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Hausbau-Kosten im Ländervergleich: Rechner DACH, LU, LI
Hausbau-Kosten nach Land vergleichen: Erwerbsnebenkosten aufs Grundstück und Mehrwertsteuer auf das Haus für bis zu drei Regionen – mit Quelle und Stand.
Rechner
Hausbau-Kosten im Ländervergleich: Rechner DACH, LU, LI
Hausbau-Kosten nach Land vergleichen: Erwerbsnebenkosten aufs Grundstück und Mehrwertsteuer auf das Haus für bis zu drei Regionen – mit Quelle und Stand.
Keine Wechselkursumrechnung: Die Beträge gelten in jeder Region in deren Landeswährung (Euro in Deutschland, Österreich und Luxemburg, Franken in der Schweiz und in Liechtenstein). Vergleichen Sie über Währungsgrenzen hinweg die Anteile, nicht die Beträge.
Die Auswahl mischt Euro und Franken. Die Beträge sind nicht umgerechnet; vergleichbar sind nur die Prozent-Anteile.
Deutschland – Bayern (EUR)
- Grunderwerbsteuer3,5 % vom Grundstückspreis
- 10.500 €
- Notar: Beurkundung des KaufvertragsNicht im Register, beim Amt erfragen – 2-fache Gebühr nach GNotKG, Betrag hängt von der Gebührentabelle ab (nicht im Register)
- nicht im Register
- Grundbuchamt: EigentumseintragungNicht im Register, beim Amt erfragen – 1-fache Gebühr nach GNotKG, Betrag hängt von der Gebührentabelle ab (nicht im Register)
- nicht im Register
- Summe Erwerbsnebenkosten (ohne offene Positionen)
- 10.500 €
- Anteil am Grundstückspreis
- 3,50 %
- Gesamt: Grundstück, Haus und Erwerbsnebenkosten
- 710.500 €
- Anteil der Erwerbsnebenkosten am Gesamtbetrag
- 1,48 %
- Darin enthaltene Mehrwertsteuer auf die Bauleistung (19,0 %)bereits in den Baukosten enthalten, keine zusätzliche Position
- 63.866 €
- ⚠ 2 Positionen sind nicht im Fakten-Register und deshalb nicht in der Summe enthalten.
Österreich (EUR)
- Grunderwerbsteuer3,5 % vom Grundstückspreis
- 10 500 €
- Grundbuch-Eintragungsgebühr (Eigentum)1,1 % vom Grundstückspreis
- 3 300 €
- Grundbuch-Eingabengebührfester Betrag je Grundbuchsgesuch
- 85 €
- Vertragserrichtung (Notar oder Rechtsanwalt)Nicht im Register, beim Amt erfragen – privatrechtlich vereinbart, Angebot einholen
- nicht im Register
- Summe Erwerbsnebenkosten (ohne offene Positionen)
- 13 885 €
- Anteil am Grundstückspreis
- 4,63 %
- Gesamt: Grundstück, Haus und Erwerbsnebenkosten
- 713 885 €
- Anteil der Erwerbsnebenkosten am Gesamtbetrag
- 1,94 %
- Darin enthaltene Mehrwertsteuer auf die Bauleistung (20,0 %)bereits in den Baukosten enthalten, keine zusätzliche Position
- 66 667 €
- ⚠ Bei einem Wohnkredit kommt die Pfandrechtsgebühr von 1,2 % des eingetragenen Pfandbetrags hinzu; sie hängt vom Kredit ab und ist hier nicht enthalten.
- ⚠ Eine Position ist nicht im Fakten-Register und deshalb nicht in der Summe enthalten.
Schweiz – Kanton Zürich (CHF)
- Handänderungssteuerim Kanton nicht erhoben
- keine (CHF 0)
- Grundbuchgebühr0,1 % vom Grundstückspreis
- CHF 300
- Notariats- bzw. BeurkundungskostenNicht im Register, beim Amt erfragen
- nicht im Register
- Summe Erwerbsnebenkosten (ohne offene Positionen)
- CHF 300
- Anteil am Grundstückspreis
- 0,10 %
- Gesamt: Grundstück, Haus und Erwerbsnebenkosten
- CHF 700'300
- Anteil der Erwerbsnebenkosten am Gesamtbetrag
- 0,04 %
- Darin enthaltene Mehrwertsteuer auf die Bauleistung (8,1 %)bereits in den Baukosten enthalten, keine zusätzliche Position
- CHF 29'972
- ⚠ Eine Position ist nicht im Fakten-Register und deshalb nicht in der Summe enthalten.
Bis zu 3 Regionen. Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind Bescheid und Notarrechnung.
Parameter und Quellen dieser Rechnung
- Umsatzsteuer Regelsatz Deutschland: 19 % – Quelle, Stand 30.10.2026
- GNotKG KV Nr. 21100: Gebührensatz für die Beurkundung eines Kaufvertrags: 2-fache Gebühr – Quelle, Stand 30.10.2026
- GNotKG KV Nr. 14110: Gebührensatz für die Eintragung des Eigentümers im Grundbuch: 1-fache Gebühr – Quelle, Stand 30.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 6 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 6,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 5,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 5,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 6 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 6 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 6,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 6,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 5,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 6,5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 5 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grundbuch-Eingabengebühr Österreich: 85 € – Quelle, Stand 31.10.2026
- Pfandrechtsgebühr Österreich: 1,2 % – Quelle, Stand 30.10.2026
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % – Quelle, Stand 30.10.2026
- Grundbuch-Eintragungsgebühr (Eigentum): 1,1 % – Quelle, Stand 30.10.2026
- Umsatzsteuer Normalsatz Österreich: 20 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Mehrwertsteuer Normalsatz Schweiz: 8,1 % – Quelle, Stand 30.10.2026
- Handänderungssteuer Kanton Zürich: 0 % – Quelle, Stand 01.11.2026
- Grundbuchgebühr: 1 ‰ – Quelle, Stand 01.11.2026
- Handänderungssteuer Kanton Bern: 1,8 % – Quelle, Stand 30.10.2026
- Freibetrag Handänderungssteuer Kanton Bern (Hauptwohnsitz): CHF 800'000 – Quelle, Stand 30.10.2026
- Handänderungssteuer Kanton Aargau: keine Handänderungssteuer, nur Grundbuchabgabe und Grundbuchgebühren – Quelle, Stand 01.11.2026
- Grundbuchabgabe: 4 ‰ – Quelle, Stand 01.11.2026
- Handänderungssteuer Kanton St. Gallen: 1 % – Quelle, Stand 01.11.2026
- Handänderungssteuer Kanton Luzern: 1,5 % – Quelle, Stand 01.11.2026
- Handänderungssteuer Kanton Thurgau: 1 % – Quelle, Stand 01.11.2026
- Steuerpflichtige Person bei der Handänderungssteuer Kanton Thurgau: ausschliesslich die erwerbende Person; die veräussernde Person haftet solidarisch – Quelle, Stand 30.10.2026
- TVA Normalsatz Luxemburg: 17 % – Quelle, Stand 30.10.2026
- Einregistrierungs- und Umschreibungsgebühren: 7 % – Quelle, Stand 31.10.2026
- Bëllegen Akt – Steuerkredit je Erwerber: 40.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
- Bëllegen Akt – Kernbedingungen: Tatsächlicher persönlicher Hauptwohnsitz; Bezug binnen 2 Jahren ab Notarakt, bei Baugrundstück/Immobilie im Bau binnen 4 Jahren; ununterbrochene Eigennutzung mind. 2 Jahre; Rückzahlung plus Zinsen bei Vermietung/Veräußerung vor Ablauf – Quelle, Stand 30.10.2026
- TVA-Logement – super-ermäßigter Satz: 3 % – Quelle, Stand 30.10.2026
- TVA-Logement – Höchstvorteil je Wohneinheit: 50.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
- TVA-Logement – Mindestdauer Hauptwohnsitz: 2 Jahre – Quelle, Stand 30.10.2026
- Handänderungssteuer Liechtenstein – Existenz (Steuergesetz Art. 1): keine Handänderungssteuer; SteG Art. 1 nennt nur Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstücksgewinnsteuer, Ertragssteuer sowie Gründungsabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien – Quelle, Stand 31.10.2026
- Grundbuchgebühr: 6 ‰ – Quelle, Stand 31.10.2026
- Mehrwertsteuer Normalsatz Liechtenstein: 8,1 % – Quelle, Stand 31.10.2026
Nächster Schritt: Ergebnis mit Ihrer Situation einordnen – Ersteinschätzung zu Finanzierung und Förderung, kostenlos und ohne Anmeldung.
Ergebnis im Hausbau-Check einordnenWeitere Rechner für Deutschland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein finden Sie in der Übersicht aller Rechner nach Land.
Kurz gesagt
Wie unterscheiden sich die Hausbau-Kosten zwischen den Ländern?
Der Rechner vergleicht zwei Kostenblöcke, die das Recht jedes Landes selbst festlegt: die Abgaben auf den Grundstückserwerb und den Steuersatz auf die Bauleistung. Deutschland erhebt Grunderwerbsteuer je Bundesland, von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % etwa in Nordrhein-Westfalen. Österreich verlangt 3,5 % plus Grundbuchgebühren, die Schweiz regelt die Handänderungssteuer kantonal, Luxemburg erhebt Einregistrierungsgebühren von 7 %, und Liechtenstein kennt nur eine Grundbuchgebühr. Der Rechner oben stellt bis zu drei Regionen mit Ihren eigenen Beträgen nebeneinander.
So nutzen Sie den Rechner
Geben Sie den Kaufpreis des Grundstücks und die Baukosten des Hauses ein, so wie sie im Angebot stehen, also inklusive Mehrwertsteuer. Wählen Sie danach bis zu drei Länder oder Regionen: Deutschland nach Bundesland, Österreich, die Schweiz nach Kanton, Luxemburg oder Liechtenstein. Für jede Auswahl erscheint eine eigene Ergebniskarte mit den einzelnen Abgaben, der Summe der Erwerbsnebenkosten, ihrem Anteil am Grundstückspreis und am Gesamtbetrag sowie dem Mehrwertsteuer-Anteil in den Baukosten.
Wichtig: Der Rechner rechnet keine Wechselkurse um. Dieselbe Zahl gilt in Bayern als Euro-Betrag und in Zürich als Franken-Betrag. Das ist Absicht, denn ein Kurs würde einen Vergleich vortäuschen, den die Abgaben selbst nicht hergeben. Wer Euro- und Franken-Regionen mischt, vergleicht deshalb am besten die Prozent-Anteile.
Positionen, für die das Fakten-Register keinen geprüften Wert enthält, stehen mit dem Vermerk „nicht im Register, beim Amt erfragen“ in der Karte und fließen nicht in die Summe ein. Typisch sind Notariatskosten, deren Höhe in Deutschland von einer Gebührentabelle nach Geschäftswert abhängt, und Grundbuchgebühren mehrerer Kantone. Die Summe ist dann eine Untergrenze; den fehlenden Betrag erfahren Sie beim Notar oder beim Grundbuchamt.
Die Abgaben je Land im Überblick
| Land oder Region | Erwerbsteuer aufs Grundstück | Grundbuch | Mehrwertsteuer auf Bauleistungen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Grunderwerbsteuer je Bundesland, Regelsatz 3,5 % | Gebührensatz 1-fache Gebühr, Betrag nach Tabelle | 19 % |
| Österreich | 3,5 % | 1,1 % plus Eingabengebühr 85 € | 20 % |
| Schweiz, Kanton Zürich | 0 % (keine Handänderungssteuer) | 1 ‰ | 8,1 % |
| Schweiz, Kanton Bern | 1,8 %, Freibetrag CHF 800'000 bei Hauptwohnsitz und weiteren Voraussetzungen | im Register offen | wie Schweiz |
| Schweiz, Kanton Aargau | keine Handänderungssteuer, nur Grundbuchabgabe und Grundbuchgebühren | Grundbuchabgabe 4 ‰ | wie Schweiz |
| Schweiz, St. Gallen, Luzern, Thurgau | 1 % · 1,5 % · 1 % | im Register offen | wie Schweiz |
| Luxemburg | Einregistrierung 7 %, Steuerkredit Bëllegen Akt 40.000 € je Erwerber | in der Einregistrierung enthalten | 17 %, TVA-Logement 3 % |
| Liechtenstein | keine Handänderungssteuer; SteG Art. 1 nennt nur Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstücksgewinnsteuer, Ertragssteuer sowie Gründungsabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien | 6 ‰ | 8,1 % |
Die Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer wählen Sie im Rechner direkt aus; die Herleitung für Deutschland erklärt der Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau.
Methodik und Parameter
Der Rechner arbeitet in vier Schritten, die Sie in jeder Ergebniskarte nachvollziehen können.
- Erwerbsteuer: Satz der Region mal Grundstückspreis. In Zürich, im Aargau und in Liechtenstein wird keine Handänderungssteuer erhoben; die Karte zeigt das ausdrücklich an, statt die Zeile wegzulassen.
- Grundbuch und Gebühren: Prozent- oder Promillesätze werden auf den Grundstückspreis angewendet, feste Beträge wie die österreichische Eingabengebühr einmal addiert. In Deutschland nennt das Register für Notar und Grundbuch nur die Gebührensätze (2-fache Gebühr für die Beurkundung, 1-fache Gebühr für die Eintragung), nicht die Tabelle – daher bleiben beide Beträge offen.
- Entlastungen als Option: Den Berner Freibetrag und den luxemburgischen Bëllegen Akt wenden Sie per Auswahl an. Der Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage, der Steuerkredit wird je Erwerber von den Einregistrierungsgebühren abgezogen, höchstens bis auf null. Für den Steuerkredit gelten diese Bedingungen: Tatsächlicher persönlicher Hauptwohnsitz; Bezug binnen 2 Jahren ab Notarakt, bei Baugrundstück/Immobilie im Bau binnen 4 Jahren; ununterbrochene Eigennutzung mind. 2 Jahre; Rückzahlung plus Zinsen bei Vermietung/Veräußerung vor Ablauf[guichet.public.lu, 30.10.2026].
- Mehrwertsteuer: Aus den Baukosten wird der enthaltene Steueranteil nach dem Regelsatz des Landes herausgerechnet. Für Luxemburg zeigt die Karte zusätzlich den rechnerischen Höchstvorteil des super-ermäßigten Satzes, der nur für den Hauptwohnsitz gilt; er fließt nicht in die Summe ein.
Alle Sätze stammen aus dem Fakten-Register und werden beim Erstellen der Seite eingelesen. Verwendet werden nur Werte mit dem Status „geprüft“ und gültigem Ablaufdatum. Ändert sich ein Wert im Register, läuft er ab oder wird er zurückgestuft, wird der Rechner beim nächsten Seitenaufbau aktualisiert: Die betroffene Position erscheint dann als „nicht im Register“. Fehlt für einen Kanton der geprüfte Satz der Handänderungssteuer, entfällt dieser Kanton aus der Auswahl. Jeden Parameter mit Quelle und Stand finden Sie unter dem Rechner in der aufklappbaren Liste; die Grundsätze des Registers beschreibt die Methodik.
Was der Rechner bewusst nicht abbildet
- Pfandrecht und Hypothek: In Österreich kommt bei einem Wohnkredit die Pfandrechtsgebühr von 1,2 % des Pfandbetrags hinzu. Sie hängt vom Kredit, nicht vom Grundstück ab; Details rechnet der Nebenkostenrechner für Österreich.
- Makler- und Vertragskosten: privatrechtlich vereinbart und deshalb kein Register-Wert.
- Baunebenkosten und Erschließung: Anschlüsse, Gutachten und Außenanlagen sind kein Steuerthema und hängen vom Grundstück ab. Die Kostenblöcke eines Neubaus erläutert der Ratgeber Was kostet ein Hausbau?.
- Förderung: Zuschüsse und Prämien sind nicht abgezogen. Für Luxemburg hilft der Prämien-Check, Details zum Steuerkredit erklärt die Seite Bëllegen Akt.
Weitere Rechner für Finanzierung, Förderung und Zeitplan stehen in der Rechner-Übersicht.
Typische Fragestellungen
Grenznahes Bauen: Wer zwischen Saarland und Luxemburg oder zwischen Baden-Württemberg und der Nordostschweiz schwankt, sieht im Rechner sofort, wie stark die Abgaben aufs Grundstück auseinanderliegen. Welche Förder- und Finanzierungsregeln bei einem Einkommen aus dem Nachbarland gelten, beschreibt die Seite Bauen in der Grenzregion, das Budget rechnet der Grenzregion-Rechner.
Umzug innerhalb Deutschlands: Der Bundesland-Vergleich zeigt, wie viel Eigenkapital allein die Grunderwerbsteuer bindet. Wie Sie anschließend den Zeitplan vom Grundstückskauf bis zum Einzug aufstellen, zeigt der Bauzeit-Planer.
Für eine Einschätzung Ihres ganzen Vorhabens mit Finanzierung, Förderung und Zeitplan starten Sie den kostenlosen Hausbau-Check.
Häufige Fragen
Warum rechnet der Rechner Euro und Franken nicht um?
Warum steht bei manchen Positionen „nicht im Register“?
Fällt die Grunderwerbsteuer auch auf das Haus an?
Werden der Berner Freibetrag und der Bëllegen Akt automatisch abgezogen?
Warum ist die Mehrwertsteuer keine zusätzliche Position?
Quellen
- § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Nr. 14110 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- § 12 UStG – Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- USP – Unternehmensserviceportal (BMF): Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Kanton Zürich – Medienmitteilung 12.12.2003: Regierungsrat setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 in Kraft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Kanton Zürich – Medienmitteilung 30.06.2016: Neue Grundbuchgebühren ab Anfang 2017 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Kanton Aargau – Grundbuchabgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Kanton Aargau – Grundbuch: Häufige Fragen zu Abgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen – Entscheid B 2010/103 vom 14.10.2010 (Art. 245 Abs. 1 StG: ordentlicher Steuersatz ein Prozent) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Grundbuchämter Kanton Luzern – Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Thurgauer Steuerpraxis StP 137 Nr. 1 – Handänderungssteuer (Steuerverwaltung Thurgau) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- ESTV – MWST-Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- AED – Portail de la fiscalité indirecte: FAQ Enregistrement (mise à jour 28.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- AED – Crédit d'impôt sur les actes notariés (Stand 07.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Guichet.lu – Steuergutschrift auf notarielle Urkunden (Bëllegen Akt), Stand 07.07.2025 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung (GbHr-GebV), LGBl. 2003 Nr. 67, konsolidierte Fassung (Änderungen bis LGBl. 2024 Nr. 256), Anhang 1 Bst. B (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz vom 23.09.2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, konsolidierte Fassung, Art. 1 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- gesetze.li – Gesetz vom 22.10.2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, LR 641.20, Art. 25 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
Kostenlose Ersteinschätzung – sofort auf der Seite, ohne Anmeldung
Ergebnis im Hausbau-Check einordnen