Hausbau im deutschsprachigen Raum – Land für Land richtig geplant.

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Hausbau-Kosten im Ländervergleich: Rechner DACH, LU, LI

Hausbau-Kosten nach Land vergleichen: Erwerbsnebenkosten aufs Grundstück und Mehrwertsteuer auf das Haus für bis zu drei Regionen – mit Quelle und Stand.

Stand:

Rechner

Hausbau-Kosten im Ländervergleich: Rechner DACH, LU, LI

Hausbau-Kosten nach Land vergleichen: Erwerbsnebenkosten aufs Grundstück und Mehrwertsteuer auf das Haus für bis zu drei Regionen – mit Quelle und Stand.

Keine Wechselkursumrechnung: Die Beträge gelten in jeder Region in deren Landeswährung (Euro in Deutschland, Österreich und Luxemburg, Franken in der Schweiz und in Liechtenstein). Vergleichen Sie über Währungsgrenzen hinweg die Anteile, nicht die Beträge.

Region 1
Region 2 (optional)
Region 3 (optional)

Die Auswahl mischt Euro und Franken. Die Beträge sind nicht umgerechnet; vergleichbar sind nur die Prozent-Anteile.

Deutschland – Bayern (EUR)

Grunderwerbsteuer3,5 % vom Grundstückspreis
10.500 €
Notar: Beurkundung des KaufvertragsNicht im Register, beim Amt erfragen – 2-fache Gebühr nach GNotKG, Betrag hängt von der Gebührentabelle ab (nicht im Register)
nicht im Register
Grundbuchamt: EigentumseintragungNicht im Register, beim Amt erfragen – 1-fache Gebühr nach GNotKG, Betrag hängt von der Gebührentabelle ab (nicht im Register)
nicht im Register
Summe Erwerbsnebenkosten (ohne offene Positionen)
10.500 €
Anteil am Grundstückspreis
3,50 %
Gesamt: Grundstück, Haus und Erwerbsnebenkosten
710.500 €
Anteil der Erwerbsnebenkosten am Gesamtbetrag
1,48 %
Darin enthaltene Mehrwertsteuer auf die Bauleistung (19,0 %)bereits in den Baukosten enthalten, keine zusätzliche Position
63.866 €
  • ⚠ 2 Positionen sind nicht im Fakten-Register und deshalb nicht in der Summe enthalten.

Österreich (EUR)

Grunderwerbsteuer3,5 % vom Grundstückspreis
10 500 €
Grundbuch-Eintragungsgebühr (Eigentum)1,1 % vom Grundstückspreis
3 300 €
Grundbuch-Eingabengebührfester Betrag je Grundbuchsgesuch
85 €
Vertragserrichtung (Notar oder Rechtsanwalt)Nicht im Register, beim Amt erfragen – privatrechtlich vereinbart, Angebot einholen
nicht im Register
Summe Erwerbsnebenkosten (ohne offene Positionen)
13 885 €
Anteil am Grundstückspreis
4,63 %
Gesamt: Grundstück, Haus und Erwerbsnebenkosten
713 885 €
Anteil der Erwerbsnebenkosten am Gesamtbetrag
1,94 %
Darin enthaltene Mehrwertsteuer auf die Bauleistung (20,0 %)bereits in den Baukosten enthalten, keine zusätzliche Position
66 667 €
  • ⚠ Bei einem Wohnkredit kommt die Pfandrechtsgebühr von 1,2 % des eingetragenen Pfandbetrags hinzu; sie hängt vom Kredit ab und ist hier nicht enthalten.
  • ⚠ Eine Position ist nicht im Fakten-Register und deshalb nicht in der Summe enthalten.

Schweiz – Kanton Zürich (CHF)

Handänderungssteuerim Kanton nicht erhoben
keine (CHF 0)
Grundbuchgebühr0,1 % vom Grundstückspreis
CHF 300
Notariats- bzw. BeurkundungskostenNicht im Register, beim Amt erfragen
nicht im Register
Summe Erwerbsnebenkosten (ohne offene Positionen)
CHF 300
Anteil am Grundstückspreis
0,10 %
Gesamt: Grundstück, Haus und Erwerbsnebenkosten
CHF 700'300
Anteil der Erwerbsnebenkosten am Gesamtbetrag
0,04 %
Darin enthaltene Mehrwertsteuer auf die Bauleistung (8,1 %)bereits in den Baukosten enthalten, keine zusätzliche Position
CHF 29'972
  • ⚠ Eine Position ist nicht im Fakten-Register und deshalb nicht in der Summe enthalten.

Bis zu 3 Regionen. Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind Bescheid und Notarrechnung.

Parameter und Quellen dieser Rechnung
  • Umsatzsteuer Regelsatz Deutschland: 19 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • GNotKG KV Nr. 21100: Gebührensatz für die Beurkundung eines Kaufvertrags: 2-fache Gebühr – Quelle, Stand 30.10.2026
  • GNotKG KV Nr. 14110: Gebührensatz für die Eintragung des Eigentümers im Grundbuch: 1-fache Gebühr – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 6 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 5,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 5,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 6 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 6 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 5,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grundbuch-Eingabengebühr Österreich: 85 € – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Pfandrechtsgebühr Österreich: 1,2 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Grundbuch-Eintragungsgebühr (Eigentum): 1,1 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Umsatzsteuer Normalsatz Österreich: 20 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Mehrwertsteuer Normalsatz Schweiz: 8,1 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Handänderungssteuer Kanton Zürich: 0 % – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Grundbuchgebühr: 1 ‰ – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Handänderungssteuer Kanton Bern: 1,8 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Freibetrag Handänderungssteuer Kanton Bern (Hauptwohnsitz): CHF 800'000 – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Handänderungssteuer Kanton Aargau: keine Handänderungssteuer, nur Grundbuchabgabe und Grundbuchgebühren – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Grundbuchabgabe: 4 ‰ – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Handänderungssteuer Kanton St. Gallen: 1 % – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Handänderungssteuer Kanton Luzern: 1,5 % – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Handänderungssteuer Kanton Thurgau: 1 % – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Steuerpflichtige Person bei der Handänderungssteuer Kanton Thurgau: ausschliesslich die erwerbende Person; die veräussernde Person haftet solidarisch – Quelle, Stand 30.10.2026
  • TVA Normalsatz Luxemburg: 17 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Einregistrierungs- und Umschreibungsgebühren: 7 % – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Bëllegen Akt – Steuerkredit je Erwerber: 40.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Bëllegen Akt – Kernbedingungen: Tatsächlicher persönlicher Hauptwohnsitz; Bezug binnen 2 Jahren ab Notarakt, bei Baugrundstück/Immobilie im Bau binnen 4 Jahren; ununterbrochene Eigennutzung mind. 2 Jahre; Rückzahlung plus Zinsen bei Vermietung/Veräußerung vor Ablauf – Quelle, Stand 30.10.2026
  • TVA-Logement – super-ermäßigter Satz: 3 % – Quelle, Stand 30.10.2026
  • TVA-Logement – Höchstvorteil je Wohneinheit: 50.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • TVA-Logement – Mindestdauer Hauptwohnsitz: 2 Jahre – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Handänderungssteuer Liechtenstein – Existenz (Steuergesetz Art. 1): keine Handänderungssteuer; SteG Art. 1 nennt nur Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstücksgewinnsteuer, Ertragssteuer sowie Gründungsabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Grundbuchgebühr: 6 ‰ – Quelle, Stand 31.10.2026
  • Mehrwertsteuer Normalsatz Liechtenstein: 8,1 % – Quelle, Stand 31.10.2026

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Kurz gesagt

Wie unterscheiden sich die Hausbau-Kosten zwischen den Ländern?

Der Rechner vergleicht zwei Kostenblöcke, die das Recht jedes Landes selbst festlegt: die Abgaben auf den Grundstückserwerb und den Steuersatz auf die Bauleistung. Deutschland erhebt Grunderwerbsteuer je Bundesland, von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % etwa in Nordrhein-Westfalen. Österreich verlangt 3,5 % plus Grundbuchgebühren, die Schweiz regelt die Handänderungssteuer kantonal, Luxemburg erhebt Einregistrierungsgebühren von 7 %, und Liechtenstein kennt nur eine Grundbuchgebühr. Der Rechner oben stellt bis zu drei Regionen mit Ihren eigenen Beträgen nebeneinander.

So nutzen Sie den Rechner

Geben Sie den Kaufpreis des Grundstücks und die Baukosten des Hauses ein, so wie sie im Angebot stehen, also inklusive Mehrwertsteuer. Wählen Sie danach bis zu drei Länder oder Regionen: Deutschland nach Bundesland, Österreich, die Schweiz nach Kanton, Luxemburg oder Liechtenstein. Für jede Auswahl erscheint eine eigene Ergebniskarte mit den einzelnen Abgaben, der Summe der Erwerbsnebenkosten, ihrem Anteil am Grundstückspreis und am Gesamtbetrag sowie dem Mehrwertsteuer-Anteil in den Baukosten.

Wichtig: Der Rechner rechnet keine Wechselkurse um. Dieselbe Zahl gilt in Bayern als Euro-Betrag und in Zürich als Franken-Betrag. Das ist Absicht, denn ein Kurs würde einen Vergleich vortäuschen, den die Abgaben selbst nicht hergeben. Wer Euro- und Franken-Regionen mischt, vergleicht deshalb am besten die Prozent-Anteile.

Positionen, für die das Fakten-Register keinen geprüften Wert enthält, stehen mit dem Vermerk „nicht im Register, beim Amt erfragen“ in der Karte und fließen nicht in die Summe ein. Typisch sind Notariatskosten, deren Höhe in Deutschland von einer Gebührentabelle nach Geschäftswert abhängt, und Grundbuchgebühren mehrerer Kantone. Die Summe ist dann eine Untergrenze; den fehlenden Betrag erfahren Sie beim Notar oder beim Grundbuchamt.

Die Abgaben je Land im Überblick

Land oder Region Erwerbsteuer aufs Grundstück Grundbuch Mehrwertsteuer auf Bauleistungen
Deutschland Grunderwerbsteuer je Bundesland, Regelsatz 3,5 % Gebührensatz 1-fache Gebühr, Betrag nach Tabelle 19 %
Österreich 3,5 % 1,1 % plus Eingabengebühr 85 € 20 %
Schweiz, Kanton Zürich 0 % (keine Handänderungssteuer) 1 ‰ 8,1 %
Schweiz, Kanton Bern 1,8 %, Freibetrag CHF 800'000 bei Hauptwohnsitz und weiteren Voraussetzungen im Register offen wie Schweiz
Schweiz, Kanton Aargau keine Handänderungssteuer, nur Grundbuchabgabe und Grundbuchgebühren Grundbuchabgabe 4 ‰ wie Schweiz
Schweiz, St. Gallen, Luzern, Thurgau 1 % · 1,5 % · 1 % im Register offen wie Schweiz
Luxemburg Einregistrierung 7 %, Steuerkredit Bëllegen Akt 40.000 € je Erwerber in der Einregistrierung enthalten 17 %, TVA-Logement 3 %
Liechtenstein keine Handänderungssteuer; SteG Art. 1 nennt nur Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstücksgewinnsteuer, Ertragssteuer sowie Gründungsabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien 6 ‰ 8,1 %

Die Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer wählen Sie im Rechner direkt aus; die Herleitung für Deutschland erklärt der Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau.

Methodik und Parameter

Der Rechner arbeitet in vier Schritten, die Sie in jeder Ergebniskarte nachvollziehen können.

  1. Erwerbsteuer: Satz der Region mal Grundstückspreis. In Zürich, im Aargau und in Liechtenstein wird keine Handänderungssteuer erhoben; die Karte zeigt das ausdrücklich an, statt die Zeile wegzulassen.
  2. Grundbuch und Gebühren: Prozent- oder Promillesätze werden auf den Grundstückspreis angewendet, feste Beträge wie die österreichische Eingabengebühr einmal addiert. In Deutschland nennt das Register für Notar und Grundbuch nur die Gebührensätze (2-fache Gebühr für die Beurkundung, 1-fache Gebühr für die Eintragung), nicht die Tabelle – daher bleiben beide Beträge offen.
  3. Entlastungen als Option: Den Berner Freibetrag und den luxemburgischen Bëllegen Akt wenden Sie per Auswahl an. Der Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage, der Steuerkredit wird je Erwerber von den Einregistrierungsgebühren abgezogen, höchstens bis auf null. Für den Steuerkredit gelten diese Bedingungen: Tatsächlicher persönlicher Hauptwohnsitz; Bezug binnen 2 Jahren ab Notarakt, bei Baugrundstück/Immobilie im Bau binnen 4 Jahren; ununterbrochene Eigennutzung mind. 2 Jahre; Rückzahlung plus Zinsen bei Vermietung/Veräußerung vor Ablauf[guichet.public.lu, 30.10.2026].
  4. Mehrwertsteuer: Aus den Baukosten wird der enthaltene Steueranteil nach dem Regelsatz des Landes herausgerechnet. Für Luxemburg zeigt die Karte zusätzlich den rechnerischen Höchstvorteil des super-ermäßigten Satzes, der nur für den Hauptwohnsitz gilt; er fließt nicht in die Summe ein.

Alle Sätze stammen aus dem Fakten-Register und werden beim Erstellen der Seite eingelesen. Verwendet werden nur Werte mit dem Status „geprüft“ und gültigem Ablaufdatum. Ändert sich ein Wert im Register, läuft er ab oder wird er zurückgestuft, wird der Rechner beim nächsten Seitenaufbau aktualisiert: Die betroffene Position erscheint dann als „nicht im Register“. Fehlt für einen Kanton der geprüfte Satz der Handänderungssteuer, entfällt dieser Kanton aus der Auswahl. Jeden Parameter mit Quelle und Stand finden Sie unter dem Rechner in der aufklappbaren Liste; die Grundsätze des Registers beschreibt die Methodik.

Was der Rechner bewusst nicht abbildet

  • Pfandrecht und Hypothek: In Österreich kommt bei einem Wohnkredit die Pfandrechtsgebühr von 1,2 % des Pfandbetrags hinzu. Sie hängt vom Kredit, nicht vom Grundstück ab; Details rechnet der Nebenkostenrechner für Österreich.
  • Makler- und Vertragskosten: privatrechtlich vereinbart und deshalb kein Register-Wert.
  • Baunebenkosten und Erschließung: Anschlüsse, Gutachten und Außenanlagen sind kein Steuerthema und hängen vom Grundstück ab. Die Kostenblöcke eines Neubaus erläutert der Ratgeber Was kostet ein Hausbau?.
  • Förderung: Zuschüsse und Prämien sind nicht abgezogen. Für Luxemburg hilft der Prämien-Check, Details zum Steuerkredit erklärt die Seite Bëllegen Akt.

Weitere Rechner für Finanzierung, Förderung und Zeitplan stehen in der Rechner-Übersicht.

Typische Fragestellungen

Grenznahes Bauen: Wer zwischen Saarland und Luxemburg oder zwischen Baden-Württemberg und der Nordostschweiz schwankt, sieht im Rechner sofort, wie stark die Abgaben aufs Grundstück auseinanderliegen. Welche Förder- und Finanzierungsregeln bei einem Einkommen aus dem Nachbarland gelten, beschreibt die Seite Bauen in der Grenzregion, das Budget rechnet der Grenzregion-Rechner.

Umzug innerhalb Deutschlands: Der Bundesland-Vergleich zeigt, wie viel Eigenkapital allein die Grunderwerbsteuer bindet. Wie Sie anschließend den Zeitplan vom Grundstückskauf bis zum Einzug aufstellen, zeigt der Bauzeit-Planer.

Für eine Einschätzung Ihres ganzen Vorhabens mit Finanzierung, Förderung und Zeitplan starten Sie den kostenlosen Hausbau-Check.

Häufige Fragen

Warum rechnet der Rechner Euro und Franken nicht um?
Ein Wechselkurs ist eine Momentaufnahme und würde den Vergleich der Abgaben verzerren, die sich nur auf den Kaufpreis in Landeswährung beziehen. Der Rechner liest deshalb jeden Betrag in der Währung der gewählten Region. Über Währungsgrenzen hinweg vergleichen Sie die Anteile am Grundstückspreis.
Warum steht bei manchen Positionen „nicht im Register“?
Wir rechnen nur mit Werten, die an einer amtlichen Quelle geprüft sind. Notariatskosten oder einzelne kantonale Grundbuchgebühren hängen von Tarifen ab, die im Fakten-Register noch fehlen. Statt zu schätzen, zeigt der Rechner die Position mit dem Vermerk „nicht im Register, beim Amt erfragen“ und lässt sie aus der Summe heraus.
Fällt die Grunderwerbsteuer auch auf das Haus an?
In Deutschland und Österreich kann das passieren: Sind Grundstückskauf und Hausbauvertrag rechtlich, wirtschaftlich oder tatsächlich miteinander verknüpft, kann das Finanzamt Grundstück und Haus als einheitlichen Erwerb werten und die Bauleistung in die Bemessung einbeziehen. Das entscheidet es im Einzelfall. Für die Schweiz und Luxemburg klären Sie die Bemessungsgrundlage beim zuständigen Amt beziehungsweise beim Notar.
Werden der Berner Freibetrag und der Bëllegen Akt automatisch abgezogen?
Nein. Der Berner Freibetrag setzt die Nutzung als Hauptwohnsitz und weitere gesetzliche Voraussetzungen voraus, der Bëllegen Akt hängt an eigenen Bedingungen. Sie wählen beide deshalb bewusst als Option; der Rechner zeigt die Bedingungen direkt daneben an.
Warum ist die Mehrwertsteuer keine zusätzliche Position?
Angebote für Privatkunden enthalten die Mehrwertsteuer bereits. Der Rechner weist nur aus, welcher Teil Ihrer Baukosten Steuer ist, damit Sie die Länder trotz unterschiedlicher Sätze vergleichen können.

Quellen

  1. § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Nr. 14110 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. § 12 UStG – Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  7. oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  8. USP – Unternehmensserviceportal (BMF): Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  9. Kanton Zürich – Medienmitteilung 12.12.2003: Regierungsrat setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 in Kraft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  10. Kanton Zürich – Medienmitteilung 30.06.2016: Neue Grundbuchgebühren ab Anfang 2017 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  11. Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  12. Kanton Aargau – Grundbuchabgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  13. Kanton Aargau – Grundbuch: Häufige Fragen zu Abgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  14. Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen – Entscheid B 2010/103 vom 14.10.2010 (Art. 245 Abs. 1 StG: ordentlicher Steuersatz ein Prozent) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  15. Grundbuchämter Kanton Luzern – Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  16. Thurgauer Steuerpraxis StP 137 Nr. 1 – Handänderungssteuer (Steuerverwaltung Thurgau) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  17. ESTV – MWST-Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  18. AED – Portail de la fiscalité indirecte: FAQ Enregistrement (mise à jour 28.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  19. AED – Crédit d'impôt sur les actes notariés (Stand 07.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  20. Guichet.lu – Steuergutschrift auf notarielle Urkunden (Bëllegen Akt), Stand 07.07.2025 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  21. AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  22. Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung (GbHr-GebV), LGBl. 2003 Nr. 67, konsolidierte Fassung (Änderungen bis LGBl. 2024 Nr. 256), Anhang 1 Bst. B (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  23. Gesetz vom 23.09.2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, konsolidierte Fassung, Art. 1 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  24. gesetze.li – Gesetz vom 22.10.2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, LR 641.20, Art. 25 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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