Hausbau im deutschsprachigen Raum – Land für Land richtig geplant.

DeutschlandHaus bauen

Haus bauen oder kaufen: Neubau oder Bestand entscheiden

Haus bauen oder kaufen? Entscheidungsbaum, Kostenvergleich Neubau vs. Bestand mit Grunderwerbsteuer und KfW-Förderung, Länder-Vergleich für Deutschland.

Stand:

Älteres zweigeschossiges Wohnhaus mit Mansarddach, Holzzaun und Garten an einer Wohnstraße
Bestandshaus in Gauting bei München: Ein älteres Haus kaufen oder neu bauen – entscheidend sind Lage, Sanierungsbedarf und Gesamtkosten.Foto: Ricardalovesmonuments, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte

Kurz gesagt

Soll ich ein Haus bauen oder ein bestehendes kaufen?

Bauen oder kaufen entscheidet sich an vier Punkten: Grundstückszugang, Zeit, Förderung und Steuer. Beim Neubau fällt die Grunderwerbsteuer mit getrennten Verträgen nur auf das Grundstück an, beim Bestandskauf auf den Gesamtpreis – in Nordrhein-Westfalen mit 6,5 %[recht.nrw.de, 31.10.2026], in Bayern mit 3,5 %[lfst.bayern.de, 31.10.2026]. Der Klimafreundliche Neubau der KfW stellt bis 100.000 €[kfw.de, 30.10.2026] je Wohneinheit bereit; für Bestandskäufe gibt es dieses Programm nicht. Dagegen steht beim Neubau der Baupreisanstieg von +5,5 %[destatis.de, 30.10.2026] binnen Jahresfrist und ein Zeitbedarf, den der Bestand nicht hat. Diese Seite führt mit Vergleichstabelle, Entscheidungsbaum und Rechenweg zur Antwort für Ihre Situation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Weg ist pauschal günstiger. Standort, Zustand des Bestands und Förderzugang entscheiden – nicht der Vergleich zweier Durchschnittspreise.
  • Grunderwerbsteuer ist der stille Unterschied. Neubau: nur auf das Grundstück. Bestand: auf alles, auch auf das Gebäude.
  • Förderung gibt es für den Neubau. KfW 297/298, 300 und 296 setzen einen Neubau voraus; für den Bestand gibt es mit KfW 308 eine Erwerbsförderung für Familien, die an eine Sanierungspflicht geknüpft ist, dazu Sanierungsprogramme.
  • Zeit ist eine Kostenposition. Neubau bedeutet Vorlauf, Genehmigung, Bauzeit und Doppelbelastung aus Miete und Rate.
  • Der Bestand trägt verdeckte Risiken. Sanierungsstau, Energiestandard, Bausubstanz – ein Gutachter vor dem Kauf ist Pflicht.
  • Beide Wege parallel prüfen. Entscheiden Sie am konkreten Objekt, nicht am Konzept.

Marktlage: Was sich 2026 verschoben hat

Die Rahmenbedingungen für beide Wege haben sich im Laufe des Jahres bewegt. Die Zahl der genehmigten Wohnungen stieg von Januar bis August 2026 um +12,1 %[destatis.de, 30.10.2026] gegenüber dem Vorjahreszeitraum, bei Einfamilienhäusern um +7,8 %[destatis.de, 30.10.2026] – der Neubau gewinnt wieder an Fahrt, was mittelfristig mehr Angebot, aber kurzfristig ausgelastete Kapazitäten bedeutet. Die Baupreise für Wohngebäude lagen im August um +5,5 %[destatis.de, 30.10.2026] über dem Vorjahr und um +1 %[destatis.de, 30.10.2026] über dem Mai. Der Marktrichtwert für zehn Jahre Sollzinsbindung stand Mitte Oktober bei 4,42 %[interhyp.de, 30.10.2026] – er gilt für beide Wege gleichermaßen.

Für bestehende Wohnimmobilien – Häuser und Eigentumswohnungen zusammen – meldet das Statistische Bundesamt im Häuserpreisindex eine Veränderung zum Vorjahresquartal von +0,5 %[destatis.de, 01.11.2026]; einen bundesweiten Wert nur für gebrauchte Einfamilienhäuser weist die Statistik nicht aus. Für Ihre Entscheidung zählt ohnehin weniger der Index als der Vergleich am konkreten Objekt in Ihrer Wunschlage. Dass der Eigentumswunsch unabhängig vom Weg hoch ist, zeigt die Wohntraumstudie 2026 des Vermittlers Interhyp: 68 %[interhyp.de, 30.10.2026] der befragten Mieterinnen und Mieter wollen Eigentum – eine Unternehmensstudie, keine amtliche Zahl.

Neubau und Bestand im Vergleich

Neubau oder Bestand: die Entscheidungsfelder
Neubau oder Bestand: die Entscheidungsfelder
EntscheidungsfeldHaus bauen (Neubau)Bestand kaufenBestand kaufen und sanieren
KostenstrukturGrundstück, Erwerbsnebenkosten auf das Grundstück, Bauwerk, Technik, Außenanlagen, Baunebenkosten, ReserveKaufpreis, Erwerbsnebenkosten auf den Gesamtpreis, Gutachter, Renovierung nach GeschmackKaufpreis, Erwerbsnebenkosten auf den Gesamtpreis, Sanierungskosten mit Reserve, Planung
GrunderwerbsteuerNur auf das Grundstück bei getrennten VerträgenAuf den gesamten KaufpreisAuf den gesamten Kaufpreis, nicht auf die Sanierung
FörderungKfW-Neubauprogramme, LandesprogrammeKeine Neubauförderung; für Familien Erwerbsförderung KfW 308 bei energetisch schwachen Objekten mit SanierungspflichtKfW 308 für Familien sowie Sanierungsprogramme des Bundes und der Länder
EnergiestandardNach GModG, mit Förderstufe darüberWie vorgefunden; Energieausweis prüfenNach Sanierung frei wählbar, Pflichten nach GModG beachten
Zeit bis EinzugVorlauf, Genehmigung, BauzeitKurz: Kaufvertrag, Finanzierung, ÜbergabeMittel: Kauf plus Sanierungszeit
RisikenBaupreise ohne Festpreisbindung, Verzögerung, AnbieterinsolvenzVerdeckte Mängel, Sanierungsstau, AltlastenKostenüberschreitung der Sanierung, Überraschungen in der Substanz
GestaltungGrundriss, Bauweise und Technik nach WunschBegrenzt auf das VorhandeneWeitgehend, innerhalb der Statik
StandortDort, wo Bauland verfügbar ist – oft am Ortsrand oder in NeubaugebietenGewachsene Lagen mit InfrastrukturGewachsene Lagen
WiederverkaufNeuwertig, aktueller StandardAbhängig von Lage und ZustandModernisiert, aber Investition nicht immer voll im Preis

Entscheidungsbaum: Welcher Weg passt zu Ihrer Lage?

  • Haben Sie Zugang zu einem Grundstück – Kauf, Familie, Gemeinde, Bauträger?
    • Nein. Bestand kaufen oder Grundstückssuche als eigenes Projekt starten. Bauträgerangebote mit Grundstück sind ein Mittelweg, lösen aber oft die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis aus.
    • Ja. Weiter.
  • Können Sie den Vorlauf aus Planung, Genehmigung und Bauzeit tragen – finanziell und persönlich?
    • Nein. Bestand kaufen, gegebenenfalls später sanieren. Was die Bauzeit kostet, zeigt der Ratgeber Bauzeit.
    • Ja. Weiter.
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für KfW 297/298 oder KfW 300?
    • Ja. Der Neubau gewinnt an Attraktivität: Förderkredit ersetzt einen Teil des Bankdarlehens, Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück.
    • Nein. Beide Wege bleiben offen; rechnen Sie die Steuerdifferenz am konkreten Objekt.
  • Gibt es in Ihrer Wunschlage Bestandsobjekte mit tragbarem Sanierungsbedarf?
    • Ja. Bestand mit Gutachten und Sanierungsplan ist die schnellere Variante – vergleichen Sie beide Kostenaufstellungen.
    • Nein. Bauen – in der Reihenfolge des Hausbau-Ablaufs.
  • Ist der Zeitpunkt für beides schlecht – Einkommen unsicher, Eigenkapital knapp?
    • Ja. Warten und vorbereiten; der Ratgeber Richtiger Zeitpunkt beschreibt, was Sie in der Wartezeit erledigen.

Rechenweg: Die Grunderwerbsteuer macht den Unterschied

Die Steuer ist der eine Posten, bei dem sich Neubau und Bestand mit Registerwerten exakt vergleichen lassen. Die Formeln verwenden ausschließlich geprüfte Sätze; Ihre Beträge setzen Sie im Budget-Rechner ein.

Neubau mit getrennten Verträgen

Grunderwerbsteuer = Grundstückspreis × Landessatz

Bestandskauf

Grunderwerbsteuer = Gesamtkaufpreis (Grundstück und Gebäude) × Landessatz

Differenz zugunsten des Neubaus

Mehrsteuer beim Bestand = Gebäudeanteil des Kaufpreises × Landessatz

Die Landessätze: Regelsatz nach § 11 GrEStG 3,5 %, Bayern 3,5 %, Berlin 6 %, Nordrhein-Westfalen 6,5 %. Je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis und je höher der Landessatz, desto größer der Vorteil des Neubaus an dieser Stelle. Er wird beim Neubau allerdings durch Baunebenkosten und Zeit aufgezehrt, die der Bestand nicht hat – deshalb gehört die vollständige Kostenaufstellung beider Wege daneben; wie sie aufgebaut ist, zeigt die Kosten-Seite. Die Grundstückssteuer im Detail behandelt der Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau.

Förderung: Neubauprogramme und die Erwerbsförderung für den Bestand

Programm Stufe Höchstbetrag je Wohneinheit bzw. je Vorhaben Gilt für Bestandskauf?
KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40) 100.000 € nein
KfW 297/298 mit QNG 150.000 € nein
KfW 297/298 Effizienzhaus 55 100.000 € nein
KfW 300 Wohneigentum für Familien EH 40, ein bis zwei Kinder, Einkommensgrenze bei einem Kind 90.000 € 170.000 € je Vorhaben nein
KfW 296 Niedrigpreissegment mindestens EH 55 mit Kostenobergrenze 100.000 € nein
KfW 308 Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb Bestandskauf mit Sanierungspflicht Bedingungen siehe Text unten ja, nur Bestand

Die Stufe Effizienzhaus 55 verlangt Effizienzhaus 55; keine Beheizung mit Öl oder Gas (Biomasse zulässig); gültige Baugenehmigung bei Antragstellung; keine Lebenszyklusanalyse und kein QNG erforderlich. Für den Bestandserwerb von Familien gilt laut KfW: KfW 308 «Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb» ist 2026 beantragbar (über Finanzierungspartner, vor dem Kauf). Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf einer bestehenden, selbstgenutzten Wohnimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H (einzige Wohnimmobilie in Deutschland). Einkommensgrenze 90.000 € bei 1 Kind, 100.000 € bei 2 Kindern, ab 3 Kindern 110.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind. Kredithöchstbetrag 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder), 180.000 € (ab 3 Kindern). Sanierung binnen 4,5 Jahren nach Zusage auf Effizienzhaus 85 EE bzw. Effizienzhaus Denkmal EE oder durch BEG-Einzelmaßnahmen (Fenster, Heizung, Fassade, Dach/oberste Geschossdecke). Laufzeit bis 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre. Daneben bestehen Sanierungsprogramme des Bundes und der Länder, deren Bedingungen sich häufig ändern – prüfen Sie den aktuellen Stand bei der KfW und Ihrer Landesförderbank; die Neubauprogramme im Überblick zeigt der Förder-Hub. Welche Rolle die Förderung im Budget spielt, zeigt der Ratgeber Hausbau-Budget nach Einkommen; für ein Doppelverdiener-Paar vor der Familienphase rechnet Haus bauen mit gutem Einkommen beide Wege durch.

Energie und Gesetz: Neubau nach GModG, Bestand mit Pflichten

Seit 29.07.2026[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026] trägt das Gebäudeenergiegesetz den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz. Für den Neubau legt es den Mindeststandard fest, auf dem die KfW-Stufen aufsetzen. Für den Bestand bringt es Nachrüst- und Austauschpflichten mit sich, die nach einem Eigentümerwechsel greifen können – welche, hängt von Baujahr, Heizung und Dämmzustand ab. Lassen Sie den Energieausweis und die Anlagentechnik vor dem Kauf von einem Energieberater bewerten; was das Gesetz im Einzelnen verlangt, erklärt der Ratgeber GModG.

In fünf Schritten zur Entscheidung

  1. Finanzierungsrahmen festlegen

    Tragbare Rate, Eigenkapital, Nebenkosten – ein Rahmen für beide Wege, bevor Sie Objekte oder Grundstücke ansehen.

  2. Beide Suchprofile anlegen

    Grundstücke in Frage kommender Gemeinden und Bestandsobjekte in Wunschlagen parallel beobachten; Gemeinde-Baulandprogramme und Erbbaurecht einschließen.

  3. Zwei Kostenaufstellungen führen

    Neubau: Grundstück, Nebenkosten, Bauwerk, Baunebenkosten, Reserve, Förderabzug. Bestand: Kaufpreis, Nebenkosten auf Gesamtpreis, Gutachten, Sanierung, Reserve.

  4. Konkretes Objekt prüfen lassen

    Bestand: Bausachverständiger und Energieberater vor dem Kaufvertrag. Grundstück: Bebauungsplan, Bodengutachten, Erschließung.

  5. Am Objekt entscheiden

    Vergleichen Sie Gesamtkosten, Zeit bis Einzug, Förderung und Risiko für das konkrete Haus oder Grundstück – nicht für ein abstraktes Konzept.

Länder-Vergleich: Wo die Steuer anders wirkt

Die Logik „Neubau nur Grundstück, Bestand Gesamtpreis“ gilt im deutschsprachigen Raum nicht überall gleich, weil die Erwerbsabgaben unterschiedlich konstruiert sind.

Land Abgabe beim Erwerb Wirkung auf die Entscheidung
Deutschland Grunderwerbsteuer je Land, Regelsatz 3,5 % bis 6,5 % Neubau mit getrennten Verträgen spart die Steuer auf das Gebäude
Österreich Grunderwerbsteuer 3,5 % plus Eintragungsgebühr Gleiche Grundlogik; Bauträgerverträge besonders prüfen
Schweiz Handänderungssteuer kantonal, z. B. Bern 1,8 %, mehrere Kantone ohne Unterschied Neubau/Bestand hängt vom Kanton ab
Luxemburg Einregistrierung und Umschreibung 7 %, Bëllegen Akt bis 40.000 € je Erwerber Steuergutschrift wirkt bei beiden Wegen, beim Neubau auf das Grundstück
Liechtenstein Keine Handänderungssteuer; Grundbuchgebühr 6 ‰; Erwerb genehmigungspflichtig, Vorlage binnen 4 Monaten Genehmigung gilt für Neubau und Bestand gleichermaßen

Wie der Neubau in den Nachbarländern geplant wird, beschreiben Hausbau in Österreich und Hausbau in der Schweiz.

Checkliste: Bevor Sie sich festlegen

Bauen oder kaufen – Prüfpunkte vor der Entscheidung

Unabhängig vom Weg zahlen Sie nach dem Erwerb laufend Grundsteuer; beim Neubau ändert sich die Bemessung mit der Fertigstellung, wie der Ratgeber Grundsteuer für den Neubau erklärt. Welche Fehler bei beiden Wegen teuer werden können, zeigt Fehler beim Hausbau vermeiden; welche Bauweise beim Neubau zu Ihren Prioritäten passt, Bauweisen im Vergleich. Junge Familien finden die Abwägung mit Elternzeit und Familienförderung in Erstes Eigenheim. Die vollständige Prüfliste je Phase bietet die Hausbau-Checkliste; den Überblick über die Säule die Seite Haus bauen in Deutschland.

Quellen und Stand

Baupreisindex und Baugenehmigungen: Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamts vom Oktober 2026. Bauzins: Interhyp-Zins-Charts, Marktrichtwert eines Vermittlers, Stand Mitte Oktober 2026. Eigentumswunsch: Interhyp-Wohntraumstudie 2026, als Unternehmensstudie gekennzeichnet. Grunderwerbsteuer: § 11 GrEStG, Bayerisches Landesamt für Steuern, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. KfW-Programme: Produktseiten 297/298, 300 und 296, Abruf Ende Oktober 2026. GModG: gesetze-im-internet.de. Österreich: BMF. Schweiz: Steuerverwaltung Kanton Bern. Luxemburg: Administration de l’enregistrement. Liechtenstein: Grundverkehrsgesetz und Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung auf gesetze.li. Häuserpreisindex: Statistisches Bundesamt, Stand September 2026. KfW 308: Produktseite der KfW, Abruf November 2026. Sanierungsfördersätze bewusst ohne Zahl. Zur Pflege der Fakten siehe Methodik.

Nächster Schritt

Der Hausbau-Check fragt Grundstückszugang, Zeit, Förderung und Lage ab und sagt, welcher Weg für Sie zuerst geprüft werden sollte. Den Finanzierungsrahmen für beide Wege liefert der Hausbau-Budget-Rechner.

Häufige Fragen

Ist Bauen oder Kaufen günstiger?
Das hängt vom Standort, vom Zustand des Bestandsobjekts und vom Förderzugang ab. Der Neubau hat höhere Anfangskosten und Zeitbedarf, aber keinen Sanierungsstau, Förderkredite der KfW und Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück. Der Bestand ist schneller bezogen, oft in gewachsener Lage, trägt aber Steuer auf den Gesamtpreis und das Risiko verdeckter Mängel und Sanierungskosten.
Wann lohnt sich ein Neubau statt eines Bestandshauses?
Wenn ein Grundstück verfügbar ist, Sie Zeit für Planung und Bauphase haben, Wert auf Energiestandard und Grundriss nach Ihren Vorstellungen legen und die KfW-Förderung nutzen können. Wer in einer bestimmten Lage sofort einziehen muss, fährt mit dem Bestand meist besser.
Welche Nebenkosten unterscheiden Neubau und Bestand?
Beim Bestandskauf fällt die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis an, beim Neubau mit getrennten Verträgen nur auf das Grundstück. Dafür kommen beim Neubau Baunebenkosten wie Vermessung, Bodengutachten, Statik, Genehmigungsgebühren und Hausanschlüsse hinzu, beim Bestand häufig Gutachter- und Sanierungskosten.
Gibt es für den Kauf eines Bestandshauses auch Förderung?
Die KfW-Neubauprogramme gelten nicht für den Bestandskauf. Familien mit minderjährigen Kindern können über das KfW-Programm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) den Kauf eines energetisch schwachen Hauses finanzieren, verpflichten sich dann aber zur Sanierung innerhalb einer Frist. Dazu kommen Sanierungsprogramme des Bundes und der Länder; prüfen Sie den aktuellen Stand bei der KfW und Ihrer Landesförderbank, bevor Sie mit einem Betrag rechnen.
Kann ich beide Wege parallel verfolgen?
Ja, und in angespannten Märkten ist das üblich: Finanzierungsbestätigung einholen, Suchprofil für Grundstücke und Bestandsobjekte anlegen, Kostenaufstellung für beide Wege führen. Entscheiden Sie, wenn ein konkretes Objekt oder Grundstück vorliegt – nicht abstrakt.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. Destatis Pressemitteilung Nr. 360 vom 09.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Destatis Pressemitteilung Nr. 370 vom 16.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. Interhyp – Zins-Charts (Sollzins 10 Jahre, Stand 15.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  4. Interhyp-Wohntraumstudie 2026, Pressemitteilung vom 21.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  7. KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  8. KfW – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  9. gesetze-im-internet.de – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Änderungshinweis (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  10. Grundverkehrsgesetz (GVG), Art. 15, 21 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  11. Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung (GbHr-GebV), LGBl. 2003 Nr. 67, konsolidierte Fassung (Änderungen bis LGBl. 2024 Nr. 256), Anhang 1 Bst. B (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  12. Destatis – Preisindizes für Wohnimmobilien: Indizes und Veränderungsraten (Stand 24.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  13. KfW – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  14. Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  15. GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  16. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin – FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  17. BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  18. Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  19. AED – Portail de la fiscalité indirecte: FAQ Enregistrement (mise à jour 28.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  20. AED – Crédit d'impôt sur les actes notariés (Stand 07.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026

Kostenlose Ersteinschätzung – sofort auf der Seite, ohne Anmeldung

Hausbau-Check starten