DeutschlandHaus bauen
Hausbau-Kostenvergleich DACH: Erwerbsnebenkosten je Land
Grunderwerbsteuer, Handänderungssteuer, Grundbuch und Mehrwertsteuer in DE, AT, CH, LU und LI im Vergleich – mit Quelle, Stand und Rechenweg.

Inhalt dieser Seite14 Abschnitte
Kurz gesagt
Was kostet der Grundstückserwerb im DACH-Raum zusätzlich zum Kaufpreis?
Zum Kaufpreis eines Grundstücks kommen in jedem Land andere Erwerbsabgaben hinzu. Deutschland erhebt Grunderwerbsteuer nach Bundesland – von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Österreich kombiniert eine Grunderwerbsteuer von 3,5 %[bmf.gv.at, 30.10.2026] mit der Grundbuch-Eintragungsgebühr. In der Schweiz entscheidet der Kanton: Zürich erhebt keine Handänderungssteuer, Luzern 1,5 %. Luxemburg verlangt Einregistrierungsgebühren von 7 %, gemildert durch einen Steuerkredit; Liechtenstein kennt nur eine Grundbuchgebühr.
Kernaussagen
- Auch innerhalb eines Landes unterscheiden sich die Sätze deutlich. In Deutschland liegen zwischen dem Satz in Bayern (3,5 %) und dem in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) spürbare Unterschiede; in der Schweiz reicht die Spanne von Kantonen ohne Handänderungssteuer bis zu Kantonen mit spürbarem Satz.
- Österreich addiert mehrere Posten. Neben der Grunderwerbsteuer fallen die Eintragungsgebühr für das Eigentum, die Pfandrechtsgebühr für den Wohnkredit und eine feste Eingabengebühr je Grundbuchsgesuch an.
- Luxemburg und Bern entlasten Selbstnutzer. Der Bëllegen Akt mindert die Einregistrierungsgebühren je Erwerber, der Kanton Bern stellt einen Teil des Kaufpreises bei Hauptwohnsitz unter Voraussetzungen frei.
- Die Bauleistung trägt Mehrwertsteuer nach dem Regelsatz des Landes; Luxemburg wendet für Hauptwohnsitze einen super-ermäßigten Satz an.
- Die Baupreisindizes zeigen weiter nach oben: Destatis für Deutschland und das BFS für die Schweiz weisen jeweils eine Jahresveränderung aus; die Werte stehen mit Stand in der Baupreis-Tabelle.
Deutschland: Grunderwerbsteuer aller Bundesländer
Der gesetzliche Regelsatz nach § 11 GrEStG beträgt 3,5 %[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026]; die Länder dürfen ihn per Landesgesetz ersetzen. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Beurkundung.
| Bundesland | Grunderwerbsteuer | Stand |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 % | |
| Bayern | 3,5 % | |
| Berlin | 6 % | |
| Brandenburg | 6,5 % | |
| Bremen | 5,5 % | |
| Hamburg | 5,5 % | |
| Hessen | 6 % | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 % | |
| Niedersachsen | 5 % | |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | |
| Rheinland-Pfalz | 5 % | |
| Saarland | 6,5 % | |
| Sachsen | 5,5 % | |
| Sachsen-Anhalt | 5 % | |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | |
| Thüringen | 5 % |
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar und Grundbuchamt. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt dafür Gebührensätze fest, die auf eine Gebührentabelle nach Geschäftswert angewendet werden: 2-fache Gebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags und 1-fache Gebühr für die Eigentumseintragung. Warum beim Neubau meist nur der Grundstückspreis besteuert wird, erklärt der Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau.
Österreich: vier Posten beim Grundstückskauf
| Abgabe | Wert | Bemessungsgrundlage | Stand |
|---|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer (entgeltlicher Erwerb) | 3,5 % | Gegenleistung, mindestens Grundstückswert | |
| Grundbuch-Eintragungsgebühr Eigentum | 1,1 % | Wert des eingetragenen Rechts | |
| Pfandrechtsgebühr (Hypothek) | 1,2 % | Pfandbetrag des Wohnkredits | |
| Eingabengebühr | 85 € | je Grundbuchsgesuch, fester Betrag |
Die befristete Befreiung von Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr für Eigenheime ist nicht mehr nutzbar: Anträge 01.07.2024–30.06.2026; seit 01.07.2026 abgelaufen[bmj.gv.at, 31.10.2026]. Wer heute plant, rechnet beide Gebühren voll ein. Makler- und Vertragserrichtungskosten sind privatrechtlich vereinbart und deshalb nicht Teil dieses Datensatzes; der Nebenkostenrechner für Österreich bezieht sie als eigene Eingabe ein, und der Ratgeber Kaufnebenkosten in Österreich erklärt den Ablauf.
Schweiz: Kantone mit geprüften Werten
Die Handänderungssteuer ist kantonal oder kommunal geregelt; dazu kommen Grundbuchgebühren oder -abgaben und die Notariatskosten. Der Datensatz enthält nur Kantone, deren Wert wir an der amtlichen Quelle geprüft haben.
| Kanton | Handänderungssteuer | Grundbuchgebühr oder -abgabe | Besonderheit | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Zürich | 0 % | 1 ‰ des Kaufpreises | keine Handänderungssteuer; Notariatsgebühr separat | |
| Bern | 1,8 % | im Datensatz noch offen | Freibetrag bei Hauptwohnsitz unter Voraussetzungen: CHF 800'000 | |
| Aargau | keine Handänderungssteuer, nur Grundbuchabgabe und Grundbuchgebühren | 4 ‰ der Kaufsumme | Kanzleigebühren und Notariat kommen hinzu | |
| St. Gallen | 1 % | im Datensatz noch offen | Gemeindesteuer, erhoben vom Grundbuchamt | |
| Luzern | 1,5 % | im Datensatz noch offen | Satz auf den Handänderungswert | |
| Thurgau | 1 % | im Datensatz noch offen | ausschliesslich die erwerbende Person; die veräussernde Person haftet solidarisch |
Für Solothurn und Basel-Landschaft liegen Werte vor, deren Primärquelle noch geprüft wird; sie erscheinen nach der Verifizierung. Wie sich die kantonalen Abgaben in der Gesamtkalkulation auswirken, zeigen die Kantonsseiten, etwa Haus bauen im Kanton Zürich und Haus bauen im Kanton Bern, sowie der Ratgeber Hausbau-Kosten in der Schweiz.
Luxemburg und Liechtenstein
| Land | Abgabe | Geprüfter Wert | Besonderheit | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Luxemburg | Einregistrierungs- und Umschreibungsgebühren (droits d’enregistrement et de transcription) | 7 % | Steuerkredit Bëllegen Akt (crédit d’impôt) von 40.000 € je Erwerber | |
| Liechtenstein | Grundbuchgebühr für die Eintragung des Erwerbs | 6 ‰ | keine Handänderungssteuer; SteG Art. 1 nennt nur Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstücksgewinnsteuer, Ertragssteuer sowie Gründungsabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien |
Der luxemburgische Steuerkredit ist an Bedingungen geknüpft: Tatsächlicher persönlicher Hauptwohnsitz; Bezug binnen 2 Jahren ab Notarakt, bei Baugrundstück/Immobilie im Bau binnen 4 Jahren; ununterbrochene Eigennutzung mind. 2 Jahre; Rückzahlung plus Zinsen bei Vermietung/Veräußerung vor Ablauf[guichet.public.lu, 30.10.2026]. Einzelheiten zum Antrag erklärt der Ratgeber Bëllegen Akt. In Liechtenstein ist der Grundstückserwerb zudem genehmigungspflichtig; den Rahmen beschreibt die Seite Hausbau finanzieren in Liechtenstein.
Mehrwertsteuer auf die Bauleistung
Beim Neubau trägt nicht das Grundstück, sondern die Bauleistung die Mehrwertsteuer. Sie steckt in jedem Angebot eines Bauunternehmens oder Fertighausherstellers.
| Land | Regelsatz | Besonderheit für Wohnbau | Stand |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | kein ermäßigter Satz für den Neubau von Wohnhäusern | |
| Österreich | 20 % | Normalsatz auf Bauleistungen | |
| Schweiz | 8,1 % | Sätze gültig seit 01.01.2024 | |
| Luxemburg | 17 % | TVA-Logement für den Hauptwohnsitz: 3 % | |
| Liechtenstein | 8,1 % | gleicher Satz wie die Schweiz (Mehrwertsteuervertrag mit der Schweiz) |
Baupreise: Entwicklung nach amtlichen Indizes
Baupreisindizes messen, wie sich die Preise für Bauleistungen verändern – nicht, was ein Haus absolut kostet. Für Deutschland und die Schweiz liegen geprüfte Werte vor.
| Land | Index | Veränderung | Stand |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Baupreisindex Neubau Wohngebäude (Destatis), Vorjahresvergleich August | +5,5 % | |
| Deutschland | Baupreisindex Neubau Wohngebäude, Vorjahresvergleich Mai | +5 % | |
| Deutschland | Baupreisindex Neubau Wohngebäude, August gegenüber Mai | +1 % | |
| Schweiz | Schweizerischer Baupreisindex (BFS), Vorjahresvergleich April | +1,0 % |
Den aktuellen Indexstand des Bundesamts für Statistik fasst das Register so zusammen: April 2026: 100,6 Punkte (Basis Oktober 2025 = 100); +0,6 % gegenüber Oktober 2025 und +1,0 % gegenüber April 2025[statistik.admin.ch, 01.11.2026]. Für Österreich enthält das Register keinen Baupreiswert, sondern den Median der Kaufpreise für Häuser je Quadratmeter von Statistik Austria – 2 836 €/m²[statistik.at, 30.10.2026]. Dieser Wert beschreibt den Immobilienmarkt, nicht die Kosten eines Neubaus, und ist deshalb nur als Marktindikator zu lesen. Für Luxemburg wird der STATEC-Baupreisindex noch geprüft; für Liechtenstein gibt es keine eigene Landesstatistik. Was die Kostenentwicklung für Ihren Zeitplan bedeutet, können Sie mit dem Bauzeit-Planer durchspielen; die Kostenblöcke eines Neubaus beschreibt der Ratgeber Was kostet ein Hausbau?.
Rechenweg: Erwerbsnebenkosten für ein Grundstück
Wir verwenden zwei Variablen statt Beispielbeträgen: G ist der Kaufpreis des Grundstücks in Landeswährung, K der Kreditbetrag, der im Grundbuch gesichert wird. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein.
| Land oder Region | Rechenweg Erwerbssteuer | Rechenweg Grundbuch | Was hinzukommt |
|---|---|---|---|
| Deutschland, Bayern | G × 3,5 % | Gebühr nach GNotKG-Tabelle für den Geschäftswert G × 1-fache Gebühr | Beurkundung mit Gebührensatz 2-fache Gebühr, Grundschuld für den Kredit |
| Deutschland, Nordrhein-Westfalen | G × 6,5 % | wie Bayern | wie Bayern |
| Österreich | G × 3,5 % | G × 1,1 % + K × 1,2 % + 85 € je Gesuch | Vertragserrichtung, gegebenenfalls Makler |
| Schweiz, Zürich | keine Handänderungssteuer | G × 1 ‰ | Notariatsgebühr, Errichtung des Schuldbriefs |
| Schweiz, Aargau | keine Handänderungssteuer | G × 4 ‰ | Kanzleigebühren, Notariat |
| Schweiz, Luzern | G × 1,5 % | laut Grundbuchamt | Notariat |
| Luxemburg | G × 7 % | in den Gebühren enthalten | abzüglich Steuerkredit bis 40.000 € je Erwerber, wenn die Bedingungen erfüllt sind |
| Liechtenstein | keine Handänderungssteuer | G × 6 ‰ | Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde |
Der Rechenweg zeigt den Mechanismus, nicht Ihren Bescheid: Freibeträge, Mindestgebühren und Sonderfälle im Familienverband sind nicht abgebildet. Für eine vollständige Budgetrechnung mit Nebenkosten nutzen Sie den Hausbau-Budget-Rechner.
Methodik
Der Datensatz entsteht aus dem Fakten-Register von FertighausPlaner. Jeder Wert stammt aus einer Primärquelle – Gesetzblatt, Steuerverwaltung, Grundbuchamt oder Statistikamt – und trägt Abrufdatum, Ablaufdatum und Prüfstatus. In die Tabellen gelangen nur Einträge mit dem Status „geprüft“; Werte, deren Quelle noch nicht bestätigt ist, nennen wir ausdrücklich als offen. Wir rechnen keine Durchschnitte über Länder und bilden keine Rangfolge mit eigenen Gewichtungen, weil Bemessungsgrundlagen und Freibeträge nicht vergleichbar sind. Die Zeile „Stand“ zeigt das Abrufdatum der Quelle. Wie das Register insgesamt funktioniert, beschreibt die Methodik-Seite; die Übersicht aller Datensätze finden Sie unter Daten und Studien.
Nicht enthalten sind: Baukosten je Quadratmeter (Quellen noch in Prüfung), Hauspreise einzelner Anbieter, Makler- und Notarhonorare mit frei vereinbarten Sätzen sowie Kantone und Gemeinden ohne geprüften Wert.
Stand und Aktualisierung
Der Datensatz hat den Stand vom 1. November 2026. Das früheste Ablaufdatum der verwendeten Werte ist der 1. Januar 2027 (österreichische Grunderwerbsteuer); spätestens dann prüfen wir die Seite erneut. Die Baupreisindizes laufen Ende Januar 2027 ab und werden nach der nächsten Veröffentlichung von Destatis und BFS ersetzt. Das Ablaufdatum jedes einzelnen Werts sehen Sie im Quellenhinweis neben dem Wert. Läuft ein Wert ab, ohne erneut bestätigt zu sein, wird die Seite automatisch auf „noindex“ gesetzt.
Zitierhinweis
Bitte zitieren Sie im Format Wert – Quelle – Stand und verlinken Sie diese Seite, zum Beispiel:
Grunderwerbsteuer Bayern: 3,5 % – Bayerisches Landesamt für Steuern, zusammengestellt von FertighausPlaner, Hausbau-Kostenvergleich DACH – Stand .
Nennen Sie bei Vergleichen immer die Region (Bundesland, Kanton), denn ein „Landeswert“ existiert in Deutschland und der Schweiz nicht.
Daten weiterverwenden
- CSV-Download: Eine CSV-Fassung (Semikolon, UTF-8) mit Wert, Einheit, Quelle, Abruf- und Ablaufdatum ist in Vorbereitung und wird an dieser Stelle verlinkt.
- Einbinden: Sie können die Tabellen mit Quellenangabe und Link übernehmen. Ein HTML-Link genügt:
<a href="https://fertighausplaner.com/daten/hausbau-kostenvergleich-dach/">Hausbau-Kostenvergleich DACH – FertighausPlaner</a>
- Presse und Rückfragen: Anfragen zu Methodik und Quellen beantwortet die Redaktion über die Kontaktseite.
Die Daten sind eine sorgfältig geprüfte Zusammenstellung, aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind die Bescheide der zuständigen Behörden.
Checkliste: Erwerbsnebenkosten richtig einplanen
Wenn Sie wissen möchten, welche Nebenkosten für Ihr Grundstück konkret anfallen und wie sie mit Förderung und Kredit zusammenspielen, starten Sie den Hausbau-Check – kostenlos und mit Quellenangaben.
Daten herunterladen
CSV (UTF-8, Semikolon-getrennt, für Excel im deutschsprachigen Raum): nur geprüfte Werte mit Quelle, Abrufdatum und Ablaufdatum.
Häufige Fragen
In welchem Land sind die Erwerbsnebenkosten beim Grundstückskauf am geringsten?
Warum vergleicht die Seite keine Baukosten pro Quadratmeter?
Fallen die Erwerbsnebenkosten beim Neubau auch auf das Haus an?
Darf ich die Tabellen in eigenen Artikeln verwenden?
Wie oft werden die Werte aktualisiert?
Quellen
- § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Nr. 14110 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- § 12 UStG – Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- destatis.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (Letzte Aktualisierung 01.08.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- statistik.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Kanton Zürich – Medienmitteilung 30.06.2016: Neue Grundbuchgebühren ab Anfang 2017 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Kanton Aargau – Grundbuch: Häufige Fragen zu Abgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Grundbuchämter Kanton Luzern – Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- bfs.admin.ch (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- AED – Portail de la fiscalité indirecte: FAQ Enregistrement (mise à jour 28.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- AED – Crédit d'impôt sur les actes notariés (Stand 07.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung (GbHr-GebV), LGBl. 2003 Nr. 67, konsolidierte Fassung (Änderungen bis LGBl. 2024 Nr. 256), Anhang 1 Bst. B (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- service-bw – Verfahrensbeschreibung «Grunderwerbsteuer zahlen» (Freigabe OFD Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums BW, 03.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin – FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- BRAVORS – Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Brandenburg), konsolidierte Fassung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Serviceportal Bremen – Grunderwerbsteuer (aktualisiert 17.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- hamburg.de – Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit (letzte Aktualisierung 30.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Hessisches Ministerium der Finanzen – Förderrichtlinie Hessengeld vom 26.08.2024 (StAnz. 38/2024 S. 803) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern (Finanzministerium) – Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Landesamt für Steuern Niedersachsen – Häufige Fragen/FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz – Steuerrecht: Fragen und Antworten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Senator für Finanzen Bremen – Senatsvorlage vom 25.11.2024 (beschlossen 03.12.2024) mit Übersicht der Ländersätze; Bundestag WD 4 «Aktueller Begriff Grunderwerbsteuer» Nr. 04/15 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- REVOSAX – Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20.12.2022 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Mastodon, 09.08.2023); Bestätigung: Senatsvorlage Bremen vom 03.12.2024 (Ländersätze) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Schleswig-Holsteinischer Landtag – Plenumsbericht August 2021 «Wie können Familien beim Hauskauf entlastet werden?»; Bestätigung: Senatsvorlage Bremen vom 03.12.2024 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Thüringer Finanzministerium – Medieninfo 06.05.2025: Bilanz der Finanzämter 2024 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Destatis Pressemitteilung Nr. 360 vom 09.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Destatis Pressemitteilung Nr. 241 vom 10.07.2026 (Korrektur) – Baupreise für Wohngebäude im Mai 2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- BMJ – Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- USP – Unternehmensserviceportal (BMF): Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Statistik Austria – Immobilien-Durchschnittspreise 2025 (veröffentlicht 28.05.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Kanton Zürich – Medienmitteilung 12.12.2003: Regierungsrat setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 in Kraft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Kanton Aargau – Grundbuchabgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen – Entscheid B 2010/103 vom 14.10.2010 (Art. 245 Abs. 1 StG: ordentlicher Steuersatz ein Prozent) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Thurgauer Steuerpraxis StP 137 Nr. 1 – Handänderungssteuer (Steuerverwaltung Thurgau) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Steuerverwaltung Thurgau – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- ESTV – MWST-Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Bundesamt für Statistik BFS – Baupreise (Medienmitteilung 18.06.2026: Schweizerischer Baupreisindex im April 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Guichet.lu – Steuergutschrift auf notarielle Urkunden (Bëllegen Akt), Stand 07.07.2025 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Gesetz vom 23.09.2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, konsolidierte Fassung, Art. 1 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- gesetze.li – Gesetz vom 22.10.2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, LR 641.20, Art. 25 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
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