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Energiestandard im Neubau wählen: EH 40, EH 55 oder QNG

Energiestandard für den Neubau wählen: gesetzliches Minimum, Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 mit QNG – Förderbeträge, Auflagen und Rechenweg.

Stand:

Sechs Photovoltaikmodule auf einem moosbewachsenen Ziegeldach eines Wohnhauses
Photovoltaik auf dem Hausdach: Bei Neubauten wird die Dachfläche oft schon in der Planung auf Solarnutzung ausgerichtet.Foto: Kolforn, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
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Kurz gesagt

Welchen Energiestandard sollte ich für meinen Neubau wählen?

Für einen Neubau in Deutschland wählen Sie zwischen vier Stufen: dem gesetzlichen Minimum nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, unter diesem Namen seit 29.07.2026[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026]), dem Effizienzhaus 55, dem Effizienzhaus 40 als Klimafreundliches Wohngebäude und der Stufe Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat. Die Wahl ist vor allem eine Förderentscheidung: Im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau gibt es je Wohneinheit bis zu 100.000 €[kfw.de, 30.10.2026] für EH 55 und EH 40, mit QNG bis zu 150.000 €[kfw.de, 30.10.2026]. Ob sich die höhere Stufe rechnet, hängt von Mehrkosten, Heizsystem und Nachweisaufwand ab – der Rechenweg unten zeigt, wie Sie das prüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Minimum ist Gesetz, alles darüber Förderung. Ohne Förderinteresse genügt das GModG-Niveau; mit KfW-Antrag entscheidet die Stufe über den Darlehensrahmen.
  • Heizung und Standard hängen zusammen. Öl und Gas sind in allen Förderstufen ausgeschlossen, Biomasse nur bei EH 55 zulässig.
  • QNG ist ein Nachweisprojekt. Die höchste Stufe verlangt Zertifizierung und Nachhaltigkeitsberatung – planen Sie Zeit und Honorar ein.
  • Familien prüfen zuerst KfW 300. Das Familienprogramm schließt den Klimafreundlichen Neubau für dasselbe Haus aus.
  • Festlegen vor dem Werkvertrag. Ein unbedingt unterschriebener Bauvertrag gilt als Vorhabensbeginn – danach ist kein KfW-Antrag mehr möglich. Wer vorher unterschreiben will, vereinbart eine aufschiebende Bedingung.

Die Stufen im Überblick

Stufe Kernanforderung laut Register Förderung je Wohneinheit (KfW 297/298)
Gesetzliches Minimum Anforderungen des GModG, nachgewiesen im Energienachweis keine Förderung aus 297/298
Effizienzhaus 55 Effizienzhaus 55; keine Beheizung mit Öl oder Gas (Biomasse zulässig); gültige Baugenehmigung bei Antragstellung; keine Lebenszyklusanalyse und kein QNG erforderlich; Kaufvertrag und Baubeginn ab 16.12.2025 bis 100.000 €
Effizienzhaus 40 (Klimafreundliches Wohngebäude) Effizienzhaus 40; Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen nach QNG-PLUS-Anforderung; keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse; Bestätigung durch Energieeffizienz-Expertin/-Experten bis 100.000 €
Effizienzhaus 40 mit QNG wie EH 40, zusätzlich QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM mit Zertifikat bis 150.000 €

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel – für die Jahre 2025 und 2026 zusammen 800 Mio. €; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Alle Programmbedingungen erklärt die Seite KfW Klimafreundlicher Neubau.

Das gesetzliche Minimum

Jeder Neubau muss die Anforderungen des GModG erfüllen, das bis zur Umbenennung Gebäudeenergiegesetz hieß. Es begrenzt den Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude, stellt Anforderungen an den Wärmeschutz der Hülle und knüpft die Heizung an die Maßgaben der §§ 42 bis 45. Einen festen Pflichtanteil erneuerbarer Energie gibt es seit 29.07.2026 nicht mehr; eine Stromdirektheizung ist nur unter den Bedingungen des § 10 Abs. 4 zulässig. Den Nachweis erstellt eine berechtigte Person – Energieberater, Architektin oder Fachplaner – als Teil der Bauvorlagen. Was sich mit dem Änderungsgesetz geändert hat, beschreibt die Seite Gebäudemodernisierungsgesetz.

Wichtig für Ihre Planung: Das Minimum ist kein „schlechtes“ Haus. Ein heutiger Neubau auf gesetzlichem Niveau ist dicht, gut gedämmt und mit einer Wärmepumpe oder einem anderen erneuerbaren System gut zu betreiben. Der Abstand zu den Förderstufen liegt vor allem in Details der Hülle, in der Lüftung mit Wärmerückgewinnung und im Nachweisaufwand. Ein Baustein der Hülle sind die Fenster – welchen Uw-Wert Fenster im Neubau brauchen, zeigt der Fenster-Ratgeber am Referenzgebäude. Eine dichte Hülle sollte zum Boden hin mit der Abdichtung der Bodenplatte zusammen geplant werden; warum das auch für den Schutz vor Radon zählt, erklärt Radonschutz im Neubau.

Die Förderstufen im Detail

In jeder Förderstufe des Programms bindet die KfW einen Energieeffizienz-Experten ein: Er plant mit, bestätigt die Förderfähigkeit vor dem Antrag und belegt nach Fertigstellung, dass der Standard erreicht ist.

Effizienzhaus 55. Die Stufe ist für Bauherren gedacht, die ohne Nachhaltigkeitszertifikat fördern lassen wollen. Biomasseheizungen wie Pellets sind zulässig, eine gültige Baugenehmigung muss bei Antragstellung vorliegen, eine Lebenszyklusanalyse ist nicht nötig.

Effizienzhaus 40. Die Hülle und Technik müssen spürbar besser sein, die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus werden nach den Anforderungen des QNG-PLUS berechnet, und auch Biomasse ist ausgeschlossen.

Effizienzhaus 40 mit QNG. Zusätzlich erhalten Sie ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Stelle, das Baustoffe, Schadstofffreiheit und Lebenszyklus bewertet. Der Nachweis wird einfacher, wenn der Anbieter dokumentierte Bauteilaufbauten mit Ökobilanzdaten liefern kann – fragen Sie danach, bevor Sie sich für diese Stufe entscheiden. Den Vergleich der Bauweisen bietet der Ratgeber Bauweisen im Hausbau, die Grenzwerte und Hebel für die Lebenszyklus-Bilanz nach QNG ein eigener Ratgeber.

Sonderwege. Das Programm KfW 296 für den Neubau im Niedrigpreissegment verlangt mindestens Effizienzhaus-Stufe 55; Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus und projektspezifischer Grenzwert für die Lebenszykluskosten einzuhalten und fördert bis 100.000 €[kfw.de, 30.10.2026] je Wohneinheit; Details unter KfW 296. Einige Länder belohnen den höheren Standard zusätzlich – das Hessen-Darlehen Neubau etwa reicht inklusive Zuschlag für mindestens Effizienzhaus 40 bis 220.000 €[wibank.de, 31.10.2026]. Weitere Programme stehen unter Landesförderung Wohneigentum.

Entscheidungsbaum: Welche Stufe passt?

  1. Haben Sie mindestens ein minderjähriges Kind und liegt Ihr Einkommen unter der KfW-300-Grenze?
    • Ja → Prüfen Sie zuerst KfW 300 Wohneigentum für Familien. Für dieselbe Immobilie gilt: Für dieselbe geförderte Wohnimmobilie ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von KfW 300 und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298, 299, 498, 499) oder BEG (KfW 261, 461) nicht möglich; nach Verzicht frühestens sechs Monate später neuer Antrag. Wählen Sie den Standard nach den Stufen dieses Programms.
    • Nein → weiter mit Frage 2.
  2. Wollen Sie mit Pellets oder Scheitholz heizen?
    • Ja → Effizienzhaus 55 ist die einzige Förderstufe, die Biomasse erlaubt.
    • Nein → weiter mit Frage 3.
  3. Sind Sie bereit, Zertifizierung und Nachhaltigkeitsberatung zu bezahlen und mehr Zeit für Nachweise einzuplanen?
    • Ja → Effizienzhaus 40 mit QNG bietet den größten Darlehensrahmen.
    • Nein → Effizienzhaus 40 ohne Zertifikat oder Effizienzhaus 55, je nach Mehrkosten der Hülle.
  4. Brauchen Sie keine Förderung oder sind die Mehrkosten höher als der Vorteil?
    • Dann bauen Sie auf gesetzlichem Niveau und investieren gezielt, etwa in Photovoltaik oder eine gute Lüftung.

Welche Programme sich für Ihren Haushalt kombinieren lassen, prüft der Förder-Kombinator.

Rechenweg: Lohnt sich die höhere Stufe?

Schritt 1 – Zusätzlicher Darlehensrahmen

Mehr-Darlehen mit QNG = 150.000 € − 100.000 € je Wohneinheit

Schritt 2 – Zinsvorteil über die Zinsbindung

Zinsvorteil ≈ geförderter Betrag × (Effektivzins des Bankdarlehens laut Angebot − Effektivzins des KfW-Darlehens am Tag der Zusage) × Zinsbindung von 10 Jahren

Die Zinssätze ändern sich laufend; setzen Sie die Werte aus Ihren Angeboten ein und vergleichen Sie immer dieselbe Zinsart, also Effektivzins mit Effektivzins – ein Sollzins auf der einen und ein Effektivzins auf der anderen Seite verfälscht das Ergebnis. Weil die Tilgung den Restbetrag senkt, ist der tatsächliche Vorteil etwas kleiner als dieser Näherungswert.

Schritt 3 – Mehrkosten gegenrechnen

Netto-Vorteil = Zinsvorteil − Mehrkosten für Hülle und Technik − Honorar Energieeffizienz-Experte − Zertifizierung und Nachhaltigkeitsberatung (bei QNG)

Schritt 4 – Familien-Alternative

Vergleich je Wohneinheit: KfW 300 in der untersten Kinderstaffel, Stufe EH 40 = 170.000 €, mit QNG = 220.000 € – gegenüber 100.000 € beziehungsweise 150.000 € im Klimafreundlichen Neubau

Ist der Netto-Vorteil positiv und haben Sie die Liquidität für die Mehrkosten, lohnt die höhere Stufe. Den Gesamtrahmen prüfen Sie im Hausbau-Budget-Rechner.

Zeitpunkt und Baupreise

Die Baupreise für Wohngebäude lagen im August 2026 um +5,5 %[destatis.de, 30.10.2026] über dem Vorjahresmonat. Ein höherer Standard bedeutet mehr Material und Technik und reagiert entsprechend auf Preissteigerungen. Legen Sie den Standard deshalb früh fest, lassen Sie ihn im Festpreis abbilden und stellen Sie den Förderantrag rechtzeitig.

Was dabei als Vorhabensbeginn zählt, definiert die KfW so: Vorhabensbeginn ist der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für gebäudebezogene Maßnahmen (z. B. Ausheben der Baugrube, Gründungsarbeiten, Verlegen der Hausanschlüsse). Nicht als Vorhabensbeginn gelten Verträge für grundstücksbezogene Maßnahmen (z. B. Abriss, Flächenbereinigung, Bodenuntersuchungen, Altlastenbeseitigung, Kampfmittelräumung, Baustellenvorbereitung, Erschließung) sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Vor Antragstellung zulässig sind Lieferungs- oder Leistungsverträge mit aufschiebender Bedingung; mit dem Bau darf erst nach Antragstellung begonnen werden[kfw.de, 01.11.2026]. Für die Praxis heißt das: Planung, Energieberatung und Bodengutachten dürfen Sie vor dem Antrag beauftragen, ebenso grundstücksbezogene Arbeiten wie Erschließung oder Baustellenvorbereitung. Den Bau- oder Liefervertrag mit dem Hausanbieter unterschreiben Sie entweder erst nach der Antragstellung oder mit einer aufschiebenden Bedingung, die den Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam werden lässt. Eine solche Klausel lässt sich nachträglich nicht in einen bereits geschlossenen Vertrag einfügen.

Wo die Entscheidung im Gesamtablauf steht, zeigt der Hausbau-Ablauf; welche Kostenblöcke der Standard verändert, die Seite Kosten für den Hausbau.

Energiestandards im Ländervergleich

Land Gesetzliche Basis Freiwilliger Standard mit Förderbezug Wert laut Register
Deutschland GModG Effizienzhaus 55/40, QNG KfW bis 150.000 € je Wohneinheit
Österreich Bauordnung mit OIB-Richtlinie 6, Energieausweis Landesförderung mit Klimazuschlägen Vorarlberg Klimaschutz-Zuschlag bis 37 500 €
Schweiz kantonale Energiegesetze (MuKEn) Minergie, Minergie-P, GEAK Gebäudeprogramm Neubau: Neubau nach Minergie-P bzw. GEAK A/A; Minergie-Gebühr EFH CHF 1'400
Luxemburg Energiepass, Effizienzklassen LENOZ-Nachhaltigkeitszertifizierung Klimabonus: 60 % der Punkte je Kategorie
Liechtenstein Energievorschriften des Landes Minergie nach Schweizer Muster Förderung über Land und Gemeinden

In Österreich steht der Energieausweis mit HWB und fGEE im Zentrum, in der Schweiz das Minergie-Label. Die eigenständigen Ratgeber: Energieausweis für den Neubau in Österreich, Minergie beim Neubau in der Schweiz und Klimabonus Neubau in Luxemburg.

Checkliste vor der Festlegung

Bevor Sie den Energiestandard festlegen

Alle Themen rund um den Neubau bündelt die Übersicht Haus bauen in Deutschland.

Quellen und Stand

GModG: Änderungshinweis auf gesetze-im-internet.de. Förderstufen, Bedingungen, Höchstbeträge, Stichtag, Bundesmittel und Zinsbindung: KfW-Produktseiten 297/298 und 296. Kumulierungsausschluss und Höchstbeträge KfW 300: KfW-Merkblatt 300. Hessen-Darlehen: WIBank. Baupreise: Destatis, Pressemitteilung vom Oktober 2026. Ländervergleich: Energieinstitut Vorarlberg, Gebäudeprogramm und Minergie (Schweiz), Guichet.lu. Konkrete Anforderungswerte des GModG und aktuelle KfW-Zinsen nennen wir nicht als Zahl, weil sie im Fakten-Register noch nicht geprüft vorliegen. Die Arbeitsweise erklärt die Methodik-Seite.

Nächster Schritt

Sie wollen wissen, welcher Standard zu Budget und Förderung passt? Der Hausbau-Check ordnet Ihr Vorhaben ein und nennt die nächsten Schritte bis zum Förderantrag. Den Finanzierungsrahmen mit Förderdarlehen rechnen Sie im Hausbau-Budget-Rechner.

Häufige Fragen

Welcher Energiestandard ist für einen Neubau Pflicht?
Pflicht ist das gesetzliche Niveau nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, dem früheren Gebäudeenergiegesetz. Es legt Anforderungen an Primärenergiebedarf und Gebäudehülle fest und verweist für die Heizung auf die Regeln der §§ 42 bis 45; einen festen Pflichtanteil erneuerbarer Energie gibt es seit der Gesetzesänderung nicht mehr. Ihr Energieberater belegt das im Energienachweis zum Bauantrag. Alles darüber hinaus ist freiwillig und wird über Förderprogramme belohnt.
Effizienzhaus 40 oder 55 – was lohnt sich?
Das hängt davon ab, welches Förderprogramm Sie nutzen, wie hoch die Mehrkosten für Hülle, Technik und Nachweise ausfallen und wie lange Sie im Haus wohnen. Die Stufe Effizienzhaus 55 verlangt weniger Nachweise, die Stufe 40 setzt zusätzlich eine Lebenszyklusanalyse voraus und schließt Biomasseheizungen aus. Rechnen Sie Darlehensvorteil und Mehrkosten gegeneinander.
Was bedeutet QNG beim Neubau?
QNG steht für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude des Bundes. Es bewertet neben dem Energiebedarf auch Baustoffe, Lebenszyklus und Wohngesundheit. Für die höchste Förderstufe im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau brauchen Sie ein Nachhaltigkeitszertifikat nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM.
Kann ich KfW 300 und den Klimafreundlichen Neubau kombinieren?
Nein. Für dieselbe Immobilie schließt die KfW die gleichzeitige Förderung aus Wohneigentum für Familien und Klimafreundlicher Neubau aus. Familien mit Kindern und Einkommen unter der Grenze prüfen deshalb zuerst das Familienprogramm, alle anderen den Klimafreundlichen Neubau.
Wann muss der Energiestandard feststehen?
Vor dem Werkvertrag und vor dem Förderantrag. Der Standard bestimmt Wandaufbau, Fenster, Heizung und Lüftung und damit das Angebot. Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Als Beginn zählt bereits ein unbedingt geschlossener Bau- oder Liefervertrag für das Gebäude; Verträge mit aufschiebender Bedingung, Planungs- und Beratungsleistungen sowie Verträge für grundstücksbezogene Arbeiten wie Erschließung sind vor dem Antrag zulässig.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. gesetze-im-internet.de – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Änderungshinweis (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. gesetze-im-internet.de (externer Link, öffnet in neuem Fenster)
  3. Bundesregierung – Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (29.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 02.11.2026
  4. KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. KfW – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. KfW – Merkblatt Kredit Nr. 300 Wohneigentum für Familien – Neubau (Stand 12/2025, Bestellnummer 600 000 5060) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  7. WIBank – Hessen-Darlehen Neubau (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  8. Destatis Pressemitteilung Nr. 360 vom 09.10.2026 – Baupreise für Wohngebäude im August 2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  9. KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  10. Energieinstitut Vorarlberg – Neubauförderung (Richtlinie Juli 2025/2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  11. Das Gebäudeprogramm – Startseite (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  12. Minergie – Mit Minergie zertifizieren (Gebührentabelle) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  13. Guichet.lu – Klimabonus 2026: Bau eines nachhaltigen Wohngebäudes (Stand 06.01.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026

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