Hausbau im deutschsprachigen Raum – Land für Land richtig geplant.

DeutschlandHaus bauen

Hausbau-Kostenvergleich DACH: Erwerbsnebenkosten je Land

Grunderwerbsteuer, Handänderungssteuer, Grundbuch und Mehrwertsteuer in DE, AT, CH, LU und LI im Vergleich – mit Quelle, Stand und Rechenweg.

Stand:

Baugrube mit fertigen Bodenplatten und abgedeckten Böschungen in einem Neubaugebiet, Baukräne im Hintergrund
Gründung im Neubaugebiet Efferen-West: Bodenplatten für Ketten- und Einfamilienhäuser vor dem Hochbau.Foto: Geolina163, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite14 Abschnitte

Kurz gesagt

Was kostet der Grundstückserwerb im DACH-Raum zusätzlich zum Kaufpreis?

Zum Kaufpreis eines Grundstücks kommen in jedem Land andere Erwerbsabgaben hinzu. Deutschland erhebt Grunderwerbsteuer nach Bundesland – von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Österreich kombiniert eine Grunderwerbsteuer von 3,5 %[bmf.gv.at, 30.10.2026] mit der Grundbuch-Eintragungsgebühr. In der Schweiz entscheidet der Kanton: Zürich erhebt keine Handänderungssteuer, Luzern 1,5 %. Luxemburg verlangt Einregistrierungsgebühren von 7 %, gemildert durch einen Steuerkredit; Liechtenstein kennt nur eine Grundbuchgebühr.

Kernaussagen

  • Auch innerhalb eines Landes unterscheiden sich die Sätze deutlich. In Deutschland liegen zwischen dem Satz in Bayern (3,5 %) und dem in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) spürbare Unterschiede; in der Schweiz reicht die Spanne von Kantonen ohne Handänderungssteuer bis zu Kantonen mit spürbarem Satz.
  • Österreich addiert mehrere Posten. Neben der Grunderwerbsteuer fallen die Eintragungsgebühr für das Eigentum, die Pfandrechtsgebühr für den Wohnkredit und eine feste Eingabengebühr je Grundbuchsgesuch an.
  • Luxemburg und Bern entlasten Selbstnutzer. Der Bëllegen Akt mindert die Einregistrierungsgebühren je Erwerber, der Kanton Bern stellt einen Teil des Kaufpreises bei Hauptwohnsitz unter Voraussetzungen frei.
  • Die Bauleistung trägt Mehrwertsteuer nach dem Regelsatz des Landes; Luxemburg wendet für Hauptwohnsitze einen super-ermäßigten Satz an.
  • Die Baupreisindizes zeigen weiter nach oben: Destatis für Deutschland und das BFS für die Schweiz weisen jeweils eine Jahresveränderung aus; die Werte stehen mit Stand in der Baupreis-Tabelle.

Deutschland: Grunderwerbsteuer aller Bundesländer

Der gesetzliche Regelsatz nach § 11 GrEStG beträgt 3,5 %[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026]; die Länder dürfen ihn per Landesgesetz ersetzen. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Beurkundung.

Bundesland Grunderwerbsteuer Stand
Baden-Württemberg 5 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,5 %
Hamburg 5,5 %
Hessen 6 %
Mecklenburg-Vorpommern 6 %
Niedersachsen 5 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 5,5 %
Sachsen-Anhalt 5 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 5 %

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar und Grundbuchamt. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt dafür Gebührensätze fest, die auf eine Gebührentabelle nach Geschäftswert angewendet werden: 2-fache Gebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags und 1-fache Gebühr für die Eigentumseintragung. Warum beim Neubau meist nur der Grundstückspreis besteuert wird, erklärt der Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau.

Österreich: vier Posten beim Grundstückskauf

Abgabe Wert Bemessungsgrundlage Stand
Grunderwerbsteuer (entgeltlicher Erwerb) 3,5 % Gegenleistung, mindestens Grundstückswert
Grundbuch-Eintragungsgebühr Eigentum 1,1 % Wert des eingetragenen Rechts
Pfandrechtsgebühr (Hypothek) 1,2 % Pfandbetrag des Wohnkredits
Eingabengebühr 85 € je Grundbuchsgesuch, fester Betrag

Die befristete Befreiung von Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr für Eigenheime ist nicht mehr nutzbar: Anträge 01.07.2024–30.06.2026; seit 01.07.2026 abgelaufen[bmj.gv.at, 31.10.2026]. Wer heute plant, rechnet beide Gebühren voll ein. Makler- und Vertragserrichtungskosten sind privatrechtlich vereinbart und deshalb nicht Teil dieses Datensatzes; der Nebenkostenrechner für Österreich bezieht sie als eigene Eingabe ein, und der Ratgeber Kaufnebenkosten in Österreich erklärt den Ablauf.

Schweiz: Kantone mit geprüften Werten

Die Handänderungssteuer ist kantonal oder kommunal geregelt; dazu kommen Grundbuchgebühren oder -abgaben und die Notariatskosten. Der Datensatz enthält nur Kantone, deren Wert wir an der amtlichen Quelle geprüft haben.

Kanton Handänderungssteuer Grundbuchgebühr oder -abgabe Besonderheit Stand
Zürich 0 % 1 ‰ des Kaufpreises keine Handänderungssteuer; Notariatsgebühr separat
Bern 1,8 % im Datensatz noch offen Freibetrag bei Hauptwohnsitz unter Voraussetzungen: CHF 800'000
Aargau keine Handänderungssteuer, nur Grundbuchabgabe und Grundbuchgebühren 4 ‰ der Kaufsumme Kanzleigebühren und Notariat kommen hinzu
St. Gallen 1 % im Datensatz noch offen Gemeindesteuer, erhoben vom Grundbuchamt
Luzern 1,5 % im Datensatz noch offen Satz auf den Handänderungswert
Thurgau 1 % im Datensatz noch offen ausschliesslich die erwerbende Person; die veräussernde Person haftet solidarisch

Für Solothurn und Basel-Landschaft liegen Werte vor, deren Primärquelle noch geprüft wird; sie erscheinen nach der Verifizierung. Wie sich die kantonalen Abgaben in der Gesamtkalkulation auswirken, zeigen die Kantonsseiten, etwa Haus bauen im Kanton Zürich und Haus bauen im Kanton Bern, sowie der Ratgeber Hausbau-Kosten in der Schweiz.

Luxemburg und Liechtenstein

Land Abgabe Geprüfter Wert Besonderheit Stand
Luxemburg Einregistrierungs- und Umschreibungsgebühren (droits d’enregistrement et de transcription) 7 % Steuerkredit Bëllegen Akt (crédit d’impôt) von 40.000 € je Erwerber
Liechtenstein Grundbuchgebühr für die Eintragung des Erwerbs 6 ‰ keine Handänderungssteuer; SteG Art. 1 nennt nur Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstücksgewinnsteuer, Ertragssteuer sowie Gründungsabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien

Der luxemburgische Steuerkredit ist an Bedingungen geknüpft: Tatsächlicher persönlicher Hauptwohnsitz; Bezug binnen 2 Jahren ab Notarakt, bei Baugrundstück/Immobilie im Bau binnen 4 Jahren; ununterbrochene Eigennutzung mind. 2 Jahre; Rückzahlung plus Zinsen bei Vermietung/Veräußerung vor Ablauf[guichet.public.lu, 30.10.2026]. Einzelheiten zum Antrag erklärt der Ratgeber Bëllegen Akt. In Liechtenstein ist der Grundstückserwerb zudem genehmigungspflichtig; den Rahmen beschreibt die Seite Hausbau finanzieren in Liechtenstein.

Mehrwertsteuer auf die Bauleistung

Beim Neubau trägt nicht das Grundstück, sondern die Bauleistung die Mehrwertsteuer. Sie steckt in jedem Angebot eines Bauunternehmens oder Fertighausherstellers.

Land Regelsatz Besonderheit für Wohnbau Stand
Deutschland 19 % kein ermäßigter Satz für den Neubau von Wohnhäusern
Österreich 20 % Normalsatz auf Bauleistungen
Schweiz 8,1 % Sätze gültig seit 01.01.2024
Luxemburg 17 % TVA-Logement für den Hauptwohnsitz: 3 %
Liechtenstein 8,1 % gleicher Satz wie die Schweiz (Mehrwertsteuervertrag mit der Schweiz)

Baupreise: Entwicklung nach amtlichen Indizes

Baupreisindizes messen, wie sich die Preise für Bauleistungen verändern – nicht, was ein Haus absolut kostet. Für Deutschland und die Schweiz liegen geprüfte Werte vor.

Land Index Veränderung Stand
Deutschland Baupreisindex Neubau Wohngebäude (Destatis), Vorjahresvergleich August +5,5 %
Deutschland Baupreisindex Neubau Wohngebäude, Vorjahresvergleich Mai +5 %
Deutschland Baupreisindex Neubau Wohngebäude, August gegenüber Mai +1 %
Schweiz Schweizerischer Baupreisindex (BFS), Vorjahresvergleich April +1,0 %

Den aktuellen Indexstand des Bundesamts für Statistik fasst das Register so zusammen: April 2026: 100,6 Punkte (Basis Oktober 2025 = 100); +0,6 % gegenüber Oktober 2025 und +1,0 % gegenüber April 2025[statistik.admin.ch, 01.11.2026]. Für Österreich enthält das Register keinen Baupreiswert, sondern den Median der Kaufpreise für Häuser je Quadratmeter von Statistik Austria – 2 836 €/m²[statistik.at, 30.10.2026]. Dieser Wert beschreibt den Immobilienmarkt, nicht die Kosten eines Neubaus, und ist deshalb nur als Marktindikator zu lesen. Für Luxemburg wird der STATEC-Baupreisindex noch geprüft; für Liechtenstein gibt es keine eigene Landesstatistik. Was die Kostenentwicklung für Ihren Zeitplan bedeutet, können Sie mit dem Bauzeit-Planer durchspielen; die Kostenblöcke eines Neubaus beschreibt der Ratgeber Was kostet ein Hausbau?.

Rechenweg: Erwerbsnebenkosten für ein Grundstück

Wir verwenden zwei Variablen statt Beispielbeträgen: G ist der Kaufpreis des Grundstücks in Landeswährung, K der Kreditbetrag, der im Grundbuch gesichert wird. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein.

Land oder Region Rechenweg Erwerbssteuer Rechenweg Grundbuch Was hinzukommt
Deutschland, Bayern G × 3,5 % Gebühr nach GNotKG-Tabelle für den Geschäftswert G × 1-fache Gebühr Beurkundung mit Gebührensatz 2-fache Gebühr, Grundschuld für den Kredit
Deutschland, Nordrhein-Westfalen G × 6,5 % wie Bayern wie Bayern
Österreich G × 3,5 % G × 1,1 % + K × 1,2 % + 85 € je Gesuch Vertragserrichtung, gegebenenfalls Makler
Schweiz, Zürich keine Handänderungssteuer G × 1 ‰ Notariatsgebühr, Errichtung des Schuldbriefs
Schweiz, Aargau keine Handänderungssteuer G × 4 ‰ Kanzleigebühren, Notariat
Schweiz, Luzern G × 1,5 % laut Grundbuchamt Notariat
Luxemburg G × 7 % in den Gebühren enthalten abzüglich Steuerkredit bis 40.000 € je Erwerber, wenn die Bedingungen erfüllt sind
Liechtenstein keine Handänderungssteuer G × 6 ‰ Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde

Der Rechenweg zeigt den Mechanismus, nicht Ihren Bescheid: Freibeträge, Mindestgebühren und Sonderfälle im Familienverband sind nicht abgebildet. Für eine vollständige Budgetrechnung mit Nebenkosten nutzen Sie den Hausbau-Budget-Rechner.

Methodik

Der Datensatz entsteht aus dem Fakten-Register von FertighausPlaner. Jeder Wert stammt aus einer Primärquelle – Gesetzblatt, Steuerverwaltung, Grundbuchamt oder Statistikamt – und trägt Abrufdatum, Ablaufdatum und Prüfstatus. In die Tabellen gelangen nur Einträge mit dem Status „geprüft“; Werte, deren Quelle noch nicht bestätigt ist, nennen wir ausdrücklich als offen. Wir rechnen keine Durchschnitte über Länder und bilden keine Rangfolge mit eigenen Gewichtungen, weil Bemessungsgrundlagen und Freibeträge nicht vergleichbar sind. Die Zeile „Stand“ zeigt das Abrufdatum der Quelle. Wie das Register insgesamt funktioniert, beschreibt die Methodik-Seite; die Übersicht aller Datensätze finden Sie unter Daten und Studien.

Nicht enthalten sind: Baukosten je Quadratmeter (Quellen noch in Prüfung), Hauspreise einzelner Anbieter, Makler- und Notarhonorare mit frei vereinbarten Sätzen sowie Kantone und Gemeinden ohne geprüften Wert.

Stand und Aktualisierung

Der Datensatz hat den Stand vom 1. November 2026. Das früheste Ablaufdatum der verwendeten Werte ist der 1. Januar 2027 (österreichische Grunderwerbsteuer); spätestens dann prüfen wir die Seite erneut. Die Baupreisindizes laufen Ende Januar 2027 ab und werden nach der nächsten Veröffentlichung von Destatis und BFS ersetzt. Das Ablaufdatum jedes einzelnen Werts sehen Sie im Quellenhinweis neben dem Wert. Läuft ein Wert ab, ohne erneut bestätigt zu sein, wird die Seite automatisch auf „noindex“ gesetzt.

Zitierhinweis

Bitte zitieren Sie im Format Wert – Quelle – Stand und verlinken Sie diese Seite, zum Beispiel:

Grunderwerbsteuer Bayern: 3,5 % – Bayerisches Landesamt für Steuern, zusammengestellt von FertighausPlaner, Hausbau-Kostenvergleich DACH – Stand .

Nennen Sie bei Vergleichen immer die Region (Bundesland, Kanton), denn ein „Landeswert“ existiert in Deutschland und der Schweiz nicht.

Daten weiterverwenden

  • CSV-Download: Eine CSV-Fassung (Semikolon, UTF-8) mit Wert, Einheit, Quelle, Abruf- und Ablaufdatum ist in Vorbereitung und wird an dieser Stelle verlinkt.
  • Einbinden: Sie können die Tabellen mit Quellenangabe und Link übernehmen. Ein HTML-Link genügt:
<a href="https://fertighausplaner.com/daten/hausbau-kostenvergleich-dach/">Hausbau-Kostenvergleich DACH – FertighausPlaner</a>
  • Presse und Rückfragen: Anfragen zu Methodik und Quellen beantwortet die Redaktion über die Kontaktseite.

Die Daten sind eine sorgfältig geprüfte Zusammenstellung, aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind die Bescheide der zuständigen Behörden.

Checkliste: Erwerbsnebenkosten richtig einplanen

Wenn Sie wissen möchten, welche Nebenkosten für Ihr Grundstück konkret anfallen und wie sie mit Förderung und Kredit zusammenspielen, starten Sie den Hausbau-Check – kostenlos und mit Quellenangaben.

Daten herunterladen

CSV (UTF-8, Semikolon-getrennt, für Excel im deutschsprachigen Raum): nur geprüfte Werte mit Quelle, Abrufdatum und Ablaufdatum.

Häufige Fragen

In welchem Land sind die Erwerbsnebenkosten beim Grundstückskauf am geringsten?
Das hängt von Region und Kaufpreis ab. In der Schweiz verzichten einzelne Kantone wie Zürich und Aargau auf eine Handänderungssteuer und erheben nur Grundbuchabgaben; auch Liechtenstein kennt keine Handänderungssteuer. In Deutschland wendet Bayern den gesetzlichen Regelsatz ohne Landeserhöhung an. Die geprüften Werte mit Stand stehen in den Tabellen auf dieser Seite.
Warum vergleicht die Seite keine Baukosten pro Quadratmeter?
Für Baukosten je Quadratmeter liegen im Fakten-Register bisher nur Werte vor, deren Primärquelle noch geprüft wird. Wir veröffentlichen sie erst, wenn sie verifiziert sind. Bis dahin zeigt die Seite die Entwicklung der amtlichen Baupreisindizes für Deutschland und die Schweiz.
Fallen die Erwerbsnebenkosten beim Neubau auch auf das Haus an?
In der Regel nur auf das Grundstück, wenn Grundstückskauf und Bauvertrag getrennt sind. Werden beide als Einheit gewertet, kann die Erwerbssteuer auch das Haus erfassen. Die Bauleistung selbst trägt Mehrwertsteuer nach dem Satz des jeweiligen Landes.
Darf ich die Tabellen in eigenen Artikeln verwenden?
Ja, mit Quellenangabe. Nennen Sie den Wert, die ursprüngliche Primärquelle, das Stand-Datum und FertighausPlaner mit Link auf diese Seite. Eine verbindliche Rechtsauskunft ersetzen die Daten nicht.
Wie oft werden die Werte aktualisiert?
Jeder Wert trägt im Fakten-Register ein Ablaufdatum. Steuersätze und Gebühren prüfen wir mindestens jährlich, Baupreisindizes nach jeder neuen Veröffentlichung der Statistikämter. Ist ein Wert abgelaufen, wird die Seite bis zur Neuprüfung aus dem Suchindex genommen.

Quellen

  1. § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Nr. 14110 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. § 12 UStG – Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  4. destatis.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  5. BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (Letzte Aktualisierung 01.08.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  7. statistik.at (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  8. Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  9. Kanton Zürich – Medienmitteilung 30.06.2016: Neue Grundbuchgebühren ab Anfang 2017 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  10. Kanton Aargau – Grundbuch: Häufige Fragen zu Abgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  11. Grundbuchämter Kanton Luzern – Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  12. bfs.admin.ch (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  13. AED – Portail de la fiscalité indirecte: FAQ Enregistrement (mise à jour 28.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  14. AED – Crédit d'impôt sur les actes notariés (Stand 07.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  15. AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  16. Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung (GbHr-GebV), LGBl. 2003 Nr. 67, konsolidierte Fassung (Änderungen bis LGBl. 2024 Nr. 256), Anhang 1 Bst. B (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  17. service-bw – Verfahrensbeschreibung «Grunderwerbsteuer zahlen» (Freigabe OFD Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums BW, 03.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  18. Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  19. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin – FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  20. BRAVORS – Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Brandenburg), konsolidierte Fassung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  21. Serviceportal Bremen – Grunderwerbsteuer (aktualisiert 17.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  22. hamburg.de – Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit (letzte Aktualisierung 30.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  23. Hessisches Ministerium der Finanzen – Förderrichtlinie Hessengeld vom 26.08.2024 (StAnz. 38/2024 S. 803) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  24. Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern (Finanzministerium) – Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  25. Landesamt für Steuern Niedersachsen – Häufige Fragen/FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  26. GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  27. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz – Steuerrecht: Fragen und Antworten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  28. Senator für Finanzen Bremen – Senatsvorlage vom 25.11.2024 (beschlossen 03.12.2024) mit Übersicht der Ländersätze; Bundestag WD 4 «Aktueller Begriff Grunderwerbsteuer» Nr. 04/15 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  29. REVOSAX – Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20.12.2022 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  30. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Mastodon, 09.08.2023); Bestätigung: Senatsvorlage Bremen vom 03.12.2024 (Ländersätze) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  31. Schleswig-Holsteinischer Landtag – Plenumsbericht August 2021 «Wie können Familien beim Hauskauf entlastet werden?»; Bestätigung: Senatsvorlage Bremen vom 03.12.2024 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  32. Thüringer Finanzministerium – Medieninfo 06.05.2025: Bilanz der Finanzämter 2024 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  33. Destatis Pressemitteilung Nr. 360 vom 09.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  34. Destatis Pressemitteilung Nr. 241 vom 10.07.2026 (Korrektur) – Baupreise für Wohngebäude im Mai 2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  35. BMJ – Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  36. USP – Unternehmensserviceportal (BMF): Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  37. Statistik Austria – Immobilien-Durchschnittspreise 2025 (veröffentlicht 28.05.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  38. Kanton Zürich – Medienmitteilung 12.12.2003: Regierungsrat setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 in Kraft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  39. Kanton Aargau – Grundbuchabgaben und Gebühren (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  40. Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen – Entscheid B 2010/103 vom 14.10.2010 (Art. 245 Abs. 1 StG: ordentlicher Steuersatz ein Prozent) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  41. Thurgauer Steuerpraxis StP 137 Nr. 1 – Handänderungssteuer (Steuerverwaltung Thurgau) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  42. Steuerverwaltung Thurgau – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  43. ESTV – MWST-Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  44. Bundesamt für Statistik BFS – Baupreise (Medienmitteilung 18.06.2026: Schweizerischer Baupreisindex im April 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  45. Guichet.lu – Steuergutschrift auf notarielle Urkunden (Bëllegen Akt), Stand 07.07.2025 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  46. Gesetz vom 23.09.2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, konsolidierte Fassung, Art. 1 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  47. gesetze.li – Gesetz vom 22.10.2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, LR 641.20, Art. 25 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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