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Förderung Neubau berechnen: KfW 300, 297/298 und 296 prüfen

KfW-Neubauförderung prüfen: Kinder, Einkommen, Energiestandard und Wohneinheiten eingeben – Programme, Einkommensgrenze und Höchstbeträge mit Quellen.

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Rechner

Förderung Neubau berechnen: KfW 300, 297/298 und 296 prüfen

KfW-Neubauförderung prüfen: Kinder, Einkommen, Energiestandard und Wohneinheiten eingeben – Programme, Einkommensgrenze und Höchstbeträge mit Quellen.

Welche KfW-Programme in Frage kommen

Einkommensgrenze KfW 300 für diesen HaushaltIhr Einkommen liegt innerhalb der Grenze
100.000 €
Höchster möglicher KfW-Kreditrahmenüber KfW 300 – Wohneigentum für Familien
170.000 €
  • ⚠ KfW 300 und KfW 297/298 kommen beide in Frage, werden hier als Alternativen behandelt: Laut KfW-Merkblatt 300 ist die Kombination für dieselbe Wohnimmobilie ausgeschlossen.
  • ⚠ Alle Programme müssen vor Vorhabensbeginn über die Hausbank beantragt werden; die Zusage steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.
  • Möglich: KfW 300 – Wohneigentum für Familien

    Höchstbetrag je Vorhaben (selbst genutzte Wohnung): 170.000 €

    • Kinder, Einkommen und Standard Effizienzhaus 40 (Klimafreundliches Wohngebäude) passen; Zinsbindung 10 Jahre.
  • Möglich: KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

    Höchstbetrag je Wohneinheit: 100.000 €

    • Höchstbetrag gilt je Wohneinheit (1 Wohneinheit); Zinsbindung 10 Jahre, Laufzeit bis 35 Jahre.
  • Nicht möglich: KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

    • Nur, wenn das Vorhaben die Kosten- und Flächenanforderungen des Niedrigpreissegments nachweislich erfüllt.
Parameter und Quellen dieser Rechnung
  • KfW 300 Wohneigentum für Familien: Einkommensgrenze (zu versteuerndes Haushaltseinkommen) bei 1 Kind: 90.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 300: Erhöhung der Einkommensgrenze je weiterem Kind: +10.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 300: Kredithöchstbetrag bei 1–2 Kindern, Stufe Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40): 170.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 300: Kredithöchstbetrag bei 1–2 Kindern, Stufe mit QNG: 220.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 300: Kredithöchstbetrag bei 3–4 Kindern, Stufe EH 40: 200.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 300: Kredithöchstbetrag bei 3–4 Kindern, Stufe mit QNG: 250.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 300: Kredithöchstbetrag ab 5 Kindern, Stufe EH 40: 220.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 300: Kredithöchstbetrag ab 5 Kindern, Stufe mit QNG: 270.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 300: Zinsbindung Annuitätendarlehen: 10 Jahre – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau: Kredithöchstbetrag je Wohneinheit, Stufe Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40): 100.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 297/298: Kredithöchstbetrag je Wohneinheit, Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: 150.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 297/298: Kredithöchstbetrag je Wohneinheit, Stufe Effizienzhaus 55: 100.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 297/298: Zinsbindung Annuitätendarlehen: 10 Jahre – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 297/298: maximale Laufzeit Annuitätendarlehen: 35 Jahre – Quelle, Stand 30.10.2026
  • KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Kredithöchstbetrag je Wohneinheit: 100.000 € – Quelle, Stand 30.10.2026
  • Kombination KfW 300 mit KfW 297/298 für dieselbe Wohnimmobilie: nicht kombinierbar – Quelle, Stand 31.10.2026

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Kurz gesagt

Welche KfW-Förderung bekomme ich für den Neubau?

Für den Neubau kommen vor allem diese KfW-Programme in Frage: Wohneigentum für Familien (KfW 300) für Haushalte mit Kindern unter einer Einkommensgrenze, Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) für alle Bauherren ab Effizienzhaus 55 und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296) für kostenoptimierte Häuser. Der Rechner oben prüft aus Kinderzahl, zu versteuerndem Einkommen, Energiestandard und Wohneinheiten, welche Programme in Frage kommen, und zeigt die Höchstbeträge je Wohneinheit und gesamt – jeder Wert mit Quelle und Stand aus dem Fakten-Register.

So lesen Sie das Ergebnis

Die erste Zeile nennt die Einkommensgrenze von KfW 300 für Ihre Kinderzahl: Sie beginnt bei 90.000 € für ein Kind und steigt um +10.000 € je weiterem Kind. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen darunter, Sie nutzen das Haus selbst und bauen mindestens im Standard Klimafreundliches Wohngebäude, ist das Familienprogramm möglich. Darunter listet der Rechner jedes Programm mit dem Grund, warum es passt oder nicht passt, und dem Höchstbetrag. Die Zeile „Höchster möglicher Kreditrahmen“ zeigt den größten Betrag eines einzelnen Programms. Der Grund für KfW 300 und KfW 297/298 ist die Kumulierungsregel aus dem Merkblatt der KfW: Für dieselbe geförderte Wohnimmobilie ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von KfW 300 und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298, 299, 498, 499) oder BEG (KfW 261, 461) nicht möglich; nach Verzicht frühestens sechs Monate später neuer Antrag. Für KfW 296 gilt laut Produktseite der KfW: Ausgeschlossen ist die gleichzeitige Inanspruchnahme mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dieselbe Maßnahme sowie mit KfW 300 und KfW 297/298 für dieselbe Wohneinheit. In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten können die nicht über 296 geförderten Einheiten mit 297, 298 oder 300 kombiniert werden (z. B. selbstgenutzte Einheit über 297 oder 300, übrige Einheiten über 298 oder 296); die über 297, 298 oder 300 geförderten Einheiten müssen dann zusätzlich die Anforderungen von 296 erfüllen (inkl. Lebenszykluskostenanalyse und Wohnflächenoptimierung). Der Ausschluss betrifft also nur dieselbe Wohneinheit; welches Programm für eine Wohneinheit passt, entscheidet der Kostennachweis im Niedrigpreissegment.

Ob der Förderkredit in Ihr Gesamtbudget passt, prüfen Sie anschließend mit dem Hausbau-Budget-Rechner; wie sich Budgets je Einkommen verteilen, zeigt der Ratgeber Hausbau-Budget nach Einkommen. Welche Programme es insgesamt gibt und wie die Antragsreihenfolge läuft, erklärt die Übersicht zur Neubauförderung; das Niedrigpreissegment hat eine eigene Seite zu KfW 296.

Die Programme im Vergleich

Programm Für wen Höchstbetrag Basis
KfW 300 Wohneigentum für Familien, EH 40 Haushalte mit Kind, Einkommen unter der Grenze, Selbstnutzung 170.000 € (ein bis zwei Kinder) · 200.000 € (drei bis vier Kinder) · 220.000 € (ab fünf Kindern) je Vorhaben
KfW 300 Wohneigentum für Familien, mit QNG wie oben, zusätzlich Nachhaltigkeitssiegel 220.000 € · 250.000 € · 270.000 € je Vorhaben
KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau alle Bauherren, Stufen EH 40, EH 40 mit QNG, EH 55 100.000 € (EH 40) · 150.000 € (QNG) · 100.000 € (EH 55) je Wohneinheit
KfW 296 Niedrigpreissegment kostenoptimierte Neubauten ab EH 55 mit Kosten- und Flächennachweis 100.000 € je Wohneinheit

Für die Stufe Effizienzhaus 55 bei KfW 297/298 gelten die Voraussetzungen Effizienzhaus 55; keine Beheizung mit Öl oder Gas (Biomasse zulässig); gültige Baugenehmigung bei Antragstellung; keine Lebenszyklusanalyse und kein QNG erforderlich. Die Zinsbindung beträgt bei KfW 300 10 Jahre und bei KfW 297/298 10 Jahre, die Laufzeit des Annuitätendarlehens bei KfW 297/298 höchstens 35 Jahre.

Was der Rechner nicht abbildet

Landesprogramme (Landesbanken, Wohnraumförderung der Bundesländer) und kommunale Zuschüsse sind im Rechner nicht enthalten; die geprüften Programme je Land stehen auf der Seite Landesförderung beim Hausbau. Ebenfalls nicht enthalten: der konkrete Zinssatz der KfW-Kredite, der am Tag der Zusage festgelegt wird, und die Frage, ob Ihr Haushalt insgesamt kreditwürdig ist. Dafür ist der Hausbau-Check der nächste Schritt – mit einer Ersteinschätzung, in die das Ergebnis dieses Rechners einfließt.

Methodik und Parameter

  • KfW 300: Prüfung von Kinderzahl (mindestens ein minderjähriges Kind), Selbstnutzung, Einkommensgrenze (Basis plus Zuschlag je weiterem Kind) und Energiestandard (nur EH 40 oder EH 40 mit QNG); Höchstbetrag nach Kinderzahl und Stufe, je Vorhaben.
  • KfW 297/298: Höchstbetrag nach Stufe, multipliziert mit der Zahl der Wohneinheiten.
  • KfW 296: nur, wenn Sie das Niedrigpreissegment bestätigen und mindestens EH 55 planen; Höchstbetrag je Wohneinheit.
  • Kombination: KfW 300 und KfW 297/298 werden für dasselbe Vorhaben als Alternativen behandelt. Grundlage ist die geprüfte Kumulierungsregel aus dem KfW-Merkblatt zu Programm 300 (Für dieselbe geförderte Wohnimmobilie ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von KfW 300 und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298, 299, 498, 499) oder BEG (KfW 261, 461) nicht möglich; nach Verzicht frühestens sechs Monate später neuer Antrag); sie steht auch in der Parameter-Tabelle unten.
  • Alle Beträge und Fristen stammen aus dem Fakten-Register mit Quelle, Abrufdatum und Ablaufdatum; die Regeln dazu stehen in der Methodik.

Parameter des Rechners

Parameter Wert
Einkommensgrenze KfW 300 bei einem Kind 90.000 €
Erhöhung je weiterem Kind +10.000 €
KfW 300, ein bis zwei Kinder, EH 40 / QNG 170.000 € / 220.000 €
KfW 300, drei bis vier Kinder, EH 40 / QNG 200.000 € / 250.000 €
KfW 300, ab fünf Kindern, EH 40 / QNG 220.000 € / 270.000 €
KfW 300, Zinsbindung 10 Jahre
KfW 297/298 je Wohneinheit, EH 40 / QNG / EH 55 100.000 € / 150.000 € / 100.000 €
KfW 297/298, Voraussetzungen EH 55 Effizienzhaus 55; keine Beheizung mit Öl oder Gas (Biomasse zulässig); gültige Baugenehmigung bei Antragstellung; keine Lebenszyklusanalyse und kein QNG erforderlich
KfW 297/298, Zinsbindung / maximale Laufzeit 10 Jahre / 35 Jahre
KfW 296 je Wohneinheit 100.000 €
Kumulierung KfW 300 mit KfW 297/298 (Merkblatt 300) Für dieselbe geförderte Wohnimmobilie ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von KfW 300 und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298, 299, 498, 499) oder BEG (KfW 261, 461) nicht möglich; nach Verzicht frühestens sechs Monate später neuer Antrag

Grenzen des Rechners

Der Rechner fragt nur Kinderzahl, Einkommen, Selbstnutzung, Energiestandard, Wohneinheiten und das Niedrigpreissegment ab. Weitere Voraussetzungen von KfW 300 prüft er nicht – laut KfW gilt: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt; Selbstnutzung mit mindestens 50 % Miteigentum; die geförderte Immobilie ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland; Energieeffizienz-Expertin/-Experte verpflichtend; kein Bezug von Baukindergeld (424). Ob die geförderte Immobilie Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist, ob Ihr Miteigentumsanteil ausreicht und ob Sie früher Baukindergeld bezogen haben, klären Sie deshalb selbst mit Ihrer Hausbank, bevor Sie sich auf das Ergebnis verlassen.

Der Rechner ersetzt weder die Beratung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Experten noch die Prüfung durch Ihre Hausbank. Förderzusagen stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel; Anträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Wer eine Einliegerwohnung plant, findet im Ratgeber Einliegerwohnung bauen, wie die zweite Wohneinheit den Förderrahmen verändert.

Häufige Fragen

Welches Einkommen zählt bei der Einkommensgrenze von KfW 300?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Einkommensteuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Welche zurückliegenden Steuerjahre für Ihren Antrag maßgeblich sind, legt die KfW auf ihrer Produktseite fest. Die Grenze steigt mit jedem weiteren minderjährigen Kind im Haushalt.
Kann ich KfW 300 und KfW 297/298 zusammen nutzen?
Nein, nicht für dieselbe Wohnimmobilie. Laut Merkblatt der KfW zum Programm Wohneigentum für Familien ist die gleichzeitige Nutzung mit dem Klimafreundlichen Neubau für dasselbe Objekt ausgeschlossen. Der Rechner zeigt die beiden Programme deshalb als Alternativen; die Regel steht mit Quelle im Abschnitt Methodik.
Warum zählt bei KfW 297/298 die Zahl der Wohneinheiten?
Der Kredithöchstbetrag dieses Programms gilt je Wohneinheit. Ein Haus mit Einliegerwohnung hat zwei Wohneinheiten und damit den doppelten Rahmen, sofern das ganze Gebäude die Förderstufe erreicht.
Was bedeutet Niedrigpreissegment bei KfW 296?
Das Programm fördert Neubauten, die einen projektspezifischen Grenzwert für die Lebenszykluskosten einhalten und eine Wohnflächenoptimierung nachweisen. Ob Ihr Entwurf das erfüllt, prüft die Energieeffizienz-Expertin oder der Experte mit dem KfW-Werkzeug.

Quellen

  1. KfW – Merkblatt Kredit Nr. 300 Wohneigentum für Familien – Neubau (Stand 12/2025, Bestellnummer 600 000 5060) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  2. KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. KfW – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296), Abschnitt «Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für» und FAQ (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  4. KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026

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