Hausbau im deutschsprachigen Raum – Land für Land richtig geplant.

SchweizRegionen

Haus bauen in Graubünden: Zweitwohnungen und Baugesuch

Haus bauen in Graubünden: was das Zweitwohnungsgesetz für Ihr Erstwohnungsprojekt heisst, Baugesuch nach KRG, Naturgefahren und Bauland nach Talschaft.

Stand:

Kleiner Weiler mit Holzhäusern im grünen Talboden vor hohen Berggipfeln
Sertig Dörfli bei Davos (Graubünden): Bauen im Berggebiet folgt eigenen Regeln.Foto: kuhnmi, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite11 Abschnitte

Kurz gesagt

Was muss ich beim Haus bauen in Graubünden wissen?

In Graubünden bestimmt das Zweitwohnungsgesetz des Bundes in Gemeinden über der Schwelle, was gebaut werden darf: Liegt der Zweitwohnungsanteil über 20 %[are.admin.ch, 01.11.2026], sind neue Zweitwohnungen grundsätzlich verboten. Wer dort für den eigenen Hauptwohnsitz baut, erhält eine Erstwohnungsauflage im Grundbuch. Das Baugesuch geht an die Gemeinde und wird nach ihrem Baugesetz und dem kantonalen Raumplanungsgesetz beurteilt; ausserhalb der Bauzone ist laut kantonaler Praxis zusätzlich der Kanton beteiligt (in Prüfung). Gefahrenzonen, Höhenlage und kurze Bausaisons prägen Planung und Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweitwohnungsgesetz zuerst prüfen. Liegt Ihre Gemeinde über der Schwelle, ist nur eine Erstwohnung bewilligungsfähig – mit Nutzungsauflage im Grundbuch.
  • Mehrsprachig, aber ein Recht. Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch prägen Gemeindebaugesetze und Formulare; das kantonale Raumplanungsgesetz gilt überall.
  • Gemeinde als Anlaufstelle. Laut kantonaler Praxis entscheidet innerhalb der Bauzone die Gemeinde, ausserhalb braucht es eine kantonale Bewilligung (in Prüfung).
  • Bauzonen auf dem Prüfstand. Das Raumplanungsgesetz verlangt, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern; fragen Sie nach laufenden Revisionen.
  • Naturgefahren und Höhe kosten. Objektschutz, Schneelast, Fundation am Hang und kurze Bausaison gehören ins Budget.
  • Pensionskassengeld nur für den Hauptwohnsitz. Für Ferienwohnungen ist es ausgeschlossen.

Zweitwohnungsgesetz: Erstwohnung oder Zweitwohnung?

Die Zweitwohnungsinitiative und das daraus entstandene Bundesgesetz haben den Bündner Wohnungsbau grundlegend verändert. Massgebend ist der Zweitwohnungsanteil der Gemeinde, den das Bundesamt für Raumentwicklung jährlich aus dem Wohnungsinventar berechnet. Liegt er über 20 %, dürfen grundsätzlich keine neuen Zweitwohnungen bewilligt werden. Für ein Einfamilienhaus, das Sie selbst bewohnen, ist das kein Hindernis – es ändert aber die Bedingungen.

Der folgende Entscheidungsbaum ordnet Ihr Vorhaben ein:

  1. Liegt die Gemeinde über der Schwelle des Zweitwohnungsgesetzes?
    • Nein → Das Verbot greift nicht; es gelten Baugesetz und Zonenplan der Gemeinde. Gemeinden können den Erstwohnungsanteil trotzdem über eigene Regeln steuern – fragen Sie nach.
    • Ja → weiter zu Frage 2.
  2. Wollen Sie das Haus als Hauptwohnsitz nutzen?
    • Ja → Bewilligung als Erstwohnung; die Gemeinde verlangt eine Nutzungsbeschränkung, die im Grundbuch angemerkt wird. Weiter zu Frage 3.
    • Nein, als Ferienhaus → Neubau grundsätzlich ausgeschlossen. Möglich sind Wohnungen in altrechtlichen Bauten, die schon vor dem Gesetz bestanden, oder touristisch bewirtschaftete Wohnungen unter strengen Voraussetzungen.
  3. Planen Sie eine Einliegerwohnung für Gäste oder Familie?
    • Für Familie oder Mieter mit Wohnsitz → als Erstwohnung planbar; Ideen dazu auf der Seite zur Einliegerwohnung.
    • Als Ferienwohnung → mit der Gemeinde klären, ob eine Ausnahme greift; ohne Ausnahme keine Bewilligung.

Für die Finanzierung zählt ein weiterer Punkt: Pensionskassengeld ist an den Hauptwohnsitz gebunden – nur für eine einzige, selbst bewohnte Liegenschaft; Zweitwohnungen ausgeschlossen; bei Verheirateten schriftliche Zustimmung des Partners nötig[bsv.admin.ch, 30.10.2026]. Wie Vorbezug und Verpfändung funktionieren, erklärt die Seite zum Vorbezug aus der Pensionskasse. Wer aus dem Ausland zuzieht oder dort wohnt: Steuerliche Behandlung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen und Bewilligungsfragen beim Erwerb durch Personen im Ausland vorab mit Steuerberatung und Grundbuchamt klären.

Talschaften und Sprachregionen

Graubünden ist flächenmässig gross und kleinteilig zugleich. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Teilräume aus Sicht einer Bauherrschaft; Bodenpreise führen wir erst nach Verifizierung.

Teilraum Sprache Bauland Worauf Sie achten
Churer Rheintal (Chur, Domat/Ems, Landquart, Bündner Herrschaft) Deutsch Am ehesten Erstwohnungs-Bauland, Verdichtung in Chur Hochwasser von Rhein und Landquart, Arbeitsmarkt Chur und Rheintal
Prättigau und Davos Deutsch Tal mit Dorfreserven, Davos stark touristisch Zweitwohnungsschwelle in Tourismusorten, Lawinenzonen
Surselva (Ilanz, Disentis, Flims-Laax) Rätoromanisch und Deutsch Dorfbauzonen, touristische Zentren knapp Formulare und Baugesetz teils zweisprachig, Ortsbildschutz
Mittelbünden (Albula, Lenzerheide, Savognin) Deutsch, Rätoromanisch Kleine Dorfzonen Tourismusgemeinden mit Erstwohnungsauflage, Rutschgebiete
Engadin (Ober- und Unterengadin, Val Müstair) Rätoromanisch, Deutsch Sehr knapp im Oberengadin Zweitwohnungsgesetz, Engadinerhaus-Gestaltung, Höhenlage
Südtäler (Misox, Calanca, Bergell, Puschlav) Italienisch Dorfzonen, teils Streusiedlung Steinschlag und Murgänge, Pendeln ins Tessin oder nach Italien

Wer im Churer Rheintal keine passende Parzelle findet, kann das St. Galler Rheintal in die Suche einbeziehen – siehe Haus bauen in St. Gallen.

Bauzonen: Warum Berggemeinden zurückzonen

Das Raumplanungsgesetz verlangt, dass Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre[fedlex.data.admin.ch, 01.11.2026] entsprechen; überdimensionierte Zonen sind zu verkleinern. Gemeinden, deren Bauzonen über diesen Bedarf hinausgehen, müssen sie anpassen. Für Sie heisst das: Eine Parzelle, die vor Jahren als Bauland gekauft wurde, kann im Zuge einer Ortsplanungsrevision ausgezont werden oder in einer Planungszone blockiert sein. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die Gemeinde eine Revision vorbereitet. Wird umgekehrt eingezont, gilt ein Mehrwertausgleich von mindestens 20 %[fedlex.data.admin.ch, 01.11.2026] auf den Planungsvorteil. Die Grundlagen erklärt die Seite zur Raumplanung in der Schweiz.

Baugesuch: Gemeinde, Kanton und Bauen ausserhalb der Bauzone

Das kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) und die zugehörige Verordnung bilden den Rahmen; jede Gemeinde hat ein eigenes Baugesetz mit Zonenplan, Generellem Gestaltungsplan und Generellem Erschliessungsplan. Laut kantonaler Praxis prüft die Baubehörde der Gemeinde das Gesuch, publiziert es und entscheidet über Einsprachen (in Prüfung). Fristen für Auflage, Einsprache und Geltungsdauer liegen im Fakten-Register noch nicht verifiziert vor; die Rechtsmittelbelehrung im Entscheid ist massgebend.

Ausserhalb der Bauzone – etwa beim Umbau eines Maiensässes oder eines Stalls – braucht es zusätzlich eine kantonale Bewilligung. Das Gesuch läuft über die Gemeinde an die kantonale Stelle, laut kantonaler Praxis das Amt für Raumentwicklung (in Prüfung); die Möglichkeiten sind eng begrenzt. Ein neues Einfamilienhaus ausserhalb der Bauzone ist nicht bewilligungsfähig. Den allgemeinen Ablauf und die Unterlagen beschreibt die Seite zur Baubewilligung in der Schweiz.

Bauen in Höhenlage: Naturgefahren und Bausaison

Thema Wirkung auf die Planung Kostenfolge
Lawinen und Gleitschnee Gefahrenzone bestimmt Bebaubarkeit und Objektschutz, etwa verstärkte bergseitige Wände Mehrkosten für Statik und Öffnungen
Murgänge und Hochwasser Erhöhte Erdgeschosse, Ablenkmauern, keine ungeschützten Lichtschächte Planung durch Fachingenieur, Auflagen der Gebäudeversicherung
Rutschungen und Steinschlag Geologisches Gutachten, angepasste Fundation Gutachten und Fundation früh budgetieren
Schneelast und Kälte Dachkonstruktion für hohe Lasten, gute Dämmung Massivere Tragwerke, höherer Energiestandard lohnt sich
Kurze Bausaison Rohbau vor dem Wintereinbruch dicht Vorfertigung spart Zeit, Winterpause kostet

Vorgefertigte Holzelemente schliessen die Gebäudehülle schnell und passen damit zur kurzen Bausaison; die Bauweise erklärt die Seite zum Holzhaus in der Schweiz.

Energie, Förderung und Steuern

Für Förderbeiträge an einen energieeffizienten Neubau ist die Bearbeitungsstelle des jeweiligen Kantons (Gesuch über das Gesuchsportal, Information durch kantonale Energieberatungsstelle vor Baubeginn) zuständig. Ob Graubünden aktuell einen Neubau-Tatbestand anbietet und mit welchen Beträgen, entnehmen Sie dem kantonalen Förderprogramm; im Register ist es noch nicht verifiziert. Zur Wahl stehen die Standards Minergie, Minergie-P, Minergie-A, Minergie-Areal, Zusatz ECO, Minergie-Netto-Null; in Höhenlagen zahlt sich eine starke Gebäudehülle besonders aus. Mehr dazu auf der Seite zu Minergie beim Einfamilienhaus.

Ob und in welcher Höhe eine Handänderungssteuer anfällt, erfahren Sie beim Grundbuchamt bzw. der kantonalen Steuerverwaltung; fragen Sie auch die Gemeinde nach ihren Gebühren. Ab 01.01.2029 entfällt der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum; die Reform erlaubt den Kantonen zugleich eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften. Was das bedeutet, erklärt die Seite zum Eigenmietwert. Für die Hypothek erwarten Banken beim Hauptwohnsitz Eigenmittel von 20 %; die Tragbarkeit prüfen Sie im Tragbarkeitsrechner für die Schweiz.

Checkliste: Haus bauen in Graubünden

Graubünden-spezifische Prüfpunkte

Eine Einliegerwohnung für Angehörige mit Wohnsitz oder ein Haus, das im Alter noch funktioniert, sind in Erstwohnungsgemeinden besonders durchdacht zu planen; Anregungen gibt die Seite zum Haus bauen nach Lebensphase. Wie Eigenmittel und Hypothek für den Hauptwohnsitz zusammenkommen, erklärt Haus finanzieren in der Schweiz. Der Vergleich mit dem Wallis, wo das Zweitwohnungsgesetz ebenfalls prägt, und mit den übrigen Kantonen steht unter Haus bauen im Kanton.

Quellen und Stand

Zweitwohnungen: Bundesamt für Raumentwicklung, Zweitwohnungsgesetz und Wohnungsinventar. Raumplanung: Bundesgesetz über die Raumplanung, Art. 5 und 15. Kantonales Verfahren: Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden mit Verordnung, Baugesetze der Gemeinden; Fristen im Register nicht verifiziert. Vorsorge: Bundesamt für Sozialversicherungen, Wohneigentumsförderung. Energie: Das Gebäudeprogramm, Verein Minergie. Eigenmietwert: Eidgenössisches Finanzdepartement. Handänderung: kein Wert im Register, Auskunft bei Grundbuchamt und Steuerverwaltung. Zuständigkeiten im Verfahren: laut kantonaler Praxis, in Prüfung. Wie wir Bündner Angaben einstufen, beschreibt die Methodik.

Nächster Schritt

Sie planen einen Hauptwohnsitz im Churer Rheintal, im Engadin oder in einem Südtal? Der Hausbau-Check für die Schweiz ordnet Budget, Auflagen und nächste Schritte ein.

Häufige Fragen

Darf ich in Graubünden eine Zweitwohnung bauen?
In Gemeinden über der Schwelle des Zweitwohnungsgesetzes grundsätzlich nicht. Dort sind neue Zweitwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen betreffen vor allem touristisch bewirtschaftete Wohnungen und Wohnungen in altrechtlichen Bauten. In Gemeinden unter der Schwelle gilt das Verbot nicht. Den Anteil jeder Gemeinde veröffentlicht das Bundesamt für Raumentwicklung.
Was bedeutet eine Erstwohnungsauflage im Grundbuch?
Die Wohnung muss von Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde oder für einen gleichgestellten Zweck genutzt werden, etwa zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken. Die Auflage wird im Grundbuch angemerkt und gilt auch für spätere Käufer. Eine Nutzung als Ferienwohnung ist damit ausgeschlossen.
Wer bewilligt in Graubünden ein Einfamilienhaus?
Das Gesuch geht an die Gemeinde bzw. die kantonale Baubewilligungsstelle; beurteilt wird es nach dem Baugesetz der Gemeinde und dem kantonalen Raumplanungsgesetz. Laut kantonaler Praxis entscheidet innerhalb der Bauzone die Baubehörde der Gemeinde, ausserhalb der Bauzone braucht es zusätzlich eine kantonale Bewilligung (in Prüfung).
Kann ich mit Pensionskassengeld eine Ferienwohnung in Graubünden finanzieren?
Nein. Vorbezug und Verpfändung aus der beruflichen Vorsorge sind nur für selbst bewohntes Wohneigentum am Wohnsitz zulässig. Eine Ferienwohnung finanzieren Sie aus freien Mitteln und mit einer Hypothek; welche Belehnung die Bank für ein Zweitobjekt zulässt, klären Sie direkt mit ihr.
Welche Naturgefahren muss ich in Graubünden einplanen?
Je nach Lage Lawinen, Murgänge, Steinschlag, Rutschungen und Hochwasser. Die Gefahrenzonen der Gemeinde zeigen, ob eine Parzelle bebaubar ist und welche Schutzauflagen gelten. In einer Zone mit erheblicher Gefährdung sind neue Wohnbauten in der Regel nicht zulässig, in Zonen mit geringerer Gefährdung mit Objektschutz.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. Bundesamt für Raumentwicklung ARE – Zweitwohnungen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  2. BSV – Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG, SR 700), Stand 01.07.2026, Art. 5 Abs. 1bis (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  4. Das Gebäudeprogramm – Startseite (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. Minergie – Standards (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. EFD – Medienmitteilung 01.04.2026: Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  7. UBS – Tragbarkeit: Was ist das und wie wird sie berechnet? (13.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

Kostenlose Ersteinschätzung für Ihre Region – ohne Anmeldung

Hausbau-Check starten