. B. Einliegerwohnung) | 25 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] |
| Zuschlag barrierefreie Ausführung (mit Befund) | 5 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] |
| Zuschlag Reihen- oder Doppelhaus in verdichteter Anlage | 20 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] |
| Fixzins | 1,5 %[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] für 10 Jahre |
| Zins nach der Fixzinsphase | 3-Monats-Euribor + max. 112 Basispunkte[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] |
| Laufzeit | 35 Jahre[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] |
| Mindestwohnfläche je Wohnung | 80 m²[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] |
| Einkommensgrenze eine Person / zwei Personen (Jahresnetto) | 50 000 € / 85 000 € |
| Kürzung bei Überschreitung | Überschreitung bis 10 % → Förderung um 25 % vermindert; bis 20 % → um 50 %; bis 30 % → um 75 % |
| Dauer der Förderungsauflagen | 10 Jahre[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] |
| Bezug des Eigenheims nach Zusicherung | innerhalb von 3 Jahren[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] |
| Antragstellung möglich bis | 31.12.2027[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] |
Zwei Details, die in Vermittler-Übersichten oft fehlen: Für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe gilt der höhere Kinderzuschlag, und der Zuschlag für Reihen- oder Doppelhäuser setzt eine Anlage mit mehreren Objekten, kleinen Grundstücken und zusammenhängender thermischer Hülle voraus – ein einzelnes Doppelhaus auf einem großen Grundstück erfüllt das nicht automatisch.
Der Zinsmechanismus ist einfach, aber wichtig für Ihre Planung: Der niedrige Zins in der Fixzinsphase entsteht durch einen Zuschuss des Landes auf ein Bankdarlehen der Landesbank. Danach gilt ein variabler Zins mit gedeckeltem Aufschlag auf einen Geldmarktzins. Rechnen Sie für die Zeit nach der Fixzinsphase also mit einer höheren Rate und legen Sie die Differenz in den ersten Jahren zur Seite.
Antrag Schritt für Schritt
Grundbuch prüfen
Eigentum am Baugrundstück muss auf Ihren Namen eingetragen sein. Bei Übergaben in der Familie zuerst verbüchern, dann ansuchen.
Bauansuchen bei der Gemeinde einreichen
Die Baubewilligung läuft parallel. Einreichplan und Nutzflächenberechnung kommen beim Fertigteilhaus vom Hersteller.
Energieberatung nutzen (empfohlen)
Das Land empfiehlt eine kostenlose Energieberatung beim OÖ Energiesparverband; Pflicht ist sie nicht. Energieausweis und Bauteilaufbauten des Herstellers sind die Grundlage. Nur für den Zuschlag barrierefreies Bauen ist ein Befund nötig.
Einkommensnachweise zusammenstellen
Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide aller Haushaltsmitglieder, Nachweise über Familienbeihilfe, Meldebestätigungen.
Ansuchen vor Baubeginn beim Land einreichen
Zuständig ist die Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich. Wer vor der Zusicherung bauen will, beantragt den vorzeitigen Baubeginn bei der Direktion Soziales und Gesundheit.
Zusicherung erhalten und Finanzierung abschließen
Mit der Zusicherung des Landes rechnet die Bank das Darlehen der Landesbank in die Gesamtfinanzierung ein. Erst dann den Werkvertrag freigeben.
Auszahlung nach Sicherstellung und Rohbau
Das Darlehen wird über die Landesbank ausbezahlt, nachdem es grundbücherlich sichergestellt ist und der Rohbau mit Dach steht; Fertigstellungsanzeige bereithalten.
Fristen
| Frist | Was gilt |
|---|---|
| Antragszeitpunkt | vor Baubeginn; vorzeitiger Baubeginn auf Antrag möglich[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] |
| Ende der Förderaktion | Anträge möglich bis 31.12.2027[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] |
| Bezug des Eigenheims | innerhalb von 3 Jahren[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] ab Zusicherung |
| Förderungsauflagen (Eigennutzung, Hauptwohnsitz) | 10 Jahre[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] |
| Baubeginn nach Baubewilligung | Frist laut Oö. Bauordnung; den genauen Zeitraum nennt Ihr Baubescheid |
| Zinsbindung | 10 Jahre[land-oberoesterreich.gv.at, 31.10.2026] fix, danach variabel |
Wer 2027 baut, sollte den Antrag nicht auf das Jahresende schieben: Das Enddatum gilt für die Antragstellung, und die Bearbeitung bis zur Zusicherung braucht ebenfalls Zeit. Was genau als Baubeginn zählt, definiert die Landesseite nicht – lassen Sie sich das vor Erdarbeiten schriftlich bestätigen oder beantragen Sie den vorzeitigen Baubeginn.
Kombinierbarkeit mit Wohnkredit, Bund und Nebenkosten
| Baustein | Kombinierbar? | Was gilt |
|---|---|---|
| Wohnkredit der Bank | Ja, Regelfall | Das Landesdarlehen zählt bei der Tragbarkeitsprüfung mit; Orientierung der Banken: Schuldendienst bis 40 % des Jahresnettoeinkommens, Laufzeit bis 35 Jahre (FMA-Referenzwerte) |
| KIM-Verordnung | nicht mehr anwendbar | ausgelaufen am 30.06.2025 |
| Bundes-Zweckzuschüsse | indirekt | fließen in die Landesaktion ein, kein eigener Antrag |
| Gemeindeförderung | Ja, falls vorhanden | bei der Standortgemeinde erfragen (Jungfamilien- oder Ortskernzuschüsse) |
| Grunderwerbsteuer auf das Grundstück | fällt unabhängig an | 3,5 % der Gegenleistung |
| Eintragungsgebühr Eigentum | fällt unabhängig an | 1,1 % vom Wert des Rechts |
| Pfandrechtsgebühr | fällt für Bankkredit und Landesdarlehen an | 1,2 % vom Pfandbetrag |
Das Landesdarlehen wird hypothekarisch besichert. Damit fällt die Pfandrechtsgebühr sowohl für den Wohnkredit als auch für das Landesdarlehen an. Wie viel das bei Ihrem Grundstückspreis ausmacht, rechnet der Nebenkosten-Rechner für Österreich vor.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern und Einliegerwohnung
Ein Paar mit zwei Kindern (beide mit Familienbeihilfe) baut ein Eigenheim mit einer zweiten, eigenständigen Wohnung für die Großeltern. Beide Wohnungen erreichen die Mindestfläche, das Einkommen liegt unter der Grenze für zwei Personen plus zwei weitere Personen ohne Einkommen.
| Baustein | Betrag |
|---|---|
| Basisdarlehen | 75 000 € |
| Kinderzuschlag, zweimal | 2 × 15 000 € |
| Zuschlag zweite Wohnung | 25 000 € |
| Darlehenssumme | Basis + 2 × Kinderzuschlag + Zuschlag zweite Wohnung |
| Zinsen im ersten Jahr (ohne Tilgung) | Darlehenssumme × 1,5 % |
Wird das Haus zusätzlich barrierefrei ausgeführt – etwa mit schwellenlosen Zugängen und einem Bad nach ÖNORM-Vorgaben –, kommt der Zuschlag von 5 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] dazu; dafür verlangt das Land einen Befund. Was Barrierefreiheit beim Fertigteilhaus konkret bedeutet, erklärt unser Ratgeber Barrierefrei bauen in Österreich.
Die Summe ergibt sich direkt aus der Addition der Zeilen. Wir weisen sie bewusst als Rechenweg aus, damit jeder Eingangswert auf die Landesseite rückführbar bleibt; der Förder-Check für Österreich addiert die Zuschläge für Ihre Haushaltskonstellation und zeigt Ihnen die Rate in der Fixzinsphase.
Förder-Check und Musterhäuser
Bevor Sie das Haus festlegen, lohnt der Blick auf zwei Dinge: Erreicht die geplante zweite Wohnung die Mindestfläche, und welche Ausstattung empfiehlt die Energieberatung für die Energiekennzahl? Im Musterhauspark Haid bei Linz (Ikea-Platz 9, 4053 Haid (Ansfelden bei Linz)) können Sie Grundrisse mit Einliegerwohnung und barrierefreie Ausführungen direkt vergleichen.
Quellen und Stand
Alle Beträge, Zins, Fixzinsdauer, variabler Aufschlag, Laufzeit, Mindestfläche, Auflagen- und Bezugsfrist sowie die Antragsfrist stammen von der Seite des Landes Oberösterreich zur Förderaktion Eigenheim; Einkommensgrenzen und Kürzungsstufen von der Begriffsseite des Landes zum Thema Wohnen; Steuersätze und Gebühren vom Bundesministerium für Finanzen und von oesterreich.gv.at; Referenzwerte zur Kreditvergabe von der FMA. Jeder Wert trägt Abruf- und Gültigkeitsdatum; die Einkommensgrenzen legt das Land per Verordnung fest und wir prüfen sie vor dem Jahreswechsel neu. Wie wir Fakten prüfen und pflegen, steht auf der Methodik-Seite. Einen Überblick über alle Bundesländer gibt die Wohnbauförderung in Österreich; angrenzende Regelungen finden Sie unter Niederösterreich, Salzburg und Steiermark.
Wenn Sie in Oberösterreich bauen und wissen möchten, wie Förderung, Wohnkredit und Nebenkosten bei Ihrem Projekt zusammenpassen, starten Sie den Hausbau-Check für Österreich – unverbindlich, mit Quellen und einer klaren Liste der nächsten Schritte.
Häufige Fragen
Muss der Antrag auf die oberösterreichische Eigenheimförderung vor Baubeginn gestellt werden?
Bis wann läuft die Förderaktion Eigenheim in Oberösterreich?
Wird eine Einliegerwohnung in Oberösterreich zusätzlich gefördert?
Welche Einkommensgrenzen gelten in Oberösterreich?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- Land OÖ – Eigenheimförderung (Förderaktion Eigenheim 1,5 %) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Land OÖ – Begriffe zum Thema Wohnen (Einkommensgrenzen) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- FMA – Pressemitteilung vom 26.06.2025 zum WIK-Rundschreiben (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026
- Musterhauspark GmbH – Standorte (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
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