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Elektroinstallation beim Hausbau: Raum für Raum planen
Elektroinstallation im Neubau planen: Ausstattungswerte nach RAL-RG 678, Checkliste je Raum, Zählerschrank, Leerrohre für PV und Wallbox, Installateur.

Inhalt dieser Seite12 Abschnitte
Kurz gesagt
Wie plane ich die Elektroinstallation beim Hausbau?
Planen Sie die Elektroinstallation vom Möbelplan aus und legen Sie vor der Bemusterung eine Ausstattungsstufe fest: Die Richtlinie RAL-RG 678 unterscheidet Ausstattungswert 1 (Mindeststandard), 2 (Standardausstattung) und 3 (Komfortausstattung); für Gebäudesystemtechnik zusätzlich 1plus, 2plus und 3plus, die Mindestausstattung behandelt die DIN 18015-2. Bereiten Sie Zählerschrank, Leerrohre für Photovoltaik und Wallbox sowie Netzwerkleitungen im Rohbau vor. Die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung errichten, erweitern und ändern dürfen nach der Niederspannungsanschlussverordnung nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen; ausgenommen sind Instandhaltungsarbeiten, nicht aber der Abschnitt zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung.
Das Wichtigste in Kürze
- Früh entscheiden. Elektroplanung gehört vor die Bemusterung; beim Fertighaus werden die Wände oft im Werk mit Leitungen bestückt.
- Ausstattungsstufe statt Einzelentscheidungen. Ein Ausstattungswert nach RAL-RG 678 macht Angebote vergleichbar.
- Vom Möbelplan aus planen. Steckdosen, Schalter und Anschlüsse folgen Bett, Sofa, Schreibtisch und Küchenzeile – nicht umgekehrt.
- Reserve einplanen. Platz im Zählerschrank, Leerrohre und freie Stromkreise sind im Rohbau günstig, nachträglich teuer.
- Nur eingetragene Fachbetriebe. Die Anlage hinter dem Hausanschluss errichtet ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen.
Wann die Elektroplanung fällig ist
Die Elektroplanung hat im Bauablauf drei feste Termine. Wer sie verpasst, zahlt mit Umplanung oder sichtbaren Aufputzleitungen.
| Zeitpunkt | Was zu entscheiden ist | Warum gerade jetzt |
|---|---|---|
| Entwurf und Werkvertrag | Ausstattungsstufe, Technikraum, Lage von Zählerschrank und Hausanschluss, Photovoltaik ja oder nein | Bestimmt Leistungsumfang und Preis im Vertrag |
| Bemusterung | Position jeder Steckdose, jedes Schalters, jedes Lichtauslasses; Netzwerk, Außenanschlüsse, Rollläden | Beim Fertighaus Grundlage für die Wandfertigung im Werk |
| Rohinstallation vor dem Schließen der Wände | Kontrolle vor Ort, Fotos, letzte Korrekturen | Danach sind Änderungen nur noch mit Aufbruch möglich |
Wie diese Schritte in den gesamten Bauablauf passen, zeigt Hausbau-Ablauf Schritt für Schritt. Bei vorgefertigten Holzbauweisen liegt der Bemusterungstermin früher als beim Massivbau; die Unterschiede beschreibt Bauweisen im Vergleich.
Ausstattungsstufen verstehen
Für die Elektroinstallation in Wohngebäuden gibt es zwei Regelwerke, die Sie kennen sollten:
- DIN 18015-2 trägt den Titel „Art und Umfang der Mindestausstattung“ und behandelt die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden.
- RAL-RG 678 definiert Ausstattungswerte: Ausstattungswert 1 (Mindeststandard), 2 (Standardausstattung) und 3 (Komfortausstattung); für Gebäudesystemtechnik zusätzlich 1plus, 2plus und 3plus[elektro-plus.com, 02.11.2026]. Die Richtlinie wurde von der HEA beim RAL registriert und deckt neben Steckdosen und Beleuchtung auch Stromkreise, Gerätesteckdosen, Kommunikationstechnik und Gebäudesystemtechnik ab.
| Ausstattung | Wofür sie passt | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Mindeststandard | Knappes Budget, einfache Nutzung | Wenig Reserve; Mehrfachsteckdosen und Verlängerungen werden schnell zur Regel |
| Standardausstattung | Übliches Einfamilienhaus mit Homeoffice und Unterhaltungselektronik | Guter Kompromiss; Vorbereitungen für PV und Wallbox zusätzlich vereinbaren |
| Komfortausstattung | Hohe Gerätedichte, Smart Home, langfristige Nutzung | Höhere Kosten; Verteilung und Stromkreise großzügig dimensionieren |
| Plus-Stufen | Gebäudesystemtechnik, etwa für Rollläden, Licht und Heizung | Bussystem oder Funk früh festlegen; Leerrohre und Platz in der Verteilung einplanen |
Die genauen Stückzahlen je Raum stehen in den kostenpflichtigen Regelwerken und im Online-Raumplaner der Herausgeber; wir geben sie hier nicht wieder. Für Ihr Angebot reicht der Satz: „Ausstattung nach RAL-RG 678, Ausstattungswert …“ – dann kann der Elektrofachbetrieb die Mengen ableiten, und Sie können Angebote vergleichen.
Raum für Raum: die Checkliste
Gehen Sie mit dem möblierten Grundriss durch jeden Raum. Die Liste nennt Punkte, die in der Bemusterung leicht untergehen.
Elektroplanung je Raum
Zählerschrank und Hausanschluss
Der Zählerschrank ist das Herz der Installation – und der Punkt, an dem Platzmangel am meisten kostet.
- Lage. Zählerschrank, Hausanschluss und Technik gehören möglichst in einen Raum mit kurzen Wegen zu Heizung, Photovoltaik-Wechselrichter und Netzwerk. Die Leitungseinführung hängt davon ab, ob Sie mit Keller oder Bodenplatte bauen.
- Reserve. Planen Sie freie Plätze für spätere Stromkreise, Überspannungsschutz, eine Wallbox-Absicherung und Komponenten für Photovoltaik und Speicher ein.
- Messung. Ob ein intelligentes Messsystem nötig ist, legt der Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz fest; planen Sie dafür Platz im Zählerschrank ein. Fragen Sie vor der Bemusterung nach den technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers.
- Anmeldung. Den Netzanschluss beantragt in der Regel der Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber. Klären Sie früh, welche Geräte – etwa Wallbox, Wärmepumpe oder Photovoltaik – anzumelden sind.
Die Kosten für den Hausanschluss selbst stellt der Netzbetreiber in Rechnung; sie gehören zu den Erschließungs- und Anschlusskosten, siehe Erschließungskosten beim Grundstück.
Vorbereiten statt nachrüsten: PV, Wallbox, Netzwerk
Viele Anlagen werden nicht sofort gebaut, sollen aber später ohne Aufbruch möglich sein. Die Matrix zeigt, was im Rohbau vorbereitet werden sollte:
| Vorbereitung | Was im Rohbau passiert | Wer es festlegt |
|---|---|---|
| Photovoltaik | Leerrohr vom Dach zum Technikraum, Platz für Wechselrichter und Speicher, Reserve im Zählerschrank | Elektrofachbetrieb mit Dachplanung |
| Wallbox | Leerrohr vom Zählerschrank zum Stellplatz, Platz für Absicherung | Elektrofachbetrieb, Netzbetreiber für Anmeldung |
| Netzwerk | Datenleitungen sternförmig von einem Verteiler in Wohn-, Arbeits- und Kinderzimmer | Elektrofachbetrieb |
| Außenbereich | Leerrohre zu Gartenhaus, Toreinfahrt, Beleuchtung | Bauherr mit Außenanlagenplanung |
| Gebäudesystemtechnik | Leerrohre und Dosen für Rollläden, Sensoren, Taster; Platz in der Verteilung | Elektrofachbetrieb, bei Bussystem Systemintegrator |
Zur Wallbox gilt für das Einfamilienhaus: Die Pflicht zur Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität nach § 6 GEIG greift erst, wenn ein neues Wohngebäude innerhalb des Gebäudes oder angrenzend mehr als 5 Stellplätze[gesetze-im-internet.de, 02.11.2026] hat. Ein typisches Einfamilienhaus ist davon nicht erfasst. Ein Leerrohr zum Stellplatz bleibt trotzdem die günstigste Vorbereitung, die Sie treffen können.
Wer die Elektroinstallation ausführen darf
Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt zwei Punkte, die Bauherren kennen sollten:
Wer installiert. Die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung errichten, erweitern und ändern dürfen nach § 13 Abs. 2 NAV nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen; ausgenommen sind Instandhaltungsarbeiten, nicht aber der Abschnitt zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung. Fragen Sie Ihren Elektrofachbetrieb, bei welchem Netzbetreiber er eingetragen ist – das gehört in das Angebot.
Wer verantwortlich ist. Nach § 13 Abs. 1 NAV gilt: der Anschlussnehmer ist gegenüber dem Netzbetreiber für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich, auch wenn er sie einem Dritten überlassen hat. Sie bleiben also gegenüber dem Netzbetreiber in der Verantwortung, auch wenn ein Unternehmen die Arbeiten ausführt.
Vorbereitende Arbeiten – Schlitze fräsen, Dosen setzen, Leerrohre verlegen – lassen manche Fachbetriebe als Eigenleistung zu, wenn sie vorher abgestimmt und vor dem Schließen geprüft werden. Ob sich das lohnt und wie die Bank Eigenleistung anrechnet, erklärt Eigenleistung beim Hausbau planen.
Abnahme und Dokumentation
Vor der Inbetriebnahme prüft der Elektrofachbetrieb die Anlage (Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600) und dokumentiert das Ergebnis. Verlangen Sie bei der Übergabe:
- das Prüfprotokoll der Erstprüfung,
- einen Übersichtsschaltplan oder Stromlaufplan,
- die beschriftete Belegung der Verteilung,
- Fotos der Leitungsführung vor dem Schließen der Wände, mit Maßband im Bild,
- Datenblätter und Einstellungen von Wallbox, Wechselrichter und Smart-Home-Komponenten.
Die Unterlagen gehören zur Bauabnahme. Wie Sie dabei vorgehen und Mängel festhalten, beschreibt Bauabnahme beim Hausbau.
Kostenfaktoren der Elektroinstallation
Wir nennen keine Pauschalpreise, weil sie stark von Hausgröße, Region und Anbieter abhängen. Die Kosten treiben vor allem: der gewählte Ausstattungswert, die Zahl der Stromkreise, Gebäudesystemtechnik, Netzwerkverkabelung, Außenanlagen, die Ausstattung des Zählerschranks sowie Vorbereitungen für Photovoltaik und Wallbox. Beim Fertighaus ist eine Grundausstattung meist enthalten; jede zusätzliche Dose wird in der Bemusterung einzeln berechnet. Vergleichen Sie deshalb die Bau- und Leistungsbeschreibung mit Ihrer Raum-Checkliste, bevor Sie unterschreiben. Wo die Elektroinstallation im Gesamtbudget steht, zeigt Was kostet ein Haus?.
Quellen und Stand
Ausstattungswerte: Richtlinie RAL-RG 678, Darstellung der Initiative ELEKTRO+ (HEA); Mindestausstattung: DIN 18015-2 (kostenpflichtig, Stückzahlen hier nicht wiedergegeben). Ausführung und Verantwortung: § 13 Abs. 1 und 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV); Leitungsinfrastruktur Elektromobilität: § 6 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), jeweils auf gesetze-im-internet.de. Regeln zu Messsystemen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind im Register noch nicht geprüft und werden deshalb nur allgemein genannt. Unsere Prüfregeln beschreibt die Methodik. Stand: November 2026.
Nächster Schritt
Prüfen Sie mit dem Hausbau-Check, welche Entscheidungen in Ihrem Projekt als Nächstes anstehen. Alle Planungsthemen finden Sie in der Säule Haus bauen in Deutschland.
Häufige Fragen
Wann sollte ich die Elektroinstallation für meinen Neubau planen?
Wie viele Steckdosen brauche ich in welchem Raum?
Darf ich die Elektroinstallation im Neubau selbst machen?
Muss ich im Einfamilienhaus eine Wallbox vorbereiten?
Was gehört zur Dokumentation der Elektroinstallation?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- Initiative ELEKTRO+ (HEA) – Richtlinie RAL-RG 678 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 – Elektrische Anlage (gesetze-im-internet.de) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026
- Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) § 6 – Zu errichtende Wohngebäude (gesetze-im-internet.de) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026
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