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Eigenmittel Hauskauf Schweiz: harte und weiche Mittel
Eigenmittel beim Hausbau in der Schweiz: Was als hart und weich zählt, welcher Anteil nicht aus der Pensionskasse stammen darf, Quellen und Rechenweg.
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Kurz gesagt
Wie viel Eigenmittel brauche ich für ein Haus in der Schweiz?
In der Bankpraxis verlangen Schweizer Banken für selbst bewohntes Wohneigentum Eigenmittel von 20 % des Belehnungswerts; den Rest der Gesamtkosten aus Bauland, Baukosten und Nebenkosten finanziert die Hypothek. Die von der FINMA anerkannten Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (Fassung vom 13.12.2023, gültig ab 01.01.2025) schreiben zusätzlich vor, dass mindestens 10 % des Belehnungswerts «hart» sein müssen, also aus Ersparnissen, Wertschriften, Säule 3a, Erbvorbezug oder Schenkung stammen und nicht aus der Pensionskasse. Liegt der Baupreis über der Bankschätzung, ist die Differenz zusätzlich mit harten Mitteln zu decken.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Grenzen gelten gleichzeitig: 20 % Eigenmittel am Belehnungswert als Bankpraxis und darin mindestens 10 % harte Mittel als Mindestanforderung der SBVg-Richtlinien. Banken dürfen mehr verlangen.
- Hart sind bei den meisten Banken Kontoguthaben, Wertschriften, Säule-3a-Guthaben, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Erbvorbezüge, Schenkungen und bereits bezahltes Bauland.
- Weich ist Pensionskassengeld, egal ob vorbezogen oder verpfändet.
- Beim Neubau zählen alle Kosten: Bauland, Werkvertrag, Erschliessung, Honorare, Gebühren, Handänderungssteuer, Bauzinsen und eine Reserve.
- Die Bankschätzung entscheidet mit. Belehnt wird der Verkehrswert laut Bank, nicht Ihr Baupreis.
- Eigenleistungen und Konsumkredite werden nicht oder nur eingeschränkt als Eigenmittel akzeptiert.
Wie viel Eigenmittel verlangt die Bank?
Die Regel ist zweistufig, und die beiden Stufen haben unterschiedliche Grundlagen. Erstens verlangen die Banken in ihrer Kreditpraxis Eigenmittel von 20 %[ubs.com, 31.10.2026] des Belehnungswerts; die Hypothek deckt den Rest. Dieser Wert ist keine Vorschrift der Selbstregulierung, sondern die übliche Belehnungsgrenze der Institute – wer darüber hinaus belehnt, muss nach den Aufsichtsregeln mehr Eigenkapital unterlegen, weshalb praktisch alle Banken hier die Grenze ziehen. Zweitens muss nach den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung, die die FINMA als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard anerkennt, ein Anteil von mindestens 10 %[finma.ch, 31.10.2026] des Belehnungswerts aus Quellen ausserhalb der beruflichen Vorsorge stammen. Nur diese zweite Stufe ist Selbstregulierung.
In der Praxis verlangen Banken häufig mehr als das Minimum, wenn die Tragbarkeit knapp ist, der Standort als wenig liquide gilt oder der Neubau über dem regionalen Preisniveau liegt. Eigenmittel und Tragbarkeit hängen zusammen: Jeder Franken zusätzliches Eigenkapital senkt die Hypothek und damit die kalkulatorischen Kosten, die auf der Seite zur Tragbarkeit der Hypothek hergeleitet werden.
Harte und weiche Eigenmittel
Die Unterscheidung stammt aus der Selbstregulierung: Geld aus der zweiten Säule soll nicht die einzige Grundlage einer Eigenheimfinanzierung sein, weil es die spätere Altersvorsorge schmälert. Die folgende Matrix ordnet die üblichen Quellen ein und nennt, was Sie bei jeder Quelle beachten sollten.
| Quelle | Einstufung | Verfügbarkeit | Steuer- und Vorsorgefolge | Nachweis für die Bank |
|---|---|---|---|---|
| Spar- und Kontoguthaben | hart | sofort | keine | Kontoauszüge |
| Wertschriften, Fonds | hart | nach Verkauf, Kursrisiko | Verkauf meist steuerfrei für Private | Depotauszug |
| Säule 3a (Bezug) | hart | Bezug für selbst bewohntes Wohneigentum zulässig | Kapitalauszahlungssteuer, reduzierter Satz, kantonal unterschiedlich | Saldo- und Bezugsbestätigung |
| Säule 3a (Verpfändung) | keine Eigenmittel; Zusatzsicherheit | Guthaben bleibt angelegt | keine Besteuerung, Vorsorge bleibt erhalten | Verpfändungsvertrag |
| Lebensversicherung | hart | Rückkaufswert oder Verpfändung | je nach Police | Policenauszug |
| Erbvorbezug, Schenkung | hart | nach Vereinbarung | Ausgleichspflicht im Erbfall, Schenkungssteuer je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad | Schriftliche Vereinbarung |
| Bereits bezahltes Bauland | hart | als Sacheinlage | keine | Grundbuchauszug, Kaufvertrag |
| Pensionskasse (Vorbezug) | weich | nur für selbst bewohntes Wohneigentum, Mindestbetrag CHF 20'000 | Kapitalauszahlungssteuer, tiefere Altersleistungen, Rückzahlungspflicht bei Verkauf | Vorsorgeausweis, Bestätigung der Kasse |
| Pensionskasse (Verpfändung) | keine Eigenmittel; Zusatzsicherheit | Kapital bleibt in der Kasse | keine Steuer; Risiko bei Pfandverwertung | Verpfändungsvertrag |
| Privatdarlehen Familie | meist nicht anerkannt | je nach Vertrag | Zinspflicht, Rückzahlung | Darlehensvertrag, Rangrücktritt |
| Konsumkredit | nicht anerkannt | – | – | – |
Die Regeln für den Vorbezug aus der Pensionskasse legt das Bundesamt für Sozialversicherungen aus. Der Bezug ist zulässig nur für eine einzige, selbst bewohnte Liegenschaft; Zweitwohnungen ausgeschlossen; bei Verheirateten schriftliche Zustimmung des Partners nötig. Ab einem gesetzlich festgelegten Alter gilt zudem eine Begrenzung des Betrags: höchstens die Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung (der höhere Betrag). Die vollständige Abwägung zwischen Vorbezug und Verpfändung finden Sie auf der Seite zum Pensionskassen-Vorbezug für den Hausbau, die Einsatzmöglichkeiten der gebundenen Vorsorge auf der Seite zur Säule 3a beim Eigenheim.
Rechenweg für den Neubau
Ratgeber zum Hauskauf rechnen mit einem Kaufpreis. Beim Hausbau setzen sich die Gesamtkosten aus mehreren Positionen zusammen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen. Der Rechenweg nutzt die Bankpraxis von 20 % Eigenmitteln und den harten Mindestanteil von 10 % aus den SBVg-Richtlinien.
Schritt 1 – Gesamtkosten
Gesamtkosten = Bauland + Baukosten laut Werkvertrag + Nebenkosten + Reserve
Schritt 2 – Belehnungswert
Belehnungswert = Verkehrswert laut Bankschätzung (Bauland plus Gebäude nach Fertigstellung)
Liegt der Belehnungswert unter den Gesamtkosten, gilt:
Zusatz-Eigenmittel = Gesamtkosten − Belehnungswert (vollständig hart)
Schritt 3 – Mindest-Eigenmittel (Bankpraxis)
Mindest-Eigenmittel = Belehnungswert × 20 % + Zusatz-Eigenmittel
Schritt 4 – Harter Anteil (SBVg-Richtlinien)
Harter Anteil = Belehnungswert × 10 % + Zusatz-Eigenmittel
Der Rest der Eigenmittel darf aus der Pensionskasse stammen.
Schritt 5 – Hypothek
Hypothek = Gesamtkosten − Eigenmittel
Die Höhe der Hypothek fliesst anschliessend in die Tragbarkeitsrechnung ein; den Zusammenhang können Sie mit dem Tragbarkeitsrechner für die Schweiz nachvollziehen. Welches Hypothekarmodell nach der Bauphase zu dieser Summe passt, lässt sich mit dem SARON-vs-Festhypothek-Rechner durchspielen; den Gesamtablauf der Finanzierung beschreibt die Übersicht Haus finanzieren in der Schweiz.
Nebenkosten, die aus Eigenmitteln zu decken sind
Nebenkosten erhöhen den Eigenmittelbedarf, weil Banken sie meist nicht belehnen. Die wichtigsten Posten beim Neubau:
| Kostenart | Wer erhebt sie | Hinweis |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | Kanton (teils Gemeinde) | Kantonal sehr unterschiedlich; einige Kantone erheben keine, andere gewähren Freibeträge für den Hauptwohnsitz |
| Grundbuchgebühren | Grundbuchamt | Für Eigentumsübertragung und Errichtung des Schuldbriefs |
| Notariatskosten | Notariat | Beurkundung Kaufvertrag, Schuldbrief |
| Erschliessungsbeiträge, Anschlussgebühren | Gemeinde, Werke | Wasser, Abwasser, Strom, Strassenbeitrag |
| Baubewilligungsgebühren | Gemeinde | Abhängig von Bausumme und Kanton |
| Bauzinsen und Kreditkommission | Bank | Fallen während der Bauphase an |
| Bauherrenhaftpflicht, Bauwesenversicherung | Versicherer | Während der Bauzeit |
| Honorare Architektur, Bauleitung, Geologie | Planende | Sofern nicht im Werkvertrag enthalten |
Ein Beispiel für die kantonale Bandbreite: Im Kanton Bern beträgt die Handänderungssteuer 1,8 %[sv.fin.be.ch, 30.10.2026] des Kaufpreises; wird das Grundstück als Hauptwohnsitz genutzt, sind unter bestimmten Voraussetzungen die ersten CHF 800'000 befreit. Im Kanton Thurgau ist steuerpflichtig ausschliesslich die erwerbende Person; die veräussernde Person haftet solidarisch. Andere Kantone kennen keine Handänderungssteuer und erheben nur Grundbuchgebühren. Die kantonalen Regeln finden Sie über die Schweizer Länderseite auf den jeweiligen Kantonsseiten.
Was nicht als Eigenmittel zählt
- Eigenleistungen. Eigene Arbeit auf der Baustelle senkt die Baukosten, wird von Banken aber selten als Eigenkapital anerkannt, weil Qualität und Wert schwer nachweisbar sind. Wenn überhaupt, dann nur mit Abschlag und bei belegter Fachkompetenz.
- Konsumkredite und Privatkredite. Geliehenes Geld ist kein Eigenkapital. Banken prüfen die Herkunft der Mittel; ein kurz vor dem Antrag eingegangener Kredit fällt auf.
- Darlehen aus der Familie. Sie gelten nur dann als Eigenmittel, wenn die Darlehensgeber einen Rangrücktritt erklären und die Rückzahlung die Tragbarkeit nicht belastet. Eine Schenkung oder ein Erbvorbezug ist für die Bank die klarere Lösung.
- Zukünftige Mieteinnahmen. Die Vermietung einer Einliegerwohnung verbessert allenfalls die Tragbarkeit, nicht die Eigenmittel.
- Verpfändete Vorsorgegelder. Sie erhöhen nicht die Eigenmittel, sondern dienen als Zusatzsicherheit, die der Bank eine höhere Belehnung erlaubt. Die Hypothek wird dadurch grösser, nicht kleiner.
Checkliste: Nachweise für das Finanzierungsdossier
Eigenmittel belegen
Quellen und Stand
Der harte Mindestanteil stammt aus den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung in der von der FINMA anerkannten Fassung (FINMA-Mitteilung zur Selbstregulierung); die Belehnungsgrenze beruht auf der Bankpraxis, belegt über die Tragbarkeitsseiten von UBS und Raiffeisen. Die Regeln zum Vorbezug aus der Pensionskasse beruhen auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen zur Wohneigentumsförderung. Die Angaben zur Handänderungssteuer stammen von den Steuerverwaltungen der Kantone Bern und Thurgau. Die Funktionsweise des Fakten-Registers erklärt die Methodik-Seite.
Nächster Schritt
Sie möchten wissen, ob Ihre Eigenmittel für das geplante Projekt reichen und wie sich Vorsorgegelder sinnvoll einsetzen lassen? Der Hausbau-Check für die Schweiz ordnet Ihre Mittel nach hart und weich, zeigt den Eigenmittelbedarf für Bauland und Bau und benennt die nächsten Schritte vor dem Bankgespräch.
Häufige Fragen
Zählt die Säule 3a als hartes Eigenkapital?
Kann ich ein Haus ohne eigene Ersparnisse bauen?
Was passiert, wenn die Bank den Neubau tiefer bewertet als er kostet?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- FINMA – Anerkannte Selbstregulierung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- UBS – Tragbarkeit: Was ist das und wie wird sie berechnet? (13.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- FINMA – Medienmitteilung 01.06.2012: Hypothekarfinanzierung – FINMA anerkennt neue Mindeststandards (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- BSV – Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Steuerverwaltung Thurgau – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
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