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Radonschutz im Neubau: Pflichten und Vorsorgegebiete
Radonschutz im Neubau: Referenzwert, Radonvorsorgegebiete, Pflichten nach Strahlenschutzgesetz, Maßnahmen an Bodenplatte und Keller, Messung.

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Kurz gesagt
Was müssen Bauherren beim Radonschutz im Neubau beachten?
Wer in Deutschland ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen errichtet, muss nach § 123 Strahlenschutzgesetz geeignete Maßnahmen treffen, damit Radon aus dem Baugrund nicht oder nur erschwert ins Haus gelangt. Außerhalb festgelegter Gebiete gilt die Pflicht als erfüllt, wenn der Feuchteschutz nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten wird. In Gebieten, die das Land wegen erhöhter Radonwerte festgelegt hat – in Allgemeinverfügungen und Praxis Radonvorsorgegebiete genannt –, verlangt die Strahlenschutzverordnung zusätzlich mindestens eine weitere Maßnahme, etwa eine konvektionsdichte Abdichtung oder eine Absaugung unter der Bodenplatte. Maßstab ist ein Referenzwert für das Jahresmittel in Aufenthaltsräumen. Diese Seite ordnet die Pflichten ein und ersetzt keine Fachplanung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflicht gilt überall. Jeder Neubau mit Aufenthaltsräumen muss gegen eindringendes Radon geschützt werden – unabhängig davon, ob das Grundstück in einem festgelegten Gebiet liegt.
- Basisschutz ist der Feuchteschutz. Eine fachgerechte Abdichtung gegen Bodenfeuchte nach den anerkannten Regeln der Technik erfüllt die Pflicht außerhalb festgelegter Gebiete.
- Im Vorsorgegebiet kommt eine Maßnahme dazu. Die Strahlenschutzverordnung nennt eine Auswahl; mindestens eine davon ist umzusetzen.
- Der Referenzwert ist kein Grenzwert. Er dient als Bewertungsmaßstab für das Jahresmittel in Aufenthaltsräumen.
- Die Schnittstelle liegt unter dem Haus. Bodenplatte, Keller und Durchdringungen entscheiden – beim Fertighaus je nach Vertrag ein anderes Gewerk als das Haus.
Rechtslage: Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran im Boden entsteht. Es gelangt mit der Bodenluft über Risse, Fugen und Leitungsdurchführungen in Gebäude und kann sich in Innenräumen anreichern. Das Strahlenschutzgesetz regelt den Schutz davor in aufeinander aufbauenden Bausteinen:
Referenzwert. Nach § 124 StrlSchG beträgt der Referenzwert für das Jahresmittel der Radon-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen 300 Becquerel je Kubikmeter[gesetze-im-internet.de, 01.11.2026]. Ein Referenzwert ist ein Bewertungsmaßstab: Liegt die Konzentration darüber, sollen Maßnahmen geprüft werden; ein Verbot folgt daraus nicht.
Festgelegte Gebiete. Nach § 121 StrlSchG gilt: Festlegung durch Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde für Gebiete, in denen erwartet wird, dass der Referenzwert in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen überschritten wird; Überprüfung mindestens alle zehn Jahre[gesetze-im-internet.de, 01.11.2026]. Die Strahlenschutzverordnung spricht von Gebieten nach § 121 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG; die Bezeichnung Radonvorsorgegebiete stammt aus den Allgemeinverfügungen der Länder und der Praxis. Welche Gemeinden oder Gemeindeteile betroffen sind, legt jedes Land selbst fest.
Pflicht beim Neubau. § 123 StrlSchG bestimmt: Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren; die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden und in festgelegten Gebieten zusätzlich die Maßnahmen der Rechtsverordnung[gesetze-im-internet.de, 01.11.2026]. Nach § 123 Abs. 1 Satz 3 StrlSchG kann die Pflicht auch auf andere Weise erfüllt werden.
Wo der Radonschutz im Gesamtsystem des Baurechts steht, zeigt der Überblick Baurecht beim Hausbau.
Pflichten-Matrix: Basisschutz und Vorsorgegebiet
| Merkmal | Grundstück außerhalb festgelegter Gebiete | Grundstück im Radonvorsorgegebiet |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 123 Abs. 1 StrlSchG | § 123 Abs. 1 StrlSchG und § 154 StrlSchV |
| Pflicht erfüllt durch | Feuchteschutz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik | Feuchteschutz plus mindestens eine zusätzliche Maßnahme |
| Zusätzliche Maßnahmen | keine vorgeschrieben | Auswahl laut Verordnung, siehe Maßnahmen-Tabelle |
| Bewertungsmaßstab | 300 Becquerel je Kubikmeter | 300 Becquerel je Kubikmeter |
| Wer plant | Tragwerksplaner und Planer der Abdichtung | zusätzlich Fachplanung für die gewählte Maßnahme |
| Empfehlung | Messung nach Einzug sinnvoll, wenn das Grundstück nahe einem Vorsorgegebiet liegt | Messung nach Einzug zur Kontrolle der Wirksamkeit |
Liegt Ihr Grundstück in einem Vorsorgegebiet?
Die Festlegung erfolgt durch Allgemeinverfügung der zuständigen Landesbehörde und wird öffentlich bekanntgemacht. Ob und in welchem Umfang Gebiete festgelegt sind, unterscheidet sich zwischen den Ländern. So finden Sie es heraus:
- Landesbehörde. Umweltministerium oder Landesamt für Umwelt Ihres Bundeslandes veröffentlichen die Allgemeinverfügung, meist mit Gemeindeliste oder Karte.
- Bauamt der Gemeinde. Die Gemeinde kann Auskunft geben, ob ihr Gebiet betroffen ist.
- Prognosekarte des Bundes. Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht eine Karte zum Radonpotenzial. Sie ist eine Orientierung, ersetzt aber nicht die rechtliche Festlegung durch das Land.
Fragen Sie beim Grundstückskauf auch nach: Ein Grundstück außerhalb eines Vorsorgegebiets kann lokal trotzdem erhöhte Werte haben. Radon ist nicht das einzige Standortrisiko, das sich auf die Gründung auswirkt – ob ein Bauplatz in einem Hochwassergebiet liegt, klären Sie mit den Schritten unter Bauen im Überschwemmungsgebiet. Was Sie bei der Grundstücksprüfung sonst beachten, steht unter Grundstück für den Hausbau finden; einen Überblick über die Regeln der Länder gibt Haus bauen nach Bundesland.
Maßnahmen im Vorsorgegebiet
§ 154 StrlSchV verlangt im Vorsorgegebiet zusätzlich zum Feuchteschutz mindestens eine von: Verringerung der Radonkonzentration unter dem Gebäude; gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Innenraum und Bodenluft (bei begrenztem diffusivem Eintritt); Begrenzung der Rissbildung erdberührter Wände und Böden mit diffusionshemmenden Betonsorten; Absaugung von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen; diffusionshemmende, konvektionsdicht verarbeitete Materialien oder Konstruktionen[gesetze-im-internet.de, 01.11.2026]. Die Tabelle ordnet die Maßnahmen den Bauteilen und Gewerken zu, die beim Einfamilienhaus beteiligt sind.
| Maßnahme laut Verordnung | Bauliche Umsetzung (Beispiele) | Typisches Gewerk |
|---|---|---|
| Radonkonzentration unter dem Gebäude verringern | Flächendrainage oder Sammelleitung in der kapillarbrechenden Schicht, die Bodenluft nach außen führt | Erdbau und Gründung |
| Luftdruckdifferenz zwischen Innenraum und Bodenluft beeinflussen | haustechnisches Konzept, das einen Unterdruck im Haus gegenüber dem Boden vermeidet; laut Verordnung nur bei begrenztem diffusivem Eintritt vorgesehen | Fachplanung Haustechnik |
| Rissbildung begrenzen, diffusionshemmenden Beton wählen | Bodenplatte und Kellerwände als rissbreitenbegrenzte Konstruktion aus geeignetem Beton | Tragwerksplanung, Gründung |
| Absaugung von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen | Absaugung an Randfugen oder unter Abdichtungen, Abluft mit Ventilator nach außen | Gründung, Haustechnik |
| Diffusionshemmende, konvektionsdicht verarbeitete Materialien | radondichte Abdichtungsbahn unter oder auf der Bodenplatte, dicht angeschlossene Durchdringungen | Abdichtung, Gründung, Hausmontage für Anschlüsse |
Welche Maßnahme passt, hängt von Gründungsart, Boden und Grundwasser ab. Beim Keller ist die Fläche mit Erdkontakt größer als bei einer Bodenplatte; das verändert Aufwand und Auswahl. Die Grundsatzentscheidung zwischen beiden Gründungen behandelt Keller oder Bodenplatte.
Zuständigkeit beim Fertighaus
Beim Fertighaus endet die Leistung des Herstellers je nach Vertrag an der Oberkante von Bodenplatte oder Keller. Der Radonschutz liegt dann vor allem bei dem Unternehmen, das die Gründung baut – oder bei Ihnen, wenn Sie es selbst beauftragen. Kritisch sind die Übergänge:
- Leitungsdurchführungen. Wasser, Abwasser, Strom und Daten führen durch die Bodenplatte. Wer setzt die Durchführungen, und wer schließt sie dicht an die Abdichtung an?
- Anschluss Wand an Bodenplatte. Die Fuge zwischen montierter Außenwand und Bodenplatte muss zur Abdichtungsebene passen.
- Haustechnik mit Erdkontakt. Erdwärmesonden oder Erdkollektoren erzeugen weitere Durchdringungen.
Legen Sie im Vertrag fest, wer den Radonschutz plant, welche Maßnahme im Vorsorgegebiet gewählt wird und wer die Schnittstellen verantwortet. Hinweise zur Vertragsgestaltung stehen unter Bauvertrag beim Hausbau verstehen.
Prüfschritte vom Grundstück bis zur Messung
Gebietsstatus klären
Allgemeinverfügung des Landes prüfen und beim Bauamt nachfragen, ob das Grundstück in einem Radonvorsorgegebiet liegt.
Bodengutachten erweitern
Bei Unsicherheit eine Bodenluftmessung mit beauftragen; sie zeigt das örtliche Radonpotenzial vor der Planung.
Gründung und Maßnahme festlegen
Mit Tragwerksplaner und Gründungsunternehmen Abdichtung und im Vorsorgegebiet die zusätzliche Maßnahme bestimmen.
Schnittstellen vertraglich regeln
Durchführungen, Wandanschluss und Haustechnik mit Erdkontakt zwischen Hersteller und Gründung aufteilen.
Ausführung dokumentieren
Abdichtung und Durchdringungen vor dem Verfüllen fotografieren und abnehmen lassen.
Nach Einzug messen
Radonmessung in Aufenthaltsräumen nach den Messempfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz durchführen; bei auffälligen Werten Fachleute hinzuziehen.
Radonschutz und Energiestandard
Ein luftdichtes, gut gedämmtes Haus ist energetisch erwünscht. Für den Radonschutz zählt vor allem, dass die Gebäudehülle zum Boden hin dicht ist; die luftdichte Ebene des Hauses und die Abdichtung der Bodenplatte sollten deshalb in der Planung zusammen betrachtet werden. Welche Anforderungen der Energiestandard an die Gebäudehülle stellt, behandelt Energiestandard für den Neubau wählen.
Länder-Vergleich: Radonschutz im deutschsprachigen Raum
Österreich und die Schweiz regeln den Radonschutz ebenfalls mit einem Referenzwert, aber mit eigenen Rechtsgrundlagen, Gebietskulissen und Zuständigkeiten.
| Land | Rechtsgrundlage | Referenzwert (Jahresmittel in Aufenthaltsräumen) | Gebietskulisse | Anlaufstelle |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung | 300 Becquerel je Kubikmeter | Gebiete nach § 121 StrlSchG durch Allgemeinverfügung der Länder, dort als Radonvorsorgegebiete bezeichnet | Umweltministerium oder Landesamt, Bundesamt für Strahlenschutz |
| Österreich | Strahlenschutzgesetz und Radonschutzverordnung des Bundes; bauliche Anforderungen im Baurecht der Länder | in der Radonschutzverordnung festgelegt; Wortlaut im Rechtsinformationssystem des Bundes nachlesen | Radonschutz- und Radonvorsorgegebiete laut Verordnung | Radonberatung der AGES, Baubehörde |
| Schweiz | Strahlenschutzverordnung des Bundes | 300 Bq/m³ | Radonkarte des Bundesamts für Gesundheit – Orientierung, keine rechtliche Gebietsfestlegung | Bundesamt für Gesundheit, kantonale Fachstellen, Baubewilligungsbehörde |
Checkliste Radonschutz
Radonschutz vor Baubeginn klären
Quellen und Stand
Strahlenschutzgesetz §§ 121, 123 und 124 sowie Strahlenschutzverordnung § 154 auf gesetze-im-internet.de; Schweizer Referenzwert nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit zur Strahlenschutzverordnung; alle Angaben über das Fakten-Register mit Abruf- und Ablaufdatum. Ohne Werte: Gebietslisten der deutschen Länder und der Referenzwert Österreichs. Bauliche Details der Maßnahmen folgen den anerkannten Regeln der Technik und gehören in die Fachplanung. Unser Vorgehen beschreibt die Methodik. Stand: November 2026. Keine Rechts- oder Fachberatung; verbindlich sind Allgemeinverfügung und Auskunft der zuständigen Landesbehörde.
Nächster Schritt
Ob Ihr Grundstück Besonderheiten wie Radonvorsorgegebiet, hohes Grundwasser oder Hanglage mitbringt und was das für Gründung und Budget bedeutet, ordnet der Hausbau-Check ein.
Häufige Fragen
Muss ich beim Neubau etwas gegen Radon tun?
Was ist ein Radonvorsorgegebiet?
Ist der Referenzwert ein Grenzwert?
Wer ist beim Fertighaus für den Radonschutz zuständig?
Sollte ich nach dem Einzug Radon messen?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) § 121 – Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung (gesetze-im-internet.de) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) § 123 – Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung (gesetze-im-internet.de) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) § 124 – Referenzwert; Verordnungsermächtigung (gesetze-im-internet.de) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 154 – Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 StrlSchG (gesetze-im-internet.de) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Bundesamt für Gesundheit BAG – Gesetzliche Bestimmungen bezüglich Radon (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026