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Eigenmittel Hauskauf Schweiz: harte und weiche Mittel

Eigenmittel beim Hausbau in der Schweiz: Was als hart und weich zählt, welcher Anteil nicht aus der Pensionskasse stammen darf, Quellen und Rechenweg.

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Inhalt dieser Seite10 Abschnitte

Kurz gesagt

Wie viel Eigenmittel brauche ich für ein Haus in der Schweiz?

In der Bankpraxis verlangen Schweizer Banken für selbst bewohntes Wohneigentum Eigenmittel von 20 % des Belehnungswerts; den Rest der Gesamtkosten aus Bauland, Baukosten und Nebenkosten finanziert die Hypothek. Die von der FINMA anerkannten Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (Fassung vom 13.12.2023, gültig ab 01.01.2025) schreiben zusätzlich vor, dass mindestens 10 % des Belehnungswerts «hart» sein müssen, also aus Ersparnissen, Wertschriften, Säule 3a, Erbvorbezug oder Schenkung stammen und nicht aus der Pensionskasse. Liegt der Baupreis über der Bankschätzung, ist die Differenz zusätzlich mit harten Mitteln zu decken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Grenzen gelten gleichzeitig: 20 % Eigenmittel am Belehnungswert als Bankpraxis und darin mindestens 10 % harte Mittel als Mindestanforderung der SBVg-Richtlinien. Banken dürfen mehr verlangen.
  • Hart sind bei den meisten Banken Kontoguthaben, Wertschriften, Säule-3a-Guthaben, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Erbvorbezüge, Schenkungen und bereits bezahltes Bauland.
  • Weich ist Pensionskassengeld, egal ob vorbezogen oder verpfändet.
  • Beim Neubau zählen alle Kosten: Bauland, Werkvertrag, Erschliessung, Honorare, Gebühren, Handänderungssteuer, Bauzinsen und eine Reserve.
  • Die Bankschätzung entscheidet mit. Belehnt wird der Verkehrswert laut Bank, nicht Ihr Baupreis.
  • Eigenleistungen und Konsumkredite werden nicht oder nur eingeschränkt als Eigenmittel akzeptiert.

Wie viel Eigenmittel verlangt die Bank?

Die Regel ist zweistufig, und die beiden Stufen haben unterschiedliche Grundlagen. Erstens verlangen die Banken in ihrer Kreditpraxis Eigenmittel von 20 %[ubs.com, 31.10.2026] des Belehnungswerts; die Hypothek deckt den Rest. Dieser Wert ist keine Vorschrift der Selbstregulierung, sondern die übliche Belehnungsgrenze der Institute – wer darüber hinaus belehnt, muss nach den Aufsichtsregeln mehr Eigenkapital unterlegen, weshalb praktisch alle Banken hier die Grenze ziehen. Zweitens muss nach den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung, die die FINMA als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard anerkennt, ein Anteil von mindestens 10 %[finma.ch, 31.10.2026] des Belehnungswerts aus Quellen ausserhalb der beruflichen Vorsorge stammen. Nur diese zweite Stufe ist Selbstregulierung.

In der Praxis verlangen Banken häufig mehr als das Minimum, wenn die Tragbarkeit knapp ist, der Standort als wenig liquide gilt oder der Neubau über dem regionalen Preisniveau liegt. Eigenmittel und Tragbarkeit hängen zusammen: Jeder Franken zusätzliches Eigenkapital senkt die Hypothek und damit die kalkulatorischen Kosten, die auf der Seite zur Tragbarkeit der Hypothek hergeleitet werden.

Harte und weiche Eigenmittel

Die Unterscheidung stammt aus der Selbstregulierung: Geld aus der zweiten Säule soll nicht die einzige Grundlage einer Eigenheimfinanzierung sein, weil es die spätere Altersvorsorge schmälert. Die folgende Matrix ordnet die üblichen Quellen ein und nennt, was Sie bei jeder Quelle beachten sollten.

Quelle Einstufung Verfügbarkeit Steuer- und Vorsorgefolge Nachweis für die Bank
Spar- und Kontoguthaben hart sofort keine Kontoauszüge
Wertschriften, Fonds hart nach Verkauf, Kursrisiko Verkauf meist steuerfrei für Private Depotauszug
Säule 3a (Bezug) hart Bezug für selbst bewohntes Wohneigentum zulässig Kapitalauszahlungssteuer, reduzierter Satz, kantonal unterschiedlich Saldo- und Bezugsbestätigung
Säule 3a (Verpfändung) keine Eigenmittel; Zusatzsicherheit Guthaben bleibt angelegt keine Besteuerung, Vorsorge bleibt erhalten Verpfändungsvertrag
Lebensversicherung hart Rückkaufswert oder Verpfändung je nach Police Policenauszug
Erbvorbezug, Schenkung hart nach Vereinbarung Ausgleichspflicht im Erbfall, Schenkungssteuer je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad Schriftliche Vereinbarung
Bereits bezahltes Bauland hart als Sacheinlage keine Grundbuchauszug, Kaufvertrag
Pensionskasse (Vorbezug) weich nur für selbst bewohntes Wohneigentum, Mindestbetrag CHF 20'000 Kapitalauszahlungssteuer, tiefere Altersleistungen, Rückzahlungspflicht bei Verkauf Vorsorgeausweis, Bestätigung der Kasse
Pensionskasse (Verpfändung) keine Eigenmittel; Zusatzsicherheit Kapital bleibt in der Kasse keine Steuer; Risiko bei Pfandverwertung Verpfändungsvertrag
Privatdarlehen Familie meist nicht anerkannt je nach Vertrag Zinspflicht, Rückzahlung Darlehensvertrag, Rangrücktritt
Konsumkredit nicht anerkannt – – –

Die Regeln für den Vorbezug aus der Pensionskasse legt das Bundesamt für Sozialversicherungen aus. Der Bezug ist zulässig nur für eine einzige, selbst bewohnte Liegenschaft; Zweitwohnungen ausgeschlossen; bei Verheirateten schriftliche Zustimmung des Partners nötig. Ab einem gesetzlich festgelegten Alter gilt zudem eine Begrenzung des Betrags: höchstens die Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung (der höhere Betrag). Die vollständige Abwägung zwischen Vorbezug und Verpfändung finden Sie auf der Seite zum Pensionskassen-Vorbezug für den Hausbau, die Einsatzmöglichkeiten der gebundenen Vorsorge auf der Seite zur Säule 3a beim Eigenheim.

Rechenweg für den Neubau

Ratgeber zum Hauskauf rechnen mit einem Kaufpreis. Beim Hausbau setzen sich die Gesamtkosten aus mehreren Positionen zusammen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen. Der Rechenweg nutzt die Bankpraxis von 20 % Eigenmitteln und den harten Mindestanteil von 10 % aus den SBVg-Richtlinien.

Schritt 1 – Gesamtkosten

Gesamtkosten = Bauland + Baukosten laut Werkvertrag + Nebenkosten + Reserve

Schritt 2 – Belehnungswert

Belehnungswert = Verkehrswert laut Bankschätzung (Bauland plus Gebäude nach Fertigstellung)

Liegt der Belehnungswert unter den Gesamtkosten, gilt:

Zusatz-Eigenmittel = Gesamtkosten − Belehnungswert (vollständig hart)

Schritt 3 – Mindest-Eigenmittel (Bankpraxis)

Mindest-Eigenmittel = Belehnungswert × 20 % + Zusatz-Eigenmittel

Schritt 4 – Harter Anteil (SBVg-Richtlinien)

Harter Anteil = Belehnungswert × 10 % + Zusatz-Eigenmittel

Der Rest der Eigenmittel darf aus der Pensionskasse stammen.

Schritt 5 – Hypothek

Hypothek = Gesamtkosten − Eigenmittel

Die Höhe der Hypothek fliesst anschliessend in die Tragbarkeitsrechnung ein; den Zusammenhang können Sie mit dem Tragbarkeitsrechner für die Schweiz nachvollziehen. Welches Hypothekarmodell nach der Bauphase zu dieser Summe passt, lässt sich mit dem SARON-vs-Festhypothek-Rechner durchspielen; den Gesamtablauf der Finanzierung beschreibt die Übersicht Haus finanzieren in der Schweiz.

Nebenkosten, die aus Eigenmitteln zu decken sind

Nebenkosten erhöhen den Eigenmittelbedarf, weil Banken sie meist nicht belehnen. Die wichtigsten Posten beim Neubau:

Kostenart Wer erhebt sie Hinweis
Handänderungssteuer Kanton (teils Gemeinde) Kantonal sehr unterschiedlich; einige Kantone erheben keine, andere gewähren Freibeträge für den Hauptwohnsitz
Grundbuchgebühren Grundbuchamt Für Eigentumsübertragung und Errichtung des Schuldbriefs
Notariatskosten Notariat Beurkundung Kaufvertrag, Schuldbrief
Erschliessungsbeiträge, Anschlussgebühren Gemeinde, Werke Wasser, Abwasser, Strom, Strassenbeitrag
Baubewilligungsgebühren Gemeinde Abhängig von Bausumme und Kanton
Bauzinsen und Kreditkommission Bank Fallen während der Bauphase an
Bauherrenhaftpflicht, Bauwesenversicherung Versicherer Während der Bauzeit
Honorare Architektur, Bauleitung, Geologie Planende Sofern nicht im Werkvertrag enthalten

Ein Beispiel für die kantonale Bandbreite: Im Kanton Bern beträgt die Handänderungssteuer 1,8 %[sv.fin.be.ch, 30.10.2026] des Kaufpreises; wird das Grundstück als Hauptwohnsitz genutzt, sind unter bestimmten Voraussetzungen die ersten CHF 800'000 befreit. Im Kanton Thurgau ist steuerpflichtig ausschliesslich die erwerbende Person; die veräussernde Person haftet solidarisch. Andere Kantone kennen keine Handänderungssteuer und erheben nur Grundbuchgebühren. Die kantonalen Regeln finden Sie über die Schweizer Länderseite auf den jeweiligen Kantonsseiten.

Was nicht als Eigenmittel zählt

  • Eigenleistungen. Eigene Arbeit auf der Baustelle senkt die Baukosten, wird von Banken aber selten als Eigenkapital anerkannt, weil Qualität und Wert schwer nachweisbar sind. Wenn überhaupt, dann nur mit Abschlag und bei belegter Fachkompetenz.
  • Konsumkredite und Privatkredite. Geliehenes Geld ist kein Eigenkapital. Banken prüfen die Herkunft der Mittel; ein kurz vor dem Antrag eingegangener Kredit fällt auf.
  • Darlehen aus der Familie. Sie gelten nur dann als Eigenmittel, wenn die Darlehensgeber einen Rangrücktritt erklären und die Rückzahlung die Tragbarkeit nicht belastet. Eine Schenkung oder ein Erbvorbezug ist für die Bank die klarere Lösung.
  • Zukünftige Mieteinnahmen. Die Vermietung einer Einliegerwohnung verbessert allenfalls die Tragbarkeit, nicht die Eigenmittel.
  • Verpfändete Vorsorgegelder. Sie erhöhen nicht die Eigenmittel, sondern dienen als Zusatzsicherheit, die der Bank eine höhere Belehnung erlaubt. Die Hypothek wird dadurch grösser, nicht kleiner.

Checkliste: Nachweise für das Finanzierungsdossier

Eigenmittel belegen

Quellen und Stand

Der harte Mindestanteil stammt aus den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung in der von der FINMA anerkannten Fassung (FINMA-Mitteilung zur Selbstregulierung); die Belehnungsgrenze beruht auf der Bankpraxis, belegt über die Tragbarkeitsseiten von UBS und Raiffeisen. Die Regeln zum Vorbezug aus der Pensionskasse beruhen auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen zur Wohneigentumsförderung. Die Angaben zur Handänderungssteuer stammen von den Steuerverwaltungen der Kantone Bern und Thurgau. Die Funktionsweise des Fakten-Registers erklärt die Methodik-Seite.

Nächster Schritt

Sie möchten wissen, ob Ihre Eigenmittel für das geplante Projekt reichen und wie sich Vorsorgegelder sinnvoll einsetzen lassen? Der Hausbau-Check für die Schweiz ordnet Ihre Mittel nach hart und weich, zeigt den Eigenmittelbedarf für Bauland und Bau und benennt die nächsten Schritte vor dem Bankgespräch.

Häufige Fragen

Zählt die Säule 3a als hartes Eigenkapital?
In der Regel ja. Guthaben der Säule 3a gelten bei den meisten Banken als harte Eigenmittel, weil sie nicht aus der beruflichen Vorsorge stammen. Sie können bezogen oder verpfändet werden.
Kann ich ein Haus ohne eigene Ersparnisse bauen?
Nur in Ausnahmefällen. Die Selbstregulierung der Banken verlangt einen Mindestanteil harter Eigenmittel, der nicht aus der Pensionskasse stammen darf. Erbvorbezug, Schenkung oder ein bereits bezahltes Grundstück können diesen Anteil decken, ein Konsumkredit nicht.
Was passiert, wenn die Bank den Neubau tiefer bewertet als er kostet?
Die Bank belehnt nur ihren geschätzten Verkehrswert. Die Differenz zwischen Baupreis und Bankschätzung müssen Sie zusätzlich mit harten Eigenmitteln finanzieren.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. FINMA – Anerkannte Selbstregulierung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. UBS – Tragbarkeit: Was ist das und wie wird sie berechnet? (13.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  3. FINMA – Medienmitteilung 01.06.2012: Hypothekarfinanzierung – FINMA anerkennt neue Mindeststandards (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
  4. BSV – Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  5. Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  6. Steuerverwaltung Thurgau – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026

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