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Landesförderung beim Hausbau: Programme der Bundesländer
Landesförderung beim Hausbau: Förderbanken und Programmtypen aller sechzehn Bundesländer, Antragsweg, Fristen und Kombinierbarkeit mit der KfW.
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
Kurz gesagt
Welche Landesförderung gibt es beim Hausbau?
Neben den KfW-Programmen des Bundes fördern die meisten deutschen Bundesländer den Neubau selbst genutzten Wohneigentums über ihre Landesförderbank – etwa Baden-Württemberg mit Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Landeswohnraumförderung, L-Bank) oder Nordrhein-Westfalen mit Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf (Öffentliche Wohnraumförderung NRW, Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2025; Abwicklung NRW.BANK). Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben laut unserem Fakten-Register keine landeseigene Neubauförderung für Eigenheime; in Sachsen-Anhalt ist die Antragsannahme ausgesetzt, in Thüringen eingestellt, und für Bremen ist kein laufendes Programm bestätigt. Ob ein Landesprogramm neben KfW 297/298 (bis 100.000 €[kfw.de, 30.10.2026] je Wohneinheit) oder KfW 300 (bis 170.000 €[kfw.de, 30.10.2026] bei ein bis zwei Kindern) genutzt werden kann, regelt die Richtlinie des Landes; belegt ist die Kombination für KfW 300 laut KfW-Merkblatt, für das Z15-Darlehen der L-Bank und für die NRW-Eigentumsförderung laut NRW.BANK. Die Tabelle unten nennt für jedes Land Programm, geprüften Rahmen und Status.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Förderebenen: Bund (KfW), Land (Förderbank), Gemeinde (Bauland, Zuschüsse). Die Landesebene wird leicht übersehen.
- Nicht jedes Land fördert: Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben keine landeseigene Neubauförderung für Eigenheime, in Sachsen-Anhalt ist die Antragstellung ausgesetzt, in Thüringen eingestellt, für Bremen ist kein laufendes Programm bestätigt.
- Förderart unterschiedlich: zinsverbilligtes oder zinsfreies Darlehen, Nachrangdarlehen, Zuschuss je Kind, Zuschuss zur Grunderwerbsteuer – je nach Land eines oder mehrere.
- Antrag in der Regel vor Baubeginn und an verfügbare Landesmittel gebunden; Kontingente können erschöpft sein.
- Kombination mit der KfW laut Richtlinie: Belegt ist sie für KfW 300 laut KfW-Merkblatt, für das Z15-Darlehen der L-Bank und für die NRW-Eigentumsförderung laut NRW.BANK; in allen anderen Ländern entscheidet die Richtlinie des Landes.
- Beträge nur aus der Primärquelle: Jeder Wert in der Länder-Tabelle ist mit Quelle und Abrufdatum geprüft.
Die drei Förderebenen
| Ebene | Fördergeber | Typische Instrumente | Wo Sie fragen |
|---|---|---|---|
| Bund | KfW | Zinsgünstige Kredite nach Energiestandard: 297/298, 300, 296 | Hausbank, Hausbau-Förderung |
| Land | Landesförderbank, Bewilligungsstellen | Darlehen, Zinsverbilligung, Zuschüsse, Zuschuss zur Grunderwerbsteuer | Förderbank, Landratsamt, Stadt |
| Gemeinde | Gemeinde, Stadtwerke | Vergünstigtes Bauland, Einheimischen- und Familienmodelle, Erbbaurecht, Anschlusszuschüsse | Bauamt, Gemeindeverwaltung |
Die Ebenen ergänzen sich: Der Bund fördert den Energiestandard, das Land häufig die Familie, die Gemeinde das Grundstück. Wer alle drei prüft, plant die Finanzierung von unten nach oben: Grundstück, Landesprogramm und KfW-Kredit decken jeweils einen Teil ab, die Hausbank finanziert den Rest.
Wer ist berechtigt?
Die Landesprogramme teilen einen Grundaufbau, auch wenn Grenzen und Boni abweichen:
- Haushalt: Viele Programme gewähren Zuschläge oder Zuschüsse je Kind; manche richten sich ausdrücklich an Familien, andere auch an kinderlose Haushalte oder Menschen mit Behinderung.
- Einkommen: Meist Grenzen nach Haushaltsgröße nach der Rechenmethode des Landes – ähnlich, aber nicht identisch mit dem zu versteuernden Einkommen der KfW.
- Objekt: Selbst genutztes Wohneigentum, oft mit Wohnflächenvorgaben je Haushaltsgröße; einzelne Länder knüpfen an Energiestandards an.
- Lage: Manche Programme fördern nur in bestimmten Gebieten, etwa einer förderfähigen Gebietskulisse.
- Eigenkapital: Mehrere Länder verlangen einen Mindestanteil Eigenkapital an den Gesamtkosten; Details stehen in der jeweiligen Richtlinie.
Alle sechzehn Bundesländer: Programm, Rahmen, Status
Die Tabelle nennt für jedes Land das zentrale Neubauprogramm für selbst genutztes Wohneigentum und den geprüften Höchstrahmen laut Register. Höchstbeträge hängen häufig von Haushaltsgröße, Einkommensgruppe oder Kostenkategorie ab; die Klammer nennt, für welchen Fall der Wert gilt.
| Bundesland | Programm laut Register | Geprüfter Rahmen | Status |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Landeswohnraumförderung, L-Bank) | Darlehen bis 344.500 € (vierköpfige Familie) | laufend |
| Bayern | Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum (BayernLabo) | Kinderzuschuss 5.000 € je Kind | laufend |
| Berlin | kein landeseigenes Zuschuss- oder Förderdarlehensprogramm des Landes Berlin für den Eigenheim-Neubau; die IBB reicht das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (297/298) durch und bietet ein eigenes IBB Förderergänzungsdarlehen (Konditionen tagesaktuell) zur Schließung von Finanzierungslücken bei Nutzung aktueller Förderprodukte | – | keine landeseigene Eigenheimförderung; KfW-Durchleitung und IBB-Förderergänzungsdarlehen |
| Brandenburg | Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau (ILB, Wohneigentum-Förderrichtlinie 2026–2028) | zinsfreies Darlehen bis 230.000 € plus Zuschuss 10.000 € | laufend, nur in förderfähiger Gebietskulisse |
| Bremen | Eigenheimzuschuss der BAB – Die Förderbank Bremen | – | kein laufendes Programm bestätigt; aktuellen Stand bei der Förderbank erfragen |
| Hamburg | IFB-Eigenheimdarlehen Neubau (IFB Hamburg) | Darlehen bis 150.000 € | laufend |
| Hessen | Hessen-Darlehen Neubau (WIBank, Landeswohnraumförderung) | Darlehen bis 220.000 € (mit Zuschlag für Effizienzhaus 40); Hessengeld bis 20.000 € zur Grunderwerbsteuer | laufend |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine landeseigene Neubauförderung für Eigenheime | – | keine landeseigene Eigenheimförderung im Neubau |
| Niedersachsen | Eigentumsförderung – Schaffung bzw. Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (NBank, Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen) | Darlehen bis 180.000 € (Einkommensgruppe A, ohne Kinderaufschlag) plus Zuschuss 10.000 € je Kind | laufend |
| Nordrhein-Westfalen | Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf (Öffentliche Wohnraumförderung NRW, Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2025; Abwicklung NRW.BANK) | Grunddarlehen bis 184.000 € (höchste Kostenkategorie, Einkommensgruppe A, ohne Familienbonus) | laufend |
| Rheinland-Pfalz | Förderung von selbst genutztem Wohnraum – ISB-Darlehen Wohneigentum (Programme 501–503, Soziale Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz) | Darlehen bis 190.000 € (höchste Fördermietenstufen, ohne Kinderzuschlag) | laufend |
| Saarland | Saarländische Wohnraumförderung – Eigentumsförderung (Kreditförderung, SIKB) | bis 2.000 €/m² förderfähiger Wohnfläche bei Neubau | laufend |
| Sachsen | Familienwohnen (Sächsische Aufbaubank, FRL Familienwohnen) | Darlehen bis 80.000 € je Haushalt | laufend; Antragstrecke wird laut SAB umgestellt |
| Sachsen-Anhalt | IB-Förderdarlehen nach der Wohneigentumsrichtlinie des Landes (Investitionsbank Sachsen-Anhalt; Antragsannahme seit 01.10.2026 bis auf Weiteres ausgesetzt) | Darlehen bis 175.000 € (mit Kinderaufschlag) | Antragsannahme ausgesetzt |
| Schleswig-Holstein | Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen (IB.SH, Wohnraumförderungsrichtlinie Schleswig-Holstein) | Grundförderung bis 100.000 € | laufend |
| Thüringen | Wohneigentum für Familien (Thüringer Aufbaubank, Förderrichtlinie RLFamWoE; Antragstellung eingestellt, Richtlinie endet 31.12.2026) | Zuschuss bis 20.000 € | Antragstellung eingestellt |
„Laufend“ heißt: Die Förderbank nimmt laut Quelle zum Abrufzeitpunkt Anträge an. Landesmittel sind begrenzt; einzelne Förderbanken weisen auf lange Bewilligungszeiten hin. Prüfen Sie vor der Planung immer den aktuellen Stand auf der Seite der Förderbank.
Drei laufende Programme stellvertretend als Karten:
Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- Höhe
- Landesdarlehen; Höchstbetrag nach Haushaltsgröße, siehe Tabelle
- Bedingungen
- Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums
- Einkommensgrenzen des Landes
- Höchstbetrag abhängig von der Haushaltsgröße
- Bewilligung kann wegen begrenzter Mittel länger dauern
- Frist
- laufend, begrenzte Landesmittel
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
- Höhe
- Zinsverbilligtes Darlehen mit Kinderzuschuss, siehe Tabelle
- Bedingungen
- Selbst genutzter Eigenwohnraum
- Kinderzuschuss je Kind, anrechenbar auf das Eigenkapital
- Bedingungen laut Richtlinie der BayernLabo
- Frist
- laufend laut BayernLabo
Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf
- Höhe
- Grunddarlehen nach Kostenkategorie und Einkommensgruppe, siehe Tabelle
- Bedingungen
- Einkommen unter der Landesgrenze
- Familienbonus je Kind oder Person mit Schwerbehinderung
- Selbstnutzung
- Antrag über die Bewilligungsbehörde
- Frist
- laufend laut NRW.BANK
Auch in Österreich ist die Wohnbauförderung Sache der Bundesländer, mit eigener Logik aus Landesdarlehen und Zuschüssen; die Programme beschreibt die Seite Wohnbauförderung in Österreich.
Antrag Schritt für Schritt
Programm und Status des Bundeslandes prüfen
Auf der Seite der Landesförderbank das Neubauprogramm für selbst genutztes Wohneigentum finden, prüfen, ob Anträge angenommen werden, und die Richtlinie mit Stand herunterladen.
Einkommensgrenze und Zielgruppe prüfen
Haushaltsgröße, Kinder, Einkommen nach der Rechenmethode des Landes. Die Methode weicht von der KfW ab – nicht übertragen.
Objektanforderungen abgleichen
Wohnfläche, Energiestandard, Lage. Beim Fertighaus liefert der Hersteller Flächenberechnung und Energieausweis.
Bewilligungsstelle und Kombination klären
Förderbank direkt, Hausbank oder Landkreis. Ob und wie das Landesprogramm mit einem KfW-Kredit verbunden werden darf, steht in der Richtlinie des Landes.
Antrag vor Baubeginn einreichen
Mit Einkommensnachweisen, Bauplänen, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan. Ohne Bewilligung keinen Spatenstich.
Bewilligung in die Gesamtfinanzierung einbauen
Landesdarlehen, KfW-Kredit und Hausbankdarlehen zu einem Finanzierungsplan verbinden; Vorgaben der Landesrichtlinie und der Hausbank zur Absicherung beachten.
Fristen
| Frist | Was gilt |
|---|---|
| Antragszeitpunkt | In der Regel vor Baubeginn; teils vor Abschluss des Bauvertrags |
| Landesmittel | Mittel werden je Jahr bereitgestellt; Antragsstopps sind möglich – in Sachsen-Anhalt laut Investitionsbank wegen hoher Nachfrage, in Thüringen ist die Antragstellung eingestellt |
| Bewilligungsdauer | Je nach Förderbank unterschiedlich – in den Bauzeitplan einrechnen |
| Baubeginn nach Bewilligung | Viele Richtlinien setzen eine Frist für den Baubeginn nach Bewilligung |
| Bindungen | Selbstnutzung über eine Mindestdauer; Verkauf oder Vermietung vorher kann zur Rückzahlung führen |
Konkrete Fristen stehen in den Richtlinien der Länder und unterscheiden sich je Programm; maßgeblich ist die Richtlinie mit dem Stand zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Kombinierbarkeit mit der KfW
| Kombination | Belegt? | Hinweis |
|---|---|---|
| KfW 300 + Landes- oder Kommunalförderung | Ja, laut KfW-Merkblatt 300 | Grundsätzlich möglich, soweit die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt; zwei Familienprogramme mit unterschiedlichen Einkommensrechnungen – beide prüfen |
| Z15-Darlehen Baden-Württemberg + KfW | Ja, laut L-Bank | Einzelheiten im Merkblatt der L-Bank |
| Eigentumsförderung Nordrhein-Westfalen + weitere Förderungen | Ja, laut NRW.BANK | Die Förderbank nennt die Kombination „mit weiteren Förderungen“; welche, steht in der Förderrichtlinie |
| Landesprogramme der übrigen Länder + KfW 297/298, 300 oder 296 | Laut Richtlinie des Landes prüfen | Ob die Gesamtförderung begrenzt ist und wie das Landesdarlehen abgesichert wird, regelt die Richtlinie |
| Landeszuschuss + KfW | Laut Richtlinie des Landes prüfen | Zuschüsse mindern den Finanzierungsbedarf |
| Landesprogramm + kommunales Bauland | Laut Richtlinie des Landes und Vergaberegeln der Gemeinde prüfen | Vergünstigtes Grundstück senkt den Finanzierungsbedarf |
| Mehrere Landesprogramme | Je nach Land | Einzelne Programme verbinden ein Hauptdarlehen mit Zuschlägen, etwa je Kind |
Auf Bundesebene gilt unabhängig vom Land: Für dieselbe geförderte Wohnimmobilie ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von KfW 300 und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298, 299, 498, 499) oder BEG (KfW 261, 461) nicht möglich; nach Verzicht frühestens sechs Monate später neuer Antrag[kfw.de, 31.10.2026]. Wer KfW 296 nutzt, plant Wohnflächenvorgaben des Landes und Wohnflächenoptimierung der KfW gemeinsam.
Die Details der KfW-Programme: KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau, KfW 300 Wohneigentum für Familien und KfW 296 Niedrigpreissegment.
Rechenweg: Finanzierungsmix mit Landesdarlehen
Für eine Familie mit zwei Kindern, deren zu versteuerndes Einkommen unter der KfW-Grenze für zwei Kinder liegt (90.000 € für das erste Kind, +10.000 € für das zweite) und die die Landesgrenzen ebenfalls einhält, sieht der Finanzierungsmix mit Landesförderung so aus. L steht für das Landesdarlehen laut Bewilligung; als Obergrenze dient der Rahmen aus der Länder-Tabelle.
| Baustein | Rechenweg |
|---|---|
| KfW 300, ein bis zwei Kinder, Stufe EH 40 | bis 170.000 € |
| Landesdarlehen L, Beispiel Nordrhein-Westfalen | bis 184.000 € Grunddarlehen in der höchsten Kostenkategorie, Einkommensgruppe A |
| Hausbankdarlehen | Gesamtkosten minus Eigenkapital minus KfW-Kredit minus L |
| Eigenkapital | Mindestanteil laut Landesrichtlinie |
Warum das Bundesland auch ohne Landesprogramm in der Rechnung steht: Auf das Grundstück fällt Grunderwerbsteuer an. Gesetzlicher Regelsatz nach § 11 GrEStG (3,5 %), den nur Bayern anwendet; die übrigen Länder setzen eigene, höhere Sätze, Nordrhein-Westfalen etwa 6,5 %. Diese Steuer muss aus Eigenkapital bezahlt werden, unabhängig davon, wie hoch das Landesdarlehen ausfällt. Die Übersicht aller Ländersätze steht im Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau; die Rate für Ihren Mix rechnet der Hausbau-Budget-Rechner.
Lohnt sich die Landesförderung? Entscheidungsbaum
- Bietet Ihr Bundesland derzeit ein Neubauprogramm für Eigenheime an, das Anträge annimmt?
- Ja. Weiter.
- Nein. KfW-Programme und kommunale Modelle prüfen; den Stand bei der Förderbank regelmäßig erneut abfragen.
- Liegt Ihr Einkommen nach der Rechenmethode des Landes unter der Landesgrenze?
- Ja. Weiter.
- Nein. Landesprogramm entfällt; KfW 297/298 ohne Einkommensgrenze bleibt.
- Liegt das Grundstück in einem Fördergebiet des Landes, falls das Programm eines vorsieht?
- Ja. Weiter.
- Nein. Prüfen, ob das Programm landesweit gilt.
- Erfüllt das geplante Haus Wohnflächen- und Energieanforderungen des Landes?
- Ja. Antrag vor Baubeginn stellen, Kombination mit der KfW laut Landesrichtlinie klären.
- Nein. Grundriss oder Standard anpassen.
Für Familien in der ersten Eigenheimphase können Landeszuschüsse je Kind die Rechnung spürbar verbessern; wie die Lebensphase insgesamt geplant wird, zeigt der Ratgeber Erstes Eigenheim für junge Familien. Wer eine Einliegerwohnung plant, prüft, wie das Land die zweite Wohneinheit behandelt – siehe Einliegerwohnung bauen.
Die dritte Ebene: Gemeinden
Kommunale Förderung steht in keiner zentralen Datenbank, kann aber erheblich sein: vergünstigtes Bauland über Einheimischen- und Familienmodelle, Erbbaurecht statt Kauf, Zuschüsse für den Bau in Ortskernen oder auf Baulücken, erlassene Anschlussbeiträge. Fragen Sie beim Bauamt und bei der Gemeindeverwaltung nach laufenden und geplanten Baulandvergaben – und nach den Vergabekriterien, die häufig Kinder, Ortsbindung und Einkommen gewichten. Ein günstiges Grundstück senkt den Darlehensbedarf von Anfang an.
Checkliste: Landesförderung beim Hausbau
Förder-Check und Einordnung
Welche Bundes- und Landesprogramme für Ihren Haushalt zusammenpassen, prüft der Förder-Kombinator. Die Übersicht aller Bundesprogramme gibt die Seite Hausbau-Förderung; wie Landesdarlehen in die Gesamtfinanzierung passen, erklärt Hausbau-Finanzierung in Deutschland; was das Eigenkapital dabei leisten muss, der Ratgeber Eigenkapital beim Hausbau; wie die eigene Zinsbindung von Landes- und KfW-Darlehen mit dem Hausbankdarlehen zusammenspielt, der Ratgeber Bauzinsen-Entwicklung.
Quellen und Stand
Programme, Höchstbeträge, Zuschüsse und Status stammen von den Produktseiten, Merkblättern und Pressemitteilungen der Landesförderbanken (L-Bank, BayernLabo, Investitionsbank Berlin, ILB, IFB Hamburg, WIBank, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, NBank, NRW.BANK, ISB, SIKB, Sächsische Aufbaubank, Investitionsbank Sachsen-Anhalt, IB.SH, Thüringer Aufbaubank), Abruf Ende Oktober und Anfang November 2026; das Hessengeld aus der Förderrichtlinie des Hessischen Finanzministeriums. Für Bremen liegt kein bestätigter aktueller Programmstand vor; wir nennen deshalb keinen Betrag. Die KfW-Höchstbeträge und die Einkommensgrenze stammen von kfw.de, die Kumulierungsregel von KfW 300 aus dem Merkblatt der KfW; die Angaben zur Kombination in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen von L-Bank und NRW.BANK; der Regelsatz der Grunderwerbsteuer aus § 11 GrEStG, der Satz für Nordrhein-Westfalen aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes. Einkommensgrenzen und Fristen der Länder nennen wir nicht als Einzelwert, weil sie je Programm, Haushaltsgröße und Einkommensgruppe variieren. Wie wir Fakten mit Ablaufdatum pflegen, erklärt die Methodik-Seite. Den Einstieg in alle Themen gibt die Startseite.
Wenn Sie wissen möchten, welches Landesprogramm, welche KfW-Förderung und welches kommunale Modell für Ihr Grundstück zusammenpassen, starten Sie den Hausbau-Check – kostenlos, mit Quellen und einer Liste der nächsten Schritte; die Rate für Ihren Finanzierungsmix zeigt vorab der Hausbau-Budget-Rechner.
Häufige Fragen
Welche Förderung gibt es in meinem Bundesland für den Hausbau?
Kann ich Landesförderung und KfW-Förderung kombinieren?
Wo stelle ich den Antrag auf Landesförderung?
Gibt es Landesförderung auch ohne Kinder?
Woher stammen die Beträge auf dieser Seite?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 300 Wohneigentum für Familien – Neubau (Stand 12/2025, Bestellnummer 600 000 5060) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- L-Bank – Eigentumsfinanzierung BW, Z15-Darlehen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- BayernLabo – Eigenheimfinanzierung, Kinderzuschuss (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Investitionsbank Berlin – Neubau und Immobilien kaufen in Berlin: Förderungen der IBB (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- ILB – Pressemitteilung 03.06.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- bab-bremen.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
- IFB Hamburg – IFB-Eigenheimdarlehen Neubau (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- WIBank – Hessen-Darlehen Neubau (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Hessisches Ministerium der Finanzen – Förderrichtlinie Hessengeld vom 26.08.2024 (StAnz. 38/2024 S. 803) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern – Förderfinder (Programmübersicht) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- NBank – Produktinformation Eigentumsförderung (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- NRW.BANK – Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- ISB Rheinland-Pfalz – Förderung von selbst genutztem Wohnraum (503) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- SIKB – Merkblatt Eigentumsförderung (Stand 10/2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Sächsische Aufbaubank – Familienwohnen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt – IB-Förderdarlehen (Wohneigentumsrichtlinien) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- IB.SH – Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Thüringer Aufbaubank – Wohneigentum für Familien (Stand 29.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
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