Hausbau im deutschsprachigen Raum – Land für Land richtig geplant.

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Landesförderung beim Hausbau: Programme der Bundesländer

Landesförderung beim Hausbau: Förderbanken und Programmtypen aller sechzehn Bundesländer, Antragsweg, Fristen und Kombinierbarkeit mit der KfW.

Stand:

Inhalt dieser Seite13 Abschnitte

Kurz gesagt

Welche Landesförderung gibt es beim Hausbau?

Neben den KfW-Programmen des Bundes fördern die meisten deutschen Bundesländer den Neubau selbst genutzten Wohneigentums über ihre Landesförderbank – etwa Baden-Württemberg mit Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Landeswohnraumförderung, L-Bank) oder Nordrhein-Westfalen mit Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf (Öffentliche Wohnraumförderung NRW, Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2025; Abwicklung NRW.BANK). Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben laut unserem Fakten-Register keine landeseigene Neubauförderung für Eigenheime; in Sachsen-Anhalt ist die Antragsannahme ausgesetzt, in Thüringen eingestellt, und für Bremen ist kein laufendes Programm bestätigt. Ob ein Landesprogramm neben KfW 297/298 (bis 100.000 €[kfw.de, 30.10.2026] je Wohneinheit) oder KfW 300 (bis 170.000 €[kfw.de, 30.10.2026] bei ein bis zwei Kindern) genutzt werden kann, regelt die Richtlinie des Landes; belegt ist die Kombination für KfW 300 laut KfW-Merkblatt, für das Z15-Darlehen der L-Bank und für die NRW-Eigentumsförderung laut NRW.BANK. Die Tabelle unten nennt für jedes Land Programm, geprüften Rahmen und Status.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Förderebenen: Bund (KfW), Land (Förderbank), Gemeinde (Bauland, Zuschüsse). Die Landesebene wird leicht übersehen.
  • Nicht jedes Land fördert: Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben keine landeseigene Neubauförderung für Eigenheime, in Sachsen-Anhalt ist die Antragstellung ausgesetzt, in Thüringen eingestellt, für Bremen ist kein laufendes Programm bestätigt.
  • Förderart unterschiedlich: zinsverbilligtes oder zinsfreies Darlehen, Nachrangdarlehen, Zuschuss je Kind, Zuschuss zur Grunderwerbsteuer – je nach Land eines oder mehrere.
  • Antrag in der Regel vor Baubeginn und an verfügbare Landesmittel gebunden; Kontingente können erschöpft sein.
  • Kombination mit der KfW laut Richtlinie: Belegt ist sie für KfW 300 laut KfW-Merkblatt, für das Z15-Darlehen der L-Bank und für die NRW-Eigentumsförderung laut NRW.BANK; in allen anderen Ländern entscheidet die Richtlinie des Landes.
  • Beträge nur aus der Primärquelle: Jeder Wert in der Länder-Tabelle ist mit Quelle und Abrufdatum geprüft.

Die drei Förderebenen

Ebene Fördergeber Typische Instrumente Wo Sie fragen
Bund KfW Zinsgünstige Kredite nach Energiestandard: 297/298, 300, 296 Hausbank, Hausbau-Förderung
Land Landesförderbank, Bewilligungsstellen Darlehen, Zinsverbilligung, Zuschüsse, Zuschuss zur Grunderwerbsteuer Förderbank, Landratsamt, Stadt
Gemeinde Gemeinde, Stadtwerke Vergünstigtes Bauland, Einheimischen- und Familienmodelle, Erbbaurecht, Anschlusszuschüsse Bauamt, Gemeindeverwaltung

Die Ebenen ergänzen sich: Der Bund fördert den Energiestandard, das Land häufig die Familie, die Gemeinde das Grundstück. Wer alle drei prüft, plant die Finanzierung von unten nach oben: Grundstück, Landesprogramm und KfW-Kredit decken jeweils einen Teil ab, die Hausbank finanziert den Rest.

Wer ist berechtigt?

Die Landesprogramme teilen einen Grundaufbau, auch wenn Grenzen und Boni abweichen:

  • Haushalt: Viele Programme gewähren Zuschläge oder Zuschüsse je Kind; manche richten sich ausdrücklich an Familien, andere auch an kinderlose Haushalte oder Menschen mit Behinderung.
  • Einkommen: Meist Grenzen nach Haushaltsgröße nach der Rechenmethode des Landes – ähnlich, aber nicht identisch mit dem zu versteuernden Einkommen der KfW.
  • Objekt: Selbst genutztes Wohneigentum, oft mit Wohnflächenvorgaben je Haushaltsgröße; einzelne Länder knüpfen an Energiestandards an.
  • Lage: Manche Programme fördern nur in bestimmten Gebieten, etwa einer förderfähigen Gebietskulisse.
  • Eigenkapital: Mehrere Länder verlangen einen Mindestanteil Eigenkapital an den Gesamtkosten; Details stehen in der jeweiligen Richtlinie.

Alle sechzehn Bundesländer: Programm, Rahmen, Status

Die Tabelle nennt für jedes Land das zentrale Neubauprogramm für selbst genutztes Wohneigentum und den geprüften Höchstrahmen laut Register. Höchstbeträge hängen häufig von Haushaltsgröße, Einkommensgruppe oder Kostenkategorie ab; die Klammer nennt, für welchen Fall der Wert gilt.

Bundesland Programm laut Register Geprüfter Rahmen Status
Baden-Württemberg Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Landeswohnraumförderung, L-Bank) Darlehen bis 344.500 € (vierköpfige Familie) laufend
Bayern Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum (BayernLabo) Kinderzuschuss 5.000 € je Kind laufend
Berlin kein landeseigenes Zuschuss- oder Förderdarlehensprogramm des Landes Berlin für den Eigenheim-Neubau; die IBB reicht das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (297/298) durch und bietet ein eigenes IBB Förderergänzungsdarlehen (Konditionen tagesaktuell) zur Schließung von Finanzierungslücken bei Nutzung aktueller Förderprodukte – keine landeseigene Eigenheimförderung; KfW-Durchleitung und IBB-Förderergänzungsdarlehen
Brandenburg Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau (ILB, Wohneigentum-Förderrichtlinie 2026–2028) zinsfreies Darlehen bis 230.000 € plus Zuschuss 10.000 € laufend, nur in förderfähiger Gebietskulisse
Bremen Eigenheimzuschuss der BAB – Die Förderbank Bremen – kein laufendes Programm bestätigt; aktuellen Stand bei der Förderbank erfragen
Hamburg IFB-Eigenheimdarlehen Neubau (IFB Hamburg) Darlehen bis 150.000 € laufend
Hessen Hessen-Darlehen Neubau (WIBank, Landeswohnraumförderung) Darlehen bis 220.000 € (mit Zuschlag für Effizienzhaus 40); Hessengeld bis 20.000 € zur Grunderwerbsteuer laufend
Mecklenburg-Vorpommern keine landeseigene Neubauförderung für Eigenheime – keine landeseigene Eigenheimförderung im Neubau
Niedersachsen Eigentumsförderung – Schaffung bzw. Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (NBank, Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen) Darlehen bis 180.000 € (Einkommensgruppe A, ohne Kinderaufschlag) plus Zuschuss 10.000 € je Kind laufend
Nordrhein-Westfalen Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf (Öffentliche Wohnraumförderung NRW, Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2025; Abwicklung NRW.BANK) Grunddarlehen bis 184.000 € (höchste Kostenkategorie, Einkommensgruppe A, ohne Familienbonus) laufend
Rheinland-Pfalz Förderung von selbst genutztem Wohnraum – ISB-Darlehen Wohneigentum (Programme 501–503, Soziale Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz) Darlehen bis 190.000 € (höchste Fördermietenstufen, ohne Kinderzuschlag) laufend
Saarland Saarländische Wohnraumförderung – Eigentumsförderung (Kreditförderung, SIKB) bis 2.000 €/m² förderfähiger Wohnfläche bei Neubau laufend
Sachsen Familienwohnen (Sächsische Aufbaubank, FRL Familienwohnen) Darlehen bis 80.000 € je Haushalt laufend; Antragstrecke wird laut SAB umgestellt
Sachsen-Anhalt IB-Förderdarlehen nach der Wohneigentumsrichtlinie des Landes (Investitionsbank Sachsen-Anhalt; Antragsannahme seit 01.10.2026 bis auf Weiteres ausgesetzt) Darlehen bis 175.000 € (mit Kinderaufschlag) Antragsannahme ausgesetzt
Schleswig-Holstein Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen (IB.SH, Wohnraumförderungsrichtlinie Schleswig-Holstein) Grundförderung bis 100.000 € laufend
Thüringen Wohneigentum für Familien (Thüringer Aufbaubank, Förderrichtlinie RLFamWoE; Antragstellung eingestellt, Richtlinie endet 31.12.2026) Zuschuss bis 20.000 € Antragstellung eingestellt

„Laufend“ heißt: Die Förderbank nimmt laut Quelle zum Abrufzeitpunkt Anträge an. Landesmittel sind begrenzt; einzelne Förderbanken weisen auf lange Bewilligungszeiten hin. Prüfen Sie vor der Planung immer den aktuellen Stand auf der Seite der Förderbank.

Drei laufende Programme stellvertretend als Karten:

DeutschlandL-Bank, Baden-Württemberg

Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Höhe
Landesdarlehen; Höchstbetrag nach Haushaltsgröße, siehe Tabelle
Bedingungen
  • Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums
  • Einkommensgrenzen des Landes
  • Höchstbetrag abhängig von der Haushaltsgröße
  • Bewilligung kann wegen begrenzter Mittel länger dauern
Frist
laufend, begrenzte Landesmittel

Zur Programmseite (externer Link)

DeutschlandBayernLabo, Bayern

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Höhe
Zinsverbilligtes Darlehen mit Kinderzuschuss, siehe Tabelle
Bedingungen
  • Selbst genutzter Eigenwohnraum
  • Kinderzuschuss je Kind, anrechenbar auf das Eigenkapital
  • Bedingungen laut Richtlinie der BayernLabo
Frist
laufend laut BayernLabo

Zur Programmseite (externer Link)

DeutschlandNRW.BANK, Nordrhein-Westfalen

Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf

Höhe
Grunddarlehen nach Kostenkategorie und Einkommensgruppe, siehe Tabelle
Bedingungen
  • Einkommen unter der Landesgrenze
  • Familienbonus je Kind oder Person mit Schwerbehinderung
  • Selbstnutzung
  • Antrag über die Bewilligungsbehörde
Frist
laufend laut NRW.BANK

Zur Programmseite (externer Link)

Auch in Österreich ist die Wohnbauförderung Sache der Bundesländer, mit eigener Logik aus Landesdarlehen und Zuschüssen; die Programme beschreibt die Seite Wohnbauförderung in Österreich.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Programm und Status des Bundeslandes prüfen

    Auf der Seite der Landesförderbank das Neubauprogramm für selbst genutztes Wohneigentum finden, prüfen, ob Anträge angenommen werden, und die Richtlinie mit Stand herunterladen.

  2. Einkommensgrenze und Zielgruppe prüfen

    Haushaltsgröße, Kinder, Einkommen nach der Rechenmethode des Landes. Die Methode weicht von der KfW ab – nicht übertragen.

  3. Objektanforderungen abgleichen

    Wohnfläche, Energiestandard, Lage. Beim Fertighaus liefert der Hersteller Flächenberechnung und Energieausweis.

  4. Bewilligungsstelle und Kombination klären

    Förderbank direkt, Hausbank oder Landkreis. Ob und wie das Landesprogramm mit einem KfW-Kredit verbunden werden darf, steht in der Richtlinie des Landes.

  5. Antrag vor Baubeginn einreichen

    Mit Einkommensnachweisen, Bauplänen, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan. Ohne Bewilligung keinen Spatenstich.

  6. Bewilligung in die Gesamtfinanzierung einbauen

    Landesdarlehen, KfW-Kredit und Hausbankdarlehen zu einem Finanzierungsplan verbinden; Vorgaben der Landesrichtlinie und der Hausbank zur Absicherung beachten.

Fristen

Frist Was gilt
Antragszeitpunkt In der Regel vor Baubeginn; teils vor Abschluss des Bauvertrags
Landesmittel Mittel werden je Jahr bereitgestellt; Antragsstopps sind möglich – in Sachsen-Anhalt laut Investitionsbank wegen hoher Nachfrage, in Thüringen ist die Antragstellung eingestellt
Bewilligungsdauer Je nach Förderbank unterschiedlich – in den Bauzeitplan einrechnen
Baubeginn nach Bewilligung Viele Richtlinien setzen eine Frist für den Baubeginn nach Bewilligung
Bindungen Selbstnutzung über eine Mindestdauer; Verkauf oder Vermietung vorher kann zur Rückzahlung führen

Konkrete Fristen stehen in den Richtlinien der Länder und unterscheiden sich je Programm; maßgeblich ist die Richtlinie mit dem Stand zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Kombinierbarkeit mit der KfW

Kombination Belegt? Hinweis
KfW 300 + Landes- oder Kommunalförderung Ja, laut KfW-Merkblatt 300 Grundsätzlich möglich, soweit die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt; zwei Familienprogramme mit unterschiedlichen Einkommensrechnungen – beide prüfen
Z15-Darlehen Baden-Württemberg + KfW Ja, laut L-Bank Einzelheiten im Merkblatt der L-Bank
Eigentumsförderung Nordrhein-Westfalen + weitere Förderungen Ja, laut NRW.BANK Die Förderbank nennt die Kombination „mit weiteren Förderungen“; welche, steht in der Förderrichtlinie
Landesprogramme der übrigen Länder + KfW 297/298, 300 oder 296 Laut Richtlinie des Landes prüfen Ob die Gesamtförderung begrenzt ist und wie das Landesdarlehen abgesichert wird, regelt die Richtlinie
Landeszuschuss + KfW Laut Richtlinie des Landes prüfen Zuschüsse mindern den Finanzierungsbedarf
Landesprogramm + kommunales Bauland Laut Richtlinie des Landes und Vergaberegeln der Gemeinde prüfen Vergünstigtes Grundstück senkt den Finanzierungsbedarf
Mehrere Landesprogramme Je nach Land Einzelne Programme verbinden ein Hauptdarlehen mit Zuschlägen, etwa je Kind

Auf Bundesebene gilt unabhängig vom Land: Für dieselbe geförderte Wohnimmobilie ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von KfW 300 und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298, 299, 498, 499) oder BEG (KfW 261, 461) nicht möglich; nach Verzicht frühestens sechs Monate später neuer Antrag[kfw.de, 31.10.2026]. Wer KfW 296 nutzt, plant Wohnflächenvorgaben des Landes und Wohnflächenoptimierung der KfW gemeinsam.

Die Details der KfW-Programme: KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau, KfW 300 Wohneigentum für Familien und KfW 296 Niedrigpreissegment.

Rechenweg: Finanzierungsmix mit Landesdarlehen

Für eine Familie mit zwei Kindern, deren zu versteuerndes Einkommen unter der KfW-Grenze für zwei Kinder liegt (90.000 € für das erste Kind, +10.000 € für das zweite) und die die Landesgrenzen ebenfalls einhält, sieht der Finanzierungsmix mit Landesförderung so aus. L steht für das Landesdarlehen laut Bewilligung; als Obergrenze dient der Rahmen aus der Länder-Tabelle.

Baustein Rechenweg
KfW 300, ein bis zwei Kinder, Stufe EH 40 bis 170.000 €
Landesdarlehen L, Beispiel Nordrhein-Westfalen bis 184.000 € Grunddarlehen in der höchsten Kostenkategorie, Einkommensgruppe A
Hausbankdarlehen Gesamtkosten minus Eigenkapital minus KfW-Kredit minus L
Eigenkapital Mindestanteil laut Landesrichtlinie

Warum das Bundesland auch ohne Landesprogramm in der Rechnung steht: Auf das Grundstück fällt Grunderwerbsteuer an. Gesetzlicher Regelsatz nach § 11 GrEStG (3,5 %), den nur Bayern anwendet; die übrigen Länder setzen eigene, höhere Sätze, Nordrhein-Westfalen etwa 6,5 %. Diese Steuer muss aus Eigenkapital bezahlt werden, unabhängig davon, wie hoch das Landesdarlehen ausfällt. Die Übersicht aller Ländersätze steht im Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau; die Rate für Ihren Mix rechnet der Hausbau-Budget-Rechner.

Lohnt sich die Landesförderung? Entscheidungsbaum

  • Bietet Ihr Bundesland derzeit ein Neubauprogramm für Eigenheime an, das Anträge annimmt?
    • Ja. Weiter.
    • Nein. KfW-Programme und kommunale Modelle prüfen; den Stand bei der Förderbank regelmäßig erneut abfragen.
  • Liegt Ihr Einkommen nach der Rechenmethode des Landes unter der Landesgrenze?
    • Ja. Weiter.
    • Nein. Landesprogramm entfällt; KfW 297/298 ohne Einkommensgrenze bleibt.
  • Liegt das Grundstück in einem Fördergebiet des Landes, falls das Programm eines vorsieht?
    • Ja. Weiter.
    • Nein. Prüfen, ob das Programm landesweit gilt.
  • Erfüllt das geplante Haus Wohnflächen- und Energieanforderungen des Landes?
    • Ja. Antrag vor Baubeginn stellen, Kombination mit der KfW laut Landesrichtlinie klären.
    • Nein. Grundriss oder Standard anpassen.

Für Familien in der ersten Eigenheimphase können Landeszuschüsse je Kind die Rechnung spürbar verbessern; wie die Lebensphase insgesamt geplant wird, zeigt der Ratgeber Erstes Eigenheim für junge Familien. Wer eine Einliegerwohnung plant, prüft, wie das Land die zweite Wohneinheit behandelt – siehe Einliegerwohnung bauen.

Die dritte Ebene: Gemeinden

Kommunale Förderung steht in keiner zentralen Datenbank, kann aber erheblich sein: vergünstigtes Bauland über Einheimischen- und Familienmodelle, Erbbaurecht statt Kauf, Zuschüsse für den Bau in Ortskernen oder auf Baulücken, erlassene Anschlussbeiträge. Fragen Sie beim Bauamt und bei der Gemeindeverwaltung nach laufenden und geplanten Baulandvergaben – und nach den Vergabekriterien, die häufig Kinder, Ortsbindung und Einkommen gewichten. Ein günstiges Grundstück senkt den Darlehensbedarf von Anfang an.

Checkliste: Landesförderung beim Hausbau

Förder-Check und Einordnung

Welche Bundes- und Landesprogramme für Ihren Haushalt zusammenpassen, prüft der Förder-Kombinator. Die Übersicht aller Bundesprogramme gibt die Seite Hausbau-Förderung; wie Landesdarlehen in die Gesamtfinanzierung passen, erklärt Hausbau-Finanzierung in Deutschland; was das Eigenkapital dabei leisten muss, der Ratgeber Eigenkapital beim Hausbau; wie die eigene Zinsbindung von Landes- und KfW-Darlehen mit dem Hausbankdarlehen zusammenspielt, der Ratgeber Bauzinsen-Entwicklung.

Quellen und Stand

Programme, Höchstbeträge, Zuschüsse und Status stammen von den Produktseiten, Merkblättern und Pressemitteilungen der Landesförderbanken (L-Bank, BayernLabo, Investitionsbank Berlin, ILB, IFB Hamburg, WIBank, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, NBank, NRW.BANK, ISB, SIKB, Sächsische Aufbaubank, Investitionsbank Sachsen-Anhalt, IB.SH, Thüringer Aufbaubank), Abruf Ende Oktober und Anfang November 2026; das Hessengeld aus der Förderrichtlinie des Hessischen Finanzministeriums. Für Bremen liegt kein bestätigter aktueller Programmstand vor; wir nennen deshalb keinen Betrag. Die KfW-Höchstbeträge und die Einkommensgrenze stammen von kfw.de, die Kumulierungsregel von KfW 300 aus dem Merkblatt der KfW; die Angaben zur Kombination in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen von L-Bank und NRW.BANK; der Regelsatz der Grunderwerbsteuer aus § 11 GrEStG, der Satz für Nordrhein-Westfalen aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes. Einkommensgrenzen und Fristen der Länder nennen wir nicht als Einzelwert, weil sie je Programm, Haushaltsgröße und Einkommensgruppe variieren. Wie wir Fakten mit Ablaufdatum pflegen, erklärt die Methodik-Seite. Den Einstieg in alle Themen gibt die Startseite.

Wenn Sie wissen möchten, welches Landesprogramm, welche KfW-Förderung und welches kommunale Modell für Ihr Grundstück zusammenpassen, starten Sie den Hausbau-Check – kostenlos, mit Quellen und einer Liste der nächsten Schritte; die Rate für Ihren Finanzierungsmix zeigt vorab der Hausbau-Budget-Rechner.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es in meinem Bundesland für den Hausbau?
Die meisten Bundesländer fördern den Neubau selbst genutzten Wohneigentums über ihre Landesförderbank – meist als Darlehen, teils mit Zuschüssen je Kind, häufig unter Einkommensgrenzen. Einzelne Länder haben keine landeseigene Neubauförderung für Eigenheime, in anderen ist die Antragstellung derzeit ausgesetzt oder eingestellt. Die Tabelle auf dieser Seite nennt für alle sechzehn Länder das Programm, den geprüften Rahmen und den Status.
Kann ich Landesförderung und KfW-Förderung kombinieren?
Das hängt vom Programm ab. Belegt ist die Kombination für das KfW-Programm Wohneigentum für Familien, das laut Merkblatt der KfW mit Landesförderung verbunden werden kann, für das Eigentumsdarlehen der L-Bank in Baden-Württemberg und für die Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen, die laut NRW.BANK mit weiteren Förderungen kombinierbar ist. Für alle anderen Länder steht die Antwort in der Förderrichtlinie des Landes – dort auch, ob die Gesamtförderung begrenzt ist.
Wo stelle ich den Antrag auf Landesförderung?
Je nach Land bei der Förderbank direkt, über die Hausbank oder Finanzierungspartner oder bei der Bewilligungsstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Die meisten Programme verlangen den Antrag vor Baubeginn; der erste Spatenstich ohne Bewilligung kann die Förderung kosten.
Gibt es Landesförderung auch ohne Kinder?
Teilweise. Viele Landesprogramme gewähren Zuschläge oder Zuschüsse je Kind oder richten sich ausdrücklich an Familien; andere stehen auch kinderlosen Haushalten unter den Einkommensgrenzen offen. Welche Zielgruppe gilt, steht in der Richtlinie des jeweiligen Landes.
Woher stammen die Beträge auf dieser Seite?
Jeder Betrag stammt aus einer Primärquelle – der Produktseite, dem Merkblatt oder der Pressemitteilung der Landesförderbank, beim Hessengeld aus der Förderrichtlinie des Landes, bei den KfW-Programmen von der KfW – und steht mit Abrufdatum im Fakten-Register. Wo ein Wert nicht geprüft werden konnte, nennen wir keinen Betrag, sondern verweisen auf die Förderbank.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  3. KfW – Merkblatt Kredit Nr. 300 Wohneigentum für Familien – Neubau (Stand 12/2025, Bestellnummer 600 000 5060) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. L-Bank – Eigentumsfinanzierung BW, Z15-Darlehen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  5. BayernLabo – Eigenheimfinanzierung, Kinderzuschuss (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  6. Investitionsbank Berlin – Neubau und Immobilien kaufen in Berlin: Förderungen der IBB (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  7. ILB – Pressemitteilung 03.06.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  8. bab-bremen.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  9. IFB Hamburg – IFB-Eigenheimdarlehen Neubau (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  10. WIBank – Hessen-Darlehen Neubau (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  11. Hessisches Ministerium der Finanzen – Förderrichtlinie Hessengeld vom 26.08.2024 (StAnz. 38/2024 S. 803) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  12. Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern – Förderfinder (Programmübersicht) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  13. NBank – Produktinformation Eigentumsförderung (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  14. NRW.BANK – Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  15. ISB Rheinland-Pfalz – Förderung von selbst genutztem Wohnraum (503) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  16. SIKB – Merkblatt Eigentumsförderung (Stand 10/2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  17. Sächsische Aufbaubank – Familienwohnen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  18. Investitionsbank Sachsen-Anhalt – IB-Förderdarlehen (Wohneigentumsrichtlinien) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  19. IB.SH – Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  20. Thüringer Aufbaubank – Wohneigentum für Familien (Stand 29.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  21. § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  22. GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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