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Grundsteuer für das neue Haus in Österreich
Grundsteuer fürs neue Haus in Österreich: Einheitswert, Messbetrag, Hebesatz der Gemeinde, Fälligkeiten und Befreiungen – mit Rechenweg und Kalender.

Inhalt dieser Seite12 Abschnitte
Kurz gesagt
Wie hoch ist die Grundsteuer für ein neues Haus in Österreich?
Die Grundsteuer zahlt in Österreich, wer Eigentümer des Grundstücks ist, an die Gemeinde. Ausgangspunkt ist der Einheitswert, den das Finanzamt Österreich feststellt. Daraus entsteht mit gestaffelten Steuermesszahlen der Grundsteuermessbetrag, auf den die Gemeinde ihren Hebesatz anwendet – bis zu 500 %. Wird Ihr unbebauter Bauplatz mit einem Einfamilienhaus bebaut, schreibt das Finanzamt den Einheitswert fort; erst danach ändert sich die Steuer. Fällig wird sie laut BMF so: über 75 € Jahresbetrag: vier Teilbeträge jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bis 75 €: einmal jährlich zum 15. Mai.
Das Wichtigste in Kürze
- Getrennte Behörden, getrennte Bescheide. Das Finanzamt bewertet, die Gemeinde besteuert.
- Rechenweg in Stufen. Einheitswert, dann Messbetrag mit Staffel, dann Hebesatz der Gemeinde; zuletzt verteilt sich der Jahresbetrag auf die Fälligkeitstermine.
- Der Neubau ändert die Bewertung. Aus dem unbebauten Grundstück wird ein Einfamilienhausgrundstück – mit anderer Bewertung und anderer Messzahl.
- Die höhere Steuer kommt mit Verzögerung. Bis zum neuen Bescheid gilt der alte; planen Sie eine Rücklage ein.
- Befreiungen sind Landessache. Für geförderte Neubauten kann eine befristete Befreiung bestehen – Antrag bei der Gemeinde.
- Laufende Kosten gehören ins Budget. Die Grundsteuer fällt jedes Jahr an, solange Ihnen das Haus gehört.
Wer zahlt, wer rechnet
Steuerschuldner und Zuständigkeit fasst das BMF so zusammen: Eigentümer des Grundbesitzes; Messbetrag stellt das Finanzamt Österreich fest, Festsetzung und Einhebung durch die Gemeinde[bmf.gv.at, 01.11.2026]. Für Häuslbauer bedeutet das getrennte Bescheide von Finanzamt und Gemeinde mit getrennten Rechtswegen.
| Ebene | Stelle | Was festgelegt wird | Ihr Dokument | Prüfen Sie |
|---|---|---|---|---|
| Bewertung | Finanzamt Österreich | Einheitswert und Art des Grundstücks | Einheitswertbescheid | Stimmen Grundstücksart, Flächen und Ausstattung? |
| Messbetrag | Finanzamt Österreich | Grundsteuermessbetrag nach Staffel | Grundsteuermessbescheid | Richtige Staffel angewendet? |
| Steuer | Gemeinde | Jahresbetrag mit Hebesatz | Grundsteuerbescheid | Hebesatz und Vorschreibung korrekt? |
| Zahlung | Gemeinde | Teilbeträge und Termine | Vorschreibung | Termine im Kalender eingetragen? |
Halten Sie die Bewertung für falsch, wenden Sie sich an das Finanzamt, das den Einheitswert festgestellt hat – die Gemeinde rechnet mit dem Messbetrag, den sie vom Finanzamt erhält. Die Rechtsmittelbelehrung im jeweiligen Bescheid nennt Weg und Frist.
Einheitswert: warum alte Wertverhältnisse zählen
Der Einheitswert ist kein Verkehrswert. Für Grundvermögen gilt als Hauptfeststellungszeitpunkt der 01.01.1973. Auch für ein heute errichtetes Haus werden die Wertverhältnisse dieses Stichtags herangezogen, während Größe, Bauart und Ausstattung nach dem tatsächlichen Zustand des fertigen Gebäudes einfließen. Der Einheitswert taugt deshalb nicht als Maßstab für den Marktwert von Grundstück und Haus – und aus Ihren Baukosten lässt sich die Grundsteuer nicht ableiten.
Vom Bauplatz zum Haus: die Artfortschreibung
Solange Ihr Grundstück unbebaut ist, gilt die Staffel für unbebaute Grundstücke: erste 3.650 € des Einheitswerts 1,0 ‰, Rest 2,0 ‰. Mit dem Hausbau ändert sich die Art des Grundstücks. Das BMF beschreibt genau diesen Fall: Artfortschreibung; maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Fortschreibungsstichtag und die Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt[bmf.gv.at, 01.11.2026]. Aus dem unbebauten Grundstück wird ein Einfamilienhausgrundstück, für das eine eigene Messzahl-Staffel gilt.
Davon zu unterscheiden ist die Wertfortschreibung, etwa bei einer Umwidmung in Bauland oder einem Zubau, und die Nachfeststellung, wenn eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht, zum Beispiel durch Parzellierung. Wer einen Baugrund aus einer größeren Liegenschaft herauslöst, erhält deshalb unter Umständen zuerst einen eigenen Einheitswert für den Bauplatz und später einen fortgeschriebenen für das Haus. Was beim Grundkauf sonst zu prüfen ist, erklärt Baugrund in Österreich.
Rechenweg Schritt für Schritt
Das folgende Schema ist ein Beispiel für den Rechenweg, kein Ergebnis für Ihr Haus. Ihre Werte stehen im Einheitswertbescheid und im Grundsteuerbescheid; der Hebesatz Ihrer Gemeinde ist im Gemeindeamt oder auf der Website der Gemeinde zu erfahren.
| Schritt | Größe | Woher | Rechenweg |
|---|---|---|---|
| 1 | Einheitswert EW | Einheitswertbescheid des Finanzamts | wird übernommen |
| 2 | Messbetrag M | Staffel laut BMF für Einfamilienhäuser: erste 3.650 € des Einheitswerts 0,5 ‰, nächste 7.300 € 1,0 ‰, Rest 2,0 ‰ | M = Teil von EW in Stufe eins × Satz eins + Teil in Stufe zwei × Satz zwei + Rest × Satz drei |
| 3 | Jahressteuer G | Hebesatz H der Gemeinde, bis zu 500 % | G = M × H |
| 4 | Zahlung | Fälligkeitsregel: über 75 € Jahresbetrag: vier Teilbeträge jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bis 75 €: einmal jährlich zum 15. Mai | G aufgeteilt auf die Termine laut Regel |
So lesen Sie das Schema: Die Staffel wirkt wie bei einer Einkommensteuer – jeder Euro des Einheitswerts fällt nur in eine Stufe, und erst der Teil oberhalb einer Stufengrenze wird mit dem nächsthöheren Satz gerechnet. Für die Zeit vor dem Hausbau setzen Sie in Schritt zwei die Staffel für unbebaute Grundstücke ein. Den Hebesatz wendet die Gemeinde auf den Messbetrag an, nicht auf den Einheitswert. Ein Vergleich zwischen Gemeinden lohnt sich deshalb nur über den Hebesatz, nicht über den Einheitswert. Deutschland bewertet Grundstücke nach eigenen Modellen von Bund und Ländern; wer dort baut, findet den Rechenweg unter Grundsteuer für den Neubau in Deutschland.
Zeitleiste vom Grundkauf bis zum ersten Bescheid
| Phase | Was steuerlich passiert | Wer | Was Sie tun |
|---|---|---|---|
| Grundkauf | Sie werden Eigentümer und damit Steuerschuldner für den Bauplatz | Gemeinde, Grundbuch | Grundsteuer für unbebautes Grundstück einplanen |
| Bauphase | Grundsteuer für den Bauplatz läuft weiter | Gemeinde | Vorschreibungen zahlen, Bauunterlagen sammeln |
| Fertigstellung | Grundstücksart ändert sich, Artfortschreibung steht an | Finanzamt Österreich | Unterlagen bereithalten, beim Finanzamt nach Meldepflichten fragen |
| Neuer Einheitswertbescheid | Bewertung als Einfamilienhausgrundstück | Finanzamt Österreich | Bescheid prüfen, Rechtsmittelfrist im Bescheid beachten |
| Neuer Grundsteuerbescheid | Jahresbetrag mit Hebesatz, Geltungsbeginn laut Bescheid | Gemeinde | Geltungsbeginn prüfen, Vorschreibung aus der Rücklage begleichen |
| Laufend | Teilbeträge zu den Fälligkeitsterminen | Gemeinde | Abbuchungsauftrag erteilen |
Ob zwischen Fertigstellung und neuem Bescheid eine Meldung von Ihnen nötig ist und bis wann, nennt die gelesene BMF-Seite nicht; wir geben deshalb keine Frist an. Maßgeblich für die Fortschreibung ist ein Stichtag, den das Bewertungsgesetz festlegt. Weil der neue Bescheid erst einige Zeit nach dem Einzug kommen kann, fragen Sie die Gemeinde, ab wann die neue Steuer gilt, und halten Sie eine Rücklage bereit.
Befreiung für geförderte Neubauten
Das BMF hält allgemein fest: in einigen Bundesländern auf Grund von Landesgesetzen möglich; Antrag und Auskunft bei der Gemeinde[usp.gv.at, 01.11.2026]. Welche Bundesländer eine solche Befreiung kennen, wie lange sie gilt und ob sie an die Wohnbauförderung gebunden ist, haben wir noch nicht aus den Landesgesetzen geprüft. Deshalb nennen wir hier keine Länderliste.
Diese Fragen an die Gemeinde klären Ihren Fall: Gibt es in unserem Land eine befristete Grundsteuerbefreiung für neu geschaffene Wohnobjekte? Setzt sie eine Förderzusage voraus? Bis wann und mit welchem Formular ist der Antrag zu stellen? Wenn Sie Wohnbauförderung beantragen, nehmen Sie die Frage gleich in Ihre Unterlagen auf; einen Überblick über die Programme gibt Wohnbauförderung in Österreich. Über dauernde Befreiungen nach dem Grundsteuergesetz entscheidet dagegen das Lagefinanzamt.
Grundsteuer im Budget
Neben der Grundsteuer fordert die Gemeinde in der Regel weitere laufende Abgaben, etwa für Kanal, Wasser und Müll; zusammen bilden sie die Betriebskosten Ihres Hauses. Die einmaligen Kosten beim Grundkauf – Grunderwerbsteuer, Grundbuch-Eintragungsgebühr, Vertragserrichtung – behandelt Nebenkosten beim Hausbau in Österreich, und mit dem Nebenkostenrechner für Österreich schätzen Sie sie für Ihren Kaufpreis. Wie laufende Kosten in die Haushaltsrechnung und die Kreditprüfung einfließen, zeigt Haus finanzieren in Österreich; die Gesamtkosten des Projekts gliedert Hausbau-Kosten in Österreich.
Checkliste nach der Fertigstellung
Grundsteuer für das neue Haus
Die übrigen Aufgaben nach dem Einzug – Befunde, Förderabrechnung, Gewährleistung – listet die Hausbau-Checkliste für Österreich. Häufige Fragen rund ums Bauen beantwortet Hausbau in Österreich: Fragen und Antworten.
Quellen und Stand
Grundsteuer, Hebesatz, Fälligkeiten, Befreiungen: Unternehmensserviceportal (USP) und BMF-Seite „Grundsteuer“, jeweils letzte Aktualisierung Jänner 2026. Steuermesszahlen: BMF-Seite „Grundsteuermessbetrag“; die Staffel ist aus dem Berechnungsbeispiel des BMF abgeleitet, der Gesetzestext des Grundsteuergesetzes im RIS war beim Abruf nicht erreichbar. Einheitsbewertung und Artfortschreibung: BMF-Seite „Einheitsbewertung“. Landesgesetzliche Befreiungen und Meldepflichten nach der Fertigstellung sind nicht im Register und werden nur qualitativ beschrieben. Unsere Arbeitsweise steht in der Methodik. Stand: November 2026.
Nächster Schritt
Welche einmaligen und laufenden Kosten auf Sie zukommen, rechnet der Nebenkostenrechner für Österreich für Ihren Kaufpreis durch; die Gesamtplanung ordnet der Hausbau-Check für Österreich ein.
Häufige Fragen
Ab wann zahle ich für mein neues Haus die höhere Grundsteuer?
Wer legt die Höhe der Grundsteuer fest?
Warum ist der Einheitswert meines Hauses so niedrig?
Gibt es eine Grundsteuerbefreiung für geförderte Neubauten?
Muss ich die Fertigstellung dem Finanzamt melden?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- USP (BMF) – Grundsteuer (letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026); BMF – Grundsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- BMF – Grundsteuer (letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- BMF – Grundsteuermessbetrag (letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- BMF – Einheitsbewertung (letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
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