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Nebenkostenrechner Österreich: Grundstückskauf & Grundbuch

Kaufnebenkosten in Österreich berechnen: Grunderwerbsteuer, Grundbuch-Eintragungsgebühr, Pfandrechtsgebühr, Makler und Vertragserrichtung – mit Quellen.

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Nebenkostenrechner Österreich: Grundstückskauf & Grundbuch

Kaufnebenkosten in Österreich berechnen: Grunderwerbsteuer, Grundbuch-Eintragungsgebühr, Pfandrechtsgebühr, Makler und Vertragserrichtung – mit Quellen.

Nebenkosten beim Grundstückskauf in Österreich

Grunderwerbsteuer3.5 % vom Kaufpreis
6 300 €
Grundbuch-Eintragungsgebühr (Eigentum)1.1 % vom Kaufpreis
1 980 €
Pfandrechtsgebühr (Hypothek)1.2 % vom Pfandbetrag
4 200 €
Maklerprovision inkl. USt3 % + 20 % USt
6 480 €
Vertragserrichtung/Treuhand inkl. USt2 % + 20 % USt
4 320 €
Summe Nebenkosten
23 280 €
Anteil am Kaufpreis
12,9 %
Parameter und Quellen dieser Rechnung
  • Grunderwerbsteuer Österreich (entgeltlicher Erwerb, Regelsatz): 3,5 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Grundbuch-Eintragungsgebühr Eigentumsrecht (TP 9 GGG): 1,1 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Grundbuch-Eintragungsgebühr Pfandrecht (Hypothek): 1,2 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Umsatzsteuer-Normalsatz (Vorgabe für Makler/Vertragserrichtung): 20 % – Quelle, Stand 31.10.2026

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Kurz gesagt

Was kostet der Grundstückskauf in Österreich zusätzlich?

Beim Grundstückskauf in Österreich fallen drei gesetzliche Nebenkosten an: die Grunderwerbsteuer von 3,5 %[bmf.gv.at, 30.10.2026] der Gegenleistung, die Grundbuch-Eintragungsgebühr von 1,1 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026] für das Eigentumsrecht und – bei Fremdfinanzierung – die Pfandrechtsgebühr von 1,2 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026] auf den eingetragenen Pfandbetrag. Dazu kommen frei vereinbarte Kosten für Makler und Vertragserrichtung samt Umsatzsteuer (20 %). Der Rechner oben summiert alles und zeigt den Anteil am Kaufpreis.

So lesen Sie das Ergebnis

Der Rechner trennt gesetzliche von vereinbarten Kosten. Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr hängen allein vom Kaufpreis ab; die Pfandrechtsgebühr vom Pfandbetrag Ihres Kredits. Makler und Vertragserrichtung rechnet er mit den von Ihnen eingegebenen Prozentsätzen zuzüglich Umsatzsteuer. Der „Anteil am Kaufpreis“ hilft beim Vergleich von Angeboten: Je höher der Fremdfinanzierungsanteil, desto stärker wiegt die Pfandrechtsgebühr.

Für die Gesamtplanung gehören diese Nebenkosten zu den Positionen, die Banken meist aus Eigenmitteln verlangen. Wie Landesdarlehen die Finanzierung ergänzen, erklärt die Übersicht zur Wohnbauförderung in Österreich; welche Zuschläge etwa Oberösterreich für Kinder oder eine zweite Wohnung gewährt, steht auf der Seite zur Wohnbauförderung Oberösterreich.

Methodik und Parameter

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % laut Bundesministerium für Finanzen (Regelsatz für entgeltlichen Erwerb), angewandt auf den eingegebenen Kaufpreis. Der Stufentarif für unentgeltliche Erwerbe und Übertragungen im Familienverband ist nicht abgebildet.
  • Grundbuch-Eintragungsgebühr 1,1 % und Pfandrechtsgebühr 1,2 % laut oesterreich.gv.at (Gerichtsgebührengesetz, TP 9); die Pfandrechtsgebühr wird auf den eingegebenen Kreditbetrag gerechnet, optional mit Aufschlag für eine Höchstbetragshypothek.
  • Umsatzsteuer auf Makler und Vertragserrichtung: Normalsatz 20 %[usp.gv.at, 31.10.2026].
  • Eingabengebühr des Grundbuchs: 85 €[oesterreich.gv.at, 31.10.2026] je Grundbuchsgesuch – als Fakt registriert, im Rechner aber noch nicht enthalten; Beglaubigungskosten ebenfalls nicht.
  • Befristete Gebührenbefreiung für Eigenheime: Anträge 01.07.2024–30.06.2026; seit 01.07.2026 abgelaufen[bmj.gv.at, 31.10.2026]. Der Rechner rechnet ohne Befreiung.
  • Alle Parameter mit Quelle und Stand stehen unter „Parameter und Quellen dieser Rechnung“ im Rechner; die Regeln des Fakten-Registers beschreibt die Methodik.

Der Rechenweg im Überblick

Position Rechenweg
Grunderwerbsteuer Kaufpreis × 3,5 %
Eintragungsgebühr Eigentum Kaufpreis × 1,1 %
Pfandrechtsgebühr eingetragener Pfandbetrag × 1,2 %
Makler Kaufpreis × eingegebener Satz, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer
Vertragserrichtung Kaufpreis × eingegebener Satz, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer
Summe alle Positionen addiert; Anteil am Kaufpreis = Summe ÷ Kaufpreis

Typische Anwendungsfälle

  • Angebote für zwei Grundstücke vergleichen. Ein Grundstück ohne Makler kann trotz höherem Preis in Summe günstiger sein; der Rechner zeigt das, wenn Sie den Maklersatz auf null setzen.
  • Eigenmittelbedarf abschätzen. Banken verlangen die Nebenkosten meist aus Eigenmitteln. Die Summe des Rechners ist daher der Betrag, den Sie vor dem Kreditgespräch auf dem Konto haben sollten.
  • Höhe der Hypothek planen. Wer eine Höchstbetragshypothek eintragen lässt, zahlt die Pfandrechtsgebühr auf den höheren Betrag. Rechnen Sie beide Varianten, bevor Sie die Bank nach der Art der Eintragung fragen.

Wann der Rechner nicht ausreicht

Bei Übertragungen innerhalb der Familie, bei Erbschaften, bei Baurechtsverträgen oder beim Kauf eines bebauten Grundstücks mit gemischter Nutzung gelten andere Bemessungsgrundlagen. Für unentgeltliche Erwerbe und Übertragungen im Familienverband gilt etwa ein Stufentarif der Grunderwerbsteuer: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, 3,5 % darüber. Dann ersetzt der Rechner keine Auskunft des Notars oder der Finanzverwaltung. Für eine Einschätzung Ihres gesamten Vorhabens – Grundstück, Bau, Förderung, Finanzierung – nutzen Sie den Hausbau-Check für Österreich.

Häufige Fragen

Fällt die Grunderwerbsteuer in Österreich auch auf das Haus an, wenn ich nur das Grundstück kaufe?
Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks fällt sie auf den Grundstückspreis an. Kaufen Sie Grundstück und Haus aus einer Hand als einheitliches Vertragswerk, kann die Finanzverwaltung die Gesamtleistung heranziehen – lassen Sie die Vertragsgestaltung vor Unterschrift prüfen.
Wofür wird die Pfandrechtsgebühr fällig?
Für die Eintragung der Hypothek Ihrer Bank im Grundbuch. Bemessungsgrundlage ist der eingetragene Pfandbetrag, der bei einer Höchstbetragshypothek über dem Kreditbetrag liegen kann.
Sind Maklerprovision und Vertragserrichtung Pflichtkosten?
Nein. Die Maklerprovision entfällt beim Kauf ohne Makler; die Vertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt ist üblich, aber frei vereinbar. Beide Sätze geben Sie deshalb selbst ein.
Gibt es noch eine Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigenheim?
Die befristete Befreiung von Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr für den Erwerb von Wohnraum galt nur für Anträge in einem festen Zeitraum und ist abgelaufen; den Zeitraum nennen wir mit Quelle im Abschnitt Methodik. Der Rechner rechnet deshalb ohne Befreiung.

Quellen

  1. BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (Letzte Aktualisierung 01.08.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. USP – Unternehmensserviceportal (BMF): Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. BMJ – Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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