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Tragbarkeits-Report Schweiz: Bankpraxis, Regeln, Zinsen

Tragbarkeit in der Schweiz: Bankparameter und SBVg-Mindeststandards getrennt, Richtsätze mit Stand, SARON, Vorbezug und Handänderungssteuer je Kanton.

Stand:

Luftbild eines Dorfes mit Einfamilienhäusern zwischen Feldern und Rebbergen
Dorf im Zürcher Weinland aus der Luft: Einfamilienhausquartiere am Rand gewachsener Ortskerne sind typisch für das Mittelland.Foto: Adrian Michael, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte

Kurz gesagt

Nach welchen Regeln prüfen Schweizer Banken die Tragbarkeit eines Eigenheims?

Bei der Tragbarkeitsprüfung greifen zwei Ebenen ineinander. Die Selbstregulierung der Bankiervereinigung, von der FINMA anerkannt, verlangt harte Eigenmittel von mindestens 10 %[finma.ch, 31.10.2026] des Belehnungswerts und eine Amortisation auf zwei Drittel des Belehnungswerts innerhalb von 15 Jahren. Die Tragbarkeitsrechnung selbst ist Bankpraxis: Gerechnet wird etwa mit einem kalkulatorischen Zins von 5 % (Beispiel UBS; je nach Bank etwas tiefer), und die Wohnkosten sollen ein Drittel (33,3 %) des Bruttoeinkommens nicht übersteigen (Beispiel Raiffeisen). Die tatsächlichen Hypothekarzinsen liegen derzeit darunter: Der Richtsatz einer zehnjährigen Festhypothek beträgt 2,03 % (Beispiel Migros Bank). Der SNB-Leitzins von 0 % ist kein Hypothekarzins; er wirkt über den SARON auf Geldmarkthypotheken.

Kernaussagen

  • Regel und Praxis sind zu trennen. Harte Eigenmittel und Amortisation stehen in der anerkannten Selbstregulierung; kalkulatorischer Zins, Nebenkostenpauschale und Einkommensanteil sind Parameter der Banken und können von Institut zu Institut abweichen.
  • Der Stresstest-Zins entkoppelt die Prüfung vom Marktzins. Auch bei tiefen Hypothekarzinsen wird die Tragbarkeit mit dem kalkulatorischen Satz gerechnet.
  • Vorsorgegelder ersetzen den harten Anteil nicht. Ein Vorbezug senkt die Hypothek und damit die kalkulatorischen Kosten, zählt aber nicht zum Mindestanteil harter Eigenmittel.
  • Der Kanton wirkt über die Erwerbsnebenkosten. Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren erhöhen den Eigenmittelbedarf, nicht die laufenden Wohnkosten.
  • Liechtenstein und Österreich prüfen anders: Liechtenstein mit eigenen Aufsichtswerten, Österreich mit einer Schuldendienstquote auf das Jahresnettoeinkommen.

Parameter-Matrix: Selbstregulierung oder Bankpraxis

Parameter Wert Ebene Quelle Stand
Harte Eigenmittel (nicht aus der zweiten Säule) 10 % des Belehnungswerts Selbstregulierung SBVg, von der FINMA anerkannt FINMA
Amortisationsziel zwei Drittel des Belehnungswerts Selbstregulierung FINMA
Amortisationsfrist 15 Jahre Selbstregulierung FINMA
Fassung der Richtlinien Fassung vom 13.12.2023, gültig ab 01.01.2025 Selbstregulierung FINMA-Liste anerkannter Selbstregulierung
Mindest-Eigenmittel insgesamt 20 % Bankpraxis UBS
Kalkulatorischer Zins 5 % (laut UBS je nach Bank etwas tiefer) Bankpraxis UBS
Nebenkosten und Unterhalt pro Jahr 1 % des Kaufpreises Bankpraxis UBS
Maximaler Anteil am Bruttoeinkommen ein Drittel (33,3 %) Bankpraxis Raiffeisen

Banken wie UBS oder Raiffeisen verlangen zusätzlich, dass die Amortisation bis zur Pensionierung abgeschlossen ist, wenn diese früher eintritt als das Fristende. Das ist Bankpraxis und nicht Teil der zitierten FINMA-Mitteilung. Die Hintergründe erläutern die Ratgeber Tragbarkeit in der Schweiz und Amortisation der Hypothek.

Zinsumfeld mit Stand

Kennzahl Wert Quelle Stand
SNB-Leitzins (geldpolitischer Satz, kein Hypothekarzins) 0 %, gültig seit 20.06.2025 Schweizerische Nationalbank
Letzte geldpolitische Lagebeurteilung 24.09.2026 Schweizerische Nationalbank
SARON (Fixing) -0,05 % SIX
Zuschlag auf den SARON bei der SARON-Hypothek 1,1 % Migros Bank (Beispiel)
Richtsatz Festhypothek zwei Jahre 1,53 % Migros Bank (Beispiel)
Richtsatz Festhypothek fünf Jahre 1,83 % Migros Bank (Beispiel)
Richtsatz Festhypothek zehn Jahre 2,03 % Migros Bank (Beispiel)

Richtsätze sind Ausgangswerte einer Bank; individuelle Offerten können abweichen. Die Entwicklung der Sätze beschreibt der Ratgeber Hypothekarzinsen in der Schweiz; ob sich eine SARON- oder eine Festhypothek für Ihren Zeitraum eher lohnt, zeigt der Rechner SARON oder Festhypothek.

Rechenweg: Tragbarkeit symbolisch

Wir rechnen mit Variablen statt mit Beispielbeträgen. K sind die Anlagekosten (Grundstück plus Haus), E die Eigenmittel, H = K − E die Hypothek, Y das Bruttoeinkommen des Haushalts pro Jahr. Als Belehnungswert gilt der tiefere Wert von Anlagekosten und Schätzwert der Bank (Niederstwertprinzip).

Schritt Formel Ebene
Eigenmittel insgesamt E ≥ K × 20 % Bankpraxis
davon hart Mittel, die nicht aus der zweiten Säule stammen (etwa Ersparnisse) ≥ K × 10 % Selbstregulierung
Zweite Hypothek H₂ = H − K × 66,67 % (wenn positiv) Selbstregulierung
Amortisation pro Jahr A = H₂ ÷ 15 Jahre Selbstregulierung
Kalkulatorischer Zins pro Jahr Z = H × 5 % Bankpraxis
Nebenkosten pro Jahr N = K × 1 % Bankpraxis
Tragbarkeitsbedingung Z + A + N ≤ Y × ein Drittel (33,3 %) Bankpraxis
Mindesteinkommen (umgestellt) Y ≥ (Z + A + N) ÷ ein Drittel (33,3 %) abgeleitet

Zum Vergleich die tatsächliche Zinslast bei einer zehnjährigen Festhypothek: H × 5 % in der Prüfung gegenüber H × 2,03 % laut Richtsatz. Die Differenz ist der Puffer, den die Bank für steigende Zinsen einbaut. Ihre eigenen Werte rechnet der Tragbarkeitsrechner mit denselben Parametern.

Vorsorgegelder als Eigenmittel

Regel Wert Stand
Mindestbetrag WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse CHF 20'000
Begrenzung nach Alter 50 höchstens die Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung (der höhere Betrag)
Spätester Vorbezug vor dem Anspruch auf Altersleistungen 3 Jahre
Mindestabstand zwischen zwei Vorbezügen alle 5 Jahre
Verwendungszweck nur für eine einzige, selbst bewohnte Liegenschaft; Zweitwohnungen ausgeschlossen; bei Verheirateten schriftliche Zustimmung des Partners nötig
Säule 3a: Maximalbeitrag mit Pensionskasse CHF 7'258 pro Jahr
Säule 3a: Maximalbeitrag ohne Pensionskasse CHF 36'288 pro Jahr

Ein Vorbezug aus der Pensionskasse zählt als Eigenmittel, aber nicht als hartes Eigenkapital. Die Selbstregulierung schliesst nur Mittel der zweiten Säule vom harten Anteil aus; wie Ihre Bank Guthaben der Säule 3a einordnet, klären Sie vor dem Bezug. Vor- und Nachteile beider Wege erklären die Ratgeber Pensionskassen-Vorbezug und Säule 3a für das Eigenheim.

Kantone: Handänderungssteuer als Eigenmittelposten

Die Tragbarkeitsrechnung ist in allen Kantonen gleich aufgebaut. Unterschiede entstehen beim Eigenmittelbedarf, weil die Handänderungssteuer auf den Grundstückspreis G aus eigenen Mitteln bezahlt wird.

Kanton Handänderungssteuer Rechenweg Eigenmittelbedarf Stand
Zürich 0 % K × 20 % + Grundbuch und Notariat
Aargau keine Handänderungssteuer, nur Grundbuchabgabe und Grundbuchgebühren K × 20 % + Grundbuchabgabe
Bern 1,8 % K × 20 % + G × 1,8 %; bei Hauptwohnsitz unter Voraussetzungen Freibetrag CHF 800'000
St. Gallen 1 % K × 20 % + G × 1 %
Luzern 1,5 % K × 20 % + G × 1,5 %
Thurgau 1 % K × 20 % + G × 1 %

Werte für Solothurn und Basel-Landschaft werden noch an der Primärquelle geprüft. Grundbuchgebühren und weitere Erwerbsnebenkosten aller Länder vergleicht der Hausbau-Kostenvergleich DACH.

Ländervergleich: Schweiz, Liechtenstein, Österreich

Land Prüflogik Kennwert Bezugsgrösse
Schweiz Tragbarkeit mit kalkulatorischem Zins (Bankpraxis) Zins 5 % (Beispiel UBS, je nach Bank etwas tiefer), Grenze ein Drittel (33,3 %) Bruttoeinkommen
Liechtenstein Tragbarkeit nach Vorgabe der Finanzmarktaufsicht Zins 4,5 %, Grenze 33 % nachhaltige Einnahmen
Österreich Schuldendienstquote (Richtwert der FMA laut WIK-Rundschreiben) 40 % Jahresnettoeinkommen

Die Kennwerte sind nicht direkt vergleichbar, weil sich Bezugsgrösse und Zinsannahme unterscheiden. Für Grenzgänger, die in einem Land verdienen und im anderen bauen, ist das entscheidend; den Liechtensteiner Rahmen beschreibt Hausbau finanzieren in Liechtenstein, die österreichische Förderseite der Förder-Atlas Österreich.

Methodik

Der Report trennt konsequent zwischen der von der FINMA anerkannten Selbstregulierung und der Praxis einzelner Banken. Werte der Selbstregulierung stützen sich auf Medienmitteilungen und die Liste anerkannter Selbstregulierung der FINMA, weil das Richtlinien-Dokument der Bankiervereinigung nicht maschinenlesbar vorliegt. Bankparameter sind mit dem Namen der Bank gekennzeichnet, aus deren Publikation sie stammen; andere Institute können abweichen. Zinswerte sind Richtsätze oder Fixings mit Stichtag. Alle Werte stammen aus dem Fakten-Register mit Primärquelle, Abrufdatum, Ablaufdatum und Status „geprüft“. Ein „benötigtes Einkommen je Kanton“ in Franken veröffentlichen wir erst, wenn geprüfte Baukosten- und Landpreisdaten vorliegen; bis dahin zeigt der Report den Rechenweg. Wie das Register arbeitet, steht auf der Methodik-Seite, alle Datensätze unter Daten und Studien.

Stand und Aktualisierung

Stand des Reports: 1. November 2026. Zinswerte tragen im Register das Ablaufdatum 30. November 2026 und werden monatlich erneuert; die Seite wird spätestens dann neu geprüft. Tragbarkeitsparameter der Banken laufen Ende April 2027 ab, der Richtlinienstand der Selbstregulierung Ende Oktober 2027, die Säule-3a-Beträge mit dem Steuerjahr. Das Ablaufdatum jedes Werts steht im Quellenhinweis neben dem Wert; abgelaufene Werte setzen die Seite automatisch auf „noindex“.

Zitierhinweis

Zitieren Sie bitte im Format Wert – Quelle – Stand und nennen Sie die Ebene (Selbstregulierung oder Bankpraxis):

Kalkulatorischer Zins in der Tragbarkeitsrechnung (Bankpraxis, Beispiel UBS; je nach Bank etwas tiefer): 5 % – UBS, zusammengestellt im Tragbarkeits-Report Schweiz von FertighausPlaner – Stand .

Daten weiterverwenden

  • CSV-Download: Parameter-Matrix, Zinstabelle und Kantonstabelle als CSV (Semikolon, UTF-8, mit Quelle und Ablaufdatum) sind in Vorbereitung und werden hier verlinkt.
  • Einbinden mit Link:
<a href="https://fertighausplaner.com/daten/tragbarkeits-report-schweiz/">Tragbarkeits-Report Schweiz – FertighausPlaner</a>
  • Presse: Rückfragen beantwortet die Redaktion über die Kontaktseite.

Der Report ist keine Finanzierungszusage und keine Anlageberatung; massgeblich ist die Kreditprüfung Ihrer Bank.

Checkliste: Tragbarkeit vor dem Bankgespräch prüfen

Sie möchten wissen, ob Ihr Eigenheim nach Bankregeln tragbar ist und welche Eigenmittel Sie im Kanton Ihres Grundstücks brauchen? Der Hausbau-Check für die Schweiz liefert eine kostenlose Ersteinschätzung mit Quellen.

Daten herunterladen

CSV (UTF-8, Semikolon-getrennt, für Excel im deutschsprachigen Raum): nur geprüfte Werte mit Quelle, Abrufdatum und Ablaufdatum.

Häufige Fragen

Ist die Tragbarkeitsregel in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, nicht als Gesetz. Verbindlich ist die Selbstregulierung der Bankiervereinigung, die von der FINMA als Mindeststandard anerkannt ist; sie regelt vor allem harte Eigenmittel und Amortisation. Die konkreten Parameter der Tragbarkeitsrechnung – kalkulatorischer Zins, Nebenkostenpauschale und maximaler Einkommensanteil – legen die Banken selbst fest.
Warum rechnet die Bank mit einem höheren Zins als dem aktuellen Hypothekarzins?
Der kalkulatorische Zins ist ein Stresstest. Er prüft, ob Sie Ihr Eigenheim auch dann noch tragen können, wenn die Zinsen über die Laufzeit deutlich steigen. Der tatsächlich bezahlte Zins einer Fest- oder SARON-Hypothek liegt im aktuellen Umfeld darunter.
Zählt Geld aus der Pensionskasse als Eigenmittel?
Ja, aber nur teilweise. Ein Vorbezug oder eine Verpfändung aus der zweiten Säule darf als Eigenmittel dienen, ein Mindestanteil muss jedoch aus harten Eigenmitteln stammen, also aus Mitteln ausserhalb der zweiten Säule wie Ersparnissen. Vorbezüge sind zudem nur für selbst bewohntes Wohneigentum zulässig.
Wie beeinflusst der Kanton die Tragbarkeit?
Über die Erwerbsnebenkosten: Die Handänderungssteuer und die Grundbuchgebühren müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden und erhöhen damit den Eigenmittelbedarf. Einige Kantone erheben keine Handänderungssteuer, andere stellen Selbstnutzer teilweise frei. Die Tragbarkeitsrechnung selbst ist kantonsunabhängig.
Gilt die Schweizer Tragbarkeitsregel auch in Liechtenstein?
Nicht unverändert. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein gibt eigene Werte für den kalkulatorischen Zins und die Tragbarkeitsgrenze vor. Die Werte beider Länder stehen in der Vergleichstabelle auf dieser Seite.

Quellen

  1. FINMA – Anerkannte Selbstregulierung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. FINMA – Medienmitteilung 01.06.2012: Hypothekarfinanzierung – FINMA anerkennt neue Mindeststandards (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. FINMA – Medienmitteilung 02.07.2014: Hypothekarfinanzierung – FINMA genehmigt angepasste Selbstregulierung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. UBS – Tragbarkeit: Was ist das und wie wird sie berechnet? (13.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  5. raiffeisen.ch (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  6. snb.ch (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  7. six-group.com (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  8. migrosbank.ch (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  9. bsv.admin.ch (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  10. estv.admin.ch (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  11. Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  12. fma-li.li (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  13. fma.gv.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  14. Raiffeisen – Tragbarkeit einer Hypothek (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  15. SNB – Aktuelle Zinssätze und Devisenkurse (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  16. SNB – Geldpolitische Entscheide (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  17. Migros Bank – Aktuelle Hypothekarzinsen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  18. BSV – Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  19. BSV – FAQ: Welche Beiträge kann ich in die Säule 3a einzahlen? (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  20. Kanton Zürich – Medienmitteilung 12.12.2003: Regierungsrat setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 in Kraft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  21. Kanton Aargau – Grundbuchabgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  22. Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen – Entscheid B 2010/103 vom 14.10.2010 (Art. 245 Abs. 1 StG: ordentlicher Steuersatz ein Prozent) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  23. Grundbuchämter Kanton Luzern – Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  24. Thurgauer Steuerpraxis StP 137 Nr. 1 – Handänderungssteuer (Steuerverwaltung Thurgau) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  25. FMA Liechtenstein – Nachhaltige Immobilienfinanzierung (kreditnehmerbasierte Massnahmen) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  26. FMA – Pressemitteilung vom 26.06.2025 zum WIK-Rundschreiben (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026

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