Hausbau im deutschsprachigen Raum – Land für Land richtig geplant.

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Haus bauen Kosten: Kostenblöcke, Nebenkosten, Rechenweg

Haus bauen Kosten in Deutschland: Kostenblöcke nach DIN 276, Nebenkosten, Grunderwerbsteuer je Bundesland, Kosten pro m² richtig lesen, Rechenweg.

Stand:

Verschiedene Euro-Banknoten und -Münzen ausgebreitet auf einer Fläche
Was ein Haus kostet, setzt sich aus vielen Einzelposten zusammen – vom Grundstück bis zu den Nebenkosten.Foto: Avij, Public Domain, via Wikimedia Commons
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Kurz gesagt

Was kostet es, ein Haus in Deutschland zu bauen?

Was ein Hausbau in Deutschland kostet, lässt sich nicht seriös als eine Pauschalzahl angeben, weil Grundstück, Region, Bauweise und Ausstattung den Betrag bestimmen. Die DIN 276 in der Fassung von 2018 ordnet die Gesamtkosten in acht Kostengruppen: Grundstück (einschließlich der Erwerbsnebenkosten), Vorbereitende Maßnahmen, Bauwerk – Baukonstruktionen, Bauwerk – Technische Anlagen, Außenanlagen und Freiflächen, Ausstattung und Kunstwerke, Baunebenkosten sowie Finanzierung. Diese Seite liefert deshalb den Rechenweg und die geprüften Eingangsgrößen: Die Grunderwerbsteuer reicht von 3,5 %[lfst.bayern.de, 31.10.2026] in Bayern bis 6,5 %[recht.nrw.de, 31.10.2026] in Nordrhein-Westfalen, auf Bauleistungen fallen 19 %[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026] Umsatzsteuer an, und der Baupreisindex für Wohngebäude lag im August 2026 um +5,5 %[destatis.de, 30.10.2026] über dem Vorjahr. Förderkredite der KfW mindern nicht die Kosten, aber den Bankkredit – bis 100.000 €[kfw.de, 30.10.2026] je Wohneinheit im Klimafreundlichen Neubau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Acht Kostengruppen, nicht eine Zahl. Wer nur den Hauspreis kennt, sieht nur einen Ausschnitt der Gesamtkosten.
  • Grundstück und Nebenkosten sind der regionale Hebel. Grundstückspreise schwanken regional erheblich, und die Grunderwerbsteuer darauf reicht je Bundesland von 3,5 % bis 6,5 %.
  • Baunebenkosten werden angefragt, nicht geschätzt. Vermessung, Bodengutachten, Statik, Hausanschlüsse und Genehmigungsgebühren haben Gebührenordnungen oder Angebote.
  • Der Baupreisindex ist ein Risiko, keine Kostenposition. Mit Festpreisbindung trägt es der Anbieter, ohne Sie.
  • Förderkredite senken die Finanzierungslast. Höchstbeträge gelten je Wohneinheit bzw. je Vorhaben und setzen den Antrag vor Vorhabensbeginn voraus.
  • Angebote nur mit identischer Leistungsbeschreibung vergleichen. Sonst vergleichen Sie Ausstattungen, nicht Preise.

Die Kostengruppen nach DIN 276: Woher kommt die Zahl?

Die DIN 276 (Fassung 2018) ordnet die Kosten eines Bauvorhabens in acht Kostengruppen. Die Tabelle zeigt für jede Gruppe, was dazugehört und wo die verlässliche Zahl für Ihr Projekt herkommt – nicht aus Durchschnittswerten, sondern aus Gebührenordnungen, Gutachten und Angeboten.

Kostengruppe nach DIN 276 Was dazugehört Woher die verlässliche Zahl kommt Wer sie beeinflusst
Grundstück Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler), Ablösungen Kaufvertrag, Steuersatz des Landes, GNotKG Lage, Größe
Vorbereitende Maßnahmen Baufeldfreimachung, Abbruch, öffentliche und nichtöffentliche Erschließung einschließlich Erschließungsbeiträgen und Hausanschlüssen Versorger-Angebote, Gemeindesatzung Erschließungsstand, Entfernung zur Versorgungsleitung
Bauwerk – Baukonstruktionen Gründung, Wände, Decken, Dach, Fenster, Innenausbau Werkvertrag mit Leistungsbeschreibung Bauweise, Keller, Größe, Ausbaustufe
Bauwerk – Technische Anlagen Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Photovoltaik Werkvertrag, Angebote der Gewerke Förderstufe, Komfortwünsche
Außenanlagen und Freiflächen Zufahrt, Terrasse, Garten, Zäune, Garage oder Carport Landschaftsbauer, Eigenleistung Grundstücksgröße, Gelände
Ausstattung und Kunstwerke Küche, Einbaumöbel, Leuchten Händler-Angebote Persönliche Wahl
Baunebenkosten Vermessung, Bodengutachten, Statik, Genehmigungsgebühren, Energieeffizienz-Experte, Sachverständiger, Versicherungen, Baustrom und -wasser Gebührenordnungen, Angebote Bundesland, Projektumfang
Finanzierung Bereitstellungszinsen, Zinsen während der Bauzeit, Kosten der Grundschuldbestellung und Wertermittlung Darlehensangebot der Bank Zinsniveau, Abrufzeitpunkte, Bauzeit

Zwei Gruppen werden in Katalogpreisen häufig nicht vollständig abgebildet: Vorbereitende Maßnahmen sowie Außenanlagen und Freiflächen. Fragen Sie beide gesondert an, bevor Sie Angebote vergleichen. Wie das in der Praxis abläuft, beschreibt der Hausbau-Ablauf. Wie Lage, Bebauungsplan und Baugrund den Grundstücksposten bestimmen, zeigt der Ratgeber Grundstück für den Hausbau. Wie Erschließungsbeitrag, Anschlussbeiträge und Hausanschlüsse zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Erschließungskosten beim Grundstück. Ob die Gründung als Keller oder Bodenplatte ausgeführt wird, verschiebt die Baukonstruktion spürbar; die Abwägung steht unter Keller oder Bodenplatte. Welche Mauersteine und Betonarten in den Baukonstruktionen stecken und wie Sie ihre Datenblätter vergleichen, zeigt der Ratgeber Baustoffe für den Rohbau.

Erwerbsnebenkosten: Grunderwerbsteuer je Bundesland

Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel der größte einzelne Nebenkostenposten. Der Regelsatz nach § 11 GrEStG beträgt 3,5 %[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026]; die Länder dürfen abweichen und haben das überwiegend getan. Jeder Satz in der Tabelle ist mit Quelle im Fakten-Register geprüft; wo die landeseigene Seite nicht abrufbar war, stützt sich der Wert auf eine amtliche Zweitquelle, die in der Spalte genannt ist.

Bundesland Satz (geprüft) Quelle
Baden-Württemberg 5 % service-bw, Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Bayern 3,5 % Bayerisches Landesamt für Steuern
Berlin 6 % Senatsverwaltung für Finanzen
Brandenburg 6,5 % Landesgesetz (BRAVORS)
Bremen 5,5 % Serviceportal Bremen
Hamburg 5,5 % hamburg.de
Hessen 6 % Hessisches Ministerium der Finanzen (Förderrichtlinie Hessengeld)
Mecklenburg-Vorpommern 6 % Steuerportal M-V
Niedersachsen 5 % Landesamt für Steuern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen 6,5 % GV. NRW. 2014
Rheinland-Pfalz 5 % Ministerium der Finanzen RLP
Saarland 6,5 % Senatsvorlage Bremen mit Länderübersicht, Wissenschaftliche Dienste des Bundestags
Sachsen 5,5 % Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz
Sachsen-Anhalt 5 % Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Senatsvorlage Bremen
Schleswig-Holstein 6,5 % Schleswig-Holsteinischer Landtag, Senatsvorlage Bremen
Thüringen 5 % Thüringer Finanzministerium

Beim Neubau fällt die Steuer nur auf das Grundstück an – vorausgesetzt, Grundstückskauf und Werkvertrag sind rechtlich und wirtschaftlich getrennt. Hängt der Hausvertrag mit dem Grundstücksverkäufer zusammen, kann das Finanzamt ein einheitliches Vertragswerk annehmen und den Hauspreis mitbesteuern. Die Details, einschließlich der Rechtsprechung dazu, behandelt der Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau.

Zu den weiteren Erwerbsnebenkosten gehören die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar mit der 2-fache Gebühr[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026], die Eintragung des Eigentümers im Grundbuch mit der 1-fache Gebühr[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026] – beide nach Geschäftswert gestaffelt – sowie die Grundschuldbestellung für die Bank. Vermittelt ein Makler, gilt nach § 656c BGB: Lässt sich der Makler von beiden Parteien einen Lohn versprechen, müssen sich Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe verpflichten; abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

Baunebenkosten: Die Liste, die Kataloge weglassen

Baunebenkosten sind kein pauschaler Aufschlag, sondern eine Liste konkreter Leistungen mit konkreten Rechnungsstellern. Fragen Sie jede Position an:

  • Vermessung: amtliche Gebäudeeinmessung, Absteckung, Lageplan für den Bauantrag – Vermessungsstelle nach Landesrecht, Gebührenordnung des Landes. Welche weiteren Unterlagen der Antrag braucht und wer sie erstellt, zeigt Bauvorlagen für den Bauantrag.
  • Bodengutachten: Baugrunduntersuchung mit Gründungsempfehlung und Versickerungsfähigkeit – Ingenieurbüro, Angebot. Was eine Versickerungsanlage oder Zisterne zusätzlich bedeutet, erklärt Regenwasser beim Neubau.
  • Statik und Nachweise: Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz – beim schlüsselfertigen Angebot meist enthalten, prüfen.
  • Genehmigungsgebühren: Bauaufsicht nach Gebührenordnung des Landes, zusätzlich Prüfstatik, wo vorgeschrieben.
  • Energieeffizienz-Experte: Pflicht für KfW-Förderung; Honorar nach Angebot, teilweise förderfähig.
  • Sachverständiger: Vertragsprüfung, Baubegleitung, Abnahme – Angebot nach Leistungsumfang.
  • Versicherungen: Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, Feuerrohbauversicherung – Prämien nach Bausumme.
  • Baustrom, Bauwasser, Baustellenzufahrt: Versorger und Gemeinde.
  • Finanzierungskosten: Bereitstellungszinsen, Grundschuldbestellung, Bewertung – Bank.

Zusammen mit den Erwerbsnebenkosten ergeben diese Positionen den Betrag, den Sie aus Eigenkapital decken müssen. Welche Reserve darüber hinaus sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber Hausbau-Budget nach Einkommen. Nach dem Einzug kommen laufende Kosten hinzu, allen voran die Steuer auf das Grundstück; wie sie berechnet wird, zeigt der Ratgeber Grundsteuer für den Neubau.

Preisdynamik: Baupreisindex und Umsatzsteuer

Das Statistische Bundesamt misst die Preisentwicklung für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude vierteljährlich. Die jüngsten Werte: August 2026 gegenüber August 2025 +5,5 %, Mai 2026 gegenüber Mai 2025 +5 %, August 2026 gegenüber Mai 2026 +1 %. Für Sie ist der Index vor allem ein Argument für die Festpreisbindung: Sie legt fest, bis zu welchem Datum der vereinbarte Preis gilt, und verschiebt das Risiko steigender Material- und Lohnkosten auf den Anbieter. Wie lange die Bindung reichen muss, ergibt sich aus dem Bauzeitenplan – der Ratgeber Bauzeit zeigt, welche Phasen sie abdecken sollte.

Auf Bauleistungen fällt die Umsatzsteuer mit dem Regelsatz von 19 %[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026] an. Angebote an Privatkunden sind üblicherweise brutto ausgewiesen; bei Gewerken, die netto anbieten, rechnen Sie den Satz hinzu.

Förderung als Abzug vom Bankdarlehen

Förderkredite verändern nicht die Kosten, sondern die Finanzierung: Sie ersetzen einen Teil des Bankdarlehens zu günstigeren Konditionen. Die Höchstbeträge der KfW-Neubauprogramme:

Programm Stufe Höchstbetrag je Wohneinheit bzw. je Vorhaben Einkommensgrenze
KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40) 100.000 € keine
KfW 297/298 Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG 150.000 € keine
KfW 297/298 Effizienzhaus 55 100.000 € keine
KfW 300 Wohneigentum für Familien EH 40, ein bis zwei Kinder 170.000 € je Vorhaben ja, nach Kinderzahl
KfW 296 Niedrigpreissegment mindestens EH 55 mit Kostenobergrenze 100.000 € keine

Alle Programme setzen den Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank voraus; die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Die Voraussetzungen je Stufe und die Landesprogramme beschreibt der Förder-Hub. Für Familien mit Kindern führt der Ratgeber Erstes Eigenheim durch Einkommensgrenzen und Höchstbeträge.

Rechenweg: Von den Eingangsgrößen zur Gesamtsumme

Der Rechenweg nutzt ausschließlich Registerwerte; Ihre eigenen Zahlen setzen Sie im Budget-Rechner ein.

Erwerbsnebenkosten

Erwerbsnebenkosten = Grundstückspreis × Landessatz Grunderwerbsteuer + Notar (2-fache Gebühr) + Grundbuch (1-fache Gebühr) + Maklerhälfte

Unterschied zwischen teuerstem und günstigstem geprüften Land = (6,5 % − 3,5 %) × Grundstückspreis

Bauwerk mit Umsatzsteuer

Bruttopreis = Nettopreis + Nettopreis × 19 %

Preisrisiko ohne Festpreisbindung

Risiko je Jahr Bauzeit = ungebundene Bausumme × +5,5 % (letzte Jahresrate laut Destatis)

Förderrahmen

KfW-Rahmen im Klimafreundlichen Neubau = Höchstbetrag der gewählten Stufe × Anzahl geförderter Wohneinheiten; beim Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung also bis zu 100.000 € × zwei Wohneinheiten in der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, sofern beide Einheiten die Programmbedingungen erfüllen. Wohneigentum für Familien (KfW 300) rechnet dagegen mit einem Höchstbetrag je Vorhaben.

Finanzierungsbedarf

Bankdarlehen = Grundstück + Erwerbsnebenkosten + Bauwerk + Technik + Außenanlagen + Baunebenkosten + Reserve − Eigenkapital − KfW-Rahmen

Zur Einordnung des Zinsumfelds: Der Marktrichtwert für zehn Jahre Sollzinsbindung lag Mitte Oktober 2026 bei 4,42 %[interhyp.de, 30.10.2026]. Was ein mittleres oder hohes Haushaltseinkommen davon tragen kann, zeigen Haus bauen mit mittlerem Einkommen und Haus bauen mit hohem Einkommen.

Kostenaufstellung in fünf Schritten

  1. Grundstück mit Nebenkosten erfassen

    Kaufpreis, Grunderwerbsteuer des Landes, Notar, Grundbuch, Makler, Erschließungsbeiträge laut Gemeinde, Hausanschlüsse laut Versorger.

  2. Bodengutachten und Vermessung beauftragen

    Beide Ergebnisse bestimmen Gründung, Keller und Entwässerung – ohne sie ist kein Hausangebot vollständig.

  3. Angebote mit identischer Leistungsbeschreibung einholen

    Gleiche Ausbaustufe, gleiche Förderstufe, gleiche Ausstattungsliste; Musterhaus-Extras getrennt ausweisen lassen.

  4. Baunebenkosten einzeln anfragen

    Statik, Genehmigung, Energieeffizienz-Experte, Sachverständiger, Versicherungen, Baustrom und Bauwasser mit konkreten Angeboten statt Pauschalen.

  5. Reserve und Förderung gegenrechnen

    Reserve für Unvorhergesehenes ausweisen, Festpreisbindung mit Bauzeitenplan abgleichen, KfW-Rahmen laut Programm vom Bankdarlehen abziehen.

Länder-Vergleich: Kostensystematik im deutschsprachigen Raum

Position Deutschland Österreich Schweiz Luxemburg Liechtenstein
Abgabe beim Grundstückskauf Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 % je Land Grunderwerbsteuer 3,5 % Handänderungssteuer kantonal, z. B. Bern 1,8 % Einregistrierung und Umschreibung 7 % Keine Handänderungssteuer; Erwerb genehmigungspflichtig
Grundbuch und Pfandrecht GNotKG-Gebühren nach Geschäftswert Eintragung 1,1 %, Pfandrecht 1,2 % Grundbuchgebühren kantonal Notargebühren nach Tarif Grundbuchgebühr 6 ‰ des Werts der Gegenleistung
Mehrwertsteuer auf Bauleistungen 19 % 20 % 8,1 % Normalsatz 17 %, Hauptwohnsitz unter Bedingungen 3 % 8,1 %
Baukostenstatistik Destatis Baupreisindex und Baufertigstellungen Statistik Austria, Baukostenindex Marktbeobachter, Kosten je Kubikmeter üblich STATEC Baupreisindex Keine Landesstatistik, CH-Referenz

Die Schweiz rechnet Baukosten traditionell je Kubikmeter Gebäudevolumen, nicht je Quadratmeter Wohnfläche – ein Grund, warum Kostenangaben über die Grenze hinweg nicht vergleichbar sind. Die Länderseiten Fertigteilhaus-Kosten in Österreich und Einfamilienhaus-Baukosten in der Schweiz erklären die jeweilige Systematik.

Checkliste: Ist Ihre Kostenaufstellung vollständig?

Vollständige Kostenaufstellung

Welche Fehler bei der Kostenplanung am teuersten werden, zeigt die Fehler-Kosten-Matrix auf Fehler beim Hausbau vermeiden. Spar-Hebel und Fehlspar-Fallen, sortiert nach Wirkung und Risiko, stehen im Ratgeber zum günstigeren Hausbau. Ob die Bauweise den Kostenrahmen verändert, klärt Bauweisen im Vergleich; ob ein Bestandskauf günstiger wäre, der Ratgeber Bauen oder kaufen. Für die Frage nach dem Zeitpunkt im aktuellen Preisumfeld steht Richtiger Zeitpunkt zum Hausbau bereit; die vollständige Prüfliste je Phase die Hausbau-Checkliste. Den Überblick über die Säule gibt Haus bauen in Deutschland.

Quellen und Stand

Baupreisindex: Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamts vom Juli und Oktober 2026. Umsatzsteuer: § 12 UStG. Grunderwerbsteuer: § 11 GrEStG sowie die in der Tabelle genannten Landes- und Zweitquellen mit Abruf Ende Oktober 2026. Notar- und Grundbuchgebühren: Kostenverzeichnis GNotKG. Maklerprovision: § 656c BGB. KfW-Höchstbeträge: Produktseiten der Programme 297/298, 300 und 296. Bauzins: Interhyp-Zins-Charts, Marktrichtwert eines Vermittlers, monatlich erneuert. Werte für Österreich, Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein stammen aus den Länder-Registern mit Behördenquellen. Liechtensteiner Grundbuchgebühr: Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung auf gesetze.li. Zur Pflege der Fakten mit Ablaufdatum siehe Methodik.

Nächster Schritt

Der Hausbau-Budget-Rechner setzt Ihre Zahlen in den Rechenweg dieser Seite ein. Der Hausbau-Check ergänzt die Kostenseite um Grundstück, Förderung und Zeitplan für Ihr Bundesland.

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Einfamilienhaus zu bauen?
Die Gesamtkosten setzen sich aus Grundstück, Erwerbsnebenkosten, Bauwerk, technischen Anlagen, Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenkosten zusammen. Jede dieser Gruppen hängt von Bundesland, Grundstück, Bauweise und Ausstattung ab; eine pauschale Summe wäre für Ihr Vorhaben falsch. Belastbar wird die Zahl erst durch Angebote mit identischer Leistungsbeschreibung und den Rechenweg auf dieser Seite.
Welche Nebenkosten fallen beim Hausbau an?
Zwei Gruppen: Erwerbsnebenkosten für das Grundstück – Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, gegebenenfalls Makler – und Baunebenkosten für das Gebäude – Vermessung, Bodengutachten, Statik, Genehmigungsgebühren, Hausanschlüsse, Versicherungen, Baustrom und -wasser, Sachverständiger. Beide Gruppen bezahlen Sie aus Eigenkapital, weil Banken sie nicht beleihen.
Warum ist die Grunderwerbsteuer je Bundesland unterschiedlich?
Das Grundgesetz erlaubt den Ländern seit der Föderalismusreform, den Steuersatz selbst festzulegen. Bayern blieb beim gesetzlichen Regelsatz, die meisten anderen Länder haben ihn seitdem angehoben. Bei getrennten Verträgen fällt die Steuer beim Neubau nur auf das Grundstück an.
Wie entwickeln sich die Baupreise?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht vierteljährlich den Baupreisindex für Wohngebäude; wir führen den aktuellen Wert mit Datum im Fakten-Register und auf dieser Seite. Für Ihr Projekt zählt weniger der Index als die Festpreisbindung im Werkvertrag, die das Preisrisiko während der Bauzeit auf den Anbieter verlagert.
Senkt die KfW-Förderung die Baukosten?
Nicht die Kosten, aber die Finanzierungslast: Förderkredite ersetzen einen Teil des Bankdarlehens zu günstigeren Konditionen. Im Klimafreundlichen Neubau gelten die Höchstbeträge je Wohneinheit, sodass eine Einliegerwohnung den Rahmen erweitern kann, wenn sie die Programmbedingungen erfüllt; bei Wohneigentum für Familien gilt der Höchstbetrag je Vorhaben. Voraussetzung ist in allen Programmen der Antrag vor Vorhabensbeginn.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. Destatis Pressemitteilung Nr. 360 vom 09.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Destatis Pressemitteilung Nr. 241 vom 10.07.2026 (Korrektur) – Baupreise für Wohngebäude im Mai 2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. § 12 UStG – Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  4. § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Nr. 14110 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. § 656c BGB – Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  7. KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  8. KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  9. KfW – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  10. Interhyp – Zins-Charts (Sollzins 10 Jahre, Stand 15.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  11. Hessisches Ministerium der Finanzen – Förderrichtlinie Hessengeld vom 26.08.2024 (StAnz. 38/2024 S. 803) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  12. Senator für Finanzen Bremen – Senatsvorlage vom 25.11.2024 (beschlossen 03.12.2024) mit Übersicht der Ländersätze; Bundestag WD 4 «Aktueller Begriff Grunderwerbsteuer» Nr. 04/15 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  13. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Mastodon, 09.08.2023); Bestätigung: Senatsvorlage Bremen vom 03.12.2024 (Ländersätze) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  14. Schleswig-Holsteinischer Landtag – Plenumsbericht August 2021 «Wie können Familien beim Hauskauf entlastet werden?»; Bestätigung: Senatsvorlage Bremen vom 03.12.2024 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  15. Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung (GbHr-GebV), LGBl. 2003 Nr. 67, konsolidierte Fassung (Änderungen bis LGBl. 2024 Nr. 256), Anhang 1 Bst. B (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  16. service-bw – Verfahrensbeschreibung «Grunderwerbsteuer zahlen» (Freigabe OFD Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums BW, 03.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  17. Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  18. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin – FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  19. BRAVORS – Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Brandenburg), konsolidierte Fassung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  20. Serviceportal Bremen – Grunderwerbsteuer (aktualisiert 17.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  21. hamburg.de – Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit (letzte Aktualisierung 30.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  22. Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern (Finanzministerium) – Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  23. Landesamt für Steuern Niedersachsen – Häufige Fragen/FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  24. GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  25. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz – Steuerrecht: Fragen und Antworten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  26. REVOSAX – Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20.12.2022 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  27. Thüringer Finanzministerium – Medieninfo 06.05.2025: Bilanz der Finanzämter 2024 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  28. BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  29. oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  30. USP – Unternehmensserviceportal (BMF): Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  31. ESTV – MWST-Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  32. Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  33. AED – Portail de la fiscalité indirecte: FAQ Enregistrement (mise à jour 28.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  34. AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  35. gesetze.li – Gesetz vom 22.10.2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, LR 641.20, Art. 25 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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