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Gebäudeprogramm Neubau: Förderung nach Kanton prüfen

Gebäudeprogramm im Neubau: Was Bund und Kantone fördern, warum Minergie-P zählt und welche Kantone Neubauten unterstützen – mit Gesuch vor Baubeginn.

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Inhalt dieser Seite11 Abschnitte

Kurz gesagt

Was fördert das Gebäudeprogramm im Neubau?

Das Gebäudeprogramm ist das gemeinsame Förderprogramm von Bund und Kantone, gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz. Im Neubau fördert es nur einen Tatbestand: Neubau nach Minergie-P bzw. GEAK A/A. Ob dieser Beitrag in Ihrem Kanton tatsächlich angeboten wird und wie hoch er ist, legt der Kanton fest – und die Unterschiede sind gross: Zürich und Aargau fördern Neubauten derzeit nicht, Bern nur Minergie-A, Basel-Landschaft Minergie-P und Minergie-A mit einem Beitrag pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. Das Gesuch muss vor Baubeginn bei der kantonalen Bearbeitungsstelle eingehen; ausbezahlt wird in der Regel nach dem definitiven Zertifikat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neubau ist die Ausnahme. Das Gebäudeprogramm konzentriert sich auf bestehende Gebäude; im Neubau zählt nur der Standard Minergie-P beziehungsweise GEAK A/A.
  • Der Kanton entscheidet. Beträge, Bedingungen und Verfügbarkeit stehen im kantonalen Förderprogramm, nicht beim Bund.
  • Gesuch vor Baubeginn. Wer zuerst baut und dann fragt, verliert den Anspruch.
  • Wärmepumpen werden im Neubau kaum gefördert. Heizungsbeiträge zielen auf den Ersatz in bestehenden Bauten.
  • Förderung ersetzt keine Eigenmittel. Der Beitrag fliesst meist erst nach Bauende und Zertifizierung – zu spät für die Belehnung.

Was ist das Gebäudeprogramm?

Das Gebäudeprogramm ist das zentrale Förderinstrument von Bund und Kantonen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Gebäudepark. Es stützt sich auf das CO2-Gesetz und wird von den Kantonen umgesetzt; bisher hat es laut eigener Angabe Förderbeiträge von 4,1 Mrd. CHF[dasgebaeudeprogramm.ch, 30.10.2026] ausbezahlt. Gefördert werden laut Programmübersicht diese Massnahmen: Wärmedämmung, Holzfeuerung, Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Solarkollektoren, Wohnungslüftung, Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse, Gesamtsanierungen, Neubau nach Minergie-P bzw. GEAK A/A, Analyse und Beratung, Qualitätssicherung[dasgebaeudeprogramm.ch, 30.10.2026].

Die Liste zeigt die Stossrichtung: Fast alle Massnahmen betreffen die Sanierung bestehender Gebäude. Für die Bauherrschaft eines neuen Einfamilienhauses bleibt ein einziger Fördertatbestand – der besonders effiziente Neubau. Welche Minergie-Standards es für Neubauten gibt, zeigt die Übersicht: Minergie, Minergie-P, Minergie-A, Minergie-Areal, Zusatz ECO, Minergie-Netto-Null[minergie.ch, 30.10.2026]. Was die Standards technisch verlangen, erklärt die Seite Minergie beim Hausbau.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt ist grundsätzlich die Eigentümerschaft eines Gebäudes in einem Kanton, der die Neubau-Massnahme in seinem Förderprogramm anbietet. Diese Voraussetzungen tauchen in den kantonalen Bedingungen immer wieder auf:

  1. Der Standard wird erreicht und zertifiziert. Massgeblich ist meist das definitive Minergie-Zertifikat, nicht die Planung.
  2. Das Gesuch geht vor Baubeginn ein. Zuständig ist Bearbeitungsstelle des jeweiligen Kantons (Gesuch über das Gesuchsportal, Information durch kantonale Energieberatungsstelle vor Baubeginn)[dasgebaeudeprogramm.ch, 30.10.2026].
  3. Kantonale Zusatzbedingungen sind erfüllt. Bern schliesst etwa Gebäude mit Elektro-, Öl- oder Gasheizung aus; Basel-Landschaft koppelt eine zusätzliche Energieprämie an Selbstnutzung sowie Einkommens- und Vermögensgrenzen.

Höhe und Konditionen: die Kantons-Matrix

Die folgende Tabelle gibt die Angaben der kantonalen Fachstellen wieder. Sie ist ein Ausschnitt; für alle anderen Kantone gilt das jeweilige kantonale Förderprogramm. Stand der Angaben: .

Kanton Neubauförderung laut Kanton Hinweis
Zürich keine kantonale Neubauförderung; das Förderprogramm Energie 2026 fördert Heizungsersatz, Wärmedämmung und Modernisierung nach Minergie-ECO bei bestehenden Gebäuden; Photovoltaik wird schweizweit über Pronovo (Bund) gefördert Details: Hausbau im Kanton Zürich
Bern Förderprogramm Energie Kanton Bern: Neubau nach Minergie-A mit CHF 75 pro m² Energiebezugsfläche; Minergie-P und GEAK A/A sind für Neubauten nicht aufgeführt; Gesuch vor Baubeginn, Zusicherung 4 Jahre gültig, Gebäude mit Elektro-, Öl- oder Gasheizung ausgeschlossen Details: Hausbau im Kanton Bern
Aargau keine Förderung für Neubauten; gefördert werden Ersatzneubauten nach Minergie-Standard (Gesuch vor Baubeginn über dasgebaeudeprogramm.ch); grosse Photovoltaikanlagen ab rund 100 kWp über die kantonale Solaroffensive ohne Rechtsanspruch Details: Hausbau im Kanton Aargau
Luzern keine eigene Minergie-P-Neubauförderung; Förderprogramm Energie: Neubauten mit Minergie-, Minergie-P- oder Minergie-A-ECO-Zertifikat erhalten einen Basisbeitrag von CHF 3'000 pro Gebäude plus CHF 30 bzw. 20 pro m² Energiebezugsfläche beim Einfamilienhaus (je nach Treibhausgas-Grenzwert, max. CHF 30'000); Baubewilligung ab 01.01.2023, Gesuch vor Baubeginn Details: Hausbau im Kanton Luzern
Thurgau Förderprogramm Energie Kanton Thurgau: Neubauten nach Minergie-P werden mit Beiträgen unterstützt; Fördergesuch vor Beginn der Bauarbeiten einreichen Beträge im kantonalen Förderprogramm
Solothurn Energieförderprogramm Kanton Solothurn: Neubauten nach Minergie-P werden gefördert (Programm M-16, Beitrag pro m² Energiebezugsfläche); Gesuch vor Baubeginn bei der Energiefachstelle, Auszahlung nach definitivem Minergie-P-Zertifikat Beträge in den Förderbedingungen
Basel-Landschaft Baselbieter Energiepaket: Neubau mit Minergie-P- oder Minergie-A-Zertifikat CHF 80 pro m² Energiebezugsfläche beim Einfamilienhaus (CHF 60 Mehrfamilienhaus, CHF 40 übrige Gebäude), ECO-Zuschlag CHF 5 pro m² EBF; zusätzlich Energieprämie von 20 % der Investition (max. CHF 25'000, nur selbstbewohnt, Einkommens- und Vermögensgrenzen); Gesuch vor Baubeginn, max. CHF 100'000 pro Gesuch Baselbieter Energiepaket

Für St. Gallen liegen uns die aktuellen Förderbedingungen noch nicht in geprüfter Form vor; die Seite Hausbau im Kanton St. Gallen verweist auf das kantonale Förderportal. Weil die Programme jährlich angepasst werden können, prüfen wir alle Angaben spätestens zum Jahreswechsel neu.

Rechenbeispiel: Was bleibt nach der Zertifizierung?

Ein Förderbeitrag ist nur so viel wert, wie nach den Zusatzkosten übrig bleibt. Das Beispiel rechnet mit Register-Fakten; die Energiebezugsfläche (EBF) setzen Sie aus Ihrem Projekt ein.

Schritt Basel-Landschaft (Minergie-P/-A) Bern (Minergie-A)
Förderbeitrag EBF × CHF 80 pro m² EBF EBF × CHF 75 pro m² EBF
Zertifizierungsgebühr (Einfamilienhaus) − CHF 2'600 für Minergie-P − Gebühr für Minergie-A laut Gebührentabelle von Minergie
Zum Vergleich: Gebühr Minergie-Basisstandard CHF 1'400 CHF 1'400
Netto-Förderung Förderbeitrag − Zertifizierungsgebühr Förderbeitrag − Zertifizierungsgebühr
Nicht enthalten Mehrkosten für Gebäudehülle, Lüftung, Photovoltaik, Planung dito

Die Zertifizierungsgebühren gelten bis zu einer bestimmten Energiebezugsfläche und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Entscheidend für Ihre Entscheidung ist der Vergleich der Mehrkosten des höheren Standards mit Förderung, Energieeinsparung und allfälligen Vorteilen bei der Hypothek. Wie sich Projektkosten auf die Tragbarkeit auswirken, rechnet der Tragbarkeitsrechner für die Schweiz.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Kantonales Förderprogramm prüfen

    Auf der Seite der kantonalen Energiefachstelle nachsehen, ob Neubauten gefördert werden, welcher Standard verlangt ist und welche Ausschlüsse gelten.

  2. Energieberatung nutzen

    Die kantonale Energieberatung vor der Planung kontaktieren; sie klärt Standard, Heizsystem und Nachweise.

  3. Minergie-Antrag vorbereiten

    Mit Planerin oder Planer den Minergie-Nachweis erstellen und die provisorische Zertifizierung beantragen.

  4. Gesuch vor Baubeginn einreichen

    Gesuch über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms bei der kantonalen Bearbeitungsstelle einreichen und die Förderzusage abwarten.

  5. Bauen und Fristen einhalten

    Die in der Zusage genannte Umsetzungsfrist beachten; Änderungen am Projekt der Bearbeitungsstelle melden.

  6. Definitives Zertifikat und Auszahlung

    Nach Bauende das definitive Minergie-Zertifikat einreichen; danach zahlt der Kanton den Beitrag aus.

Fristen im Überblick

Zeitpunkt Was zu tun ist Quelle
Vor der Planung Förderprogramm des Kantons lesen, Energieberatung kontaktieren Kantonale Fachstelle
Vor Baubeginn Fördergesuch einreichen, Zusage abwarten Gebäudeprogramm, Kantone
Nach der Zusage Umsetzungsfrist laut Zusage einhalten (Bern und Luzern nennen eigene Fristen) Förderzusage
Nach Bauende Definitives Zertifikat einreichen Kantonale Bedingungen
Jahreswechsel Förderprogramme können sich ändern; laufende Zusagen bleiben massgeblich Kanton

Kombinierbarkeit

Kombination Möglich? Hinweis
Kantonaler Neubaubeitrag + Gemeindeförderung Häufig Einzelne Gemeinden fördern zusätzlich; bei der Gemeinde nachfragen
Kantonaler Neubaubeitrag + Photovoltaik-Förderung des Bundes Je nach Kanton Photovoltaik wird schweizweit über Pronovo gefördert; Basel-Landschaft schliesst Kombinationen mit Gesuchen für Gebäudehülle und Haustechnik aus
Neubaubeitrag + Heizungsbeitrag In der Regel nein Heizungsbeiträge zielen auf den Ersatz in bestehenden Gebäuden
Förderbeitrag + Hypothek Ja Der Beitrag senkt die Kosten nachträglich, ersetzt aber keine Eigenmittel bei der Belehnung

Wirkung auf die Finanzierung

Für die Bank zählt der Förderbeitrag erst, wenn er ausbezahlt ist. Weil das in der Regel nach dem definitiven Zertifikat geschieht, finanzieren Sie die Mehrkosten des höheren Standards zunächst über Eigenmittel und den Baukredit. Planen Sie den Beitrag deshalb als spätere Amortisation oder Reserve ein, nicht als Eigenmittel. Welche Mittel als Eigenmittel zählen, erklärt die Seite Eigenmittel für den Hausbau; wie die Bauphase finanziert wird, die Seite zum Baukredit; den Stresstest der Bank die Seite zur Tragbarkeit.

Checkliste: Gebäudeprogramm im Neubau

Fördergelder ersetzen keine Finanzierung. Wie Sie die Hypothek dazu auswählen, beschreibt der Ratgeber Hypotheken vergleichen.

Quellen und Stand

Träger, Massnahmen, Neubau-Fördertatbestand, Gesuchstelle und kumulierte Beiträge stammen von dasgebaeudeprogramm.ch; die kantonalen Angaben von den Energiefachstellen der Kantone Zürich, Bern, Aargau, Luzern, Thurgau, Solothurn und Basel-Landschaft; Standards und Zertifizierungsgebühren von minergie.ch. Beträge, die nur in nicht lesbaren Förder-PDFs stehen, nennen wir nicht; St. Gallen ergänzen wir nach Prüfung der aktuellen Wegleitung. Wie das Fakten-Register mit Ablaufdaten arbeitet, erklärt die Methodik-Seite. Alle Finanzierungsthemen ordnet die Seite Haus finanzieren in der Schweiz, den Einstieg bietet die Schweizer Länderseite.

Sie möchten wissen, ob sich ein höherer Energiestandard für Ihr Projekt rechnet und wie die Bank die Kosten in der Tragbarkeit sieht? Starten Sie den Hausbau-Check für die Schweiz – unverbindlich und mit Quellen; die Tragbarkeit Ihres Budgets zeigt vorab der Tragbarkeitsrechner.

Häufige Fragen

Fördert das Gebäudeprogramm auch Neubauten?
Ja, aber nur in einem engen Rahmen: Gefördert wird der Neubau nach Minergie-P beziehungsweise mit GEAK A/A. Ob und mit welchem Betrag ein Kanton diese Massnahme tatsächlich anbietet, entscheidet der Kanton in seinem Förderprogramm. Mehrere grosse Kantone fördern Neubauten derzeit nicht.
Wird eine Wärmepumpe im Neubau gefördert?
In der Regel nicht über das Gebäudeprogramm. Die Förderbeiträge für Wärmepumpen richten sich an den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen in bestehenden Gebäuden. Im Neubau zählt die Wärmepumpe als Teil des Energiekonzepts, das für Minergie oder die kantonalen Vorschriften ohnehin verlangt wird. Fragen Sie die kantonale Energieberatung, ob Ihr Kanton eine Ausnahme kennt.
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Vor Baubeginn. Die Kantone verlangen das Gesuch über ihre Bearbeitungsstelle, bevor die Arbeiten starten; ein nach Baubeginn eingereichtes Gesuch wird in der Regel abgelehnt. Ausbezahlt wird meist erst nach dem definitiven Minergie-Zertifikat.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Förderbeitrag?
Massgeblich ist das kantonale Förderprogramm. Förderprogramme stehen unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel und können von Jahr zu Jahr angepasst werden. Erst die schriftliche Förderzusage sichert Ihnen den Beitrag – zu den dort genannten Bedingungen und Fristen.
Lohnt sich Minergie-P im Neubau, wenn der Kanton nichts fördert?
Das hängt vom Projekt ab. Neben einem allfälligen Förderbeitrag zählen tiefere Energiekosten, Wohnkomfort und bei einzelnen Banken Vorzugskonditionen für energieeffiziente Gebäude. Stellen Sie Mehrkosten für Hülle, Lüftung und Zertifizierung den Einsparungen gegenüber, bevor Sie sich festlegen.

Fakten-Quellen

Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.

  1. Das Gebäudeprogramm – Startseite (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  2. Kanton Zürich – Energieförderung (Förderprogramm 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  3. Kanton Bern, Amt für Umwelt und Energie – Förderprogramm Energie: Gebäude (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  4. Kanton Aargau – Förderung von Massnahmen (Förderprogramm Energie) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  5. Kanton Luzern, Umwelt und Energie (uwe) – Neubauten Minergie-ECO oder minimierte Treibhausgasemissionen in der Erstellung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  6. Kanton Thurgau, Amt für Energie – Neubau (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  7. Kanton Solothurn, Energiefachstelle – Förderung Minergie (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  8. Baselbieter Energiepaket (Kanton Basel-Landschaft) – Neubau mit Minergie (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  9. Minergie – Zertifizierung im Minergie-P-Standard (Gebührentabelle) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
  10. Minergie – Standards (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
  11. Minergie – Mit Minergie zertifizieren (Gebührentabelle) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026

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