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Grunderwerbsteuer in Österreich beim Hausbau: Nebenkosten

Grunderwerbsteuer beim Hausbau in Österreich: Steuer auf das Grundstück, Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr, Stufentarif in der Familie – mit Rechner.

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Kurz gesagt

Welche Nebenkosten fallen beim Hausbau in Österreich an?

Beim Hausbau in Österreich fallen die gesetzlichen Nebenkosten auf das Grundstück und auf die Finanzierung an, nicht auf den Hauspreis: Grunderwerbsteuer von 3,5 %[bmf.gv.at, 30.10.2026] beim entgeltlichen Erwerb, Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht von 1,1 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026], Pfandrechtsgebühr von 1,2 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026] je Hypothek und eine Eingabengebühr von 85 €[oesterreich.gv.at, 31.10.2026] je Grundbuchsgesuch. Bei Übergaben innerhalb der Familie gilt statt des Regelsatzes ein Stufentarif: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, 3,5 % darüber[bmf.gv.at, 30.10.2026]. Dazu kommen frei vereinbarte Kosten für Vertragserrichtung und Makler samt Umsatzsteuer von 20 %[usp.gv.at, 31.10.2026]. Die befristete Gebührenbefreiung für Eigenheime ist ausgelaufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grunderwerbsteuer trifft den Grunderwerb, nicht den Werkvertrag. Nur wenn Grundstück und Haus aus einer Hand kommen, kann die Gesamtleistung besteuert werden.
  • Grundbuchgebühren fallen zweifach an: einmal für das Eigentum, einmal je Hypothek – und Landesdarlehen sind Hypotheken.
  • Alle gesetzlichen Posten sind Prozentsätze mit Quelle; wir führen sie als Register-Fakten mit Stand-Datum. Vertragserrichtung und Makler sind Vereinbarungssache.
  • Banken beleihen Nebenkosten nicht. Sie gehören in die Eigenmittel – zusätzlich zum Anteil über der Beleihungsquote von 90 %.
  • Der Nebenkosten-Rechner für Österreich summiert alle Posten mit Ihrem Grundstückspreis und Kreditbetrag.

Nebenkosten-Matrix: Posten, Bemessung, Satz, Zeitpunkt

Posten Bemessungsgrundlage Satz oder Betrag Wer berechnet Wann fällig
Grunderwerbsteuer (entgeltlich) Gegenleistung, mindestens Grundstückswert 3,5 % Notar oder Rechtsanwalt (Selbstberechnung) oder Finanzamt Nach Vertragsabschluss, vor Eintragung
Grunderwerbsteuer (unentgeltlich, Familienverband) Grundstückswert Stufentarif 0,5 % bis 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, 3,5 % darüber wie oben wie oben
Eintragungsgebühr Eigentumsrecht Wert des eingetragenen Rechts 1,1 % Grundbuchsgericht, Einhebung meist über Vertragserrichter Mit dem Grundbuchsgesuch
Pfandrechtsgebühr Pfandbetrag (bei Höchstbetragshypothek der Höchstbetrag) 1,2 % je Hypothek Grundbuchsgericht Mit Eintragung der Hypothek
Eingabengebühr Je Grundbuchsgesuch 85 € Grundbuchsgericht Mit dem Gesuch
Vertragserrichtung, Treuhand, Beglaubigung Honorarvereinbarung oder Pauschale frei vereinbart, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer Notar oder Rechtsanwalt Bei Vertragserrichtung
Maklerprovision Kaufpreis frei vereinbart innerhalb des gesetzlichen Höchstsatzes, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer Makler Bei Vertragsabschluss
Vermessung, Teilung, Bodengutachten Angebot angebotsabhängig Ziviltechniker, Geologe Vor Kauf oder vor Planung
Anschluss- und Aufschließungsbeiträge Verordnung der Gemeinde gemeindeabhängig Gemeinde Mit Bauansuchen oder Anschluss

Grunderwerbsteuer beim Hausbau im Detail

Die Grunderwerbsteuer ist eine Bundessteuer auf den Erwerb inländischer Grundstücke. Bemessungsgrundlage ist beim Kauf die Gegenleistung – also der Kaufpreis samt übernommenen Lasten –, mindestens aber der Grundstückswert, den das Gesetz nach einem Pauschalverfahren oder per Gutachten bestimmt. Der Regelsatz beträgt 3,5 %[bmf.gv.at, 30.10.2026]. Steuerschuldner sind nach § 9 GrEStG beim Kauf grundsätzlich Erwerber und Veräußerer; wer intern zahlt, regelt der Kaufvertrag.

Für Häuslbauer ist eine Frage entscheidend: Worauf fällt die Steuer an, wenn das Haus erst gebaut wird? Beim klassischen Weg – Grundstück kaufen, danach Werkvertrag mit dem Hersteller – nur auf das Grundstück. Der Werkvertrag ist eine Bauleistung mit Umsatzsteuer, kein Grunderwerb. Anders, wenn ein Anbieter Grundstück und Haus im Paket verkauft oder wenn Grundstücksverkäufer und Hersteller so zusammenwirken, dass Sie das Grundstück nur mit dem Haus bekommen: Dann kann die Finanzverwaltung von einem einheitlichen Vertragswerk ausgehen und die Gesamtleistung besteuern. Lassen Sie solche Konstellationen vor der Unterschrift vom Vertragserrichter prüfen – der Unterschied ist die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Hauspreis.

Stufentarif in der Familie

Wer das Grundstück von Eltern oder Großeltern übernimmt, zahlt keinen Kaufpreis, aber Grunderwerbsteuer – nach dem Stufentarif für unentgeltliche Erwerbe und Übertragungen im Familienverband: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, 3,5 % darüber[bmf.gv.at, 30.10.2026]. Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert. Wird im Gegenzug ein Wohnrecht oder eine Versorgungsleistung vereinbart, kann der Erwerb teilentgeltlich werden; dann rechnet die Finanzverwaltung anteilig. Wie Übergabe, Wohnrecht und Förderung zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Mehrgenerationenhaus in Österreich.

Grundbuch: Eintragungsgebühr, Pfandrechtsgebühr, Eingabengebühr

Das Grundbuch verlangt drei Gebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz. Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026] vom Wert des Rechts – beim Kauf also vom Kaufpreis. Die Pfandrechtsgebühr beträgt 1,2 %[oesterreich.gv.at, 30.10.2026] vom Pfandbetrag; bei einer Höchstbetragshypothek, wie Banken sie üblicherweise eintragen, liegt dieser Betrag über der Kreditsumme. Je Grundbuchsgesuch fällt außerdem eine Eingabengebühr von 85 €[oesterreich.gv.at, 31.10.2026] an.

Beim Hausbau mit Landesförderung wird die Pfandrechtsgebühr zweimal fällig: für die Hypothek der Bank und für die Hypothek des Landes, denn Landesdarlehen – in Oberösterreich etwa das Basisdarlehen von 75 000 €[land-oberoesterreich.gv.at, 30.10.2026] – werden hypothekarisch besichert. Ob sich Eintragungen in einem Gesuch zusammenfassen lassen und damit Eingabengebühr sparen, klären Sie mit dem Vertragserrichter; die Pfandrechtsgebühr fällt je Hypothek in jedem Fall an.

Vereinbarte Kosten: Vertragserrichtung und Makler

Notar oder Rechtsanwalt errichten den Kaufvertrag, wickeln die Treuhandschaft ab, berechnen die Grunderwerbsteuer selbst und stellen das Grundbuchsgesuch. Zur Selbstberechnung hält das Finanzministerium fest: nur durch Parteienvertreter (Notar, Rechtsanwalt) über FinanzOnline; ersetzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung[bmf.gv.at, 01.11.2026]. Das Honorar richtet sich nach Tarif oder Pauschale und ist verhandelbar; es trägt Umsatzsteuer von 20 %[usp.gv.at, 31.10.2026]. Die Maklerprovision ist nur beim Kauf über einen Makler fällig und durch die Immobilienmaklerverordnung nach oben begrenzt; auch sie trägt Umsatzsteuer. Beglaubigungen der Unterschriften kommen gesondert dazu.

Rechenweg: Nebenkosten für Ihr Projekt

Position Rechenweg Quelle
Grunderwerbsteuer Grundstückspreis × 3,5 % BMF
Eintragungsgebühr Eigentum Grundstückspreis × 1,1 % oesterreich.gv.at
Eingabengebühren 85 € × Anzahl der Gesuche (Eigentum, Pfandrechte) oesterreich.gv.at
Pfandrechtsgebühr Bank Höchstbetrag der Bankhypothek × 1,2 % oesterreich.gv.at
Pfandrechtsgebühr Landesdarlehen Darlehensbetrag (z. B. 75 000 € in Oberösterreich) × 1,2 % oesterreich.gv.at, Land OÖ
Vertragserrichtung und Treuhand Honorar × (1 + 20 %) Vereinbarung, USP
Maklerprovision Provision × (1 + 20 %) Vereinbarung, USP
Nebenkosten gesamt Summe – aus Eigenmitteln, nicht aus dem Kredit –
Eigenmittel gesamt Nebenkosten + Objektwert × (1 − 90 %) FMA-Referenzwert

Wir zeigen den Rechenweg, keine Beispielsumme: Jeder Eingangswert ist Ihr Kaufpreis, Ihr Kreditbetrag oder ein Register-Fakt mit Quelle. Mit Ihren Zahlen rechnet der Nebenkosten-Rechner für Österreich; wie die Eigenmittel in die Gesamtfinanzierung passen, erklärt die Seite Hausbau-Finanzierung in Österreich.

Entscheidungsbaum: Welche Steuer, welcher Tarif?

  • Kaufen Sie ein unbebautes Grundstück von einem Dritten?
    • Ja. Regelsatz auf Kaufpreis; Eintragungsgebühr auf Kaufpreis; Pfandrechtsgebühr je Hypothek. Der Hauspreis bleibt steuerfrei.
  • Kommen Grundstück und Haus aus einer Hand oder sind Verkäufer und Hersteller verbunden?
    • Ja. Risiko eines einheitlichen Vertragswerks: Grunderwerbsteuer möglicherweise auf Grundstück plus Haus. Vor Unterschrift prüfen lassen, Verträge zeitlich und inhaltlich trennen.
  • Übernehmen Sie das Grundstück von Eltern oder Großeltern ohne Kaufpreis?
    • Ja. Stufentarif auf den Grundstückswert; Eintragungsgebühr auf den Wert; Vertragserrichtung. Wohnrecht oder Versorgungsleistung kann Teilentgeltlichkeit auslösen.
  • Bauen Sie im Baurecht auf fremdem Grund?
    • Ja. Grunderwerbsteuer auf den Erwerb des Baurechts nach dessen Wert; Eintragung des Baurechts; Pfandrechte auf das Baurecht. Förderfähigkeit mit der Landesstelle klären.
  • Finanzieren Sie mit Bankkredit und Landesdarlehen?
    • Ja. Zwei Hypotheken, zweimal Pfandrechtsgebühr; Rangordnung mit der Bank abstimmen.

Von Kaufvertrag bis Verbücherung

  1. Vertragserrichter beauftragen

    Notar oder Rechtsanwalt für Kaufvertrag, Treuhandschaft und Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer wählen; Honorar und Nebenleistungen schriftlich vereinbaren.

  2. Konstellation prüfen

    Unbebauter Kauf, Paket mit Haus, Familienübergabe oder Baurecht – der Vertragserrichter bestimmt Tarif und Bemessungsgrundlage.

  3. Kaufvertrag unterschreiben und beglaubigen

    Unterschriften beglaubigen lassen; Treuhandkonto für Kaufpreis und Nebenkosten einrichten.

  4. Grunderwerbsteuer abführen

    Selbstberechnung durch den Vertragserrichter innerhalb der gesetzlichen Frist. Bei Selbstberechnung ersetzt dessen Selbstberechnungserklärung im Grundbuchsverfahren die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts; ohne Selbstberechnung stellt das Finanzamt die Bescheinigung nach Entrichtung der Steuer aus.

  5. Grundbuchsgesuch stellen

    Eintragung des Eigentums und der Pfandrechte für Bank und Landesdarlehen – möglichst in einem Gesuch mit abgestimmter Rangordnung.

  6. Gebührenbescheid prüfen

    Eintragungs-, Pfandrechts- und Eingabengebühr mit dem Rechenweg abgleichen; Höchstbetrag der Hypothek kontrollieren.

Typische Fehler bei den Nebenkosten

  1. Nebenkosten im Kredit geplant. Banken beleihen sie nicht; die Lücke muss aus Eigenmitteln kommen.
  2. Gebührenbefreiung aus alten Ratgebern übernommen. Sie ist ausgelaufen.
  3. Pfandrechtsgebühr nur auf die Kreditsumme gerechnet. Maßgeblich ist der Höchstbetrag der Hypothek.
  4. Landesdarlehen ohne Pfandrecht gedacht. Es ist eine zweite Hypothek mit zweiter Gebühr.
  5. Paketkauf nicht geprüft. Grunderwerbsteuer auf den Hauspreis ist eine teure Überraschung.
  6. Familienübergabe mit Regelsatz kalkuliert. Es gilt der Stufentarif – günstiger, aber nicht null.

Checkliste: Nebenkosten beim Grundstückskauf in Österreich

Nebenkosten finanzieren Banken in der Regel nicht mit. Wie Sie sie über Eigenmittel abdecken, zeigt der Ratgeber Eigenmittel für den Hausbau. Nach dem Einzug kommt mit der Grundsteuer eine jährliche Abgabe an die Gemeinde hinzu; wie Einheitswert, Messbetrag und Hebesatz zusammenwirken, erklärt Grundsteuer für das neue Haus in Österreich.

Wie sich die österreichischen Nebenkosten im Vergleich zu Deutschland, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein darstellen, zeigt der Länder-Kostenvergleich.

Quellen und Stand

Grunderwerbsteuer und Stufentarif stammen vom Bundesministerium für Finanzen; Eintragungs-, Pfandrechts- und Eingabengebühr von oesterreich.gv.at; das Ende der Gebührenbefreiung vom Bundesministerium für Justiz; die Umsatzsteuer vom Unternehmensserviceportal; das oberösterreichische Basisdarlehen von der Landesseite; die Beleihungsquote von der Finanzmarktaufsicht. Höchstsätze der Maklerprovision, Beglaubigungskosten und Gemeindebeiträge beschreiben wir qualitativ, bis sie als geprüfte Fakten vorliegen. Die Regeln des Fakten-Registers erklärt die Methodik-Seite. Wie die Nebenkosten in die sechs Kostenblöcke passen, zeigt die Seite Haus bauen in Österreich: Kosten; was der Fixpreis des Hauses abdeckt, der Ratgeber Fixpreis beim Hausbau in Österreich; welche Referenzwerte die Bank anlegt, die Seite KIM-Verordnung ausgelaufen: Was jetzt gilt; welche Landesdarlehen eine zweite Hypothek bringen, die Wohnbauförderung in Österreich und im Detail die Wohnbauförderung Oberösterreich. Den Einstieg bietet Haus bauen in Österreich.

Wenn Sie wissen möchten, welche Nebenkosten bei Ihrer Erwerbsart anfallen und wie viel Eigenmittel Ihr Projekt insgesamt braucht, starten Sie den Hausbau-Check für Österreich – unverbindlich, mit Quellen und einem Rechenweg für Grundstück, Grundbuch und Förderung.

Häufige Fragen

Fällt die Grunderwerbsteuer beim Hausbau auf das Haus oder auf das Grundstück?
Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks auf das Grundstück. Die Bauleistung des Herstellers ist Werklohn mit Umsatzsteuer, keine Gegenleistung für den Grunderwerb. Ausnahme: Kommen Grundstück und Haus aus einer Hand als einheitliches Vertragswerk, kann die Finanzverwaltung die Gesamtleistung als Bemessungsgrundlage ansetzen.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Steuerschuldner sind nach dem Grunderwerbsteuergesetz grundsätzlich beide Vertragsparteien; im Kaufvertrag wird die Zahlung üblicherweise der Käuferseite zugewiesen. Die Abfuhr übernimmt meist der Notar oder Rechtsanwalt im Wege der Selbstberechnung, der auch die Eintragung im Grundbuch veranlasst.
Was kostet die Eintragung ins Grundbuch?
Für das Eigentumsrecht eine Gebühr als Prozentsatz vom Wert des Rechts, für jede Hypothek eine Pfandrechtsgebühr als Prozentsatz vom Pfandbetrag, dazu eine Eingabengebühr je Grundbuchsgesuch. Beglaubigungen und die Vertragserrichtung kommen gesondert dazu.
Gilt die Befreiung von der Eintragungsgebühr für Eigenheime noch?
Nein. Die befristete Befreiung von Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr für den Erwerb von Wohnraum zur Eigennutzung ist ausgelaufen; Anträge nach dem Stichtag fallen wieder unter die regulären Gebühren.
Welche Nebenkosten fallen an, wenn ich auf dem Grundstück der Eltern baue?
Für die Übergabe gilt bei unentgeltlichem Erwerb im Familienverband ein Stufentarif der Grunderwerbsteuer statt des Regelsatzes; die Eintragungsgebühr für das Eigentum und die Pfandrechtsgebühr für Ihre Kredite fallen trotzdem an. Vertragserrichtung und Beglaubigung kommen dazu.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. BMF – Grunderwerbsteuer: Abfuhr / Selbstberechnung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  3. oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (Letzte Aktualisierung 01.08.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. BMJ – Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  5. USP – Unternehmensserviceportal (BMF): Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  6. Land OÖ – Eigenheimförderung (Förderaktion Eigenheim 1,5 %) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  7. FMA – Pressemitteilung vom 26.06.2025 zum WIK-Rundschreiben (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026

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