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Grunderwerbsteuer beim Neubau: Sätze aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer beim Neubau: Sätze aller sechzehn Bundesländer mit Stand, wann nur das Grundstück besteuert wird, Ablauf, Fristen und Sparwege.
Inhalt dieser Seite11 Abschnitte
Kurz gesagt
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Neubau?
Die Grunderwerbsteuer beträgt nach § 11 GrEStG im Regelfall 3,5 %[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026]; die Länder dürfen abweichen und tun es fast alle – Bayern bleibt bei 3,5 %, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg erheben 6,5 %. Beim Neubau fällt die Steuer in der Regel nur auf den Grundstückspreis an, nicht auf das Haus – sofern Grundstückskauf und Bauvertrag rechtlich und wirtschaftlich getrennt sind. Werden beide als einheitlicher Erwerbsgegenstand gewertet, besteuert das Finanzamt den Gesamtpreis, zusätzlich zur Umsatzsteuer auf die Bauleistung. Die Steuer ist fällig, bevor das Grundbuchamt Sie einträgt, und muss aus Eigenkapital bezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Satz hängt vom Bundesland ab, von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein; alle sechzehn Ländersätze sind mit Quelle geprüft.
- Beim Neubau zählt die Bemessungsgrundlage: nur das Grundstück oder Grundstück plus Haus. Die Trennung der Verträge entscheidet.
- Die Steuer ist ein Eigenkapitalposten. Sie ist vor der Grundbucheintragung fällig und wird von Banken nicht beliehen.
- Sparen ist legal und planbar: getrennte Verträge, Inventar herausrechnen, Familienerwerbe, Landeserstattungen für Ersterwerber.
- Die Nachbarländer rechnen anders: Österreich mit Grunderwerbsteuer plus Eintragungsgebühr, die Schweiz kantonal, Luxemburg mit Einregistrierungsgebühren und Steuerkredit.
Die Sätze aller sechzehn Bundesländer
Seit die Länder den Satz selbst festlegen dürfen, hat nur Bayern den gesetzlichen Regelsatz beibehalten. Die Tabelle nennt ausschließlich Sätze mit geprüfter amtlicher Quelle; die Spalte „Stand“ zeigt das Abrufdatum. Für Hessen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein war die landeseigene Serviceseite nicht automatisiert lesbar; dort stützt sich der Wert auf andere amtliche Quellen, die in der Hinweisspalte genannt sind.
| Bundesland | Satz | Hinweis | Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 % | Landessatz seit 2011 | |
| Bayern | 3,5 % | Regelsatz nach § 11 GrEStG, keine Landeserhöhung | |
| Berlin | 6 % | Landessatz seit 2014 | |
| Brandenburg | 6,5 % | Landessatz seit 2015 | |
| Bremen | 5,5 % | Erhöht für Erwerbsvorgänge ab Juli 2025 | |
| Hamburg | 5,5 % | Landessatz seit 2023 | |
| Hessen | 6 % | Beleg: Förderrichtlinie Hessengeld des Finanzministeriums; Hessen erstattet Ersterwerbern einen Teil der Steuer | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 % | Landessatz seit 2019 | |
| Niedersachsen | 5 % | Landessatz seit 2014 | |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | Landessatz seit 2015 | |
| Rheinland-Pfalz | 5 % | Landessatz seit 2012 | |
| Saarland | 6,5 % | Beleg: Länderübersicht einer Bremer Senatsvorlage und der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags | |
| Sachsen | 5,5 % | Landessatz seit 2023 | |
| Sachsen-Anhalt | 5 % | Beleg: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, bestätigt durch Bremer Senatsvorlage | |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | Beleg: Schleswig-Holsteinischer Landtag, bestätigt durch Bremer Senatsvorlage | |
| Thüringen | 5 % | Gesenkt zum 1. Januar 2024 |
Zwei Hinweise zur Tabelle: Bremen hat den Satz zur Jahresmitte 2025 angehoben, ein Antrag auf Rücknahme liegt dem Landesparlament vor, ist aber kein Beschluss. Thüringen hat seinen Satz zum Jahresbeginn 2024 gesenkt; einzelne Serviceportale des Landes zeigen noch den alten Wert. Maßgeblich ist immer der Satz am Tag, an dem der Kaufvertrag beurkundet wird. Was die Steuer für das Eigenkapital bedeutet, erklärt der Ratgeber Eigenkapital beim Hausbau.
Neubau: Worauf die Steuer anfällt
Beim Kauf eines fertigen Hauses ist die Sache klar: Der Kaufpreis ist die Bemessungsgrundlage. Beim Neubau kaufen Sie ein unbebautes Grundstück und schließen getrennt einen Bauvertrag mit einem Fertighaushersteller oder Bauunternehmen. Dann unterliegt nur der Grundstückspreis der Grunderwerbsteuer, und auf die Bauleistung zahlen Sie Umsatzsteuer zum Regelsatz von 19 %[gesetze-im-internet.de, 30.10.2026].
Problematisch wird es, wenn das Finanzamt einen „einheitlichen Erwerbsgegenstand“ annimmt: Dann gilt das bebaute Grundstück als gekauft, und die Grunderwerbsteuer trifft Grundstück und Haus zusammen – zusätzlich zur Umsatzsteuer, die auf der Bauleistung bleibt. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stellt darauf ab, ob Sie beim Grundstückskauf bereits an ein bestimmtes Bauvorhaben gebunden waren und ob Verkäufer und Bauunternehmen zusammengewirkt haben.
| Indiz für ein einheitliches Vertragswerk | Risiko | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Grundstück und Haus vom selben Anbieter oder von verbundenen Unternehmen | Hoch | Grundstück von einem unabhängigen Verkäufer kaufen |
| Bauvertrag vor oder zeitgleich mit dem Grundstückskauf unterschrieben | Hoch | Grundstückskauf beurkunden, Bauvertrag erst danach schließen |
| Grundstück wird nur mit Bauverpflichtung für ein bestimmtes Haus angeboten | Hoch | Angebote ohne Bauverpflichtung bevorzugen; freie Wahl des Herstellers sichern |
| Hersteller hat das Grundstück vermittelt oder reserviert | Mittel | Vermittlung dokumentieren, aber freie Anbieterwahl nachweisen |
| Verkäufer und Hersteller treten gemeinsam auf (gemeinsames Exposé, gemeinsame Beratung) | Mittel | Getrennte Verhandlungen, eigene Unterlagen je Vertrag |
| Kaufvertrag nimmt auf das Bauvorhaben Bezug | Mittel | Kaufvertrag ohne Verweis auf Hersteller oder Haustyp |
| Bauträgermodell: Grundstück und Haus in einem Vertrag | Sicher einheitlich | Hier ist der Gesamtpreis bewusst Bemessungsgrundlage – in der Kalkulation berücksichtigen |
Beim Bauträgerkauf ist die Besteuerung des Gesamtpreises kein Fehler, sondern Teil des Modells; beim klassischen Fertighausbau mit eigenem Grundstück ist sie vermeidbar. Welche Vertragsgestaltung in Ihrem Fall sicher ist, prüft ein Notar oder Steuerberater vor der Beurkundung – danach ist es zu spät.
Rechenweg: Getrennte Verträge gegen einheitliches Vertragswerk
Für einen Grundstückspreis G und einen Hauspreis H lässt sich der Unterschied als Rechenweg zeigen. Die Sätze sind geprüfte Fakten; die Multiplikation mit Ihren Beträgen übernimmt der Hausbau-Budget-Rechner.
| Fall | Bemessungsgrundlage | Rechenweg Bayern | Rechenweg Nordrhein-Westfalen |
|---|---|---|---|
| Getrennte Verträge | G | G × 3,5 % | G × 6,5 % |
| Einheitliches Vertragswerk | G + H | (G + H) × 3,5 % | (G + H) × 6,5 % |
| Mehrbelastung | H | H × 3,5 % | H × 6,5 % |
Die Mehrbelastung entspricht also dem Hauspreis multipliziert mit dem Landessatz – und zwar zusätzlich zur Umsatzsteuer von 19 %, die auf der Bauleistung ohnehin liegt. Weil der Hauspreis beim Neubau meist deutlich über dem Grundstückspreis liegt, ist die Vertragsgestaltung in der Regel der wirksamste Hebel.
Ablauf: Vom Notarvertrag zur Grundbucheintragung
Kaufvertrag beurkunden
Der Notar beurkundet den Grundstückskaufvertrag. Der Satz, der an diesem Tag im Bundesland gilt, ist maßgeblich.
Anzeige an das Finanzamt
Der Notar übermittelt den Vertrag an das zuständige Finanzamt. Sie müssen nichts selbst anzeigen, sollten aber die Eingangsbestätigung aufbewahren.
Steuerbescheid prüfen
Das Finanzamt setzt die Steuer fest. Prüfen Sie Bemessungsgrundlage und Satz; mitverkauftes Inventar darf nicht enthalten sein.
Steuer fristgerecht zahlen
Die Zahlung ist innerhalb der gesetzlichen Frist nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Das Geld muss aus Eigenmitteln verfügbar sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten
Nach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die Bescheinigung aus und sendet sie an den Notar.
Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Mit der Bescheinigung beantragt der Notar die Umschreibung. Erst jetzt sind Sie Eigentümer – und erst jetzt zählt das Grundstück als Eigenkapital.
Fristen und Zuständigkeiten
| Schritt | Was gilt | Wer ist zuständig |
|---|---|---|
| Anzeige des Erwerbs | Der Notar zeigt den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist an | Notar, Finanzamt am Lageort des Grundstücks |
| Fälligkeit der Steuer | Nach § 15 GrEStG innerhalb der gesetzlichen Frist nach Bekanntgabe des Bescheids; das Finanzamt kann eine längere Zahlungsfrist setzen | Finanzamt |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung | Nach vollständiger Zahlung; ohne sie keine Eigentumsumschreibung | Finanzamt, Grundbuchamt |
| Steuerschuldner | Beide Vertragsparteien gesamtschuldnerisch; vertraglich meist der Käufer | Finanzamt |
| Rückabwicklung | Wird der Kaufvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist rückgängig gemacht, wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt oder erstattet | Finanzamt |
Die genauen Fristen in Tagen und Monaten stehen in den §§ 15 bis 19 GrEStG; wir nennen sie, sobald sie als geprüfte Fakten im Register liegen. Für die Finanzierungsplanung reicht die Reihenfolge: Die Steuer ist vor der Eintragung fällig, und zwar aus Eigenkapital – die Bank zahlt das Darlehen in der Regel erst aus, wenn die Grundschuld eingetragen ist, was den Eigentümerwechsel voraussetzt.
Grunderwerbsteuer sparen: Fünf legale Wege
- Verträge trennen. Unabhängiger Grundstücksverkäufer, Bauvertrag nach der Beurkundung, keine Bauverpflichtung im Kaufvertrag. Das ist beim Neubau der zentrale Hebel.
- Inventar herausrechnen. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Gartengeräte, Zäune in Modulbauweise oder eine Einbauküche im Bestandshaus gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
- Familienerwerbe nutzen. Übertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie und Schenkungen sind nach § 3 GrEStG befreit; ein Elterngrundstück für den Hausbau kostet also keine Grunderwerbsteuer.
- Erbbaurecht prüfen. Wird das Grundstück nicht gekauft, sondern im Erbbaurecht genutzt, bemisst sich die Steuer nach dem kapitalisierten Erbbauzins statt nach dem Kaufpreis – oft niedriger, aber mit laufender Belastung.
- Landeserstattungen abfragen. Hessen erstattet Ersterwerbern selbst genutzten Wohneigentums einen Teil der Grunderwerbsteuer über das Hessengeld – höchstens 20.000 €[finanzen.hessen.de, 31.10.2026] je Erwerbsvorgang ohne Kinderzuschlag, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Steuer. Weitere Länderprogramme beschreibt die Seite Landesförderung beim Hausbau.
Was nicht funktioniert: den Kaufpreis im Vertrag niedriger auszuweisen als vereinbart. Das ist Steuerhinterziehung und macht den Vertrag angreifbar.
DACH-Vergleich: Erwerbssteuern beim Grundstückskauf
| Land | Abgabe | Geprüfter Wert | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Grunderwerbsteuer nach Bundesland | 3,5 % bis 6,5 % | Beim Neubau nur Grundstück bei getrennten Verträgen |
| Österreich | Grunderwerbsteuer plus Grundbuch-Eintragungsgebühr | 3,5 % plus 1,1 % | Stufentarif im Familienverband; Pfandrechtsgebühr für die Hypothek kommt dazu |
| Schweiz | Handänderungssteuer kantonal | Kanton Bern 1,8 % | Einzelne Kantone erheben keine Handänderungssteuer, nur Grundbuchgebühren |
| Luxemburg | Einregistrierungs- und Umschreibungsgebühren | 7 % | Steuerkredit Bëllegen Akt von 40.000 € je Erwerber beim Hauptwohnsitz |
| Liechtenstein | Keine Handänderungssteuer; Grundbuchgebühr | 6 ‰ des Werts der Gegenleistung | Erwerb genehmigungspflichtig durch die Grundverkehrsbehörde |
Die Details zu den Nachbarländern finden Sie auf den jeweiligen Finanzierungsseiten: Hausbau-Finanzierung in Österreich mit dem Nebenkosten-Rechner für Österreich, Haus finanzieren in der Schweiz und Immobilienkredit in Luxemburg mit dem Ratgeber zum Bëllegen Akt.
Grunderwerbsteuer in der Finanzierungsplanung
Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte einzelne Nebenkostenposten und trifft Sie zu einem Zeitpunkt, an dem das Darlehen noch nicht fließt. Zusammen mit Notar und Grundbuch – Gebührensätze von 2-fache Gebühr für die Beurkundung und 1-fache Gebühr für die Eigentumseintragung, jeweils nach Geschäftswert – bildet sie das Mindest-Eigenkapital. Wie sich das in die Gesamtfinanzierung einfügt, zeigt die Übersicht Hausbau-Finanzierung in Deutschland; den Zusammenhang mit Zins und Beleihungsauslauf erklärt der Ratgeber Bauzinsen-Entwicklung; welches Budget nach Abzug der Nebenkosten bleibt, der Ratgeber Hausbau-Budget nach Einkommen.
Checkliste: Grunderwerbsteuer beim Neubau
Warum die Eintragung als Eigentümer erst nach Zahlung der Steuer folgt und was vom Entwurf bis zum Grundbuch geschieht, beschreibt der Ratgeber Notartermin beim Grundstückskauf.
Wie sich der Steuersatz im Grenzraum zu Luxemburg und Frankreich auswirkt, ordnet die Seite Hausbau im Saarland ein.
Die Grunderwerbsteuer Ihres Bundeslands neben den Erwerbsabgaben in Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein zeigt der Länder-Kostenvergleich.
Quellen und Stand
Der Regelsatz stammt aus § 11 GrEStG; die Ländersätze aus den Verfahrensbeschreibungen, FAQ und Gesetzblättern der Länder (service-bw, Bayerisches Landesamt für Steuern, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, BRAVORS Brandenburg, Serviceportal Bremen, hamburg.de, Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Steuern Niedersachsen, Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen, Finanzministerium Rheinland-Pfalz, REVOSAX Sachsen, Thüringer Finanzministerium) sowie für Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein aus der Hessengeld-Richtlinie, einer Bremer Senatsvorlage mit Länderübersicht, dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt und dem Schleswig-Holsteinischen Landtag; das Hessengeld aus der Förderrichtlinie des Hessischen Finanzministeriums; die Liechtensteiner Grundbuchgebühr aus der Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung; der Umsatzsteuersatz aus § 12 UStG; die Gebührensätze aus dem Kostenverzeichnis des GNotKG; die österreichischen Werte vom Bundesministerium für Finanzen und von oesterreich.gv.at; der Berner Satz von der Steuerverwaltung des Kantons Bern; die luxemburgischen Werte von der Administration de l’enregistrement. Fristen in Tagen nennen wir erst nach Prüfung der §§ 15 bis 19 GrEStG. Wie wir Fakten mit Ablaufdatum pflegen, erklärt die Methodik-Seite. Wie junge Familien die Grunderwerbsteuer in die Gesamtplanung einbauen, zeigt der Ratgeber Erstes Eigenheim für junge Familien; den Einstieg gibt die Startseite.
Wenn Sie wissen möchten, wie Grunderwerbsteuer, Nebenkosten und Förderung bei Ihrem Grundstück in Ihrem Bundesland zusammenspielen, starten Sie den Hausbau-Check – kostenlos, mit Quellen und einer Liste der nächsten Schritte; die Beträge für Ihren Grundstückspreis rechnet vorab der Hausbau-Budget-Rechner.
Häufige Fragen
Fällt die Grunderwerbsteuer beim Neubau auch auf das Haus an?
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Wie kann man beim Hausbau Grunderwerbsteuer sparen?
Welches Bundesland hat die niedrigste Grunderwerbsteuer?
Zahlt der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer?
Fakten-Quellen
Verlinkte Primärquellen zu den Zahlen, Fristen und Sätzen dieser Seite, bei Register-Fakten mit Abrufdatum. Die Einordnung steht im Abschnitt Quellen und Stand.
- § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- service-bw – Verfahrensbeschreibung «Grunderwerbsteuer zahlen» (Freigabe OFD Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums BW, 03.02.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin – FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- BRAVORS – Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Brandenburg), konsolidierte Fassung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Serviceportal Bremen – Grunderwerbsteuer (aktualisiert 17.09.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- hamburg.de – Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit (letzte Aktualisierung 30.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern (Finanzministerium) – Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Landesamt für Steuern Niedersachsen – Häufige Fragen/FAQ Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz – Steuerrecht: Fragen und Antworten (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- REVOSAX – Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz vom 20.12.2022 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Thüringer Finanzministerium – Medieninfo 06.05.2025: Bilanz der Finanzämter 2024 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- § 12 UStG – Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Nr. 14110 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- AED – Portail de la fiscalité indirecte: FAQ Enregistrement (mise à jour 28.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Hessisches Ministerium der Finanzen – Förderrichtlinie Hessengeld vom 26.08.2024 (StAnz. 38/2024 S. 803) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Senator für Finanzen Bremen – Senatsvorlage vom 25.11.2024 (beschlossen 03.12.2024) mit Übersicht der Ländersätze; Bundestag WD 4 «Aktueller Begriff Grunderwerbsteuer» Nr. 04/15 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Mastodon, 09.08.2023); Bestätigung: Senatsvorlage Bremen vom 03.12.2024 (Ländersätze) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Schleswig-Holsteinischer Landtag – Plenumsbericht August 2021 «Wie können Familien beim Hauskauf entlastet werden?»; Bestätigung: Senatsvorlage Bremen vom 03.12.2024 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung (GbHr-GebV), LGBl. 2003 Nr. 67, konsolidierte Fassung (Änderungen bis LGBl. 2024 Nr. 256), Anhang 1 Bst. B (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- oesterreich.gv.at – Grundstückskauf: Kosten (Letzte Aktualisierung 01.08.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- AED – Crédit d'impôt sur les actes notariés (Stand 07.10.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
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