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Bauzeit-Planer: Zeitplan vom Start bis zum Einzug

Bauzeit planen: Phasen von Grundstück und Genehmigung bis Einzug als Monatsspannen, voraussichtlicher Einzugsmonat und Winter-Check – Dauern als Annahmen.

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Bauzeit-Planer: Zeitplan vom Start bis zum Einzug

Bauzeit planen: Phasen von Grundstück und Genehmigung bis Einzug als Monatsspannen, voraussichtlicher Einzugsmonat und Winter-Check – Dauern als Annahmen.

Ihr Zeitplan bis zum Einzug

Gesamtdauer ab Startmonat
12–22 Monate
Einzug frühestens
November 2027
Einzug spätestensnach der oberen Grenze jeder Phase
September 2028
Rohbau oder Montage im Winter
ja, berührt Dezember bis Februar
  • ⚠ Nach dieser Schätzung fällt der Rohbau in die Wintermonate. Planen Sie eine Winterpause als Puffer ein oder verschieben Sie den Start.
  • ⚠ Alle Phasendauern sind redaktionelle Annahmen (Parameter-Liste), keine Zusage. Behörde, Bank, Anbieter und Wetter bestimmen die tatsächliche Dauer.
Phasen im Einzelnen (früh bis spät)
PhaseDauerBeginnEnde
Planung und BauvertragEntwurf, Bemusterung, Bauvertrag, Bauantrag oder Freistellungsunterlagen zusammenstellen2–4 MonateNovember 2026Januar 2027 bis März 2027
Vereinfachtes GenehmigungsverfahrenDie Bearbeitungsfrist regelt die Landesbauordnung; vollständige Unterlagen verkürzen die Spanne2–4 MonateJanuar 2027 bis März 2027März 2027 bis Juli 2027
FinanzierungszusageLäuft häufig parallel zum Genehmigungsverfahren – dann verkürzt sich die Gesamtspanne entsprechend1–2 MonateMärz 2027 bis Juli 2027April 2027 bis September 2027
Werkplanung und Produktion im WerkNach der Baugenehmigung beginnt die Vorfertigung der Wände und Decken3–5 MonateApril 2027 bis September 2027Juli 2027 bis Februar 2028
Bodenplatte und Montage0,5–1 MonateJuli 2027 bis Februar 2028August 2027 bis März 2028
Innenausbau3–5 MonateJuli 2027 bis März 2028November 2027 bis August 2028
Abnahme und EinzugAbnahmeprotokoll, Restmängel, Umzug0,5–1 MonateOktober 2027 bis August 2028November 2027 bis September 2028

Der Zeitplan ist eine Orientierung für Ihre Planung, keine Zusage. Verbindliche Termine stehen im Bauvertrag; Genehmigungsfristen regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

Termine in den Kalender übernehmen

Die wichtigsten Termine und Fristen Ihres Zeitplans als Kalenderdatei (.ics) für Outlook, Apple- oder Google-Kalender: ganztägige Einträge, ohne persönliche Daten. Fristen, die aus dem Gesetz folgen, rechnet der Planer aus dem geschätzten Termin – tragen Sie später die echten Daten nach.

  • 01.11.2026 Förderantrag stellen – vor Vorhabensbeginn (Abschluss unbedingter Bau-/Lieferverträge)
  • 01.01.2027 Bauantrag einreichen
  • 01.07.2027 Baubeginn (Bodenplatte oder Keller)
  • 01.10.2027 Abnahme des Hauses
  • 01.11.2027 Einzug (geschätzt)
  • 31.03.2028 Grundsteuer: Fertigstellung beim Finanzamt anzeigen (Fristende)
  • 01.10.2032 Verjährung der Mängelansprüche (5 Jahre nach der Abnahme)

Parameter und Quellen dieser Rechnung
  • Kalender: Verjährung der Mängelansprüche bei Bauwerken ab Abnahme (§ 634a BGB): 5 Jahre – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Kalender: Grundsteuer-Anzeige der Fertigstellung (§ 228 Abs. 2 BewG, Bundesmodell): drei Monate, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Kalender: Länder mit eigenem Grundsteuermodell (Anzeigefrist nach Landesrecht): BW, BY, HH, HE, NI – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Kalender: KfW-Förderantrag vor Vorhabensbeginn: Vorhabensbeginn ist der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für gebäudebezogene Maßnahmen (z. B. Ausheben der Baugrube, Gründungsarbeiten, Verlegen der Hausanschlüsse). Nicht als Vorhabensbeginn gelten Verträge für grundstücksbezogene Maßnahmen (z. B. Abriss, Flächenbereinigung, Bodenuntersuchungen, Altlastenbeseitigung, Kampfmittelräumung, Baustellenvorbereitung, Erschließung) sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Vor Antragstellung zulässig sind Lieferungs- oder Leistungsverträge mit aufschiebender Bedingung; mit dem Bau darf erst nach Antragstellung begonnen werden – Quelle, Stand 01.11.2026
  • Grundstück finden und sichern (ohne vorhandenes Grundstück): 3–12 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Planung, Bemusterung und Bauvertrag: 2–4 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Genehmigungsfreistellung: Wartefrist bis Baubeginn: 1–2 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (Einreichung bis Bescheid): 2–4 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Reguläres Genehmigungsverfahren (Einreichung bis Bescheid): 3–6 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Finanzierungszusage (Bankprüfung bis Darlehensvertrag): 1–2 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Fertigbau: Werkplanung und Produktion im Werk: 3–5 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Massivbau: Werkplanung und Vergabe der Gewerke: 1–2 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Fertigbau: Bodenplatte und Montage bis Haus dicht: 0,5–1 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Massivbau: Rohbau bis Haus dicht: 4–7 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Zuschlag Keller (Erdarbeiten, Abdichtung): 1–2 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Fertigbau: Innenausbau bis bezugsfertig: 3–5 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Massivbau: Innenausbau bis bezugsfertig: 4–7 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Zuschlag geringe Eigenleistung im Ausbau: 1–2 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Zuschlag hohe Eigenleistung im Ausbau: 3–6 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Abnahme, Restmängel und Einzug: 0,5–1 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)
  • Winterpause (Puffer für Frost- und Schlechtwettertage): 1–2 Monate – Quelle, Stand – (Annahme, in Prüfung)

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Speichern Sie Ihr Ergebnis mit allen Eingaben und Annahmen als PDF, kopieren Sie den Ergebnis-Link oder lassen Sie es sich von der Redaktion zusenden.

Nächster Schritt: Ergebnis mit Ihrer Situation einordnen – Ersteinschätzung zu Finanzierung und Förderung, kostenlos und ohne Anmeldung.

Ergebnis im Hausbau-Check einordnen

Kurz gesagt

Wie lange dauert mein Hausbau vom Start bis zum Einzug?

Die Dauer ergibt sich aus einer Kette von Phasen: Grundstück sichern, planen und den Bauvertrag schließen, das Genehmigungsverfahren durchlaufen, die Finanzierungszusage erhalten, Werkplanung und Produktion, Rohbau oder Montage, Innenausbau sowie Abnahme und Einzug. Der Rechner oben legt für jede Phase eine Spanne aus frühem und spätem Wert zugrunde, reiht die Phasen ab Ihrem Startmonat auf und nennt den frühesten und spätesten Einzugsmonat. Bauweise, Genehmigungsverfahren, Keller, Eigenleistung und eine Winterpause verschieben die Spannen; alle Dauern sind redaktionelle Annahmen und keine Verbands- oder Behördenzahlen.

So lesen Sie das Ergebnis

Die Gesamtdauer ist die Summe der Phasen vom Startmonat bis zum Einzug, jeweils als Spanne von frühem bis spätem Wert. Der frühe Einzugsmonat setzt voraus, dass jede Phase am unteren Ende bleibt; der späte Einzugsmonat addiert die oberen Grenzen. In der Praxis liegt der echte Termin meist dazwischen, weil einzelne Phasen schnell laufen und andere stocken. Die Tabelle darunter zeigt jede Phase mit Dauer, Beginn und Ende – jeweils als frühes und spätes Datum – und erklärt in einer Zeile, was in dieser Phase passiert und wer über ihre Länge entscheidet.

Die Zeile „Rohbau oder Montage im Winter“ ist der Winter-Check: Berührt die Phase vom Fundament bis zum dichten Haus nach der Schätzung die Monate Dezember bis Februar, empfiehlt der Rechner einen Puffer oder einen anderen Startmonat. Wer die Winterpause aktiviert, sieht sie als eigene Phase mit eigener Spanne im Plan. Wie die Phasen inhaltlich ineinandergreifen und welche Entscheidungen in jeder Phase anstehen, beschreibt der Ratgeber Hausbau-Ablauf Schritt für Schritt; die Einflussfaktoren auf die Dauer, von der Vollständigkeit des Bauantrags bis zur Lieferzeit der Haustechnik, erläutert Wie lange dauert ein Hausbau.

Was der Rechner ist – und was nicht

Der Bauzeit-Planer ist ein Werkzeug für die Grobplanung: Er beantwortet, wann Sie realistisch mit dem Einzug rechnen können, ob der Mietvertrag der jetzigen Wohnung passt und ob die Bereitstellungsfrist des Darlehens ausreicht. Er ist kein Bauzeitenplan im Sinne des Bauvertrags und ersetzt keine Terminplanung des Anbieters oder Architekten. Verbindlich sind nur die Termine, die im Bauvertrag stehen – mit Regelungen für Verzug und Vertragsstrafe. Der Rechner kennt außerdem weder Ihr Bundesland noch Ihre Gemeinde; welches Genehmigungsverfahren überhaupt infrage kommt, klären Sie mit Bauamt und Bebauungsplan.

Genehmigungsfreistellung: Was das Register bestätigt

Die Freistellung vom Genehmigungsverfahren gibt es in der Regel für Vorhaben innerhalb eines Bebauungsplans, und nur dort, wo die Landesbauordnung sie vorsieht. Einzelne Länder ändern den Anwendungsbereich: In Bremen gilt ab 2027 eine neu gefasste Vorschrift, die laut Begründung des Entwurfs auch bestimmte Vorhaben außerhalb von Bebauungsplänen erfassen soll; den genauen Normtext haben wir noch nicht geprüft, maßgeblich ist die dann geltende Fassung. Bearbeitungsfristen beziffern wir nicht, solange kein verifizierter Fakt vorliegt; ob das Verfahren im jeweiligen Bundesland existiert, ist für die folgenden Länder im Register geprüft:

Bundesland Freistellung für Wohngebäude im Bebauungsplangebiet
Bayern ja
Brandenburg ja
Bremen ja
Hamburg ja
Hessen ja
Niedersachsen ja
Nordrhein-Westfalen ja
Sachsen ja
Sachsen-Anhalt ja

Für die übrigen Bundesländer liegt der Eintrag noch in der Prüfung; die Tabelle wird ergänzt, sobald die Primärquelle bestätigt ist. Bezeichnung und Fassung der jeweiligen Landesbauordnung finden Sie in den Bundesland-Ratgebern.

Methodik und Parameter

  • Phasenkette: Grundstück (nur ohne vorhandenes Grundstück) → Planung und Bauvertrag → Genehmigungsverfahren je nach Auswahl → Finanzierungszusage → Werkplanung und Produktion (Fertigbau) beziehungsweise Werkplanung und Vergabe (Massivbau) → Rohbau oder Montage → optional Winterpause → Innenausbau → Abnahme und Einzug. Jede Phase beginnt, wenn die vorherige endet; die Finanzierungszusage läuft in der Praxis oft parallel zur Genehmigung, was die Gesamtspanne verkürzt.
  • Bauweise: Fertigbau verlagert Zeit vom Bauplatz ins Werk (längere Produktion, kurze Montage); Massivbau hat eine kurze Werkplanung und einen längeren Rohbau samt Trocknungszeiten.
  • Keller: Zuschlag auf den Rohbau für Erdarbeiten und Abdichtung. Eigenleistung: Zuschlag auf den Ausbau, gestaffelt nach gering und hoch.
  • Winter-Check: Der Rechner bestimmt die Kalendermonate der Rohbau- oder Montagephase aus Startmonat und kumulierten Spannen und meldet, wenn Dezember bis Februar berührt werden.
  • Kalenderrechnung: Beginn einer Phase ist der abgerundete, Ende der aufgerundete Monat der kumulierten Spanne; so wird keine Phase zu optimistisch dargestellt.
  • Alle Phasendauern sind redaktionelle Annahmen und in der Parameter-Liste des Rechners als solche gekennzeichnet. Für Genehmigungsfristen gilt: Liegt ein verifizierter Register-Fakt vor, ersetzt er die Annahme automatisch samt Quelle und Stand. Die Regeln des Registers stehen in der Methodik.

Parameter des Rechners

Parameter Wert
Phasendauern (Grundstück, Planung, Genehmigung je Verfahren, Finanzierung, Werkplanung, Rohbau, Ausbau, Abnahme) redaktionelle Annahmen, siehe Parameter-Liste im Rechner
Zuschläge für Keller und Eigenleistung, Winterpause redaktionelle Annahmen, siehe Parameter-Liste im Rechner
Genehmigungsfreistellung je Bundesland (Existenz des Verfahrens) Register-Fakten de.<land>.bauordnung.genehmigungsfreistellung, Tabelle oben

Grenzen des Rechners

Der Rechner kennt weder Auslastung des Bauamts noch Lieferzeiten, Wetter oder Nachträge; er rechnet mit Spannen, nicht mit Wahrscheinlichkeiten. Grundstückssuche und Finanzierung hängen von Ihrer Lage und Ihrem Einkommen ab – ob Budget, Grundstück und Zeitplan zusammenpassen, klärt die Ersteinschätzung im Hausbau-Check.

Häufige Fragen

Wie verlässlich ist der Zeitplan aus dem Bauzeit-Planer?
Er ist eine Orientierung, keine Zusage. Jede Phasendauer ist eine redaktionelle Annahme und steht so in der Parameter-Liste des Rechners. Verbindliche Termine stehen im Bauvertrag; die Bearbeitungsfrist der Genehmigung regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Warum nennt der Rechner keine Genehmigungsfristen je Bundesland?
Weil wir Fristen nur aus geprüften Primärquellen übernehmen. Sobald ein verifizierter Eintrag im Fakten-Register vorliegt, ersetzt er die Annahme automatisch und erscheint mit Quelle und Stand in der Parameter-Liste.
Was bringt die Winterpause im Zeitplan?
Der Rechner prüft, ob Rohbau oder Montage nach der Schätzung in die Wintermonate fallen. Wenn ja, empfiehlt er einen Puffer für Frost- und Schlechtwettertage oder einen späteren Start; die Länge des Puffers ist eine einstellbare Annahme.
Gilt der Bauzeit-Planer auch für Österreich und die Schweiz?
Die Phasenlogik ja, das Genehmigungsverfahren nicht: Die Auswahl zwischen Freistellung, vereinfachtem und regulärem Verfahren folgt den deutschen Landesbauordnungen. In Österreich und der Schweiz gelten Bauordnungen der Länder und Kantone, die wir in den Länderratgebern beschreiben.

Quellen

  1. BAYERN.RECHT – Art. 58 BayBO Genehmigungsfreistellung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  2. BRAVORS – § 62 BbgBO Bauanzeigeverfahren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. Transparenzportal Bremen – BremLBO, Inhaltsverzeichnis § 62 Genehmigungsfreistellung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. BSW Hamburg – Pressemeldung 22.12.2025 zur neuen HBauO (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  5. Hessische Bauordnung (HBO), juris-Gesamtausgabe Stand 14.10.2025 (Hessische Landesfeuerwehrschule) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  6. VORIS – § 62 NBauO Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen (Mitteilungsverfahren) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  7. recht.nrw.de – BauO NRW 2018, Fünfter Teil Zweiter Abschnitt, § 63 Genehmigungsfreistellung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  8. REVOSAX – § 62 SächsBO Genehmigungsfreistellung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  9. Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt – Novellierung der Bauordnung (§ 61 BauO LSA) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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